Mütter- und Schwangerenforum

Geburtstermin ein halbes Jahr VOR Abschlußprüfung der Ausbildung

Gehe zu Seite:
Die_Din
66 Beiträge
19.02.2009 22:34
Könnt Ihr mir vielleicht ein wenig berichten wie Ihr es auf die Reihe bekommen habt nach den 2 Monaten zu Hause wieder arbeiten zu gehen?
Bei mir ist es folgendes Problem, ich bin schwanger und
Die_Din
66 Beiträge
19.02.2009 22:37
na super, abgeschickt und nicht zu ende geschrieben, jetzt aber schnell...
also ich hab die prüfung ungefähr ein 3/4 jahr nach der entbindung.. ich muss es schaffen,denn ich will meinen ´baby ja auch was bieten und nicht vom amt leben... werde mir dann eine tagesmutter nehmen müssen. ich hoffe nur es geht alles gut.
wäre echt froh wenn jemand der ähnliches durchgemacht hat mir was dazu sagen könnte.
marschi
3586 Beiträge
19.02.2009 22:39
hmm. hast du vllt familie die dich unterstützt? ich hab meine rpüfung ein halbes jahr vorgezogen und die dann schwanger gemacht. ist zwar hart aber geht alles wenn man will
atomic-a
7291 Beiträge
19.02.2009 22:47
ich an deiner Stelle würde auch während der MuSchufrist in die Berufschule gehen... Ansonsten denke ich, du wirst dieses 3/4 Jahr schaffen, wenn du es gut organisierst. Die TM wird dir sicherlich zum Teil vom JA mitfinanziert... Deine Familie kann dich nicht unterstützen?
Lil-Mama
1933 Beiträge
19.02.2009 22:47
Habe meinen zwerg im dezember bekommen.. und nächsten monat hab ich meine abschlussprüfung
20.02.2009 07:42
Ich hab im Juni/juli iwann prüfung...

Ich lern einfach zuhause... bei mir ist es im Grunde auch einfach... Ich kann alles nachlesen und brauch wenig vom Lehrer...
ab märz darf ich wieder zur schule...

Gesetzlich darfst du in den 8 Woche nach der Geburt nicht ~arbeiten~ (nicht im betrieb) aber in die schule kannst du gehen weil die unter "Freizeit" läuft...
ich würd mich am besten beim jugendamt informieren was du machen kannst ...
20.02.2009 07:45
Achso zu Betreuung...
meine mutter nimmt sich ab märz jeden montag urlaub (weil da mein wichtigster schultag ist) ansonsten geh ich wenn sie zuhause ist (durch kurzarbeit bedingt) an anderen tagen zur schule, in den unterricht des anderen lehrjahrs...
nach den mutterschutz hab ich vllt auch nen krippenplatz...
Mondgöttin
7376 Beiträge
20.02.2009 08:29
Ich wurde im 2 Lehrjahr schwanger und habe dann gar nicht mehr gearbeitet, bin nur noch in die Schule gegangen. (ging nicht anders) Ich habe meine Prüfung auch 1/2 Jahr vorverlegt. Einen Teil habe ich zwar nicht bestanden aber den habe ich zum normalen Prüfungstermin nachgeholt. 2 Wochen nach der Entbindung. So musste ich wenigstens nicht noch länger machen. Aber in die Schule durfte ich dann kurz vor dem Muschu auch nicht mehr wegen vorzeitiger Wehen. Aber man kann es trotzdem schaffen.
20.02.2009 10:29
Zitat von Anonym:

Ich hab im Juni/juli iwann prüfung...

Ich lern einfach zuhause... bei mir ist es im Grunde auch einfach... Ich kann alles nachlesen und brauch wenig vom Lehrer...
ab märz darf ich wieder zur schule...

Gesetzlich darfst du in den 8 Woche nach der Geburt nicht ~arbeiten~ (nicht im betrieb) aber in die schule kannst du gehen weil die unter "Freizeit" läuft... ich würd mich am besten beim jugendamt informieren was du machen kannst ...



