Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger und alleine

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Kade
43 Beiträge
26.01.2022 09:21
Zitat von serap1981:

Zitat von Kade:

Wie jetzt geteiltes Sorgerecht? Das geht doch gar nicht ohne Einverständnis beider? Oder hab ich da falsche Infos? Hui, mach mir hier keine Angst, Umgangsrecht ist schon schlimm genug..


Er kann das gemeinsame Sorgerecht (geteiltes Sorgerecht gibt es nicht) einklagen. Dafür musst du nicht zustimmen. Und er wird es nur nicht bekommen, wenn es dem Kindswohl nicht entspricht.
Und dafür ist es vollklommen egal, was er mit dir getan hat, solange er dem Kind nichts getan hat, ist er der Vater und auch als Vater tauglich.


Aber seine Aggressions- und Konsumprobleme werden doch sicherlich dagegen sprechen? Also wirklich, auf was muss ich mich denn noch alles gefasst machen?
Ich bin langsam richtig verzweifelt. Ich will doch nur mein Kind beschützen.
Lealein
10276 Beiträge
26.01.2022 09:31
Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

Zitat von Benutzername:

Zitat von nilou:

...


Sie ist gerade in der Ausbildung. Ich glaube kaum, dass sie die finanziellen Möglichkeiten hat, sich jetzt einen Umzug leisten zu können. Abgesehen davon, dass sie durch die Ausbildung sehr wahrscheinlich standort-gebunden ist und dann auch ihre Familie wegfallen würde, die wie die TE ja selbst sagt, sehr unterstützend ist.


Ja, ein Umzug ist gerade definitiv nicht drin. Zumal ich sowieso gerade erst umgezogen bin, um meine Ausbildung weiterzuführen.

Meine Familie ist momentan sehr wichtig für mich. Meine Eltern nehmen mir vieles ab, und ich weiß auch, dass sie mich finanziell unterstützen werden.

Ich habe nur Angst, dass irgendwas passieren könnte , und weiß nicht so recht, wie ich da vorgehen soll.


Sorry ich bin da ganz direkt. Wenn ich Angst habe um mein Kind ist mir alles andere egal. Du schreibst was von gewalttätig etc. Ausbildung kann man abbrechen, soziale Grundhilfen gibt es vom Staat.

Gesundheit, angstfrei, freies Leben gibt es halt nur mit radikalen Einbußen wenn so etwas gravierendes ist.

Das ist doch keine Lösung zum Wohle des Kindes?
Dann sitzt sie mit Hartz 4 mit Kind in der Grütze...Und wann und wie soll sie da rauskommen?

Erstmal ist eine Beratungsstelle a la Profamilia eventuell eine Option. Sie müssen Stillschweigen bewahren und du kannst da einmal alle Fakten äußern und dir wird geholfen alles zu sortieren.

Wurde der Vater vielleicht mal straffällig, sodass man davon ausgehen kann, dass er auf Grund dessen (im Höchstfall) begleiteten Umgang bekommen würde, wenn er Kontakt wollen würde? Gibt es Beweise, dass er so ein Tyrann/kaputter Typ ist?

Das Problem ist, dass du dafür belangt wirst, wenn du angibst, dass der Vater dir unbekannt ist, du Unterhaltsvorschuss bekommst und er in 5 Jahren einen Rappel bekommt und sich doch für sein Kind interessiert und es kommt raus, dass du ihn verschwiegen hast.
Auch ist es kritisch, dem Kind den Vater zu entziehen, auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann. Man sollte davon ausgehen, dass solche Menschen auf einmal doch teilhaben möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn ich mal frei brainstorme:
Die sicherste Variante ist wohl, komplett auf Unterhalt zu verzichten.
Wäre es eine Option für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung bei deinen Eltern einzuziehen? Denn völlig unabhängig von der Vatersituation, solltest du nicht unterschätzen, was da auf dich zukommen wird.
Da du in der Ausbildung bist und offenbar eine eigene Wohnung hast, bekommst du sicher BAB? Es könnte sein, dass, wie mein Hartz 4,zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Dh dass sie ggf von dir verlangen können entweder Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Unterhalt einzufordern beim Kindsvater und du nur dein bisherigen BAB-Anspruch erhältst. Sicher weiß ich es aber nicht.
Was deine Ausbildung anbelangt: ich konnte meine Ausbildung von Vollzeit auf Teilzeit abändern (das hatte damals die IHK vorgeschlagen, als ich meine Ausbildung wegen der Doppelbelastung/Betreuungsproblematik) beenden wollte. Meine Ausbildungsvergütung wurde zwar weniger, das BAB hatte sich aber erhöht, sodass ich am Ende gleich viel hatte.

Ich weiß ehrlich nicht, wie ich entscheiden würde, da es sich schwer einschätzen lässt, wie der Kindsvater so ist.

Alles Gute
Kade
43 Beiträge
26.01.2022 09:38
Zitat von Lealein:

Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

Zitat von Benutzername:

...


Ja, ein Umzug ist gerade definitiv nicht drin. Zumal ich sowieso gerade erst umgezogen bin, um meine Ausbildung weiterzuführen.

Meine Familie ist momentan sehr wichtig für mich. Meine Eltern nehmen mir vieles ab, und ich weiß auch, dass sie mich finanziell unterstützen werden.

Ich habe nur Angst, dass irgendwas passieren könnte , und weiß nicht so recht, wie ich da vorgehen soll.


Sorry ich bin da ganz direkt. Wenn ich Angst habe um mein Kind ist mir alles andere egal. Du schreibst was von gewalttätig etc. Ausbildung kann man abbrechen, soziale Grundhilfen gibt es vom Staat.

Gesundheit, angstfrei, freies Leben gibt es halt nur mit radikalen Einbußen wenn so etwas gravierendes ist.

Das ist doch keine Lösung zum Wohle des Kindes?
Dann sitzt sie mit Hartz 4 mit Kind in der Grütze...Und wann und wie soll sie da rauskommen?

Erstmal ist eine Beratungsstelle a la Profamilia eventuell eine Option. Sie müssen Stillschweigen bewahren und du kannst da einmal alle Fakten äußern und dir wird geholfen alles zu sortieren.

Wurde der Vater vielleicht mal straffällig, sodass man davon ausgehen kann, dass er auf Grund dessen (im Höchstfall) begleiteten Umgang bekommen würde, wenn er Kontakt wollen würde? Gibt es Beweise, dass er so ein Tyrann/kaputter Typ ist?

Das Problem ist, dass du dafür belangt wirst, wenn du angibst, dass der Vater dir unbekannt ist, du Unterhaltsvorschuss bekommst und er in 5 Jahren einen Rappel bekommt und sich doch für sein Kind interessiert und es kommt raus, dass du ihn verschwiegen hast.
Auch ist es kritisch, dem Kind den Vater zu entziehen, auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann. Man sollte davon ausgehen, dass solche Menschen auf einmal doch teilhaben möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn ich mal frei brainstorme:
Die sicherste Variante ist wohl, komplett auf Unterhalt zu verzichten.
Wäre es eine Option für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung bei deinen Eltern einzuziehen? Denn völlig unabhängig von der Vatersituation, solltest du nicht unterschätzen, was da auf dich zukommen wird.
Da du in der Ausbildung bist und offenbar eine eigene Wohnung hast, bekommst du sicher BAB? Es könnte sein, dass, wie mein Hartz 4,zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Dh dass sie ggf von dir verlangen können entweder Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Unterhalt einzufordern beim Kindsvater und du nur dein bisherigen BAB-Anspruch erhältst. Sicher weiß ich es aber nicht.
Was deine Ausbildung anbelangt: ich konnte meine Ausbildung von Vollzeit auf Teilzeit abändern (das hatte damals die IHK vorgeschlagen, als ich meine Ausbildung wegen der Doppelbelastung/Betreuungsproblematik) beenden wollte. Meine Ausbildungsvergütung wurde zwar weniger, das BAB hatte sich aber erhöht, sodass ich am Ende gleich viel hatte.

Ich weiß ehrlich nicht, wie ich entscheiden würde, da es sich schwer einschätzen lässt, wie der Kindsvater so ist.

Alles Gute


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.
Lealein
10276 Beiträge
26.01.2022 09:43
Zitat von Kade:

Zitat von Lealein:

Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

...


