Mütter- und Schwangerenforum

~APRIL-BABYS-2010~

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Nicolche
22651 Beiträge
08.10.2010 20:38
Sind das die mit den kurzen in der Hose
08.10.2010 20:39

@ Irina

Doch wir können die ganz leicht kündigen. Schau mal, hab den Text kopiert:

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

08.10.2010 20:41
Zitat von Nicolche:

Sind das die mit den kurzen in der Hose



Behauptet man...

08.10.2010 20:43
Zitat von klisterremsa:

Zitat von Seesternchen:

Zitat von klisterremsa:

mädels.. isch haben flurlicht...
seit heute morgen.. habe gestern anruf bekommen... das heute zwischen 8 und 12 der elektriker kommt... habe nicht damit erechnet, das er schon 5 vor 8 da is... war also im schlafer.. und son schnuckelchen.. jammi....
naja, jedenfals haben wir jetzt lich im flur... somit sind alle grossen sachen erledigt...
nur noch kleinigkeiten.. zum beispiel brauch ich im bad ein schönen UND grossen hängeschrank ... meine handtücher wuseln noch orientierungslos im bad rum....




Jopp so Elektriker können ganz schön schnuckelig sein.. hatte mal eine Affäre mit einem Elektriker



oha.. erzähl mal....




Besser nicht... er ist bekannt wie ein bunter hund (wenn man nur die Zahl der Leute sieht, die ihn bei wkw kennen) und er war/ist verheiratet...

Aber war eine geniale Zeit! Hat mir über die Trennung/Scheidung von meinem Ex geholfen

Nicolche
22651 Beiträge
08.10.2010 20:43
Zitat von Seesternchen:

Zitat von Nicolche:

Sind das die mit den kurzen in der Hose



Behauptet man...



Ich war viel zu schnell verheiratet um das auszutesten.
08.10.2010 20:44
Zitat von Seesternchen:


@ Irina

Doch wir können die ganz leicht kündigen. Schau mal, hab den Text kopiert:

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.




Ah! Na das ist doch super!
Gut zu wissen! Weil wenn wir hier das Haus übernehmen, hat das ja auch zwei Wohnungen und dann brauchen wir auch Mieter. Und wenn wir da dann mal so Arschis erwischen...
Nicolche
22651 Beiträge
08.10.2010 20:47
Zitat von Cabby:

Zitat von Seesternchen:


@ Irina

Doch wir können die ganz leicht kündigen. Schau mal, hab den Text kopiert:

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.




Ah! Na das ist doch super!
Gut zu wissen! Weil wenn wir hier das Haus übernehmen, hat das ja auch zwei Wohnungen und dann brauchen wir auch Mieter. Und wenn wir da dann mal so Arschis erwischen...


Mein Papa hat sich damals Vermieter über die Bank suchen lassen und die sind echt Top. Mein Papa musste fast nix mehr machen, die haben ihn die meiste Arbeit abgenommen.
Heut zu tage weiß man ja nie was man sich ins haus holt.
klisterremsa
35576 Beiträge
08.10.2010 20:49
Zitat von Seesternchen:

Zitat von klisterremsa:

Zitat von Seesternchen:

Zitat von klisterremsa:

mädels.. isch haben flurlicht...
seit heute morgen.. habe gestern anruf bekommen... das heute zwischen 8 und 12 der elektriker kommt... habe nicht damit erechnet, das er schon 5 vor 8 da is... war also im schlafer.. und son schnuckelchen.. jammi....
naja, jedenfals haben wir jetzt lich im flur... somit sind alle grossen sachen erledigt...
nur noch kleinigkeiten.. zum beispiel brauch ich im bad ein schönen UND grossen hängeschrank ... meine handtücher wuseln noch orientierungslos im bad rum....




Jopp so Elektriker können ganz schön schnuckelig sein.. hatte mal eine Affäre mit einem Elektriker



oha.. erzähl mal....




Besser nicht... er ist bekannt wie ein bunter hund (wenn man nur die Zahl der Leute sieht, die ihn bei wkw kennen) und er war/ist verheiratet...

Aber war eine geniale Zeit! Hat mir über die Trennung/Scheidung von meinem Ex geholfen



hauptsache die zeit war genial....
fienchen74
11222 Beiträge
08.10.2010 20:50
Ein kleines Schaf hüpft übern Zaun und wünscht euch einen schönen Traum. Süße Träume gute Nacht bis der Tag erwacht!
gebet acht ich sag nun gute nacht boah bin ich gut
08.10.2010 20:51
Zitat von Nicolche:

Zitat von Cabby:

Zitat von Seesternchen:


@ Irina

Doch wir können die ganz leicht kündigen. Schau mal, hab den Text kopiert:

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.




