Mütter- und Schwangerenforum

August 2011 Babys ♥

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Lexi
20499 Beiträge
08.03.2011 13:02
Zitat von palule:

ähm, ich dachte seit 1.1.2011 gelten nur noch die 65%?

aber nur wenn du über 1200 € im monat hattest...hat man unter 1200 verdient rechnet man mit 67%
08.03.2011 13:02
Zitat von palule:

ähm, ich dachte seit 1.1.2011 gelten nur noch die 65%?


Das stimmt. Sind jetzt nur noch 65 %
Augustkugerl
6639 Beiträge
08.03.2011 13:03
Zitat von Lexi:

Zitat von palule:

ähm, ich dachte seit 1.1.2011 gelten nur noch die 65%?

aber nur wenn du über 1200 € im monat hattest...hat man unter 1200 verdient rechnet man mit 67%


richtig
Lexi
20499 Beiträge
08.03.2011 13:03
Zitat:
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Elterngeldes
Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt künftig die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent).


Augustkugerl
6639 Beiträge
08.03.2011 13:04
Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,- EUR erhalten nur noch 65% statt bislang 67% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Ehepaare 500.000 EUR) wird das Elterngeld gestrichen
08.03.2011 13:06
Zitat von Augustkugerl:

Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,- EUR erhalten nur noch 65% statt bislang 67% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Ehepaare 500.000 EUR) wird das Elterngeld gestrichen


Stimmt so aber auch nicht! Alg 2 Empfänger bekommen weiterhin Elterngeld, müssen es sogar beantragen! Denn es wird automatisch als Einkommen bei der Neuberechnung mitgerechnet, auch wenn es nicht beantragt wurde. Der Unterschied ist lediglich, das es nun zum Glück halt an die Leistungen angerechnet wird und nicht mehr frei bleibt, was ich persönlich immer irgendwie als unverschämt empfunden habe...
Augustkugerl
6639 Beiträge
08.03.2011 13:08
Zitat von Mama-von-Annina:

Zitat von Augustkugerl:

Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,- EUR erhalten nur noch 65% statt bislang 67% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Ehepaare 500.000 EUR) wird das Elterngeld gestrichen


Stimmt so aber auch nicht! Alg 2 Empfänger bekommen weiterhin Elterngeld, müssen es sogar beantragen! Denn es wird automatisch als Einkommen bei der Neuberechnung mitgerechnet, auch wenn es nicht beantragt wurde. Der Unterschied ist lediglich, das es nun zum Glück halt an die Leistungen angerechnet wird und nicht mehr frei bleibt, was ich persönlich immer irgendwie als unverschämt empfunden habe...


Stand 1.1.2011 ....
palule
10755 Beiträge
08.03.2011 13:08
also auf gut deutsch kann ich bei nem nettoverdienst von z.b. 900€ auch mehr als 67% bekommen? wisst ihr denn auch ob man landeserziehungsgeld (bayern) auch bekommt wenn man arbeitet oder nur wenn man zuhause bleibt?

mal so als anmerkung, wie wärs mit nem
Lexi's und K.B.'s Eltergeld-Beratungsstelle
Thread?
08.03.2011 13:11

Hallo Mädels melde mich auch mal wieder
Alles klar bei euch ?
Hatte am Wochenende kaum Zeit (Karnevalsumzug & Wohnungssuche ect. ) Fahren heute ne Wohnung anschauen.
Hier noch en neues Bauchbild.
Augustkugerl
6639 Beiträge
08.03.2011 13:12
Zitat von palule:

also auf gut deutsch kann ich bei nem nettoverdienst von z.b. 900€ auch mehr als 67% bekommen? wisst ihr denn auch ob man landeserziehungsgeld (bayern) auch bekommt wenn man arbeitet oder nur wenn man zuhause bleibt?

mal so als anmerkung, wie wärs mit nem
Lexi's und K.B.'s Eltergeld-Beratungsstelle
Thread?

nein du kannst HÖCHSTENS 67% bekommen.
08.03.2011 13:13
Zitat von Augustkugerl:

Zitat von Mama-von-Annina:

Zitat von Augustkugerl:

Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,- EUR erhalten nur noch 65% statt bislang 67% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Ehepaare 500.000 EUR) wird das Elterngeld gestrichen


Stimmt so aber auch nicht! Alg 2 Empfänger bekommen weiterhin Elterngeld, müssen es sogar beantragen! Denn es wird automatisch als Einkommen bei der Neuberechnung mitgerechnet, auch wenn es nicht beantragt wurde. Der Unterschied ist lediglich, das es nun zum Glück halt an die Leistungen angerechnet wird und nicht mehr frei bleibt, was ich persönlich immer irgendwie als unverschämt empfunden habe...


Stand 1.1.2011 ....


Nö, denn ich hab mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt und hier im Forum haufenweise arbeitslose Mamas fluchen sehen, die dachten, sie beantragen das nun gar nicht mehr und die haben allesamt einen netten Brief vom Amt bekommen, mit einer tollen Neuberechnung und der Rückzahlung, die sie nach diesem neuen Stand ans Amt zu machen haben. Das wird weiterhin gezahlt und muss beantragt werden!
palule
10755 Beiträge
08.03.2011 13:14

Zitat:
Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.


???
08.03.2011 13:21
bei geschwisterkindern bis 3 jahre bekommt man noch den geschwisterbonus
08.03.2011 13:27
Zitat von palule:

Zitat:
Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.


???


Ich glaube, gemeint ist, das der Prozentsatz, den man an Elterngeld (gerechnet vom Einkommen vorher) steigt, umso geringer das Einkommen war. Bei einem bestimmten Betrag beträgt das Elterngeld dann zu 100 % das Gleiche, wie man vorher verdient hat.
08.03.2011 13:28
Zitat von Galadriel80:

bei geschwisterkindern bis 3 jahre bekommt man noch den geschwisterbonus


Wie hoch ist der nochmal? Ich weiß nur, das er beim Mindestsatz bei 75 Euro liegt. Und wenn man Elterngeld überm Mindestsatz bekommt?
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