Sorry ich bin da ganz direkt. Wenn ich Angst habe um mein Kind ist mir alles andere egal. Du schreibst was von gewalttätig etc. Ausbildung kann man abbrechen, soziale Grundhilfen gibt es vom Staat.

Gesundheit, angstfrei, freies Leben gibt es halt nur mit radikalen Einbußen wenn so etwas gravierendes ist.

Das ist doch keine Lösung zum Wohle des Kindes?
Dann sitzt sie mit Hartz 4 mit Kind in der Grütze...Und wann und wie soll sie da rauskommen?

Erstmal ist eine Beratungsstelle a la Profamilia eventuell eine Option. Sie müssen Stillschweigen bewahren und du kannst da einmal alle Fakten äußern und dir wird geholfen alles zu sortieren.

Wurde der Vater vielleicht mal straffällig, sodass man davon ausgehen kann, dass er auf Grund dessen (im Höchstfall) begleiteten Umgang bekommen würde, wenn er Kontakt wollen würde? Gibt es Beweise, dass er so ein Tyrann/kaputter Typ ist?

Das Problem ist, dass du dafür belangt wirst, wenn du angibst, dass der Vater dir unbekannt ist, du Unterhaltsvorschuss bekommst und er in 5 Jahren einen Rappel bekommt und sich doch für sein Kind interessiert und es kommt raus, dass du ihn verschwiegen hast.
Auch ist es kritisch, dem Kind den Vater zu entziehen, auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann. Man sollte davon ausgehen, dass solche Menschen auf einmal doch teilhaben möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn ich mal frei brainstorme:
Die sicherste Variante ist wohl, komplett auf Unterhalt zu verzichten.
Wäre es eine Option für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung bei deinen Eltern einzuziehen? Denn völlig unabhängig von der Vatersituation, solltest du nicht unterschätzen, was da auf dich zukommen wird.
Da du in der Ausbildung bist und offenbar eine eigene Wohnung hast, bekommst du sicher BAB? Es könnte sein, dass, wie mein Hartz 4,zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Dh dass sie ggf von dir verlangen können entweder Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Unterhalt einzufordern beim Kindsvater und du nur dein bisherigen BAB-Anspruch erhältst. Sicher weiß ich es aber nicht.
Was deine Ausbildung anbelangt: ich konnte meine Ausbildung von Vollzeit auf Teilzeit abändern (das hatte damals die IHK vorgeschlagen, als ich meine Ausbildung wegen der Doppelbelastung/Betreuungsproblematik) beenden wollte. Meine Ausbildungsvergütung wurde zwar weniger, das BAB hatte sich aber erhöht, sodass ich am Ende gleich viel hatte.

Ich weiß ehrlich nicht, wie ich entscheiden würde, da es sich schwer einschätzen lässt, wie der Kindsvater so ist.

Alles Gute


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.

Wenn du davon ausgehst, dass er Teilhaben möchte, dann würde ich wohl UHvorschuss beantragen und auch direkt offen mit dem Jugendamt sprechen, was deine Sorgen sind. Du wirst mit ihm keinen direkten Kontakt haben müssen. Sie können für dich vertretend den Unterhalt einfordern. Dazu braucht es auch keinen Anwalt.

Alles Gute dir!
Kade
43 Beiträge
26.01.2022 10:00
Zitat von Lealein:

Zitat von Kade:

Zitat von Lealein:

Zitat von nilou:

...

Das ist doch keine Lösung zum Wohle des Kindes?
Dann sitzt sie mit Hartz 4 mit Kind in der Grütze...Und wann und wie soll sie da rauskommen?

Erstmal ist eine Beratungsstelle a la Profamilia eventuell eine Option. Sie müssen Stillschweigen bewahren und du kannst da einmal alle Fakten äußern und dir wird geholfen alles zu sortieren.

Wurde der Vater vielleicht mal straffällig, sodass man davon ausgehen kann, dass er auf Grund dessen (im Höchstfall) begleiteten Umgang bekommen würde, wenn er Kontakt wollen würde? Gibt es Beweise, dass er so ein Tyrann/kaputter Typ ist?

