Schöffe werde....
05.03.2023 05:28
Nein, weil mir der Zeitraum, über den man sich bindet, zu lang ist.
Ich könnte vielleicht jetzt absehen, ob ich dafür im kommenden Jahr genug Zeit/Energie etc habe - aber nicht in den nächsten fünf. Außerdem gehen mir die zeitlichen Restriktionen, die man durch die Schulpflicht hat (zB Urlaube etc nur in den Ferien möglich, Bring-/Abholzeiten etc.) schon auf den Keks. Ich gestalte meine Zeit und Planung gerne unabhängig und frei, soweit möglich. Da binde ich mich nicht noch an sowas. Ich finde daneben übrigens auch das unmittelbare Damoklesschwert rechtlicher Konsequenzen, denen man sich als Ehrenamtlicher (!) da aussetzt wenn man mal nicht könnte, absolut nicht wertschätzend und grundfalsch und denke, es würden sich viel mehr geeignete und diversifizierte Schöffen finden, wenn man hier ein attraktiveres und vor allem flexibleres System hätte. Beispiel: Deutlich mehr Schöffen, die sich dafür beim Ansetzen von Verhandlungen aktiv für oder gegen diese entscheiden können.
So wie es jetzt ist, hat man zwangsweise eine Vorfestlegung auf eine recht eng gefasste Personengruppe. Das widerspricht eigentlich der Grundidee des Schöffentums total.
Ich könnte vielleicht jetzt absehen, ob ich dafür im kommenden Jahr genug Zeit/Energie etc habe - aber nicht in den nächsten fünf. Außerdem gehen mir die zeitlichen Restriktionen, die man durch die Schulpflicht hat (zB Urlaube etc nur in den Ferien möglich, Bring-/Abholzeiten etc.) schon auf den Keks. Ich gestalte meine Zeit und Planung gerne unabhängig und frei, soweit möglich. Da binde ich mich nicht noch an sowas. Ich finde daneben übrigens auch das unmittelbare Damoklesschwert rechtlicher Konsequenzen, denen man sich als Ehrenamtlicher (!) da aussetzt wenn man mal nicht könnte, absolut nicht wertschätzend und grundfalsch und denke, es würden sich viel mehr geeignete und diversifizierte Schöffen finden, wenn man hier ein attraktiveres und vor allem flexibleres System hätte. Beispiel: Deutlich mehr Schöffen, die sich dafür beim Ansetzen von Verhandlungen aktiv für oder gegen diese entscheiden können.
So wie es jetzt ist, hat man zwangsweise eine Vorfestlegung auf eine recht eng gefasste Personengruppe. Das widerspricht eigentlich der Grundidee des Schöffentums total.
05.03.2023 06:14
Zitat von Anonym 1 (209917):
Zitat von Sarah2022:Zwar ehrenamtlich, aber den Verdienstausfall bekommt man ersetzt.
Zitat von nilou:Das habe ich auch so gelesen. Du hast zwar möglichst nicht mehr als 12 "Termine" pro Jahr. Aber es ist offenbar gut möglich, dass du für jeden "Termin" mehrfach bei Gericht erscheinen musst. Das sollen dann schnell 20-30 Tage im Jahr sein, bei denen du z. T. den ganzen Tag bei Gericht bist. Alles ehrenamtlich.
Zitat von Traumtänzerin84:
Bei uns stand bei, dass es maximal 12 Termine pro Jahr sein sollen.
Ja es sollen möglichst 12 Termine sein. Aber es sind nicht zugesichert max. 12 Sitzungstage.
Diese kann man auch nicht wählen sondern die werden zugelost. Als Ersatz springst du halt kurzfristig ein.
Das finde ich schon echt richtig viel (wenn das Gelesene stimmt. Ich habe da keine Erfahrung) .
https://www.schoeffen-bw.de/index.php/das-schoeffe namt/infos-fuer-arbeitgeber#teil4
Richtig, sollte der Einsatz in der Zeit seiner Arbeitszeit sein wird man von der Arbeit freigestellt, bekommt da kein Geld und das Geld bekommt man dann ersetzt. Ist auch nur fair. Schließlich macht man sonst sein Ehrenamt nach der Arbeit und hat da keinen Verdienstausfall.
Genauso bekommt man auch entstandene Fahrtkosten, Parkgebühren ersetzt.
Und ja, man muss an den Terminen teilnehmen. Ausnahmen nur bei wirklich berechtigten Gründen. Also selber krank zB. Dann springt der Ersatzschöffe ein. Aber so was wie Urlaub, Familie, private Termine und auch keine dringenden betrieblichen Gründe zählen nicht. Man bekommt als Hauptschöffe seinen zugelosten Termine und muss dann seinen Urlaub zB entsprechend planen.
05.03.2023 09:19
Ich habe auch überlegt, aber aktuell würde ich es nicht schaffen. Könnte mir aber gut vorstellen, dass ich mich dann im nächsten oder übernächsten Zeitraum bewerbe
05.03.2023 09:50
Zitat von nilou:
Zitat von mini.maus:
Zitat von nilou:
Ich war 10 Jahre Jugendschöffe, das würde ich auch nochmal machen. Erwachsene nicht.
Man sollte bedenken: man bekommt da schon einiges mit was nicht so schön ist, es sind 5 Jahre und als Hauptschöffe kann da schon einiges an Zeit drauf gehen.
Je nachdem wo du wohnst, kann es aber auch passieren, dass du gar nicht groß dran bist
Aber das weißt du ja genau nicht vorher. Als Hauptschoffe bekommst du die gelosten Termine. Als Ersatz springst du halt ein.
In Anbetracht der Tatsache das alle Gerichte egal wo überlastet sind würde ich darauf erst recht nicht setzen.
Ich sagte „kann“. Mir ist durchaus bewusst, dass Gerichte gut ausgelastet sind. Ich wollte aber auch einmal den Unterschied zwischen einem Amtsgericht Frankfurt/Hannover/Kassel/Dortmund und einem Amtsgericht, bei dem ganze 1,5 Richter arbeiten aufzeigen, denn sowas gibt es auch. Ich denke du verstehst worauf ich hinaus will
Im besten Fall werden deine ausgelosten Termine nicht terminiert. Im schlimmsten Fall hast du plötzlich ein Verfahren, in dem in Wochen Takt Fortsetzungstermine stattfinden.
Wie kommst du darauf, dass die Gerichte überfordert sind? Die Beamten arbeiten doch überhaupt nicht und trinken nur Kaffee *Ironie off* danke, dass es mal einer offen sagt !!
05.03.2023 10:56
Ich hatte auch mal drüber nachgedacht. Aber ein Mann im Schichtdienst, der auch kurzfristig Vertretungen als Schichtleiter in anderen Schichten übernehmen muss und ein Grundschulkind, sind für mich Hauptgrund das nicht zu tun. Zudem arbeite ich in einem kleinen Betrieb, wo ein Ausfall teilweise viel Mehraufwand/Mehrarbeit für Kolleginnen bedeutet. Und ich bin mir nicht sicher, ob ich dann nicht zuviel "Ballast" mit nach Hause nehmen würde - das wäre aber kein absoluter Hinderungsgrund für mich.
05.03.2023 11:18
Wichtig sollte halt jedem sein: es gibt kein ich probieren es mal. Man bindet sich rechtlich für 5 Jahre.
Und es geht um Strafsachen. Da kann von Schwarzfahren, Diebstahl bis Totschlag, Mord, Vergewaltigung etc alles dabei sein. Als Schöffe siehst du da auch Fotos, Täter, Opfer etc. Deshalb kommt nur Jugendgericht für mich in Frage. Selbst da hatte ich einen Schwurgerichtsprozess mit Totschlag der übelsten Art.
Ich empfehle jedem der sich dafür interessiert an Verfahren als „Besucher“ teilzunehmen.
Und es geht um Strafsachen. Da kann von Schwarzfahren, Diebstahl bis Totschlag, Mord, Vergewaltigung etc alles dabei sein. Als Schöffe siehst du da auch Fotos, Täter, Opfer etc. Deshalb kommt nur Jugendgericht für mich in Frage. Selbst da hatte ich einen Schwurgerichtsprozess mit Totschlag der übelsten Art.
Ich empfehle jedem der sich dafür interessiert an Verfahren als „Besucher“ teilzunehmen.
05.03.2023 11:34
Auch beim Arbeits- oder Sozialgericht gibt es ehrenamtliche Richter, da geht es dann nicht um Strafsachen.
05.03.2023 11:41
Zitat von Choco:
Auch beim Arbeits- oder Sozialgericht gibt es ehrenamtliche Richter, da geht es dann nicht um Strafsachen.
Ja stimmt. Die habe ich in meiner Betrachtung außen vor gelassen.
Sozialgericht ist ähm ja.
Beim Arbeitsgericht kommt ja idR nur die Arbeitnehmerseite in Frage. Da habe ich für mich gedanklich eher die Gewerkschaft im Blick.
Aber kann man natürlich auch machen. Dann gilt das bzgl. des schwierigen Inhalts natürlich nicht.
05.03.2023 11:50
Zitat von nilou:
Zitat von Choco:
Auch beim Arbeits- oder Sozialgericht gibt es ehrenamtliche Richter, da geht es dann nicht um Strafsachen.
Ja stimmt. Die habe ich in meiner Betrachtung außen vor gelassen.
Sozialgericht ist ähm ja.
Beim Arbeitsgericht kommt ja idR nur die Arbeitnehmerseite in Frage. Da habe ich für mich gedanklich eher die Gewerkschaft im Blick.
Aber kann man natürlich auch machen. Dann gilt das bzgl. des schwierigen Inhalts natürlich nicht.
Ja…? Jetzt bin ich aber neugierig.
05.03.2023 11:55
Zitat von Choco:
Zitat von nilou:
Zitat von Choco:
Auch beim Arbeits- oder Sozialgericht gibt es ehrenamtliche Richter, da geht es dann nicht um Strafsachen.
Ja stimmt. Die habe ich in meiner Betrachtung außen vor gelassen.
Sozialgericht ist ähm ja.
Beim Arbeitsgericht kommt ja idR nur die Arbeitnehmerseite in Frage. Da habe ich für mich gedanklich eher die Gewerkschaft im Blick.
Aber kann man natürlich auch machen. Dann gilt das bzgl. des schwierigen Inhalts natürlich nicht.
Ja…? Jetzt bin ich aber neugierig.
Nicht so ganz meine „beliebte“ Themenwelt. Reicht schon wenn man da selber Privat Diskussionen mit den jeweiligen Trägern/Ämtern hat.
05.03.2023 12:02
Zitat von nilou:
Zitat von Choco:
Zitat von nilou:
Zitat von Choco:
Auch beim Arbeits- oder Sozialgericht gibt es ehrenamtliche Richter, da geht es dann nicht um Strafsachen.
Ja stimmt. Die habe ich in meiner Betrachtung außen vor gelassen.
Sozialgericht ist ähm ja.
Beim Arbeitsgericht kommt ja idR nur die Arbeitnehmerseite in Frage. Da habe ich für mich gedanklich eher die Gewerkschaft im Blick.
Aber kann man natürlich auch machen. Dann gilt das bzgl. des schwierigen Inhalts natürlich nicht.
Ja…? Jetzt bin ich aber neugierig.
Nicht so ganz meine „beliebte“ Themenwelt. Reicht schon wenn man da selber Privat Diskussionen mit den jeweiligen Trägern/Ämtern hat.
Okay, nachvollziehbar. Im Zweifel immer gegen den Träger „stimmen“
05.03.2023 12:23
Es ist wirklich interessant (gerade die Jugendkammer), aber es verpflichtet einen schon. Ich war damals in der einen Periode schwanger und in Elternzeit, meine Chefin selber Schöffe am Arbeitsgericht. Da ging das alles recht gut.
Aktuell wüsste ich nicht ob ich mich nochmal so verpflichten möchte. Man weiß ja auch nie ob man Haupt- oder Hilfsschöffe wird. Und irgendwie kam zum Ende schon ständig das Gefühl och nö jetzt passt es irgendwie gerade nicht so ich würde lieber das oder das. Oder war was mit dem Kind. Aber das geht dann eben nicht.
Da damals noch die Regelung galt das man nach 2 Wahlperioden pausieren muss kam mir das recht gelegen.
Aktuell wüsste ich nicht ob ich mich nochmal so verpflichten möchte. Man weiß ja auch nie ob man Haupt- oder Hilfsschöffe wird. Und irgendwie kam zum Ende schon ständig das Gefühl och nö jetzt passt es irgendwie gerade nicht so ich würde lieber das oder das. Oder war was mit dem Kind. Aber das geht dann eben nicht.
Da damals noch die Regelung galt das man nach 2 Wahlperioden pausieren muss kam mir das recht gelegen.
05.03.2023 13:16
Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
Und ihr solltet unparteiisch sein. Gerade da wir hier schon Themen hatten, bei denen die Gemüter sehr erhitzt waren.
Nur so als Beispiel. Euch könnte der junge Mann gegenüber sitzen, der seine 11 jährige Schwester missbraucht haben soll.
Ich saß schon in einigen Verhandlungen, von denen man vorher denkt „glasklar, der war es“ und es wird freigesprochen, weil die Beweise nicht ausreichen oder seine Schuld nicht bewiesen werden kann.
Und ihr solltet unparteiisch sein. Gerade da wir hier schon Themen hatten, bei denen die Gemüter sehr erhitzt waren.
Nur so als Beispiel. Euch könnte der junge Mann gegenüber sitzen, der seine 11 jährige Schwester missbraucht haben soll.
Ich saß schon in einigen Verhandlungen, von denen man vorher denkt „glasklar, der war es“ und es wird freigesprochen, weil die Beweise nicht ausreichen oder seine Schuld nicht bewiesen werden kann.
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