Schwanger und alleine
25.01.2022 14:59
Hallöchen, das hier ist mein allererster Beitrag
Ich bin jetzt in der 21. Woche schwanger und freue mich schon ganz doll auf mein kleines, allerdings gibt es da ein Problem: Der biologische Vater ist eine Nummer für sich und das Kind ist ungewollt entstanden. Die Beziehung, die ich mit ihm hatte, war sehr ausnutzend und manipulativ... Er hat auch starke Aggressions- und Konsumprobleme. Ich habe auch keinen Kontakt mehr zu ihm, glücklicherweise.
Jedenfalls möchte ich ihn soweit wie möglich aus dem Bild lassen, dem Kleinen zuliebe. Jetzt ist meine Frage: Muss ich unbedingt die Vaterschaft von ihm anerkennen lassen? Und, wenn ja, wie verhindere ich, dass er ein Umgangsrecht hat?
Ich danke euch allen im Voraus
LG Kade
Ich bin jetzt in der 21. Woche schwanger und freue mich schon ganz doll auf mein kleines, allerdings gibt es da ein Problem: Der biologische Vater ist eine Nummer für sich und das Kind ist ungewollt entstanden. Die Beziehung, die ich mit ihm hatte, war sehr ausnutzend und manipulativ... Er hat auch starke Aggressions- und Konsumprobleme. Ich habe auch keinen Kontakt mehr zu ihm, glücklicherweise.
Jedenfalls möchte ich ihn soweit wie möglich aus dem Bild lassen, dem Kleinen zuliebe. Jetzt ist meine Frage: Muss ich unbedingt die Vaterschaft von ihm anerkennen lassen? Und, wenn ja, wie verhindere ich, dass er ein Umgangsrecht hat?
Ich danke euch allen im Voraus
LG Kade
25.01.2022 15:09
Nein, er muss die Vaterschaft m.W.n. nicht anerkennen. Mein biologischer Vater hat die Vaterschaft zu meiner Schwester und mir auch nie anerkannt, weil unsere Mutter auch absolut die Schnauze voll hatte, nachdem ein Vaterschaftstest schon eingeklagt werden musste.
Theoretisch muss es ja nicht einmal der Erzeuger sein, der die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter verheiratet, wird ja i.d.R. automatisch erstmal ihr Ehemann der rechtliche Vater.
Bei unverheirateten Paaren ist das eh ein Procedere. Ich musste mit meinem Freund auch zum Jugendamt, wo wir uns für die Vaterschaftsanerkennung eine Wall of Text anhören und dann eine Unterschrift leisten mussten.
Und dann gleich die nächste Wall of Text + Unterschriften für das gemeinesame Sorgerecht, denn das geht auch nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einher.
Und ob er der biologische Vater ist, hat auch zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden interessiert.
Achja, Herzlichen Glückwunsch natürlich noch.
Theoretisch muss es ja nicht einmal der Erzeuger sein, der die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter verheiratet, wird ja i.d.R. automatisch erstmal ihr Ehemann der rechtliche Vater.
Bei unverheirateten Paaren ist das eh ein Procedere. Ich musste mit meinem Freund auch zum Jugendamt, wo wir uns für die Vaterschaftsanerkennung eine Wall of Text anhören und dann eine Unterschrift leisten mussten.
Und dann gleich die nächste Wall of Text + Unterschriften für das gemeinesame Sorgerecht, denn das geht auch nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einher.
Und ob er der biologische Vater ist, hat auch zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden interessiert.
Achja, Herzlichen Glückwunsch natürlich noch.
25.01.2022 15:18
Zitat von Zimtnudel:
Nein, er muss die Vaterschaft m.W.n. nicht anerkennen. Mein biologischer Vater hat die Vaterschaft zu meiner Schwester und mir auch nie anerkannt, weil unsere Mutter auch absolut die Schnauze voll hatte, nachdem ein Vaterschaftstest schon eingeklagt werden musste.
Theoretisch muss es ja nicht einmal der Erzeuger sein, der die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter verheiratet, wird ja i.d.R. automatisch erstmal ihr Ehemann der rechtliche Vater.
Bei unverheirateten Paaren ist das eh ein Procedere. Ich musste mit meinem Freund auch zum Jugendamt, wo wir uns für die Vaterschaftsanerkennung eine Wall of Text anhören und dann eine Unterschrift leisten mussten.
Und dann gleich die nächste Wall of Text + Unterschriften für das gemeinesame Sorgerecht, denn das geht auch nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einher.
Und ob er der biologische Vater ist, hat auch zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden interessiert.
Achja, Herzlichen Glückwunsch natürlich noch.
Die Vaterschaftsanerkunnung kann man auch ganz easy beim Standesamt machen…
25.01.2022 15:23
Wir haben damals hier nachgefragt, wo wir hin müssen und wurden an das Jugendamt des Ortes, in dem der Zwerg geboren ist, verwiesen.
Eigentlich hatten wir auch vor, das vor der Geburt zu machen, damit er direkt in die Geburtsurkunde kommt. Aber ich musste ja ewig so viel liegen und mich schonen, wegen vorzeitiger Wehentätigkeit.
Ich hatte es auch so gelesen, dass es mehrere Anlaufstellen dafür gibt. Vielleicht handhabt das jede Gemeinde etwas anders.
Eigentlich hatten wir auch vor, das vor der Geburt zu machen, damit er direkt in die Geburtsurkunde kommt. Aber ich musste ja ewig so viel liegen und mich schonen, wegen vorzeitiger Wehentätigkeit.
Ich hatte es auch so gelesen, dass es mehrere Anlaufstellen dafür gibt. Vielleicht handhabt das jede Gemeinde etwas anders.
25.01.2022 15:26
Zitat von Zimtnudel:
Nein, er muss die Vaterschaft m.W.n. nicht anerkennen. Mein biologischer Vater hat die Vaterschaft zu meiner Schwester und mir auch nie anerkannt, weil unsere Mutter auch absolut die Schnauze voll hatte, nachdem ein Vaterschaftstest schon eingeklagt werden musste.
Theoretisch muss es ja nicht einmal der Erzeuger sein, der die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter verheiratet, wird ja i.d.R. automatisch erstmal ihr Ehemann der rechtliche Vater.
Bei unverheirateten Paaren ist das eh ein Procedere. Ich musste mit meinem Freund auch zum Jugendamt, wo wir uns für die Vaterschaftsanerkennung eine Wall of Text anhören und dann eine Unterschrift leisten mussten.
Und dann gleich die nächste Wall of Text + Unterschriften für das gemeinesame Sorgerecht, denn das geht auch nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einher.
Und ob er der biologische Vater ist, hat auch zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden interessiert.
Achja, Herzlichen Glückwunsch natürlich noch.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja, dass jemand anderes genauso die Vaterschaft anerkennen kann, war mir bewusst. Nur bin ich single und habe leider niemanden in der Richtung.
Ich mache mir auch Sorgen wegen dem Unterhalt.
25.01.2022 15:29
Zitat von Kade:
Zitat von Zimtnudel:
Nein, er muss die Vaterschaft m.W.n. nicht anerkennen. Mein biologischer Vater hat die Vaterschaft zu meiner Schwester und mir auch nie anerkannt, weil unsere Mutter auch absolut die Schnauze voll hatte, nachdem ein Vaterschaftstest schon eingeklagt werden musste.
Theoretisch muss es ja nicht einmal der Erzeuger sein, der die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter verheiratet, wird ja i.d.R. automatisch erstmal ihr Ehemann der rechtliche Vater.
Bei unverheirateten Paaren ist das eh ein Procedere. Ich musste mit meinem Freund auch zum Jugendamt, wo wir uns für die Vaterschaftsanerkennung eine Wall of Text anhören und dann eine Unterschrift leisten mussten.
Und dann gleich die nächste Wall of Text + Unterschriften für das gemeinesame Sorgerecht, denn das geht auch nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einher.
Und ob er der biologische Vater ist, hat auch zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden interessiert.
Achja, Herzlichen Glückwunsch natürlich noch.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja, dass jemand anderes genauso die Vaterschaft anerkennen kann, war mir bewusst. Nur bin ich single und habe leider niemanden in der Richtung.
Ich mache mir auch Sorgen wegen dem Unterhalt.
Da kriegst du dann halt nur Unterhaltsvorschuss..
Und der ist bedeutend weniger als wenn der Vater zahlen müsste wenn er dann könnte ...
In deinen Fall würde ich auch keinen angwven dann ist er halt unbekannt
25.01.2022 15:31
Zitat von Bad_but_nice:
Zitat von Kade:
Zitat von Zimtnudel:
Nein, er muss die Vaterschaft m.W.n. nicht anerkennen. Mein biologischer Vater hat die Vaterschaft zu meiner Schwester und mir auch nie anerkannt, weil unsere Mutter auch absolut die Schnauze voll hatte, nachdem ein Vaterschaftstest schon eingeklagt werden musste.
Theoretisch muss es ja nicht einmal der Erzeuger sein, der die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter verheiratet, wird ja i.d.R. automatisch erstmal ihr Ehemann der rechtliche Vater.
Bei unverheirateten Paaren ist das eh ein Procedere. Ich musste mit meinem Freund auch zum Jugendamt, wo wir uns für die Vaterschaftsanerkennung eine Wall of Text anhören und dann eine Unterschrift leisten mussten.
Und dann gleich die nächste Wall of Text + Unterschriften für das gemeinesame Sorgerecht, denn das geht auch nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einher.
Und ob er der biologische Vater ist, hat auch zu keinem Zeitpunkt irgendjemanden interessiert.
Achja, Herzlichen Glückwunsch natürlich noch.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja, dass jemand anderes genauso die Vaterschaft anerkennen kann, war mir bewusst. Nur bin ich single und habe leider niemanden in der Richtung.
Ich mache mir auch Sorgen wegen dem Unterhalt.
Da kriegst du dann halt nur Unterhaltsvorschuss..
Und der ist bedeutend weniger als wenn der Vater zahlen müsste wenn er dann könnte ...
Bekomme ich denn überhaupt Unterhaltsvorschuss wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wird? Das alles ist ziemlich verwirrend für mich...
Davon mal abgesehen wäre er glaube ich auch nicht finanziell in der Lage, Unterhalt zu zahlen.
25.01.2022 15:52
Naja - entweder/oder.
Du musst ihn nicht angeben, dann hat er keine Rechte und keine Pflichten.
Ob es in D "Unterhaltsvorschuss" bei unbekanntem Vater gibt, weiß ich nicht.
In Ö gibt es das nicht - denn es ist ja nur ein Vorschuss, den sich der Staat vom KV zurückholt.
Grundsätzlich verstehe ich die Intention (so halbwegs), den "Erzeuger" aussen vor zu lassen. Dann fände ich persönlich halt erstrebenswert, dass Du Dein Kind finanziell alleine erhalten kannst. ... Für das Kind entschieden hast dich ja auch (und offenbar eine eigenartige Wahl getroffen , was den Vater betrifft - daher rührt das "halbwegs").
Alles Liebe Dir!
Du musst ihn nicht angeben, dann hat er keine Rechte und keine Pflichten.
Ob es in D "Unterhaltsvorschuss" bei unbekanntem Vater gibt, weiß ich nicht.
In Ö gibt es das nicht - denn es ist ja nur ein Vorschuss, den sich der Staat vom KV zurückholt.
Grundsätzlich verstehe ich die Intention (so halbwegs), den "Erzeuger" aussen vor zu lassen. Dann fände ich persönlich halt erstrebenswert, dass Du Dein Kind finanziell alleine erhalten kannst. ... Für das Kind entschieden hast dich ja auch (und offenbar eine eigenartige Wahl getroffen , was den Vater betrifft - daher rührt das "halbwegs").
Alles Liebe Dir!
25.01.2022 15:58
Zitat von Stanismom:
Naja - entweder/oder.
Du musst ihn nicht angeben, dann hat er keine Rechte und keine Pflichten.
Ob es in D "Unterhaltsvorschuss" bei unbekanntem Vater gibt, weiß ich nicht.
In Ö gibt es das nicht - denn es ist ja nur ein Vorschuss, den sich der Staat vom KV zurückholt.
Grundsätzlich verstehe ich die Intention (so halbwegs), den "Erzeuger" aussen vor zu lassen. Dann fände ich persönlich halt erstrebenswert, dass Du Dein Kind finanziell alleine erhalten kannst. ... Für das Kind entschieden hast dich ja auch (und offenbar eine eigenartige Wahl getroffen , was den Vater betrifft - daher rührt das "halbwegs").
Alles Liebe Dir!
Ich muss mich dazu mal in der Beratungsstelle informieren.
Mit "Wahl" war da nicht viel. Er hat mich zu vielem gezwungen und mich bedroht. Ich habe mich für das Kind entschieden, weil ich es aus moralischer Sicht nicht hinter mich gebracht hätte, abzutreiben. Das Kleine kann ja schließlich nichts dafür, und Kinder wollte ich schon immer.
Ich möchte den Erzeuger nur außen vor lassen, weil er mir und meinem Kind schaden würde.
Ich bin in der Ausbildung. Ich werde zwar Schwierigkeiten haben, mich bis zum Ende dieser finanziell über Wasser zu halten, aber ich habe auch eine sehr unterstützende Familie.
25.01.2022 16:17
Zitat von Kade:
Zitat von Stanismom:
Naja - entweder/oder.
Du musst ihn nicht angeben, dann hat er keine Rechte und keine Pflichten.
Ob es in D "Unterhaltsvorschuss" bei unbekanntem Vater gibt, weiß ich nicht.
In Ö gibt es das nicht - denn es ist ja nur ein Vorschuss, den sich der Staat vom KV zurückholt.
Grundsätzlich verstehe ich die Intention (so halbwegs), den "Erzeuger" aussen vor zu lassen. Dann fände ich persönlich halt erstrebenswert, dass Du Dein Kind finanziell alleine erhalten kannst. ... Für das Kind entschieden hast dich ja auch (und offenbar eine eigenartige Wahl getroffen , was den Vater betrifft - daher rührt das "halbwegs").
Alles Liebe Dir!
Ich muss mich dazu mal in der Beratungsstelle informieren.
Mit "Wahl" war da nicht viel. Er hat mich zu vielem gezwungen und mich bedroht. Ich habe mich für das Kind entschieden, weil ich es aus moralischer Sicht nicht hinter mich gebracht hätte, abzutreiben. Das Kleine kann ja schließlich nichts dafür, und Kinder wollte ich schon immer.
Ich möchte den Erzeuger nur außen vor lassen, weil er mir und meinem Kind schaden würde.
Ich bin in der Ausbildung. Ich werde zwar Schwierigkeiten haben, mich bis zum Ende dieser finanziell über Wasser zu halten, aber ich habe auch eine sehr unterstützende Familie.
Uff. Dann umso mehr: Liebe und Kraft!
25.01.2022 17:22
Du bist nicht gezwungen den Vater anzugeben. Allerdings verzichtest du damit auch auf Unterhalt und staatliche Leistungen für dein Kind. Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn der Vater wirklich unbekannt ist. Du weißt ja, wer es ist und würdest ihn bewusst verschweigen. Wenn das rauskommt, musst den den Vorschuss zurück zahlen.
Abgesehen davon hat auch das Kind - egal was zwischen euch vorgefallen ist - ein Recht auf beide Elternteile.
