Mütter- und Schwangerenforum

**♥♥♥ Vom Pünktchen bis zum Baby und das größte Glück,Zartis Kugelthread ♥♥♥**

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zartbitter
46787 Beiträge
05.11.2013 10:12
Zitat von Pusteblume13:

Zitat von zartbitter:

Zitat von carolein82:

Zitat von zartbitter:

...

Och, na dann. Ich glaube, dann würde ich so tun, als würde ich denken, dass ich ihm was gaaanz Tolles erzählen muss, über das er sich bestimmt freut!

ich kann gar nicht abschätzen, wie er reagiert.... er wird im dezember das zweite mal papa


Also ich würde es ihm auch einfach frei raus sagen, da du ja auch per Du mit ihm bist.

Ich mein ändern kann er es ja nicht

das stimmt natürlich
Pusteblume13
20311 Beiträge
05.11.2013 10:15
Zitat von zartbitter:

Zitat von LOU09:

Dann freut er sich für dich

ich weiss nicht.... das würde für ihn ziemlich sicher eine geringere boni (und wir reden hier über ziemlich viel geld) im nächsten jahr bedeuten, weil ich voll in den geschäftsplan mit reinzähle... aber nunja, der wird mir schon nicht den kopf abreissen^^
ich weiss, dass es falsch ist, aber es fühlt sich so an, als ob ich ihm was ganz schlimmes beichten müsste


So ging es mir auch damals, aber ich dacht mir dann, ändern können sie es nicht und ich trage mein Baby unterm Herzen, also können sie sagen was sie wollen. Aber sie hatten auch sehr positiv drauf reagiert.
LOU09
3200 Beiträge
05.11.2013 10:25
Mein Chef war von beide Schwangerschaften nicht sehr begeistert. Er hat auch gemeint das ich nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten komme hab ihm dann so aus Spaß gesagt, dass ich ja gleich aus dem Kreißsaal wieder arbeiten gehen kann
Bei uns auf der Arbeit war schwanger sein ansteckend, sind immer gleich mindestens drei schwanger geworden
05.11.2013 10:28
ich hab mal kurz eine frage ( ich hoffe das stört dich nicht zarti)
bei meiner großen war ich ja noch schülerin und musste daher keine elternzeit beantragen^^
aber nun bin ich ja fest angestellt. muss man die elternzeit bei seinem AG nach der Geburt beantragen ( ist ja eigentlich logisch) aber wie? mündlich? schriftlich? Einfach ein formloses Schreiben aufsetzen, wo drin steht " ich möchte 1 Jahr in Elternzeit gehen"?
05.11.2013 10:29
Du bekommst nach der Geburt ein Schreiben von der KK, in dem beantragst du EZ, und die schicken das dann an die Firma. So war das bei mir beide male.
carolein82
10161 Beiträge
05.11.2013 10:32
Ich hatte auch Schiss, es zu sagne, beim letzten Mal. Aber ganz ehrlich: Du bist nicht verpflichtet, NICHT schwanger zu werden!! Und jeder, der sich nicht mitfreut, hatn Rad ab!
05.11.2013 10:33
Zitat von Enemenebu:

Du bekommst nach der Geburt ein Schreiben von der KK, in dem beantragst du EZ, und die schicken das dann an die Firma. So war das bei mir beide male.


ah ok. war es bei euch anderen auch so?
ist das bei allen KK gleich?
Pusteblume13
20311 Beiträge
05.11.2013 10:35
Zitat von carolein82:

Ich hatte auch Schiss, es zu sagne, beim letzten Mal. Aber ganz ehrlich: Du bist nicht verpflichtet, NICHT schwanger zu werden!! Und jeder, der sich nicht mitfreut, hatn Rad ab!


Alles Liebe zur Schwangerschaft
zartbitter
46787 Beiträge
05.11.2013 10:40
Zitat von LOU09:

Mein Chef war von beide Schwangerschaften nicht sehr begeistert. Er hat auch gemeint das ich nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten komme hab ihm dann so aus Spaß gesagt, dass ich ja gleich aus dem Kreißsaal wieder arbeiten gehen kann
Bei uns auf der Arbeit war schwanger sein ansteckend , sind immer gleich mindestens drei schwanger geworden

hab fast nur männer hier - also ansteckungsgefahr ist schon mal sehr gering
zartbitter
46787 Beiträge
05.11.2013 10:41
Zitat von Sunshine1012:

ich hab mal kurz eine frage ( ich hoffe das stört dich nicht zarti)
bei meiner großen war ich ja noch schülerin und musste daher keine elternzeit beantragen^^
aber nun bin ich ja fest angestellt. muss man die elternzeit bei seinem AG nach der Geburt beantragen ( ist ja eigentlich logisch) aber wie? mündlich? schriftlich? Einfach ein formloses Schreiben aufsetzen, wo drin steht " ich möchte 1 Jahr in Elternzeit gehen"?

stört mich gar nicht.... interessiert mich nämlich auch
zartbitter
46787 Beiträge
05.11.2013 10:42
Zitat von carolein82:

Ich hatte auch Schiss, es zu sagne, beim letzten Mal. Aber ganz ehrlich: Du bist nicht verpflichtet, NICHT schwanger zu werden!! Und jeder, der sich nicht mitfreut, hatn Rad ab!

ja, das ist auch richtig....
ich hab das ja letzte woche einer betriebsrätin erzählt und ihr das ok gegeben, dass unserem betriebsratvorsitzenden zu sagen - er war grad da und hat mir gratuliert
05.11.2013 10:54
huhu ich oute mich auch mal )

Erstmal: Herzlichen Glückwünsch und tolles Bäuchlein!!! Bei mir hat man auch schon so früh was gesehen

wegen der Elternzeit:
das schreiben der KK ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt, meine hat es nicht geschickt, musste mich selber drum kümmern :-/

Die Elternzeit muss verbindlich spätestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich beantragt werden. ICH habe es per Einschreiben geschickt, zur Sicherheit, innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Dadurch konnte ich auch ein genaues Datum einfügen (Beginn und Ende). Die Frist ist wichtig damit, im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrages, der Kündigungsschutz in der Elternzeit greift. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann natürlich einfach auslaufen in der Zeit.

zartbitter
46787 Beiträge
05.11.2013 10:56
Zitat von Angel1285:

huhu ich oute mich auch mal )

Erstmal: Herzlichen Glückwünsch und tolles Bäuchlein!!! Bei mir hat man auch schon so früh was gesehen

wegen der Elternzeit:
das schreiben der KK ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt, meine hat es nicht geschickt, musste mich selber drum kümmern :-/

Die Elternzeit muss verbindlich spätestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich beantragt werden. ICH habe es per Einschreiben geschickt, zur Sicherheit, innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Dadurch konnte ich auch ein genaues Datum einfügen (Beginn und Ende). Die Frist ist wichtig damit, im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrages, der Kündigungsschutz in der Elternzeit greift. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann natürlich einfach auslaufen in der Zeit.



also müsste ich nach der geburt ein schreiben an den AG schicken? ich hab einen unbefristeten vertrag
ich werde zwar nicht zurückgehen zu meinem jetzigen arbeitgeber, aber das muss er ja nicht wissen
kann ich offiziell auch die gesetzlichen 3 jahre "beantragen"? nur damit ich sicher bin, dass ich dann nicht einfach gekündigt werde
05.11.2013 10:59
Zitat von zartbitter:

Zitat von Angel1285:

huhu ich oute mich auch mal )

Erstmal: Herzlichen Glückwünsch und tolles Bäuchlein!!! Bei mir hat man auch schon so früh was gesehen

wegen der Elternzeit:
das schreiben der KK ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt, meine hat es nicht geschickt, musste mich selber drum kümmern :-/

Die Elternzeit muss verbindlich spätestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich beantragt werden. ICH habe es per Einschreiben geschickt, zur Sicherheit, innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Dadurch konnte ich auch ein genaues Datum einfügen (Beginn und Ende). Die Frist ist wichtig damit, im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrages, der Kündigungsschutz in der Elternzeit greift. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann natürlich einfach auslaufen in der Zeit.



also müsste ich nach der geburt ein schreiben an den AG schicken? ich hab einen unbefristeten vertrag
ich werde zwar nicht zurückgehen zu meinem jetzigen arbeitgeber, aber das muss er ja nicht wissen
kann ich offiziell auch die gesetzlichen 3 jahre "beantragen"? nur damit ich sicher bin, dass ich dann nicht einfach gekündigt werde


Na klar, hab ich auch so gemacht.
zartbitter
46787 Beiträge
05.11.2013 11:01
Zitat von Enemenebu:

Zitat von zartbitter:

Zitat von Angel1285:

huhu ich oute mich auch mal )

Erstmal: Herzlichen Glückwünsch und tolles Bäuchlein!!! Bei mir hat man auch schon so früh was gesehen

wegen der Elternzeit:
das schreiben der KK ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt, meine hat es nicht geschickt, musste mich selber drum kümmern :-/

Die Elternzeit muss verbindlich spätestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich beantragt werden. ICH habe es per Einschreiben geschickt, zur Sicherheit, innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Dadurch konnte ich auch ein genaues Datum einfügen (Beginn und Ende). Die Frist ist wichtig damit, im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrages, der Kündigungsschutz in der Elternzeit greift. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann natürlich einfach auslaufen in der Zeit.



also müsste ich nach der geburt ein schreiben an den AG schicken? ich hab einen unbefristeten vertrag
ich werde zwar nicht zurückgehen zu meinem jetzigen arbeitgeber, aber das muss er ja nicht wissen
kann ich offiziell auch die gesetzlichen 3 jahre "beantragen"? nur damit ich sicher bin, dass ich dann nicht einfach gekündigt werde


Na klar, hab ich auch so gemacht.

perfekt
aktueller plan ist ja, dass zwergi mit gut zwei jahren (ca. 2 jahre und 3-4 monate) in die kita kommt und so wären "nur" zwei jahre elternzeit ja irgendwie doof
sogar das problem mit der krankenversicherung (die müsste ich ja nach 24 monaten selbst übernehmen, obwohl ich ja kein einkommen hätte^^) ist geklärt - schön langsam nimmt das ganze form an
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