Mütter- und Schwangerenforum

Dezember Babys 2009

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fluse79
16057 Beiträge
22.05.2009 19:39
Zitat von Beccy:

Zitat von Taima:

Das is ja VOLL der Hammer!!!
Hey wenn dein fa sich nicht aus kennt, dann soll er lieber ruhig sein. Du kannst das Gesetz überall nachlesen.
Schau mal wir sind drei Schwangere Erzieherinnen und haben alle drei (leider) ein BV bekommen. Und das sofort!!!!

freut mich das es besser geht... Bis dann Nadine


Hallo,

also mein Fa meinte, dass es halt bei den Erziehern diese Gefahr gibt, und dass man das net ändern kann. Bei mir stehen die Blutuntersuchungen im Mutterpass (den ich heute bekommen habe) der hat mir das aber net erklärt. Also ich habe keine Ahnung. Vielleicht könntet ihr mir ja helfen.....
Lieben Gruss

Schau mal in deinem Impfausweis nach. Bei einer Erzieherin geht es hautsächlich um: Röteln ( wird normalerweise der Impfstatus beim FA überprüft) steht was mit Röteln Antikörpersuchtest im Mutterpass? )
[color=#EF00FD]Masern
Mumps [/color]
Zytomegalie (kann nicht gegen geimpft werden)
die pinken Krankheiten wurden bei mir beim Amtsarzt untersucht... und noch mehr ich muss das schreiben suchen...
meld dich wenn du fragen hast.
LG Corinna
jungemami09
368 Beiträge
22.05.2009 21:13
Zitat von conny123_4:

sorry, du hast es sicher schon mal erklärt, aber warum hast du denn ein Berufsverbot bekommen??



naja weil du in der schwangerschaft nicht mit kindern arbeiten darfst .
jungemami09
368 Beiträge
22.05.2009 21:17
Zitat von fluse79:

Zitat von Beccy:

Zitat von Taima:

Das is ja VOLL der Hammer!!!
Hey wenn dein fa sich nicht aus kennt, dann soll er lieber ruhig sein. Du kannst das Gesetz überall nachlesen.
Schau mal wir sind drei Schwangere Erzieherinnen und haben alle drei (leider) ein BV bekommen. Und das sofort!!!!

freut mich das es besser geht... Bis dann Nadine


Hallo,

also mein Fa meinte, dass es halt bei den Erziehern diese Gefahr gibt, und dass man das net ändern kann. Bei mir stehen die Blutuntersuchungen im Mutterpass (den ich heute bekommen habe) der hat mir das aber net erklärt. Also ich habe keine Ahnung. Vielleicht könntet ihr mir ja helfen.....
Lieben Gruss

Schau mal in deinem Impfausweis nach. Bei einer Erzieherin geht es hautsächlich um: Röteln ( wird normalerweise der Impfstatus beim FA überprüft) steht was mit Röteln Antikörpersuchtest im Mutterpass? )
[color=#EF00FD]Masern
Mumps [/color]
Zytomegalie (kann nicht gegen geimpft werden)
die pinken Krankheiten wurden bei mir beim Amtsarzt untersucht... und noch mehr ich muss das schreiben suchen...
meld dich wenn du fragen hast.
LG Corinna



nicht nur , es geht auch um windel wächseln .
also zumindestens von fremden kindern und dann die menge .
naja die gefahr ist halt das du auch ein tritt bzw schlag in bauch bekommst beim spielen usw . da ist die gefahr zu groß
und naja wegen den ganzen krankheiten ist die gefahr das dass kind dann behindert werden kann...

habe diese untersuchen nachen lassen ( 25 euro )
aber es ist gesund
Beccy
1674 Beiträge
22.05.2009 21:40
Hallo Mädels,

habe nun mit meiner Chefin telefoniert und sie meinte ich sollte doch lieber bei dem Wetter, bei dem was paassiert ist und bei Magen-Darm im Kindergarten lieber zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Was meint ihr dazu? mir geht es soweit wieder gut!
Lieben Gruss Beccy
jungemami09
368 Beiträge
22.05.2009 22:13
Zitat von Beccy:

Hallo Mädels,

habe nun mit meiner Chefin telefoniert und sie meinte ich sollte doch lieber bei dem Wetter, bei dem was paassiert ist und bei Magen-Darm im Kindergarten lieber zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Was meint ihr dazu? mir geht es soweit wieder gut!
Lieben Gruss Beccy


du musst ein BV bekommen ...
Beccy
1674 Beiträge
22.05.2009 22:18
Zitat von jungemami09:

Zitat von Beccy:

Hallo Mädels,

habe nun mit meiner Chefin telefoniert und sie meinte ich sollte doch lieber bei dem Wetter, bei dem was paassiert ist und bei Magen-Darm im Kindergarten lieber zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Was meint ihr dazu? mir geht es soweit wieder gut!
Lieben Gruss Beccy


ist das umbedingt notwendig? Wir haben ja keine Windelkinder aber muss oft den Po abwischen kenn mich da net so aus!

du musst ein BV bekommen ...
fluse79
16057 Beiträge
22.05.2009 22:22
Neues Recht
Beschäftigungsverbot für schwangere Erzieherinnen
Stuttgart – Zum 01.01.2005 sind wieder neue gesetzliche Regelungen in Kraft
getreten, die auch den Kindergartenbereich betreffen. Trägern wie Leiterinnen
fällt es zunehmend schwerer, den Überblick bei dieser Gemengelage von alten
und neuen Verordnungen zu behalten und den darin enthaltenen Pflichten zu
entsprechen. Anlass für die nachfolgenden Ausführungen zum
Beschäftigungsverbot sind Anwendungsprobleme aus der Praxis und die
novellierte Biostoffverordnung, die in engem Zusammenhang mit den
bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz stehen.
Die Neuregelungen zur BioStoffV werden ergänzend in nebenstehendem
Beitrag behandelt.
Der Arbeitgeber d.h. jeder Kindergartenträger ist wie bisher nach § 1 der MuschRiV
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die daraus
resultierenden Schutzmaßnahmen für seine erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen
festzulegen. Danach genügt es also nicht, wenn der Arbeitgeber Erzieherinnen im
Vorfeld oder bei Bekannt werden der Schwangerschaft über diese Sachverhalte
informiert, sich dann aber nicht mehr weiter darum kümmert. Nach einer Aussage
des Gewerbeaufsichtsamtes muss der Arbeitgeber, sobald ihm die Schwangerschaft
einer Erzieherin bekannt wird (und nicht erst, wenn sie ihm offiziell gemeldet wird),
ein Tätigkeitsverbot aussprechen, bis er durch Vorlage der serologischen
Blutuntersuchungen entscheiden kann, ob die Erzieherin weiterarbeiten darf oder
nicht.

Bekanntermaßen handelt es sich dabei um die sechs Infektionskrankheiten Masern,
Mumps, Röteln, Windpocken sowie Ringelröteln und Zytomegalie. Da gegen die
ersten vier dieser Krankheiten Impfungen möglich sind, sollte der Arbeitgeber von
allen Erzieherinnen im gebärfähigen Alter verlangen, dass sie den Immunitätsstatus
für diese vier Infektionskrankheiten vor Eintritt einer Schwangerschaft überprüfen
lassen. Bei fehlendem Schutz sollte er auf eine Impfung drängen. Nach der Impfung
empfiehlt sich dann eine erneute Blutkontrolle.
Gegen Ringelröteln und Zytomegalie gibt es keine Impfungen. Deswegen macht es
aus Kostengründen weniger Sinn, diese Parameter bereits vor Eintritt einer
Schwangerschaft zu testen. Im positivem Falle, d.h. bei Immunität, wäre das
Ergebnis natürlich wertvoll. Bei negativem Ergebnis bedeutet dies aber nicht
automatisch ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, denn die Erzieherin
könnte sich ja im Zeitraum zwischen Blutuntersuchung und Eintritt der
Schwangerschaft angesteckt haben. Deswegen wird empfohlen, die Antikörper auf
Ringelröteln und Zytomegalie erst bei Bekannt werden der Schwangerschaft zu
testen, es sei denn, es liegt von früher ein positives Ergebnis vor. In Abhängigkeit
von den Ergebnissen sind dann Tätigkeitsverbote auszusprechen. Bei nicht
ausreichender Immunität wegen Zytomegalie besteht bei der Betreuung von Kindern
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Beschäftigungsverbot und wegen Hepatitis B
Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten in Behindertenkindergärten. In Zweifelsfällen
den Betriebsärztlichen Dienst anfragen.
Insbesondere auf Grund möglicher persönlicher gesundheitlicher Konsequenzen für
schwangere Erzieherinnen und die finanziellen Folgekosten für den Arbeitgeber, die
diese Regelungen haben können, empfehlen wir jedem Träger und jeder Leitung
dringend, sich aktiv mit diesem Thema zu beschäftigen, um die Zahl der Risikofälle
und Beschäftigungsverbote bereits im Vorfeld von Schwangerschaften zu mindern.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht empfehlen wir, bei Neueinstellungen die Immunitätslage
als Voraussetzung einer gesundheitlichen Eignung vor Abschluss des
Dienstvertrages nachweisen zu lassen. Diese Möglichkeit ist in einem Urteil des OVG
Koblenz vom 11.09.2003 bestätigt worden. (Az: 12 A 10856/03, NZA-RR 2004,93).
Der Träger kann eine beschäftigte Erzieherin die keinen Impfschutz hat, nicht
zwingen, sich impfen zu lassen. Er muss ihr im Ablehnungsfall eine regelmäßige
Nachuntersuchung anbieten. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht kann er jedoch bereits
bei der Einstellung neuer Erzieherinnen darauf achten, dass diese den Nachweis
ihrer Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erbringen oder (2x!!)
geimpft sind oder sich bereit erklären, sich impfen zu lassen. Liegt von der
Bewerberin eine Immunitätsbescheinigung vor, aus nicht klar erkennbar ist, ob die
Bewerberin den gesundheitlichen Anforderungen genügt, kann der Arbeitgeber auf
seine Kosten ein zusätzliches Attest verlangen.
Prinzipiell sind die Kosten für die serologischen Untersuchungen und die damit
verbundenen ärztliche Leistungen vom Arbeitgeber zu bezahlen, da es sich nicht um
diagnostische oder therapeutische Leistungen handelt. Ebenso die Kosten von
nachgehenden Immunitätskontrollen und von Impfungen, auf die der Arbeitgeber
hingewirkt hat. Ausnahmen bei der Übernahme von Impfkosten sind möglich, zumal
es hierfür keine gesetzlichen Regelungen gibt, sondern die Selbstverwaltung jeder
Krankenkasse entscheiden kann, welche Impfungen sie übernehmen. Diese Frage
sollte mit der Versicherten vorher geklärt werden.
Nach Auffassung des Bischöflichen Ordinariats – Personalamt – ist es möglich, dass
ein Arbeitgeber bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein Tätigkeitsverbot bei einer
Erzieherin, diese durchaus mit einer anderen zumutbaren Tätigkeit
weiterbeschäftigen kann, bei der kein Infektionsrisiko besteht.
Zum Schluss noch eine Anmerkung: Die neue Biostoffverordnung und ihre
arbeitsmedizinischen Auswirkungen insbesondere auf den Kindergartenbereich sind
weder bei den Haus- oder Frauenärzten noch bei den Anstellungsträgern
ausreichend bekannt. Das Sozialministerium hat uns zugesagt, die wichtigsten
Regelungen zusammenzufassen und uns alsbald zur Verfügung zu stellen.
Fachspezifische Fragen bitten wir an das Arbeitsmedizinische Institut –
Betriebsärztlicher Dienst – in Stuttgart, Tel. 0711-6489-2190 oder eMail:
aloisjindra@vinzenz.de zu richten.

Es ist Pflicht deines Arbeitgebers!!!!!!
Beccy
1674 Beiträge
22.05.2009 22:29
also das steht im Mutterpass

Antikörper Suchtest Kontrolle = negativ
Röteln-HAH-Test/ Kontrolle = grenzwertig
Chlam im urin = negativ

Was bedeutet das
fluse79
16057 Beiträge
22.05.2009 22:30
Meine Liebe gerade Röteln sind soooo sau gefährlich in der ersten zEIT !!! Und da liegt das Ergebniss ja schon vor !!! Grenzwertiger Schutz!!!!
fluse79
16057 Beiträge
22.05.2009 22:33
Antikörper-Suchtest (AK-Suchtest)

Bei diesem Test wird untersucht, ob sich Antikörper gegen Blutgruppen-Antigene gebildet haben. Ein negativer Antikörpersuchtest ist der Normalfall. Bei rhesus-negativen Frauen wird mehrmals auf Anti-D-Antikörper untersucht. Lassen sich bis zur 28. - 30. Woche keine Anti-D-Antikörper nachweisen, so wird eine Anti-D-Prophylaxe durchgeführt. Man spritzt ein Anti-D-Serum und verhindert so, dass der Körper der Mutter selbst Antikörper bildet. Der Antikörpersuchtest zur Bestimmung der Blutgruppen-Antigene wird wiederholt im Laufe der Schwangerschaft (Antikörper-Suchtest-Kontrolle).