Laut gesetz darf man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung nicht in die Schule gehen. Man kann einen Antrag beim Direktor der Schule stellen und nur wenn dieser genemigt wird, darf man in die Schule gehen. Die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung darf man auch ohne Antrag in die Schule und arbeiten gehen. Ich glaube du hast da etwas verwechselt
Lauralu
7563 Beiträge
20.02.2009 10:37
hey.

ich hab das gleiche Problem wie du, mache im Juni/Juli meine Abschlussprüfung.
Hab halt des Glück, dass ich noch daheim ohne, und das auch bleibe bis zu menem Abschluss. Meine Mama mein Papa und meine Oma wechseln sich dann morgens ab, je nach Schicht. Ich komm ja z um Glück meistens um 13.00 wieder nach Hause.
Wenn du eine Tagesmutter brauchst, würd ichmich aber so schnell wie möglich auf die Suche machen.
20.02.2009 10:38
achso und jetzt zur mir

Ich war anfang des 3 Ausbildungsjahres zur Steuerfachangestellten, wo ich meine kleine Maus bekam. Mitte Februar durfte ich erst wieder zur Schule gehen und Anfang April waren die Prüfungen. Da ich viel verpasst habe und die Ausbildung kein zuckerschlecken ist, habe ich direkt um ein halbes Jahr verlängert, da ich die Ausbildung natürlich auch gut abschließen wollte. Anfang November 2008 hatte ich meine schritliche Prüfung und im Januar 2009 meine mandantenorientierte mündliche Prüfung die ich beide gut bestanden habe . Mein Mann hatte das Elternjahr gemacht, somit konnte ich arbeiten und in die Schule gehen.
20.02.2009 10:39
Achso du bekommst eine Tagesmutter /kinderkrippe in der Ausbildung vom Jugendamt bezahlt!
Lauralu
7563 Beiträge
20.02.2009 10:45
und wenn man einfach in dei Schule geht ? Das bekommt doch keiner mit. So hab ich es nämlich eigentlich vor, also spätestens nach 2,3 wochen
LadyItaly86
19301 Beiträge
20.02.2009 10:49
also, ich weiß nicht ob dir mein beitrag irgendwie hilft, aber bei mir ist es so, dass ich knappe 3 Wochen zwischen meinen Prüfungen und dem ET habe!!
und falls ich es nicht mehr schaffen sollte, denn kann ich die Prüfungen nach den Sommerferien nachschreiben!! ist alles schon mit der Schulleitung abgeklärt!!
20.02.2009 10:51
Zitat von bAbYkUh:

Zitat von Anonym:

Ich hab im Juni/juli iwann prüfung...

Ich lern einfach zuhause... bei mir ist es im Grunde auch einfach... Ich kann alles nachlesen und brauch wenig vom Lehrer...
ab märz darf ich wieder zur schule...

Gesetzlich darfst du in den 8 Woche nach der Geburt nicht ~arbeiten~ (nicht im betrieb) aber in die schule kannst du gehen weil die unter "Freizeit" läuft... ich würd mich am besten beim jugendamt informieren was du machen kannst ...



Laut gesetz darf man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung nicht in die Schule gehen. Man kann einen Antrag beim Direktor der Schule stellen und nur wenn dieser genemigt wird, darf man in die Schule gehen. Die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung darf man auch ohne Antrag in die Schule und arbeiten gehen. Ich glaube du hast da etwas verwechselt


Nein hab nichts verwechselt...
Hab das grad erst gestern behandelt mit meiner Chefin...
Berufsschule läuft nicht unter Arbeitszeit... (nur handhaben das die meisten Betriebe das nicht so)

Theoretisch könnte der betrieb einen sogar dazu verpflichten die Stunden die einen aufgrund der Schulzeit fehlen am Wochenende nachzuarbeiten! Verlangt natürlich kaum einer... aber es ist so...
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt