Mütter- und Schwangerenforum

Nähen für Anfänger

Gehe zu Seite:
diamant
4994 Beiträge
19.09.2012 18:16
Noch ne kurze Frage:

Wie findet ihr den Namen:

MaGaLu genäht für dich

19.09.2012 18:23
ich hab gerade mal geschaut und bei uns kann man sich den Gewerbeantrag sogar runterladen und per Post schicken..man bekommt dann eine Rechnung über die 30 Euro, braucht nichtmal aufs Amt. Das ist ja klasse!!
Übrigens hat mir jemand gesagt man kann bei der IHK einen Antrag stellen auf Befreiung vom HWK-Entgeld..
das hab ich dazu gefunden..falls es jemanden interessiert.
*
Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK) über das neu registrierte Gewerbe oder Handwerk einen Bescheid. In diesem Zuge entsteht die Pflicht, Kammerbeiträge zu leisten. Der Beitrag für die entstandene Zwangsmitgliedschaft orientiert sich an der Leistungsstärke und dem Ertrag des Unternehmens. Eine einheitliche Regelung für die Kammerbeitragshöhe gibt es aber nicht.

Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen Jahresgewinn unter 5.200 Euro haben, werden vom IHK- bzw. HWK-Beitrag auf Antrag befreit. Erst bei Erträgen über dieser Grenze sind ein jährlicher Grundbetrag von ca. 50 Euro und zusätzlich Umlagen zu zahlen. Für den Umlagebeitrag wird auf den Gewinn, abzüglich des Umlagefreibetrags von 15.340 Euro, ein prozentualer Beitrag (regelmäßig unter einem Prozent) erhoben. Erstmalige Existenzgründer können in den ersten vier Jahren sogar bis zu 25.000 Euro Gewinn machen und trotzdem von den Beiträgen befreit sein:

Bei der IHK sind für das Gründungs- und Folgejahr keine Umlagen und Grundbeiträge fällig, vorausgesetzt:
•man agiert als natürliche Person,
•ist nicht im Handelsregister eingetragen,
•hat in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor Existenzgründung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt und
•war die 5 Jahre vor Existenzgründung an keiner Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt.
Sollte der Gewerbeertrag auch im dritten sowie vierten Geschäftsjahr 25.000 Euro nicht übersteigen, ist nochmals eine Befreiung von den Umlagen möglich.

Für die HWK regelt die Handwerksordnung (§ 113) die Beitragsbefreiung für Existenzgründer. Auch hier können Personen, die erstmals ein Gewerbe anmelden und Jahresgewinne unter 25.000 Euro verzeichnen, von Vergünstigungen profitieren. Im Anmeldejahr bezieht sich dies auf eine Befreiung vom Grund- und Zusatzbeitrag.

In den darauf folgenden zwei Jahren wird der Grundbeitrag nur zur Hälfte und der Zusatzbeitrag (Umlage) gar nicht fällig. Im vierten und letzten beitragsbegünstigten Geschäftsjahr ist nur noch die vollständige Entlastung vom Zusatzbeitrag möglich. Die für die Abrechung benötigen Informationen erhalten die zuständigen Kammern i.d.R. vom Finanzamt.

Murmeli87
10219 Beiträge
19.09.2012 18:23
Zitat von diamant:

Noch ne kurze Frage:

Wie findet ihr den Namen:

MaGaLu genäht für dich



Ich find es gut, aber ich würde das "genäht für dich" weg lassen, ist sonst so lang oder was meinst??

19.09.2012 18:25
Zitat von diamant:

Zitat von rosa-rot:

Ich bin ja auch ne faire Person und sobald man was anbietet bzw. exzta herstellt und im Netz anbietet etc..würde ich natürlich Gewerbe anmelden..würde da auch auf Nummer sicher gehen. Wenn mich allerdings die Nachbarin nach ner Tasche fragt und ich 4x im Jahr für ne Freundin was mache dann natürlich nicht. Das ist doch lächerlich...Gewinn hatte ich dann im Jahr 15 Euro und das Finanzamt interessiert sich nen Pups für!! Also ich finde hier darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Und jede von euch hat schonmal was für Bekannte gemacht, da bin ich mir fast sicher! Wenn man dann merkt das viel Interesse dann sollte/muss man sich nen Schein holen. Das sehe ich genauso...
also ich nähe jetzt seit 1 Jahr und hab vielleicht 5x was für andere gemacht...dafür brauch ich nun echt kein Gewerbe, das ist ja ne Witznummer.


Ich glaub das hat jeder schon mal was für Bekanne oder Freune genäht. Ich hab dann nur fürs Material genäht. Als dann immer mehr Anfragen kamen. Bin ich zum Gewerbeamt
so mach ich es auch.bzw.hab ich vor
Murmeli87
10219 Beiträge
19.09.2012 18:26
Ich hab mal beim Steuerberater gearbeitet und ich sag dazu nur: Anmelden! Meine Meinung, ganz einfach!
Diamant ich stimm dir voll und ganz zu!
19.09.2012 18:30
Zitat von rosa-rot:

ich hab gerade mal geschaut und bei uns kann man sich den Gewerbeantrag sogar runterladen und per Post schicken..man bekommt dann eine Rechnung über die 30 Euro, braucht nichtmal aufs Amt. Das ist ja klasse!!
Übrigens hat mir jemand gesagt man kann bei der IHK einen Antrag stellen auf Befreiung vom HWK-Entgeld..
das hab ich dazu gefunden..falls es jemanden interessiert.
*
Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK) über das neu registrierte Gewerbe oder Handwerk einen Bescheid. In diesem Zuge entsteht die Pflicht, Kammerbeiträge zu leisten. Der Beitrag für die entstandene Zwangsmitgliedschaft orientiert sich an der Leistungsstärke und dem Ertrag des Unternehmens. Eine einheitliche Regelung für die Kammerbeitragshöhe gibt es aber nicht.

Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen Jahresgewinn unter 5.200 Euro haben, werden vom IHK- bzw. HWK-Beitrag auf Antrag befreit. Erst bei Erträgen über dieser Grenze sind ein jährlicher Grundbetrag von ca. 50 Euro und zusätzlich Umlagen zu zahlen. Für den Umlagebeitrag wird auf den Gewinn, abzüglich des Umlagefreibetrags von 15.340 Euro, ein prozentualer Beitrag (regelmäßig unter einem Prozent) erhoben. Erstmalige Existenzgründer können in den ersten vier Jahren sogar bis zu 25.000 Euro Gewinn machen und trotzdem von den Beiträgen befreit sein:

Bei der IHK sind für das Gründungs- und Folgejahr keine Umlagen und Grundbeiträge fällig, vorausgesetzt:
•man agiert als natürliche Person,
•ist nicht im Handelsregister eingetragen,
•hat in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor Existenzgründung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt und
•war die 5 Jahre vor Existenzgründung an keiner Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt.
Sollte der Gewerbeertrag auch im dritten sowie vierten Geschäftsjahr 25.000 Euro nicht übersteigen, ist nochmals eine Befreiung von den Umlagen möglich.

Für die HWK regelt die Handwerksordnung (§ 113) die Beitragsbefreiung für Existenzgründer. Auch hier können Personen, die erstmals ein Gewerbe anmelden und Jahresgewinne unter 25.000 Euro verzeichnen, von Vergünstigungen profitieren. Im Anmeldejahr bezieht sich dies auf eine Befreiung vom Grund- und Zusatzbeitrag.

In den darauf folgenden zwei Jahren wird der Grundbeitrag nur zur Hälfte und der Zusatzbeitrag (Umlage) gar nicht fällig. Im vierten und letzten beitragsbegünstigten Geschäftsjahr ist nur noch die vollständige Entlastung vom Zusatzbeitrag möglich. Die für die Abrechung benötigen Informationen erhalten die zuständigen Kammern i.d.R. vom Finanzamt.


Oh Klasse!!! Daaaaanke!!!!
Und somit ist das Gewerbe bis auf die 10-30€ ja echt ein Schnäppchen UUUUND man bekommt fast bei allen Stoffdealern Gewerbeprozente...
Auch nicht zu vernachlässigen bei unserer Sucht
***PRO GEWERBE***
19.09.2012 18:32
Zitat von rosa-rot:

Ich bin ja auch ne faire Person und sobald man was anbietet bzw. exzta herstellt und im Netz anbietet etc..würde ich natürlich Gewerbe anmelden..würde da auch auf Nummer sicher gehen. Wenn mich allerdings die Nachbarin nach ner Tasche fragt und ich 4x im Jahr für ne Freundin was mache dann natürlich nicht. Das ist doch lächerlich...Gewinn hatte ich dann im Jahr 15 Euro und das Finanzamt interessiert sich nen Pups für!! Also ich finde hier darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Und jede von euch hat schonmal was für Bekannte gemacht, da bin ich mir fast sicher! Wenn man dann merkt das viel Interesse dann sollte/muss man sich nen Schein holen. Das sehe ich genauso...
also ich nähe jetzt seit 1 Jahr und hab vielleicht 5x was für andere gemacht...dafür brauch ich nun echt kein Gewerbe, das ist ja ne Witznummer.


das unterschreib ich jetzt mal so. was anderes haben wir auch gar nicht gemeint
diamant
4994 Beiträge
19.09.2012 18:32
Zitat von Dine87:

Zitat von diamant:

Noch ne kurze Frage:

Wie findet ihr den Namen:

MaGaLu genäht für dich



Ich find es gut, aber ich würde das "genäht für dich" weg lassen, ist sonst so lang oder was meinst??



Dachte das für meine Homepage. oben MaGaLu und unten drunter, dann kleiner: genäht für dich.

Name wäre dann nur MaGaLu

19.09.2012 18:32
Go Gewerbe Go
Murmeli87
10219 Beiträge
19.09.2012 18:40
Zitat von diamant:

Zitat von Dine87:

Zitat von diamant:

Noch ne kurze Frage:

Wie findet ihr den Namen:

MaGaLu genäht für dich



Ich find es gut, aber ich würde das "genäht für dich" weg lassen, ist sonst so lang oder was meinst??



Dachte das für meine Homepage. oben MaGaLu und unten drunter, dann kleiner: genäht für dich.

Name wäre dann nur MaGaLu



Dann find ich es super!! Woher die Ableitung des Namens??
diamant
4994 Beiträge
19.09.2012 18:58
Zitat von Dine87:

Zitat von diamant:

Zitat von Dine87:

Zitat von diamant:

Noch ne kurze Frage:

Wie findet ihr den Namen:

MaGaLu genäht für dich



Ich find es gut, aber ich würde das "genäht für dich" weg lassen, ist sonst so lang oder was meinst??



Dachte das für meine Homepage. oben MaGaLu und unten drunter, dann kleiner: genäht für dich.

Name wäre dann nur MaGaLu



Dann find ich es super!! Woher die Ableitung des Namens??


Wenn ich euch das erzähle, lacht ihr mich aus.
LadyItaly86
19285 Beiträge
19.09.2012 19:00
jetzt erst recht, diamant
Murmeli87
10219 Beiträge
19.09.2012 19:01
Aber her damit!!
Murmeli87
10219 Beiträge
19.09.2012 19:06
Ich darf euch vorstellen.... Fanti
Fanti hat Knisterohren und sucht einen neuen Besitzer und macht sich deswegen heute noch auf die Reise um ihn zu finden....

diamant
4994 Beiträge
19.09.2012 19:12
Zitat von Dine87:

Ich darf euch vorstellen.... Fanti
Fanti hat Knisterohren und sucht einen neuen Besitzer und macht sich deswegen heute noch auf die Reise um ihn zu finden....



Der ist ja süß
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 457 mal gemerkt