Geburtstermin ein halbes Jahr VOR Abschlußprüfung der Ausbildung
20.02.2009 11:29
Als Beschäftigung zählt nur das Arbeiten im Betrieb...
ich hab das doch mit der Berufsschule erklärt das es "Freizeit" ist oO
ich hab das doch mit der Berufsschule erklärt das es "Freizeit" ist oO
20.02.2009 11:30
Zitat von Anonym:
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von Anonym:
Ich hab im Juni/juli iwann prüfung...
Ich lern einfach zuhause... bei mir ist es im Grunde auch einfach... Ich kann alles nachlesen und brauch wenig vom Lehrer...
ab märz darf ich wieder zur schule...
Gesetzlich darfst du in den 8 Woche nach der Geburt nicht ~arbeiten~ (nicht im betrieb) aber in die schule kannst du gehen weil die unter "Freizeit" läuft... ich würd mich am besten beim jugendamt informieren was du machen kannst ...
Laut gesetz darf man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung nicht in die Schule gehen. Man kann einen Antrag beim Direktor der Schule stellen und nur wenn dieser genemigt wird, darf man in die Schule gehen. Die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung darf man auch ohne Antrag in die Schule und arbeiten gehen. Ich glaube du hast da etwas verwechselt
Nein hab nichts verwechselt...
Hab das grad erst gestern behandelt mit meiner Chefin...
Berufsschule läuft nicht unter Arbeitszeit... (nur handhaben das die meisten Betriebe das nicht so)
Theoretisch könnte der betrieb einen sogar dazu verpflichten die Stunden die einen aufgrund der Schulzeit fehlen am Wochenende nachzuarbeiten! Verlangt natürlich kaum einer... aber es ist so...
§ 3 Mutterschutgesetzt
6 Wochen vor dem errechneten Termin der Niederkunft dürfen Schwangere nicht mehr
beschäftigt werden, es sei denn sie wünschen es ausdrücklich. Ein Beschäftigungsverbot
besteht 8 Wochen nach der Niederkunft, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der
Geburt. Insgesamt darf die Schutzfrist 14 Wochen nicht unterschreiten. Sollte das Kind vor dem
errechneten Termin geboren werden, wird der entsprechende Zeitraum angehängt.
Ich durfte laut Steuerberaterkammer damals nicht in die Schule gehen, nur wenn ich den Antrag gestellt hätte an die Schule. Man darf nicht in die Schule gehen aus versicherungstechnischen Gründen. Und Schule ist auch keine Freizeit sondern betriebsbedingt. Da kennt sich deine Chefin nicht gut mit den Gesetzen aus. Da würd ich lieber mal bei der Kammer anrufen.
20.02.2009 11:33
Zitat von Anonym:
Als Beschäftigung zählt nur das Arbeiten im Betrieb...
ich hab das doch mit der Berufsschule erklärt das es "Freizeit" ist oO
Es ist aber keine Freizeit sondern betriebsbedingt. Naja mir ist das egal . An deiner Stelle würde ich mal lieber bei der Kammer anrufen. Ich durfte damals nicht in die Schule und die Gesetze haben sich bis jetzt in dem Bezug nicht geändert.
20.02.2009 11:33
Ich bin auch als Schwangere in die schule gegangen habe am 9. August 2004 entbunden und bin im September wider in die Berufsschule gegangen aber hatte sie nur einmal die woche. Im jahr 2005 hab ich dan meine abschlussprüfung gehabt und mit gutem erfolg bestanden.
20.02.2009 11:39
Ich arbeite bei der Stadt, ich glaub die wollen sich als letztes iwas unterstellen lassen...
meine chefin hat gestern sogar noch extra mal rücksprache gehalten und grünes licht gegeben... die schule zählt nicht zum arbeitsplatz...
ich darf nur nicht im amt aufschlagen das ist alles...
Ich glaub eher das sich deine schule verweigert hat weil es für die selbst ein "risiko" dann war...
was soll ich groß bei der kammer anrufen... ich verbau mir doch nicht selbst den weg... ich will meinen abschluss haben und net hier einen auf faul machen nur weil ich grad geworfen hab...
meine chefin hat gestern sogar noch extra mal rücksprache gehalten und grünes licht gegeben... die schule zählt nicht zum arbeitsplatz...
ich darf nur nicht im amt aufschlagen das ist alles...
Ich glaub eher das sich deine schule verweigert hat weil es für die selbst ein "risiko" dann war...
was soll ich groß bei der kammer anrufen... ich verbau mir doch nicht selbst den weg... ich will meinen abschluss haben und net hier einen auf faul machen nur weil ich grad geworfen hab...
20.02.2009 11:43
Zitat von Anonym:
Ich arbeite bei der Stadt, ich glaub die wollen sich als letztes iwas unterstellen lassen...
meine chefin hat gestern sogar noch extra mal rücksprache gehalten und grünes licht gegeben... die schule zählt nicht zum arbeitsplatz...
ich darf nur nicht im amt aufschlagen das ist alles...
Ich glaub eher das sich deine schule verweigert hat weil es für die selbst ein "risiko" dann war ...
was soll ich groß bei der kammer anrufen... ich verbau mir doch nicht selbst den weg... ich will meinen abschluss haben und net hier einen auf faul machen nur weil ich grad geworfen hab...
Ja ich sagte ja aus versicherungstechnischen Gründen muss man bei der Schule erstmal einen Antrag stellen der bewilligt werden muss, wenn das nicht geschieht dann darf man dort auch nicht hingehen. Mag ja sein das deine Chefin diesen Antrag mündlich erstellt hat.
20.02.2009 11:44
Also ich musste damals keine antrag stellen das ich in die schule gehen durfte
20.02.2009 11:45
Zitat von JungMama:
Also ich musste damals keine antrag stellen das ich in die schule gehen durfte
du musst ihn ja auch nicht stellen sondern deine Chefin
20.02.2009 11:46
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von JungMama:
Also ich musste damals keine antrag stellen das ich in die schule gehen durfte
du musst ihn ja auch nicht stellen sondern deine Chefin
Mein Chef hat da damals auch nichts gemacht
20.02.2009 11:47
das weiß ich nicht... aber ich bezweifel auch stark das sie da angerufen hat...
die kollegin die bei uns die mutterschutzsachen bearbeitet hat auch gemeint es spricht nichts gegen die berufsschule nur eben gegen den arbeitsplatz...
die kollegin die bei uns die mutterschutzsachen bearbeitet hat auch gemeint es spricht nichts gegen die berufsschule nur eben gegen den arbeitsplatz...
20.02.2009 11:49
Zitat von JungMama:
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von JungMama:
Also ich musste damals keine antrag stellen das ich in die schule gehen durfte
du musst ihn ja auch nicht stellen sondern deine Chefin
Mein Chef hat da damals auch nichts gemacht
Es geht sich darum im Mutterschutz nach der Entbindung in die Schule gehen zu dürfen. Die 8 Wochen Mutterschutz können ja auch verkürzt werden (was die Schule betrifft). Man muss jedenfalls mit der Schule rücksprache halten. Mein lehrer sagte mir, wenn ich im Mutterschutz einfach so in die schule kommen würde, ist er gezwungen mich wieder nach Hause zu schicken.
20.02.2009 11:49
Also ich weis z.b. nur wenn man die hälfte der Lehrjahre gearbeitet hat kann man den rest mit der schule fertig machen ohne zu arbeiten.
20.02.2009 11:50
Zitat von JungMama:
Also ich weis z.b. nur wenn man die hälfte der Lehrjahre gearbeitet hat kann man den rest mit der schule fertig machen ohne zu arbeiten.
hmm das weiss ich nicht. Ich weiss nur wenn man eine Ausbildung mit 21 jahren anfängt dann brauch man gar nicht die Berufsschule zu besuchen
20.02.2009 11:51
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von JungMama:
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von JungMama:
Also ich musste damals keine antrag stellen das ich in die schule gehen durfte
du musst ihn ja auch nicht stellen sondern deine Chefin
Mein Chef hat da damals auch nichts gemacht
Es geht sich darum im Mutterschutz nach der Entbindung in die Schule gehen zu dürfen. Die 8 Wochen Mutterschutz können ja auch verkürzt werden (was die Schule betrifft). Man muss jedenfalls mit der Schule rücksprache halten. Mein lehrer sagte mir, wenn ich im Mutterschutz einfach so in die schule kommen würde, ist er gezwungen mich wieder nach Hause zu schicken.
Ich bin vor den 8 wochen zur schule gegangen das einzige was fer direktor zu mir gesagt hat, gratuliere zur geburt.
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