Mütter- und Schwangerenforum

~APRIL-BABYS-2010~

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Raziii
1518 Beiträge
30.09.2009 12:08
Zitat von Alinamaus:

Zitat von Raziii:

Also Lebkuchen hab ich auch schon 2x gefuttert. Mag aber nur diese gefüllten Dinger.


Lebkuchen könnt ich das ganze jahr essen ... ich mag aber nur die die unten so'ne weiße oblate haben und oben schocki oder zuckerkruste ...
mit allem anderen weihnachtsgebäck kannst mich jagen ...


Siehste, die mag ich gar nicht so gerne. Könnte die Lebkuchen aba auch im ganzen Jahr essen, nicht nur zu Weihnachten. Die Nürnberger Originale mag ich auch noch sehr sehr gerne.
Mini_Sylvi
21201 Beiträge
30.09.2009 12:10
Zitat von Cabby:

Huhu!
Hab schon Antwort von pro familia. Verstehe ich aber nicht so ganz...

Hier die Antwort:

Hallo Frau xxx!

Sie haben in Ihrer Email Fragen zum Elterngeld. Sie
beschreiben, dass Sie krankgeschrieben sind und bald in den
Krankengeldbezug fallen. Nun die Antworten zu Ihren Fragen:

1) Krankengeld wird bei der Berechnung vom Elterngeld nicht
mit berücksichtigt, weil das Krankengeld als eine
Entgeltersatzleistung gilt. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass
wenn Sie über eine längere Zeit Krankengeld beziehen würden,
dass Sie dann eine erhebliche Einkommensminderung in Bezug auf
das Elterngeld hätten, weil es in der Berechnung gar nicht mit
berücksichtigt wird.

Es gibt allerdings eine Ausnahme. Und zwar, wenn es sich um
eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt und sie diese
mittels Attest vom Frauenarzt gegenüber der Elterngeldstelle
belegen können, dann wird der Krankgeldbezug gar nicht mit
berücksichtigt, sondern diese Monate werden übersprungen. Das
heißt, Ihr Einkommen wird so berechnet, als ob dieser
Krankengeldbezug gar nicht stattgefunden hat.

2) Wenn Sie Krankengeld erhalten und es sich hierbei nicht um
eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handeln würde, wie
z.B. ein Beinbruch, dann würde das Krankengeld bei der
Berechnung gar nicht mit berücksichtigt werden, aber der
Arbeitgeberzuschuß schon. Das heißt, dadurch würde der
Verdienstausfall etwas gemildert und dadurch der
Elterngeldanspruch etwas höher ausfallen.

In Ihrem Fall würde ich aber von einer
schwangerschaftsbedingten Erkrankung ausgehen und somit hätten
Sie keinen Einkommensverlust bei der Berrechnung Ihres
Elterngeldes zu erwarten.

Falls Sie hierzu noch weitere Rückfragen haben sollten, können
Sie sich aber auch gern an die für Sie zuständige
Elterngeldstelle wenden.


Den von mir fett markierten Satz verstehe ich nicht. Finde, der wiederspricht sich in sich selbst?! Was heißt das nun für mich?



Ich glaub da haben die sich verschrieben. Bissi durcheinander, denk ich auch. Aber fakt ist, wenn Du nachweisen kannst, dass Du wegens der Schwangerschaft krank bist, dann wird es nicht mit angerechnet. Das wäre ja prima.
30.09.2009 12:11
Ich glaube, ich drucke die Mail mal aus und nehme sie morgen mit zu meinem FA?! Was meint ihr?
Alinamaus
5096 Beiträge
30.09.2009 12:12
Zitat von Cabby:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Raziii:

Also Lebkuchen hab ich auch schon 2x gefuttert. Mag aber nur diese gefüllten Dinger.


Lebkuchen könnt ich das ganze jahr essen ... ich mag aber nur die die unten so'ne weiße oblate haben und oben schocki oder zuckerkruste ...
mit allem anderen weihnachtsgebäck kannst mich jagen ...


Sind das nicht Pfeffernüsse? Oder verwechsel ich das jetzt?


Pfeffernüsse ????? NEEEEEE ich meine dir GROßEN runden ... die gibt es nicht in tüten sonder brav nebebeinander gestapeln in so kleine boxen ..... leggä , leggä ich mach mal nen bild
Mini_Sylvi
21201 Beiträge
30.09.2009 12:12
@ Chanti

Die trockenen Flecken habe ich auch. Wenn ich dann versuche, meine Pickel abzudecken, dann sehe ich aus, als schuppe ich mich. Warum ist mein Haar so fettig und meine Haut teilweise so trocken? Was macht mein Mini mit mir?!?

Hoffe sehr, dass ich heute noch zum Friseur kann. Bin so deprimiert. Wann kommt die leuchtende Schwangerschaftsschönheit???????
Raziii
1518 Beiträge
30.09.2009 12:13
Zitat von Cabby:

Huhu!
Hab schon Antwort von pro familia. Verstehe ich aber nicht so ganz...

Hier die Antwort:

Hallo Frau xxx!

Sie haben in Ihrer Email Fragen zum Elterngeld. Sie
beschreiben, dass Sie krankgeschrieben sind und bald in den
Krankengeldbezug fallen. Nun die Antworten zu Ihren Fragen:

1) Krankengeld wird bei der Berechnung vom Elterngeld nicht
mit berücksichtigt, weil das Krankengeld als eine
Entgeltersatzleistung gilt. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass
wenn Sie über eine längere Zeit Krankengeld beziehen würden,
dass Sie dann eine erhebliche Einkommensminderung in Bezug auf
das Elterngeld hätten, weil es in der Berechnung gar nicht mit
berücksichtigt wird.

Es gibt allerdings eine Ausnahme. Und zwar, wenn es sich um
eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt und sie diese
mittels Attest vom Frauenarzt gegenüber der Elterngeldstelle
belegen können, dann wird der Krankgeldbezug gar nicht mit
berücksichtigt, sondern diese Monate werden übersprungen. Das
heißt, Ihr Einkommen wird so berechnet, als ob dieser
Krankengeldbezug gar nicht stattgefunden hat.

2) Wenn Sie Krankengeld erhalten und es sich hierbei nicht um
eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handeln würde, wie
z.B. ein Beinbruch, dann würde das Krankengeld bei der
Berechnung gar nicht mit berücksichtigt werden, aber der
Arbeitgeberzuschuß schon. Das heißt, dadurch würde der
Verdienstausfall etwas gemildert und dadurch der
Elterngeldanspruch etwas höher ausfallen.

In Ihrem Fall würde ich aber von einer
schwangerschaftsbedingten Erkrankung ausgehen und somit hätten
Sie keinen Einkommensverlust bei der Berrechnung Ihres
Elterngeldes zu erwarten.

Falls Sie hierzu noch weitere Rückfragen haben sollten, können
Sie sich aber auch gern an die für Sie zuständige
Elterngeldstelle wenden.


Den von mir fett markierten Satz verstehe ich nicht. Finde, der wiederspricht sich in sich selbst?! Was heißt das nun für mich?



Im großen und ganzen verstehe ich es, wie es gemeint ist. Allerdings ist der Satz, den Du fett gemacht hast, irreführend. Wenn es nicht mit berücksichtigt wird, müsste es ja denke ich so heißen, dass das Elterngeld vom normalen Verdienst ausgehend berechnet würde. Also ohne Minderung doch eigentlich.
Mini_Sylvi
21201 Beiträge
30.09.2009 12:13
Zitat von Cabby:

Ich glaube, ich drucke die Mail mal aus und nehme sie morgen mit zu meinem FA?! Was meint ihr?


Erstmal würde ich nochmal zurückschreiben und diesen Widerspruch ansich rückfragen.
Alinamaus
5096 Beiträge
30.09.2009 12:14
Zitat von Mini_Sylvi:

Zitat von Cabby:

Huhu!
Hab schon Antwort von pro familia. Verstehe ich aber nicht so ganz...

Hier die Antwort:

Hallo Frau xxx!

