Mütter- und Schwangerenforum

Wenn das Ordnungsamt die Beerdigung übernimmt!!!

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Anja1212
35 Beiträge
19.07.2012 16:17
Zitat von nancy0209:

Zitat von möchteinbaby2012:

Zitat von nancy0209:

ich glaube nicht das die geschichte wirklich wahr ist weil ich mir das nicht vorstellen kann das die nen menschen über einen monat im kühlraum lagern das dürfen die gar nicht ich hatte das problem mit meinem " vater" zu dem ich 8 jahre keinen kontakt hatte er starb im märz im letzten jahr und da regelte das ordnungsamt auch alles weil wir ja nichts wusten das er verstorben ist und da wurde nach 10 tagen angeordnet das er verbrannt wird auf fragen damals wurde geantwortet das das wohl so festgesetzt ist das ein toter nur max 10 tage liegen darf und danach verbrannt werden muss.und ich kann mir auch nicht vorstellen das das ordnungsamt angeordnet hat den mann noch sonst wo hin zu bringen um ihn dort im wald zu vergraben.sowas wäre menschenunwürdig und auch ein ordnungsamt hat seine vorschriften wie es mit beerdigungen um zu gehen hat


Also glaubst du das sich 2 Ämter mit absicht eine schlechten Ruf im TV holen? Mit was für einem Sinn? Sorry aber deine Einschätzungen sind seltsam...


das kann ich dir nicht sagen ich kann dir nur sagen wie es bei mir war und deshalb kann ich mir das nicht vorstellen das das so gewessen sein soll


es gibt noch immer den letzten willen der berücksichtigt werden muß. bei uns in sachsen zahlt das sozialamt auch eine erdbestattung, wenn das der wunsch des verstorbenen war. was nicht übernommen wird sind deckengarnituren, jeder bestatter kennt die regelsätze des sozialamtes und rechnet auch nur in dieser höhe ab. das ordnungsamt greift nur ein wenn keine hinterbliebenen für die bestattung gefunden werden können.
und ein verstorbener darf auch nicht länger als 10 tage in einer kühlzelle liegen, ansonsten muß bei gesundheitsamt eine wartefristverlängerung beantragt werde. aber auch hier ist der zeitliche rahmen nicht endlos.
nancy0209
1087 Beiträge
19.07.2012 16:19
Zitat von Anja1212:

Zitat von nancy0209:

Zitat von möchteinbaby2012:

Zitat von nancy0209:

ich glaube nicht das die geschichte wirklich wahr ist weil ich mir das nicht vorstellen kann das die nen menschen über einen monat im kühlraum lagern das dürfen die gar nicht ich hatte das problem mit meinem " vater" zu dem ich 8 jahre keinen kontakt hatte er starb im märz im letzten jahr und da regelte das ordnungsamt auch alles weil wir ja nichts wusten das er verstorben ist und da wurde nach 10 tagen angeordnet das er verbrannt wird auf fragen damals wurde geantwortet das das wohl so festgesetzt ist das ein toter nur max 10 tage liegen darf und danach verbrannt werden muss.und ich kann mir auch nicht vorstellen das das ordnungsamt angeordnet hat den mann noch sonst wo hin zu bringen um ihn dort im wald zu vergraben.sowas wäre menschenunwürdig und auch ein ordnungsamt hat seine vorschriften wie es mit beerdigungen um zu gehen hat


Also glaubst du das sich 2 Ämter mit absicht eine schlechten Ruf im TV holen? Mit was für einem Sinn? Sorry aber deine Einschätzungen sind seltsam...


das kann ich dir nicht sagen ich kann dir nur sagen wie es bei mir war und deshalb kann ich mir das nicht vorstellen das das so gewessen sein soll


es gibt noch immer den letzten willen der berücksichtigt werden muß. bei uns in sachsen zahlt das sozialamt auch eine erdbestattung, wenn das der wunsch des verstorbenen war. was nicht übernommen wird sind deckengarnituren, jeder bestatter kennt die regelsätze des sozialamtes und rechnet auch nur in dieser höhe ab. das ordnungsamt greift nur ein wenn keine hinterbliebenen für die bestattung gefunden werden können.
und ein verstorbener darf auch nicht länger als 10 tage in einer kühlzelle liegen, ansonsten muß bei gesundheitsamt eine wartefristverlängerung beantragt werde. aber auch hier ist der zeitliche rahmen nicht endlos.



da bin ich genau deiner meinung
19.07.2012 16:21
Zitat von nancy0209:

Zitat von Anja1212:

Zitat von nancy0209:

Zitat von möchteinbaby2012:

Zitat von nancy0209:

ich glaube nicht das die geschichte wirklich wahr ist weil ich mir das nicht vorstellen kann das die nen menschen über einen monat im kühlraum lagern das dürfen die gar nicht ich hatte das problem mit meinem " vater" zu dem ich 8 jahre keinen kontakt hatte er starb im märz im letzten jahr und da regelte das ordnungsamt auch alles weil wir ja nichts wusten das er verstorben ist und da wurde nach 10 tagen angeordnet das er verbrannt wird auf fragen damals wurde geantwortet das das wohl so festgesetzt ist das ein toter nur max 10 tage liegen darf und danach verbrannt werden muss.und ich kann mir auch nicht vorstellen das das ordnungsamt angeordnet hat den mann noch sonst wo hin zu bringen um ihn dort im wald zu vergraben.sowas wäre menschenunwürdig und auch ein ordnungsamt hat seine vorschriften wie es mit beerdigungen um zu gehen hat


Also glaubst du das sich 2 Ämter mit absicht eine schlechten Ruf im TV holen? Mit was für einem Sinn? Sorry aber deine Einschätzungen sind seltsam...


das kann ich dir nicht sagen ich kann dir nur sagen wie es bei mir war und deshalb kann ich mir das nicht vorstellen das das so gewessen sein soll


es gibt noch immer den letzten willen der berücksichtigt werden muß. bei uns in sachsen zahlt das sozialamt auch eine erdbestattung, wenn das der wunsch des verstorbenen war. was nicht übernommen wird sind deckengarnituren, jeder bestatter kennt die regelsätze des sozialamtes und rechnet auch nur in dieser höhe ab. das ordnungsamt greift nur ein wenn keine hinterbliebenen für die bestattung gefunden werden können.
und ein verstorbener darf auch nicht länger als 10 tage in einer kühlzelle liegen, ansonsten muß bei gesundheitsamt eine wartefristverlängerung beantragt werde. aber auch hier ist der zeitliche rahmen nicht endlos.



da bin ich genau deiner meinung

vielleicht ist es von bundesland zu bundesland anders geregelt, die in bayern gehen auch in vorkasse... kenn mich da aber auch nicht gut genug aus um mir ein urteil bilden zu können...
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