Das Problem ist, dass du dafür belangt wirst, wenn du angibst, dass der Vater dir unbekannt ist, du Unterhaltsvorschuss bekommst und er in 5 Jahren einen Rappel bekommt und sich doch für sein Kind interessiert und es kommt raus, dass du ihn verschwiegen hast.
Auch ist es kritisch, dem Kind den Vater zu entziehen, auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann. Man sollte davon ausgehen, dass solche Menschen auf einmal doch teilhaben möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn ich mal frei brainstorme:
Die sicherste Variante ist wohl, komplett auf Unterhalt zu verzichten.
Wäre es eine Option für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung bei deinen Eltern einzuziehen? Denn völlig unabhängig von der Vatersituation, solltest du nicht unterschätzen, was da auf dich zukommen wird.
Da du in der Ausbildung bist und offenbar eine eigene Wohnung hast, bekommst du sicher BAB? Es könnte sein, dass, wie mein Hartz 4,zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Dh dass sie ggf von dir verlangen können entweder Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Unterhalt einzufordern beim Kindsvater und du nur dein bisherigen BAB-Anspruch erhältst. Sicher weiß ich es aber nicht.
Was deine Ausbildung anbelangt: ich konnte meine Ausbildung von Vollzeit auf Teilzeit abändern (das hatte damals die IHK vorgeschlagen, als ich meine Ausbildung wegen der Doppelbelastung/Betreuungsproblematik) beenden wollte. Meine Ausbildungsvergütung wurde zwar weniger, das BAB hatte sich aber erhöht, sodass ich am Ende gleich viel hatte.

Ich weiß ehrlich nicht, wie ich entscheiden würde, da es sich schwer einschätzen lässt, wie der Kindsvater so ist.

Alles Gute


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.

Wenn du davon ausgehst, dass er Teilhaben möchte, dann würde ich wohl UHvorschuss beantragen und auch direkt offen mit dem Jugendamt sprechen, was deine Sorgen sind. Du wirst mit ihm keinen direkten Kontakt haben müssen. Sie können für dich vertretend den Unterhalt einfordern. Dazu braucht es auch keinen Anwalt.

Alles Gute dir!


Ich hab halt keine Ahnung, ob er denn teilhaben möchte. Er ist sehr unberechenbar und das ganze macht mir eine Heidenangst.

Das werde ich versuchen, danke.
nilou
14344 Beiträge
26.01.2022 10:12
Zitat von Kade:

Zitat von Lealein:

Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

...


Sorry ich bin da ganz direkt. Wenn ich Angst habe um mein Kind ist mir alles andere egal. Du schreibst was von gewalttätig etc. Ausbildung kann man abbrechen, soziale Grundhilfen gibt es vom Staat.

Gesundheit, angstfrei, freies Leben gibt es halt nur mit radikalen Einbußen wenn so etwas gravierendes ist.

Das ist doch keine Lösung zum Wohle des Kindes?
Dann sitzt sie mit Hartz 4 mit Kind in der Grütze...Und wann und wie soll sie da rauskommen?

Erstmal ist eine Beratungsstelle a la Profamilia eventuell eine Option. Sie müssen Stillschweigen bewahren und du kannst da einmal alle Fakten äußern und dir wird geholfen alles zu sortieren.

Wurde der Vater vielleicht mal straffällig, sodass man davon ausgehen kann, dass er auf Grund dessen (im Höchstfall) begleiteten Umgang bekommen würde, wenn er Kontakt wollen würde? Gibt es Beweise, dass er so ein Tyrann/kaputter Typ ist?

Das Problem ist, dass du dafür belangt wirst, wenn du angibst, dass der Vater dir unbekannt ist, du Unterhaltsvorschuss bekommst und er in 5 Jahren einen Rappel bekommt und sich doch für sein Kind interessiert und es kommt raus, dass du ihn verschwiegen hast.
Auch ist es kritisch, dem Kind den Vater zu entziehen, auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann. Man sollte davon ausgehen, dass solche Menschen auf einmal doch teilhaben möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn ich mal frei brainstorme:
Die sicherste Variante ist wohl, komplett auf Unterhalt zu verzichten.
Wäre es eine Option für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung bei deinen Eltern einzuziehen? Denn völlig unabhängig von der Vatersituation, solltest du nicht unterschätzen, was da auf dich zukommen wird.
Da du in der Ausbildung bist und offenbar eine eigene Wohnung hast, bekommst du sicher BAB? Es könnte sein, dass, wie mein Hartz 4,zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Dh dass sie ggf von dir verlangen können entweder Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Unterhalt einzufordern beim Kindsvater und du nur dein bisherigen BAB-Anspruch erhältst. Sicher weiß ich es aber nicht.
Was deine Ausbildung anbelangt: ich konnte meine Ausbildung von Vollzeit auf Teilzeit abändern (das hatte damals die IHK vorgeschlagen, als ich meine Ausbildung wegen der Doppelbelastung/Betreuungsproblematik) beenden wollte. Meine Ausbildungsvergütung wurde zwar weniger, das BAB hatte sich aber erhöht, sodass ich am Ende gleich viel hatte.

Ich weiß ehrlich nicht, wie ich entscheiden würde, da es sich schwer einschätzen lässt, wie der Kindsvater so ist.

Alles Gute


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.


Davon ausgehen und das es sicher so ist (und da zählen nur wirkliche Aktionen gegen das Kind) sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Egal was mit dir war, es muss sich gegen das Kind richten. Die Hürden sind hoch. Auch für begleiteten Umgang

Geh doch am besten mal in eine Beratungsstelle.

Erfahrungsgemäß: für alleiniges Sorgerecht und/oder begleitenden Umgang muss schon einiges vorgefallen sein. Und zwar nicht mit dir/gegen dich, sondern in Bezug auf das Kind.

Kade
43 Beiträge
26.01.2022 10:15
Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

Zitat von Lealein:

Zitat von nilou:

...

Das ist doch keine Lösung zum Wohle des Kindes?
Dann sitzt sie mit Hartz 4 mit Kind in der Grütze...Und wann und wie soll sie da rauskommen?

Erstmal ist eine Beratungsstelle a la Profamilia eventuell eine Option. Sie müssen Stillschweigen bewahren und du kannst da einmal alle Fakten äußern und dir wird geholfen alles zu sortieren.

Wurde der Vater vielleicht mal straffällig, sodass man davon ausgehen kann, dass er auf Grund dessen (im Höchstfall) begleiteten Umgang bekommen würde, wenn er Kontakt wollen würde? Gibt es Beweise, dass er so ein Tyrann/kaputter Typ ist?

Das Problem ist, dass du dafür belangt wirst, wenn du angibst, dass der Vater dir unbekannt ist, du Unterhaltsvorschuss bekommst und er in 5 Jahren einen Rappel bekommt und sich doch für sein Kind interessiert und es kommt raus, dass du ihn verschwiegen hast.
Auch ist es kritisch, dem Kind den Vater zu entziehen, auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann. Man sollte davon ausgehen, dass solche Menschen auf einmal doch teilhaben möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn ich mal frei brainstorme:
Die sicherste Variante ist wohl, komplett auf Unterhalt zu verzichten.
Wäre es eine Option für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung bei deinen Eltern einzuziehen? Denn völlig unabhängig von der Vatersituation, solltest du nicht unterschätzen, was da auf dich zukommen wird.
Da du in der Ausbildung bist und offenbar eine eigene Wohnung hast, bekommst du sicher BAB? Es könnte sein, dass, wie mein Hartz 4,zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Dh dass sie ggf von dir verlangen können entweder Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Unterhalt einzufordern beim Kindsvater und du nur dein bisherigen BAB-Anspruch erhältst. Sicher weiß ich es aber nicht.
Was deine Ausbildung anbelangt: ich konnte meine Ausbildung von Vollzeit auf Teilzeit abändern (das hatte damals die IHK vorgeschlagen, als ich meine Ausbildung wegen der Doppelbelastung/Betreuungsproblematik) beenden wollte. Meine Ausbildungsvergütung wurde zwar weniger, das BAB hatte sich aber erhöht, sodass ich am Ende gleich viel hatte.

Ich weiß ehrlich nicht, wie ich entscheiden würde, da es sich schwer einschätzen lässt, wie der Kindsvater so ist.

Alles Gute


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.


Davon ausgehen und das es sicher so ist (und da zählen nur wirkliche Aktionen gegen das Kind) sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Egal was mit dir war, es muss sich gegen das Kind richten. Die Hürden sind hoch. Auch für begleiteten Umgang

Geh doch am besten mal in eine Beratungsstelle.

Erfahrungsgemäß: für alleiniges Sorgerecht und/oder begleitenden Umgang muss schon einiges vorgefallen sein. Und zwar nicht mit dir/gegen dich, sondern in Bezug auf das Kind.


Dann gibt es gar nichts, was ich in dem Bezug machen kann? Das klingt erstmal sehr unrealistisch, zumal er regelmäßige Wutausbrüche hat und diese dann potentiell gegen das Kind gehen, wenn ihn das Schreien beispielsweise aufregt. Auch sein Alkoholkonsum ist ein Problem. Meiner Meinung nach ist da auf jeden Fall Gefahr für das Kind im Verzug.
Und da wird nichts unternommen solange nichts passiert ist?
Das will ich nicht glauben. Es muss doch was geben, was ich machen kann. Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen.
Kade
43 Beiträge
26.01.2022 10:19
Zitat von Kade:

Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

Zitat von Lealein:

...


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.


Davon ausgehen und das es sicher so ist (und da zählen nur wirkliche Aktionen gegen das Kind) sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Egal was mit dir war, es muss sich gegen das Kind richten. Die Hürden sind hoch. Auch für begleiteten Umgang

Geh doch am besten mal in eine Beratungsstelle.

Erfahrungsgemäß: für alleiniges Sorgerecht und/oder begleitenden Umgang muss schon einiges vorgefallen sein. Und zwar nicht mit dir/gegen dich, sondern in Bezug auf das Kind.


Dann gibt es gar nichts, was ich in dem Bezug machen kann? Das klingt erstmal sehr unrealistisch, zumal er regelmäßige Wutausbrüche hat und diese dann potentiell gegen das Kind gehen, wenn ihn das Schreien beispielsweise aufregt. Auch sein Alkoholkonsum ist ein Problem. Meiner Meinung nach ist da auf jeden Fall Gefahr für das Kind im Verzug.
Und da wird nichts unternommen solange nichts passiert ist?
Das will ich nicht glauben. Es muss doch was geben, was ich machen kann. Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen.


Ich kann mir einfach beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich nichts machen kann, um mein Kind vor diesem Mann zu beschützen. Ich kann doch nicht warten bis irgendetwas passiert, weil ich weiß, dass sobald er das Kind für sich allein hat, mit Sicherheit etwas passieren wird. Ich kann und werde das nicht zulassen.
nilou
14344 Beiträge
26.01.2022 10:22
Zitat von Kade:

Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

Zitat von Lealein:

...


Es gibt viele Faktoren, von denen man ausgehen kann, dass er nicht im Geringsten in der Lage ist, sich um ein Kind zu kümmern.

Und ja, ich gehe davon aus, dass er irgendwann teilhaben möchte und dann der ganze Stress anfängt.

Ich hoffe nur, ich kann das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung überzeugen bzw. mit einem Anwalt zusammen Beweise sammeln.

Das mit dem begleiteten Umgang klingt erstmal gut. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens das durchgesetzt bekomme, sollte er teilhaben wollen.

Dankeschön für deine ausführliche Antwort.


Davon ausgehen und das es sicher so ist (und da zählen nur wirkliche Aktionen gegen das Kind) sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Egal was mit dir war, es muss sich gegen das Kind richten. Die Hürden sind hoch. Auch für begleiteten Umgang

Geh doch am besten mal in eine Beratungsstelle.

Erfahrungsgemäß: für alleiniges Sorgerecht und/oder begleitenden Umgang muss schon einiges vorgefallen sein. Und zwar nicht mit dir/gegen dich, sondern in Bezug auf das Kind.


Dann gibt es gar nichts, was ich in dem Bezug machen kann? Das klingt erstmal sehr unrealistisch, zumal er regelmäßige Wutausbrüche hat und diese dann potentiell gegen das Kind gehen, wenn ihn das Schreien beispielsweise aufregt. Auch sein Alkoholkonsum ist ein Problem. Meiner Meinung nach ist da auf jeden Fall Gefahr für das Kind im Verzug.
Und da wird nichts unternommen solange nichts passiert ist?
Das will ich nicht glauben. Es muss doch was geben, was ich machen kann. Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen.


Um es klar zu sagen: das sind einfach "nur" deine Aussagen, deine "Meinung/Einschätzung". Darauf allein wird erstmal niemand was groß geben. Was grundsätzlich auch gut ist. Ihr seid getrennt und das nicht im guten. Da ist es nicht "ungewöhnlich/unüblich" das vieles gemacht wird um Kontakt zum Kind zu unterbinden.