Sie haben in Ihrer Email Fragen zum Elterngeld. Sie
beschreiben, dass Sie krankgeschrieben sind und bald in den
Krankengeldbezug fallen. Nun die Antworten zu Ihren Fragen:

1) Krankengeld wird bei der Berechnung vom Elterngeld nicht
mit berücksichtigt, weil das Krankengeld als eine
Entgeltersatzleistung gilt. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass
wenn Sie über eine längere Zeit Krankengeld beziehen würden,
dass Sie dann eine erhebliche Einkommensminderung in Bezug auf
das Elterngeld hätten, weil es in der Berechnung gar nicht mit
berücksichtigt wird.

Es gibt allerdings eine Ausnahme. Und zwar, wenn es sich um
eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt und sie diese
mittels Attest vom Frauenarzt gegenüber der Elterngeldstelle
belegen können, dann wird der Krankgeldbezug gar nicht mit
berücksichtigt, sondern diese Monate werden übersprungen. Das
heißt, Ihr Einkommen wird so berechnet, als ob dieser
Krankengeldbezug gar nicht stattgefunden hat.

2) Wenn Sie Krankengeld erhalten und es sich hierbei nicht um
eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handeln würde, wie
z.B. ein Beinbruch, dann würde das Krankengeld bei der
Berechnung gar nicht mit berücksichtigt werden, aber der
Arbeitgeberzuschuß schon. Das heißt, dadurch würde der
Verdienstausfall etwas gemildert und dadurch der
Elterngeldanspruch etwas höher ausfallen.

In Ihrem Fall würde ich aber von einer
schwangerschaftsbedingten Erkrankung ausgehen und somit hätten
Sie keinen Einkommensverlust bei der Berrechnung Ihres
Elterngeldes zu erwarten.

Falls Sie hierzu noch weitere Rückfragen haben sollten, können
Sie sich aber auch gern an die für Sie zuständige
Elterngeldstelle wenden.


Den von mir fett markierten Satz verstehe ich nicht. Finde, der wiederspricht sich in sich selbst?! Was heißt das nun für mich?



Ich glaub da haben die sich verschrieben. Bissi durcheinander, denk ich auch. Aber fakt ist, wenn Du nachweisen kannst, dass Du wegens der Schwangerschaft krank bist, dann wird es nicht mit angerechnet. Das wäre ja prima.


is ein bißchen unglücklich ausgedrückt ... das stimmt .. ich versteh das so, das du wenn du wenn das angerechnet würde ja einbuße beim elterngeld hättest ... das läßt die gesetztgebung nicht zu und deshalb wird es nicht mit angerechnet ... is doch super !!!
Talita
12 Beiträge
30.09.2009 12:17
Hallo!!

Hab michtatsächlich zusammengerissen und nichts am Telefon gesagt. Ist mir ganz schön schwer gefallen.

Komm grad vom FA. Der sagt, die SS sieht nicht normal aus, eher erst nach 6. SSW. Und die Fruchthöle ist auch nicht rund, sonder so schlauchförmig. Es war ein Vertretungsarzt und er hat zu mir gesagt, es könnte gut sein, "dass sich die ganze Sache in Luft auflöst."
Hat der wörtlich zu mir gesagt. Ich soll halt nächste Woche nochmal kommen. Nen Mutterpass krieg ich jetzt auch noch nicht.

Die SS war zwar nicht geplant, aber hallo! Es ist mein Baby. Mach mir Sorgen
Mini_Sylvi
21201 Beiträge
30.09.2009 12:24
Zitat von Talita:

Hallo!!

Hab michtatsächlich zusammengerissen und nichts am Telefon gesagt. Ist mir ganz schön schwer gefallen.

Komm grad vom FA. Der sagt, die SS sieht nicht normal aus, eher erst nach 6. SSW. Und die Fruchthöle ist auch nicht rund, sonder so schlauchförmig. Es war ein Vertretungsarzt und er hat zu mir gesagt, es könnte gut sein, "dass sich die ganze Sache in Luft auflöst."
Hat der wörtlich zu mir gesagt. Ich soll halt nächste Woche nochmal kommen. Nen Mutterpass krieg ich jetzt auch noch nicht.

Die SS war zwar nicht geplant, aber hallo! Es ist mein Baby. Mach mir Sorgen


Oh man, das hätte er ja mal ein bissi netter verpacken können! Kann mir vorstellen, wie Du Dich fühlst. Ach mano, hoffe ganz doll, dass Dein Kleines bei Dir bleibt und Du Deinem Schatz bald die freudige Botschaft überbringen kannst.
30.09.2009 12:24
Irina soweit ich versteh wird es keine einschränung bei dir geben
Alinamaus
5096 Beiträge
30.09.2009 12:25
Zitat von Alinamaus:

Zitat von Cabby:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Raziii:

Also Lebkuchen hab ich auch schon 2x gefuttert. Mag aber nur diese gefüllten Dinger.


Lebkuchen könnt ich das ganze jahr essen ... ich mag aber nur die die unten so'ne weiße oblate haben und oben schocki oder zuckerkruste ...
mit allem anderen weihnachtsgebäck kannst mich jagen ...


Sind das nicht Pfeffernüsse? Oder verwechsel ich das jetzt?


Pfeffernüsse ????? NEEEEEE ich meine dir GROßEN runden ... die gibt es nicht in tüten sonder brav nebebeinander gestapeln in so kleine boxen ..... leggä , leggä ich mach mal nen bild


gleich sind ie alle ...
Mini_Sylvi
21201 Beiträge
30.09.2009 12:27
Zitat von Alinamaus:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Cabby:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Raziii:

Also Lebkuchen hab ich auch schon 2x gefuttert. Mag aber nur diese gefüllten Dinger.


Lebkuchen könnt ich das ganze jahr essen ... ich mag aber nur die die unten so'ne weiße oblate haben und oben schocki oder zuckerkruste ...
mit allem anderen weihnachtsgebäck kannst mich jagen ...


Sind das nicht Pfeffernüsse? Oder verwechsel ich das jetzt?


Pfeffernüsse ????? NEEEEEE ich meine dir GROßEN runden ... die gibt es nicht in tüten sonder brav nebebeinander gestapeln in so kleine boxen ..... leggä , leggä ich mach mal nen bild


gleich sind ie alle ...



Oh lecker, ich greif mal durch
Raziii
1518 Beiträge
30.09.2009 12:27
Zitat von Alinamaus:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Cabby:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Raziii:

Also Lebkuchen hab ich auch schon 2x gefuttert. Mag aber nur diese gefüllten Dinger.


Lebkuchen könnt ich das ganze jahr essen ... ich mag aber nur die die unten so'ne weiße oblate haben und oben schocki oder zuckerkruste ...
mit allem anderen weihnachtsgebäck kannst mich jagen ...


Sind das nicht Pfeffernüsse? Oder verwechsel ich das jetzt?


Pfeffernüsse ????? NEEEEEE ich meine dir GROßEN runden ... die gibt es nicht in tüten sonder brav nebebeinander gestapeln in so kleine boxen ..... leggä , leggä ich mach mal nen bild


gleich sind ie alle ...



Na doch die esse ich auch total gern ... ich hab da an ne andere Sorte gedacht. ^^
30.09.2009 12:28
Zitat von Alinamaus:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Cabby:

Zitat von Alinamaus:

Zitat von Raziii:

Also Lebkuchen hab ich auch schon 2x gefuttert. Mag aber nur diese gefüllten Dinger.


Lebkuchen könnt ich das ganze jahr essen ... ich mag aber nur die die unten so'ne weiße oblate haben und oben schocki oder zuckerkruste ...
mit allem anderen weihnachtsgebäck kannst mich jagen ...


Sind das nicht Pfeffernüsse? Oder verwechsel ich das jetzt?


Pfeffernüsse ????? NEEEEEE ich meine dir GROßEN runden ... die gibt es nicht in tüten sonder brav nebebeinander gestapeln in so kleine boxen ..... leggä , leggä ich mach mal nen bild


gleich sind ie alle ...



boah nu zeig die doch nicht noch ^^ nu bekomm ich doch hunger die mag ich nämlich auch am liebsten
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