Ah! Na das ist doch super!
Gut zu wissen! Weil wenn wir hier das Haus übernehmen, hat das ja auch zwei Wohnungen und dann brauchen wir auch Mieter. Und wenn wir da dann mal so Arschis erwischen...


Mein Papa hat sich damals Vermieter über die Bank suchen lassen und die sind echt Top. Mein Papa musste fast nix mehr machen, die haben ihn die meiste Arbeit abgenommen.
Heut zu tage weiß man ja nie was man sich ins haus holt.


Puh, das würde hier aber bestimmt schwer. Bin nicht hier in unserer Dorfbank, sondern weiter weg. Und die Leute, die da sonst noch hingehen, wollen bestimmt nicht hier zu uns auf's Dorfe ziehen.

Aber haben da ja eh noch Zeit...
klisterremsa
35576 Beiträge
08.10.2010 20:51
Zitat von fienchen74:

Ein kleines Schaf hüpft übern Zaun und wünscht euch einen schönen Traum. Süße Träume gute Nacht bis der Tag erwacht!
gebet acht ich sag nun gute nacht boah bin ich gut

aber du willst jetzt noch nicht schlafen gehen? oder?
fienchen74
11222 Beiträge
08.10.2010 20:53
Zitat von klisterremsa:

Zitat von fienchen74:

Ein kleines Schaf hüpft übern Zaun und wünscht euch einen schönen Traum. Süße Träume gute Nacht bis der Tag erwacht!
gebet acht ich sag nun gute nacht boah bin ich gut

aber du willst jetzt noch nicht schlafen gehen? oder?

nö jetzt will ich nicht ingo ist gerade neben mir eingeschlafen da wäre ich ja schön blöde ihn jetzt zu wecken nönönö
klisterremsa
35576 Beiträge
08.10.2010 20:54
Zitat von fienchen74:

Zitat von klisterremsa:

Zitat von fienchen74:

Ein kleines Schaf hüpft übern Zaun und wünscht euch einen schönen Traum. Süße Träume gute Nacht bis der Tag erwacht!
gebet acht ich sag nun gute nacht boah bin ich gut

aber du willst jetzt noch nicht schlafen gehen? oder?

nö jetzt will ich nicht ingo ist gerade neben mir eingeschlafen da wäre ich ja schön blöde ihn jetzt zu wecken nönönö

musst mal gucken ob erdnussflips in seine nase passt
08.10.2010 20:55
Zitat von Cabby:

Zitat von Nicolche:

Zitat von Cabby:

Zitat von Seesternchen:


@ Irina

Doch wir können die ganz leicht kündigen. Schau mal, hab den Text kopiert:

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.




Ah! Na das ist doch super!
Gut zu wissen! Weil wenn wir hier das Haus übernehmen, hat das ja auch zwei Wohnungen und dann brauchen wir auch Mieter. Und wenn wir da dann mal so Arschis erwischen...


Mein Papa hat sich damals Vermieter über die Bank suchen lassen und die sind echt Top. Mein Papa musste fast nix mehr machen, die haben ihn die meiste Arbeit abgenommen.
Heut zu tage weiß man ja nie was man sich ins haus holt.


Puh, das würde hier aber bestimmt schwer. Bin nicht hier in unserer Dorfbank, sondern weiter weg. Und die Leute, die da sonst noch hingehen, wollen bestimmt nicht hier zu uns auf's Dorfe ziehen.

Aber haben da ja eh noch Zeit...


Viele machen das über einen Makler. Aber auch der muss bezahlt werden. Und ich denke manchmal sollte man einfach auf sein Bauchgefühl hören. Meine Eltern lassen sich immer so eine Selbstauskunft ausfüllen und die Gehaltsabrechnung des letzten Monats geben. Bis jetzt hatten sie zwar am Anfang schwierigkeiten, allerdings waren das alles Mieter die noch im Haus wohnten, als sie es gekauft haben. Seit sie selbst Vermieten, sieht die Sache anders aus.
fienchen74
11222 Beiträge
08.10.2010 20:57
Zitat von klisterremsa:

Zitat von fienchen74:

Zitat von klisterremsa:

Zitat von fienchen74:

Ein kleines Schaf hüpft übern Zaun und wünscht euch einen schönen Traum. Süße Träume gute Nacht bis der Tag erwacht!
gebet acht ich sag nun gute nacht boah bin ich gut

aber du willst jetzt noch nicht schlafen gehen? oder?

nö jetzt will ich nicht ingo ist gerade neben mir eingeschlafen da wäre ich ja schön blöde ihn jetzt zu wecken nönönö

musst mal gucken ob erdnussflips in seine nase passt

hab ich nicht aber mausis ob die da reinpassen der scheuert mir eine wenn ich dadrin bohre
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