Röteln-HAH-Test

Eine Rötelinfektion während der ersten drei Schwangerschaftsmonate kann schlimme Folgen für das Kind haben: Herzfehler, Blind- oder Taubheit, geistige Defekte. Deshalb wird mit einer Blutuntersuchung überprüft, ob ein Schutzwert (Titer = Gehalt an Antikörpern gegen Röteln) vorhanden ist. Liegt der Titer bei 1:16 oder höher, so hat die Mutter genügend Antikörper im Blut und ist ausreichend geschützt. Liegt er darunter (1: , kann ein Kontakt mit Röteln verhängnisvoll sein. Wenn Sie in dieser Situation sind, sollten Sie sofort ein Röteln-Immunglobulin spritzen lassen! Wenn Sie als Kind die Röteln hatten oder als junges Mädchen dagegen geimpft worden sind (spätestens drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft), brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Selbst wenn Sie mit einem an Röteln erkrankten Kind zusammenkommen, kann Ihrem Baby nichts geschehen. Durch die Antikörper, die sich im Blut gebildet haben, sind Sie und das Ungeborene vor Ansteckung sicher.
Beccy
1674 Beiträge
22.05.2009 22:54
Zitat von fluse79:

Meine Liebe gerade Röteln sind soooo sau gefährlich in der ersten zEIT !!! Und da liegt das Ergebniss ja schon vor !!! Grenzwertiger Schutz!!!!


Mein FA meinte Erzieher müssen mit der Angst umgehen und die Gefahr isch halt da
dream-mummy
69 Beiträge
22.05.2009 23:01
Hi. Wollte nur mal berichten. War zuletzt bei 11+5ssw beim FA. Krümelchen gehts supi. Ist schon 5,1 cm gross
23.05.2009 07:02
guten morgen ihr lieben,
wart ja richtig fleißig...hoffe es geht allen gut.
und herzlich willkommen kathi....

nur noch vier tage,dann muss ich wieder zum nächsten Termin.
und alles ok bei euch?
Mir gehts gut,hab mein Würmchen gestern gespürt und man konnte das Herz schlagen fühlen wenn man die hand auf den bauch getan hat !
Diesmal war ich schneller als mein mann,in der letzten SS hat er den kleinen nämlich zuerst gefühlt...
Taima
6524 Beiträge
23.05.2009 08:06
Zitat von katzi2:

Hallo Ihr Lieben!!!

Bin ne Dezembermami 2008.. Ich weiß noch, dass bei uns auch dez.mamis 2007 geschrieben hatten.. Boah war ich nervös!

Ich wünsch euch alles liebe und gute!!!
wenn ihr mmal fragen habt, zwecks winterbaby etc, immer gerne her damit!!

Lese bissl bei euch mit...in erinnerungen schwelgen *hach*

LG katzi2

Hey das ist echt lieb von dir,,, ich hab Angst das dem Baby zu kalt ist und wie ich es anziehen soll...mach mir schon voll den kopf.
23.05.2009 08:16
Zitat von Taima:

Zitat von katzi2:

Hallo Ihr Lieben!!!

Bin ne Dezembermami 2008.. Ich weiß noch, dass bei uns auch dez.mamis 2007 geschrieben hatten.. Boah war ich nervös!

Ich wünsch euch alles liebe und gute!!!
wenn ihr mmal fragen habt, zwecks winterbaby etc, immer gerne her damit!!

Lese bissl bei euch mit...in erinnerungen schwelgen *hach*

LG katzi2

Hey das ist echt lieb von dir,,, ich hab Angst das dem Baby zu kalt ist und wie ich es anziehen soll...mach mir schon voll den kopf.


wenn die unterarme kalt sind, dann musst du mehr anziehen. sind aber nur die hände kalt, ist das nicht schlimm!
wenn wir draußen waren, hatte sie das an: langarmbody,pulli, strumpfhose,strampler, schneeanzug,mütze dann decke im kiwa und diesen "deckel"von der tragetasche zu. das war dann immer genau richtig..
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