Mütter- und Schwangerenforum

*~*~Februar 2011 Babys~*~*

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KleineHexe
15073 Beiträge
20.09.2010 11:23
Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...
20.09.2010 11:52
Zitat von KleineHexe:

Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...


hey ich arbeite beim gericht.. vielleicht kann ich dir ja irgendwie helfen... zwar nicht direkt beim arbeitsgericht aber die dinger sind ja alle gleich
KleineHexe
15073 Beiträge
20.09.2010 11:54
Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...


hey ich arbeite beim gericht.. vielleicht kann ich dir ja irgendwie helfen... zwar nicht direkt beim arbeitsgericht aber die dinger sind ja alle gleich

Ich muss nur wissen, ob es reicht, wenn ich morgen Klage einreiche. Mein befristeter Arbeitsvertrag ging bis zum 31.8. und bisher habe ich meinen neuen nicht. Ich weiß, dass es 3 Wochen sind, die man Zeit hat. Also der 21.9. Müsste morgen noch gehen oder?
20.09.2010 12:06
Zitat von KleineHexe:

Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...


hey ich arbeite beim gericht.. vielleicht kann ich dir ja irgendwie helfen... zwar nicht direkt beim arbeitsgericht aber die dinger sind ja alle gleich


Ich muss nur wissen, ob es reicht, wenn ich morgen Klage einreiche. Mein befristeter Arbeitsvertrag ging bis zum 31.8. und bisher habe ich meinen neuen nicht. Ich weiß, dass es 3 Wochen sind, die man Zeit hat. Also der 21.9. Müsste morgen noch gehen oder?


das wäre auf alle fälle der 21.09....
aber mal ne frage... wegen was willst du klagen? weil du deinen neuen vertrag noch nicht hast`?
ich kenne das mit der drei wochen frist nur wenn man mehrere befristete hintereinander kriegt und dann noch einen kriegt obwohl ein unbefristeter fällig wäre...
KleineHexe
15073 Beiträge
20.09.2010 12:12
Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...


hey ich arbeite beim gericht.. vielleicht kann ich dir ja irgendwie helfen... zwar nicht direkt beim arbeitsgericht aber die dinger sind ja alle gleich


Ich muss nur wissen, ob es reicht, wenn ich morgen Klage einreiche. Mein befristeter Arbeitsvertrag ging bis zum 31.8. und bisher habe ich meinen neuen nicht. Ich weiß, dass es 3 Wochen sind, die man Zeit hat. Also der 21.9. Müsste morgen noch gehen oder?


das wäre auf alle fälle der 21.09....
aber mal ne frage... wegen was willst du klagen? weil du deinen neuen vertrag noch nicht hast`?
ich kenne das mit der drei wochen frist nur wenn man mehrere befristete hintereinander kriegt und dann noch einen kriegt obwohl ein unbefristeter fällig wäre...

Was ich klagen will, weiß ich nicht so genau . 1. ist der Grund der Befristung im letzten Vertrag wohl nicht zulässig und 2. wurde mir der neue Vertrag schriftlich versprochen und zugesichert und 3. ist die Begründung, warum ich da nicht mehr arbeiten darf, dass ich schwanger bin.
mum2011
4635 Beiträge
20.09.2010 12:12
So Bildchen ist drin.
20.09.2010 12:20
Hallo ihr lieben Kuglis

Man, war das ein Wochenende. Größter Krach mit meinem Göttergatten, mieses Wetter, Baby party im Bauch (oh man ist mir schlecht ) und dazu auch noch Stundenlange telefonate mit der Bald oma und dem Bald opa...

naja wenigstens haben wir uns alle wieder lieb

Ach gestern haben wir ein babyzimmer gekauft Wir sind aber nach langem überlegen zu dem Schluß gekommen, dass es gebrauchtes voll und ganz reicht. Mir sind 600-1000 € für ein neues echt zuviel, dass muss ja nur zwei jahre halten, wenn er oder sie dann richtig spielt und sich wirklich drin aufhält gibts ein neues, da kann der zerg dann sogar schon ein bisschen mit aussuchen

Nächstes Projekt wird der Kinderwagen, da bin ich so ratlos!? Den hätt ich schon gerne neu, man kann ja nicht an jedem KiWa alles waschen...das macht mir ein bisschen Sorgen....

Ich hoffe ihr hattet ein harmonischeres Wochenende Und könnt voller Energie in die neue Woche starten...apropos...*iiiih* ich muss ja noch die betten beziehen
20.09.2010 12:26
Zitat von KleineHexe:

Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...


hey ich arbeite beim gericht.. vielleicht kann ich dir ja irgendwie helfen... zwar nicht direkt beim arbeitsgericht aber die dinger sind ja alle gleich


Ich muss nur wissen, ob es reicht, wenn ich morgen Klage einreiche. Mein befristeter Arbeitsvertrag ging bis zum 31.8. und bisher habe ich meinen neuen nicht. Ich weiß, dass es 3 Wochen sind, die man Zeit hat. Also der 21.9. Müsste morgen noch gehen oder?


das wäre auf alle fälle der 21.09....
aber mal ne frage... wegen was willst du klagen? weil du deinen neuen vertrag noch nicht hast`?
ich kenne das mit der drei wochen frist nur wenn man mehrere befristete hintereinander kriegt und dann noch einen kriegt obwohl ein unbefristeter fällig wäre...

Was ich klagen will, weiß ich nicht so genau . 1. ist der Grund der Befristung im letzten Vertrag wohl nicht zulässig und 2. wurde mir der neue Vertrag schriftlich versprochen und zugesichert und 3. ist die Begründung, warum ich da nicht mehr arbeiten darf, dass ich schwanger bin.


hab dir ne pn geschrieben
KleineHexe
15073 Beiträge
20.09.2010 12:30
Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Zitat von Kristallregen:

Zitat von KleineHexe:

Roxane: Probier bitte mal dein Telefon aus. Unseres geht nicht und das Arbeitsgericht kann man auch nicht anrufen...


hey ich arbeite beim gericht.. vielleicht kann ich dir ja irgendwie helfen... zwar nicht direkt beim arbeitsgericht aber die dinger sind ja alle gleich


Ich muss nur wissen, ob es reicht, wenn ich morgen Klage einreiche. Mein befristeter Arbeitsvertrag ging bis zum 31.8. und bisher habe ich meinen neuen nicht. Ich weiß, dass es 3 Wochen sind, die man Zeit hat. Also der 21.9. Müsste morgen noch gehen oder?


das wäre auf alle fälle der 21.09....
aber mal ne frage... wegen was willst du klagen? weil du deinen neuen vertrag noch nicht hast`?
ich kenne das mit der drei wochen frist nur wenn man mehrere befristete hintereinander kriegt und dann noch einen kriegt obwohl ein unbefristeter fällig wäre...

Was ich klagen will, weiß ich nicht so genau . 1. ist der Grund der Befristung im letzten Vertrag wohl nicht zulässig und 2. wurde mir der neue Vertrag schriftlich versprochen und zugesichert und 3. ist die Begründung, warum ich da nicht mehr arbeiten darf, dass ich schwanger bin.


hab dir ne pn geschrieben

Danke.

Außerdem geht bei meinem Glück unser Telefon heute nicht, das Internet spinnt und das Telefon vom Arbeitsgericht geht auch nur manchmal... Hab aber jemanden erreicht und geh da heute noch hin.
20.09.2010 12:58
huhu mädels..

bin auch noch a bissel da,bekomme ab zwei besuch, von sunny,welche auch am anfang hier war,nur leider ne FG hatte

@ hexe ..ich kann nicht verstehen,warum du klagen willst als 3. grund,das du da nicht mehr arbeiten darfst?? überleg doch mal..1.kannst froh sein das du ein arbeitsverbot bekommen hast,volles gehalt gezahlt bekommst und dich nicht der gefahr aussetzt dich mit irgendwelchen krankheiten anzustecken und dein baby zu gefährden.sowas geht in mein kopf echt nicht rein,wie man sich da noch über ein BV beklagen kann. 2. würde ich da in den kindergarten gehen und persönlich mit den chef reden,egal ob noch welche anrufen wollen oder nicht,wenn euer telefon eh nicht geht. man muss auch manche dinge mal persönlich in die hand nehmen und dann läst dir den vertrag sofort aushändigen.zack ein problem weniger und es gibt keine klage.

@ mum ..sei nicht traurig..zwei wochen sind schnell rum und dann bist wieder 2 wochen weiter und das outing wird immer sicherer ist eben schüchtern unser mister germany,na das kann mal was werden beim1. date..hihi,dann werden wir wenigstens nicht so jung großeltern

@ halsschmerzen ..also ich würde es mit 3x tägl. puren löffel honig probieren,das ist der beste bakterientöter schal soll man nicht ummachen,da die bakterien sich in der wärme und feuchtigkeit wohl fühlen.man soll sogar eis essen,hat mir mal meine hausärztin gesagt
@ strumpfhosen. .ich hab leider auch noch keine in der 56 gesehen,aber man zieht soo klein auch keine an,dann zieht man eh den strampler an und keine strumpfhose drunter...sollst es ja auch nicht überhitzen..und manchmal fällt die 62 auch klein aus..

@ nölke. .soso gestern einfach keine lust gehabt mit uns zu schreiben`??na das geht aber nicht
@ whitedream ..oh dann heiratest du schon am freitag??juhuu ich hab 1 tag mehr freiheit,roxane heiratet ja auch am 16.10.
@ heiraten wegen steuern ,also wir haben es eher deswegen jetz schon gemacht,das das kind dann direkt der papi bekommt,falls mir was bei der geburt passieren sollte und das wir vorher die rennerein nicht haben,mit vaterschaftsanerkennung und sorgerecht,und so hat es auch gleich den richtigen name...wegen den steuern,nee deswegen hätten wir nicht geheiratet.
@ vienna wie schon gesagt,die feindiagnostik wird nur gemacht,wenn du sie wünscht,dann kann es sein das du sie selbst zahlen musst,dazu brauchst eine Überweisung wo risiko-ss oder verdacht auf missbildung drauf steht.bei mir hätte es sonst 220 euro gekostet. der FA macht nur von der 19.-22.woche das 2.screening,da mißt er aber das baby auch genau aus und guckt sich soweit es möglich ist die organe an,sollte er was auffälliges sehen,dann überweist er dich.
@ lizzie dann drück ich dir mal die daumen,für ein outing

so den rest hab ich leider vergessen

morgen seh ich meine püppi wieder,mal sehen ob sie sich nochmal zwischen die beinchen gucken lässt
20.09.2010 13:03
Zitat von nienchen:

@ hexe ..ich kann nicht verstehen,warum du klagen willst als 3. grund,das du da nicht mehr arbeiten darfst?? überleg doch mal..1.kannst froh sein das du ein arbeitsverbot bekommen hast,volles gehalt gezahlt bekommst und dich nicht der gefahr aussetzt dich mit irgendwelchen krankheiten anzustecken und dein baby zu gefährden.sowas geht in mein kopf echt nicht rein,wie man sich da noch über ein BV beklagen kann. 2. würde ich da in den kindergarten gehen und persönlich mit den chef reden,egal ob noch welche anrufen wollen oder nicht,wenn euer telefon eh nicht geht. man muss auch manche dinge mal persönlich in die hand nehmen und dann läst dir den vertrag sofort aushändigen.zack ein problem weniger und es gibt keine klage.