Abgesehen davon hat auch das Kind - egal was zwischen euch vorgefallen ist - ein Recht auf beide Elternteile.
25.01.2022 17:32
Verwechselst du da vielleicht was?
Mir ist neu, dass es den Vorschuss nur gibt, wenn Vater unbekannt.
Den bekommt man doch auch, wenn der zahlungsunwillig/-unfähig und es wird sich später Geld von ihm zurückgeholt. Darum heißt es ja Vorschuss.
Wäre ja noch schöner, wenn die Mutter in die Röhre schauen muss, wenn der Vater keinen Finger krumm macht, solange dieser nur bekannt ist.
Mir ist neu, dass es den Vorschuss nur gibt, wenn Vater unbekannt.
Den bekommt man doch auch, wenn der zahlungsunwillig/-unfähig und es wird sich später Geld von ihm zurückgeholt. Darum heißt es ja Vorschuss.
Wäre ja noch schöner, wenn die Mutter in die Röhre schauen muss, wenn der Vater keinen Finger krumm macht, solange dieser nur bekannt ist.
25.01.2022 17:39
Zitat von Zimtnudel:
Verwechselst du da vielleicht was?
Mir ist neu, dass es den Vorschuss nur gibt, wenn Vater unbekannt.
Den bekommt man doch auch, wenn der zahlungsunwillig/-unfähig und es wird sich später Geld von ihm zurückgeholt. Darum heißt es ja Vorschuss.
Wäre ja noch schöner, wenn die Mutter in die Röhre schauen muss, wenn der Vater keinen Finger krumm macht, solange dieser nur bekannt ist.
Unterhaltsvorschuss gibt es natürlich auch, wenn der Vater nicht zahlen kann. Aber darum geht es ja hier nicht, da sie ihn ja gar nicht angeben will. Damit kann sich der Staat den Vorschuss ja nicht von ihm zurück holen, weil er eben nicht angegeben ist.
Gibt sie ihn nicht an, obwohl sie weiß, wer er ist, steht ihr auch kein Vorschuss zu.
26.01.2022 06:52
Zitat von wolkenschaf:
Du bist nicht gezwungen den Vater anzugeben. Allerdings verzichtest du damit auch auf Unterhalt und staatliche Leistungen für dein Kind. Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn der Vater wirklich unbekannt ist. Du weißt ja, wer es ist und würdest ihn bewusst verschweigen. Wenn das rauskommt, musst den den Vorschuss zurück zahlen.
Abgesehen davon hat auch das Kind - egal was zwischen euch vorgefallen ist - ein Recht auf beide Elternteile.
Es gibtkeine Unterhaltsvorschuss wenn der Vater unbekannt ist.
Den gibt es wenn der Vater bekannt ist und garnicht oder nicht voll zählen kann. Vorschuss, weil das Jugendamt sich das von Vater dann 30 Jahre wieder holen kann, sobald es diesem finanziell besser geht.
26.01.2022 06:55
Zitat von Rommy-1983:
Zitat von wolkenschaf:
Du bist nicht gezwungen den Vater anzugeben. Allerdings verzichtest du damit auch auf Unterhalt und staatliche Leistungen für dein Kind. Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn der Vater wirklich unbekannt ist. Du weißt ja, wer es ist und würdest ihn bewusst verschweigen. Wenn das rauskommt, musst den den Vorschuss zurück zahlen.
Abgesehen davon hat auch das Kind - egal was zwischen euch vorgefallen ist - ein Recht auf beide Elternteile.
Es gibtkeine Unterhaltsvorschuss wenn der Vater unbekannt ist.
Den gibt es wenn der Vater bekannt ist und garnicht oder nicht voll zählen kann. Vorschuss, weil das Jugendamt sich das von Vater dann 30 Jahre wieder holen kann, sobald es diesem finanziell besser geht.
Überwiegend richtig. Es gibt wohl auch Behörden die es anders entscheiden.
https://www.kanzlei-mohr.de/news/1449569433.html
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