Also ja, es muss direkt in Bezug auf das Kind sehr ernste, deutliche Anhaltspunkte geben.

Geh zu einer Beratungsstelle.
26.01.2022 10:32
Zitat von Kade:

Zitat von Kade:

Zitat von nilou:

Zitat von Kade:

...


Davon ausgehen und das es sicher so ist (und da zählen nur wirkliche Aktionen gegen das Kind) sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Egal was mit dir war, es muss sich gegen das Kind richten. Die Hürden sind hoch. Auch für begleiteten Umgang

Geh doch am besten mal in eine Beratungsstelle.

Erfahrungsgemäß: für alleiniges Sorgerecht und/oder begleitenden Umgang muss schon einiges vorgefallen sein. Und zwar nicht mit dir/gegen dich, sondern in Bezug auf das Kind.


Dann gibt es gar nichts, was ich in dem Bezug machen kann? Das klingt erstmal sehr unrealistisch, zumal er regelmäßige Wutausbrüche hat und diese dann potentiell gegen das Kind gehen, wenn ihn das Schreien beispielsweise aufregt. Auch sein Alkoholkonsum ist ein Problem. Meiner Meinung nach ist da auf jeden Fall Gefahr für das Kind im Verzug.
Und da wird nichts unternommen solange nichts passiert ist?
Das will ich nicht glauben. Es muss doch was geben, was ich machen kann. Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen.


Ich kann mir einfach beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich nichts machen kann, um mein Kind vor diesem Mann zu beschützen. Ich kann doch nicht warten bis irgendetwas passiert, weil ich weiß, dass sobald er das Kind für sich allein hat, mit Sicherheit etwas passieren wird. Ich kann und werde das nicht zulassen.


Ganz ehrlich - ich habe ernsthaft schon den Spruch vom JA gehört "so lange das Kind keine blauen Flecken hat, können sie nichts machen" Hab Dir ne PN geschrieben...
Kam100
22 Beiträge
26.01.2022 21:30
Was dir dein Ex angetan hat interessiert niemanden. Sollte er narzisstische Züge haben wird er, sobald das Kind da ist, sofort geteiltes Sorgerecht beantragen und bekommen ( damit hat er "Macht" über dich)
Umgang bekommt er auch sobald das Kind paar Wochen/Monate alt ist. Das kannst du kaum verhindern.
Einzige Ausweg ist Umzug in der Schwangerschaft, und das so weit wie nur möglich. Sobald das Kind da ist kannst du nicht mal 5 km weiter weg ziehen ohne seine Erlaubnis.
Kam100
22 Beiträge
26.01.2022 22:30
Sollte kein Umzug möglich sein, Vater unbekannt angeben und niemals Unterhalt beantragen auch kein Vorschuss. Und hoffen das ihn das Unterhaltzahlen vom Umgang abhält.
Sollte er doch Sorgerecht/Umgang beantragen, ihn als Vater unklar angeben, dann läuft erstmal Vaterschaft anerkennung, damit gewinnst du etwas Zeit.
Kade
43 Beiträge
27.01.2022 07:53
Zitat von Kam100:

Sollte kein Umzug möglich sein, Vater unbekannt angeben und niemals Unterhalt beantragen auch kein Vorschuss. Und hoffen das ihn das Unterhaltzahlen vom Umgang abhält.
Sollte er doch Sorgerecht/Umgang beantragen, ihn als Vater unklar angeben, dann läuft erstmal Vaterschaft anerkennung, damit gewinnst du etwas Zeit.


Ja, ich denke, so werde ich das machen. Ihn erstmal gar nicht angeben. Unterhaltsvorschuss ist jetzt auch nicht so viel, als ob es den Stress wert wäre. Ich hoffe einfach, dass ihm das egal geworden ist, und er nichts mehr damit zu tun haben will. Auch wird er ja zahlungspflichtig wenn er irgendwas versucht, und ich denke nicht, dass er da Lust drauf hat.

Sobald er irgendwas versucht hole ich mir dann rechtliche Hilfe, und tue einfach, was ich kann, das beste hoffend.
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