Mütter- und Schwangerenforum

Geburtstermin ein halbes Jahr VOR Abschlußprüfung der Ausbildung

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20.02.2009 11:52
Zitat von JungMama:

Zitat von bAbYkUh:

Zitat von JungMama:

Zitat von bAbYkUh:

Zitat von JungMama:

Also ich musste damals keine antrag stellen das ich in die schule gehen durfte


du musst ihn ja auch nicht stellen sondern deine Chefin


Mein Chef hat da damals auch nichts gemacht


Es geht sich darum im Mutterschutz nach der Entbindung in die Schule gehen zu dürfen. Die 8 Wochen Mutterschutz können ja auch verkürzt werden (was die Schule betrifft). Man muss jedenfalls mit der Schule rücksprache halten. Mein lehrer sagte mir, wenn ich im Mutterschutz einfach so in die schule kommen würde, ist er gezwungen mich wieder nach Hause zu schicken.


Ich bin vor den 8 wochen zur schule gegangen das einzige was fer direktor zu mir gesagt hat, gratuliere zur geburt.


Ja vor den 8 Wochen darf man ja auch.
20.02.2009 11:59
8 Wochen nach dem Tag der Geburt, bei Früh oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen
Es empfiehlt sich eine pragmatische Handhabung in Absprache mit der Schülerin und - soweit, was regelmäßig der Fall sein dürfte, noch nicht volljährig - den Erziehungsberechtigten einschließlich Jugendamt. Bei zulässiger freiwilliger Teilnahme an schriftlichen Leistungserhebungen, insbesondere Schularbeiten und erst Recht an Abschlussprüfungsarbeiten, während der genannten Zeiträume, sollte eine schriftliche Erklärung der Schülerin und ihrer Erziehungsberechtigten verlangt werden
20.02.2009 12:00
Zitat von bAbYkUh:

Soo das habe ich gefunden.

8 Wochen nach dem Tag der Geburt, bei Früh oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen
Es empfiehlt sich eine pragmatische Handhabung in Absprache mit der Schülerin und - soweit, was regelmäßig der Fall sein dürfte, noch nicht volljährig - den Erziehungsberechtigten einschließlich Jugendamt. Bei zulässiger freiwilliger Teilnahme an schriftlichen Leistungserhebungen, insbesondere Schularbeiten und erst Recht an Abschlussprüfungsarbeiten, während der genannten Zeiträume, sollte eine schriftliche Erklärung der Schülerin und ihrer Erziehungsberechtigten verlangt werden
20.02.2009 12:01
Wo ist des her?
ist da auch ein musterbrief?
20.02.2009 12:02
Zitat von Anonym:

Wo ist des her?
ist da auch ein musterbrief?


moment ich schau mal
20.02.2009 12:05
Zitat von bAbYkUh:

Zitat von Anonym:

Wo ist des her?
ist da auch ein musterbrief?


moment ich schau mal


Also einen Musterbrief habe ich nicht gefunden. Ich würde einfach einen Brief schreiben wodrin beantragt wird das man in den 8 Wochen nach der Entbindung in die Schule gehen darf. Aber du sagtest ja das ihr das schon so mit der Schule geklärt habt!?
20.02.2009 12:22
ja also meine arbeitgeberin hat grünes licht gegeben... dann denk ich das es das war...

ich hatte das grad so gelesen das ich selber nochmal was schreiben muss....
Die_Din
66 Beiträge
21.02.2009 00:21
also erst mal vielen dank für die vielen antworten.
ich denke nicht das ich in den 8 wochen nach der geburt zur berufschule gehen werde. ich habe schon mit einer mitschülerin abgeklärt das sie mir die sachen und aufgaben bringt. mir bleibt ja ohnehin schon so wenig zeit in den ersten monaten, dann wenn wieder alles los geht, mit dem kind. auf untertstützung kann ich von meiner familie nicht hoffen. meine mutter geht auch arbeiten und ich wohne ja auch nicht mehr da. und mein vater behandelt mich seit dem er weiss das ich schwanger bin sowieso wie ne aussetzige, auf den werd ich am allerwenigsten zählen können. aber bei der schwangerenberatung wurde mir gesagt das ich eine tagesmutter vom JA bezahlt bekomme. jetzt heisst es nur noch eine gute finden. wann fängt man am besten mit der suche an??? habt ihr da erfahrung?
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