ABER: wenn sie den vertrag nciht mehr kriegt gilt ihr bv auch nur bis 31.08. und dann müsste sie sich doch jetzt arbeitslos melden? weil bei befristeten verträgen greift das doch nicht... oder?
KleineHexe
15073 Beiträge
20.09.2010 13:06
Zitat:
@ hexe..ich kann nicht verstehen,warum du klagen willst als 3. grund,das du da nicht mehr arbeiten darfst?? überleg doch mal..1.kannst froh sein das du ein arbeitsverbot bekommen hast,volles gehalt gezahlt bekommst und dich nicht der gefahr aussetzt dich mit irgendwelchen krankheiten anzustecken und dein baby zu gefährden.sowas geht in mein kopf echt nicht rein,wie man sich da noch über ein BV beklagen kann. 2. würde ich da in den kindergarten gehen und persönlich mit den chef reden,egal ob noch welche anrufen wollen oder nicht,wenn euer telefon eh nicht geht. man muss auch manche dinge mal persönlich in die hand nehmen und dann läst dir den vertrag sofort aushändigen.zack ein problem weniger und es gibt keine klage.

Du hast da was falsch verstanden. Derzeit habe ich keinen Arbeitsvertrag. Meiner endete am 31.8. ich habe aber die feste Zusage, dass ich ab 1.9. weiterbeschäftigt werde. Um diesen Vertrag gehts grad. Ich hänge also grad in der Luft, weiß nicht, ob ich einen bekomme, oder nicht, ob ich nun arbeitslos bin oder wo der doofe Vertrag ist. Ich darf nicht im Kindergarten arbeiten weil ich ein BV habe, aber Recht hab ich auf meinen Vertrag.
Und auch wenn unser Telefon kaputt ist, sitz ich hier nicht untätig rum, sondern telefonier halt mit dem Handy... Mein Chef ist nicht die Kindergartenleitung sondern der Vertretet vom Träger und der arbeitet grad. Mit ihm hab ich aber heute auch schon telefoniert und er hat den Vertrag angeblich in Auftrag gegeben (den stellt die Caritas aus) und nicht zurückbekommen. Die Caritas hat ihn aber längst verschickt. Ich kann hier also nichts mehr machen, weil niemand weiß, wo der Vertrag ist. Wenn ich den noch haben möchte, muss ich wohl klagen oder mir wenigstens die Möglichkeit offen halten. Sonst bin ich arbeitslos.
20.09.2010 13:06
Zitat von Kristallregen:

Zitat von nienchen:

@ hexe ..ich kann nicht verstehen,warum du klagen willst als 3. grund,das du da nicht mehr arbeiten darfst?? überleg doch mal..1.kannst froh sein das du ein arbeitsverbot bekommen hast,volles gehalt gezahlt bekommst und dich nicht der gefahr aussetzt dich mit irgendwelchen krankheiten anzustecken und dein baby zu gefährden.sowas geht in mein kopf echt nicht rein,wie man sich da noch über ein BV beklagen kann. 2. würde ich da in den kindergarten gehen und persönlich mit den chef reden,egal ob noch welche anrufen wollen oder nicht,wenn euer telefon eh nicht geht. man muss auch manche dinge mal persönlich in die hand nehmen und dann läst dir den vertrag sofort aushändigen.zack ein problem weniger und es gibt keine klage.


ABER: wenn sie den vertrag nciht mehr kriegt gilt ihr bv auch nur bis 31.08. und dann müsste sie sich doch jetzt arbeitslos melden? weil bei befristeten verträgen greift das doch nicht... oder?


sie hat aber die schriftliche zusage..und wenn man nicht mal persönlich vorbei geht und da mal stunk macht,dann machen sie es mit ihr solange sie wollen.
sie kann dann immer noch klagen,aber vorher würde ich mal selbst es in die hand nehmen...
und wenn sie dann klagt und gewinnt,dann bekommt sie das gehalt nachgezahlt.wegen den arbeitslos melden weiß ich nicht..ich denke das arbeitsamt wird ihr nichts zahlen,da die sache nicht geklärt ist und sie ja die schriftliche zusage hat von ihren arbeitgeber das der vertrag verlängert werden soll.
KleineHexe
15073 Beiträge
20.09.2010 13:07
Zitat von Kristallregen:

Zitat von nienchen:

@ hexe ..ich kann nicht verstehen,warum du klagen willst als 3. grund,das du da nicht mehr arbeiten darfst?? überleg doch mal..1.kannst froh sein das du ein arbeitsverbot bekommen hast,volles gehalt gezahlt bekommst und dich nicht der gefahr aussetzt dich mit irgendwelchen krankheiten anzustecken und dein baby zu gefährden.sowas geht in mein kopf echt nicht rein,wie man sich da noch über ein BV beklagen kann. 2. würde ich da in den kindergarten gehen und persönlich mit den chef reden,egal ob noch welche anrufen wollen oder nicht,wenn euer telefon eh nicht geht. man muss auch manche dinge mal persönlich in die hand nehmen und dann läst dir den vertrag sofort aushändigen.zack ein problem weniger und es gibt keine klage.


ABER: wenn sie den vertrag nciht mehr kriegt gilt ihr bv auch nur bis 31.08. und dann müsste sie sich doch jetzt arbeitslos melden? weil bei befristeten verträgen greift das doch nicht... oder?

Ich bin arbeitslos gemeldet, hab aber kein Arbeitslosengeld beantragt, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich sowieso meinen Vertrag bekomme.
20.09.2010 13:10
Zitat von KleineHexe:

Zitat:
@ hexe..ich kann nicht verstehen,warum du klagen willst als 3. grund,das du da nicht mehr arbeiten darfst?? überleg doch mal..1.kannst froh sein das du ein arbeitsverbot bekommen hast,volles gehalt gezahlt bekommst und dich nicht der gefahr aussetzt dich mit irgendwelchen krankheiten anzustecken und dein baby zu gefährden.sowas geht in mein kopf echt nicht rein,wie man sich da noch über ein BV beklagen kann. 2. würde ich da in den kindergarten gehen und persönlich mit den chef reden,egal ob noch welche anrufen wollen oder nicht,wenn euer telefon eh nicht geht. man muss auch manche dinge mal persönlich in die hand nehmen und dann läst dir den vertrag sofort aushändigen.zack ein problem weniger und es gibt keine klage.

Du hast da was falsch verstanden. Derzeit habe ich keinen Arbeitsvertrag. Meiner endete am 31.8. ich habe aber die feste Zusage, dass ich ab 1.9. weiterbeschäftigt werde. Um diesen Vertrag gehts grad. Ich hänge also grad in der Luft, weiß nicht, ob ich einen bekomme, oder nicht, ob ich nun arbeitslos bin oder wo der doofe Vertrag ist. Ich darf nicht im Kindergarten arbeiten weil ich ein BV habe, aber Recht hab ich auf meinen Vertrag.
Und auch wenn unser Telefon kaputt ist, sitz ich hier nicht untätig rum, sondern telefonier halt mit dem Handy... Mein Chef ist nicht die Kindergartenleitung sondern der Vertretet vom Träger und der arbeitet grad. Mit ihm hab ich aber heute auch schon telefoniert und er hat den Vertrag angeblich in Auftrag gegeben (den stellt die Caritas aus) und nicht zurückbekommen. Die Caritas hat ihn aber längst verschickt. Ich kann hier also nichts mehr machen, weil niemand weiß, wo der Vertrag ist. Wenn ich den noch haben möchte, muss ich wohl klagen oder mir wenigstens die Möglichkeit offen halten. Sonst bin ich arbeitslos.



ja aber du hast doch die SCHRIFTLICHE zusage.ich würde mir es von deinen chef nochmal schriftlich bestätigen lassen,das er den vertrag in auftrag gegeben hat und er dir ein vorübergehendes schreiben machen soll,wo drin steht,das dein vertrag vom 1.9. bis zum....verlängert wurde.das ist dein recht,wengistens es so in die hand zu kriegen,von ihn unterschrieben.und man kann bestimmt bei ihn persönlich vorbei fahren.
eigentlich ist die caritas immer zuverlässig.kannst da nicht vorbei fahren?sie müssen ja ne kopie von den arbeitsvertrag haben...
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