Wenn das Ordnungsamt die Beerdigung übernimmt!!!
19.07.2012 13:27
http://www.wdr.de/tv/diestory/
seht euch das mal an... hab es montag abend im tv gesehen... eigentlich ist der tod ja ein tabu thema, aber die frau hat mir so leid getan das ich einfach darauf aufmerksam machen muss!!!
wer sich das jetzt nicht alles ansehen mag (geht 45 min.) erzähle ich mal kurz worum es geht:
ein ehepaar war über 30 jahre verheiratet, der mann starb kurz vor weihnachten... die frau ist ARM, sie konnte sich die beerdigung nicht leisten, so lag ihr verstorbener mann erstmal im kühlraum der beerdigungsintitutes.
die frau ging also zum sozialamt um einen antrag zu stellen auf kosten übernahme der beerdigungskosten... wie das so ist wollte das sozialamt erstmal etliche unterlagen, unteranderem eine HEIZKOSTEN abrechnung
zudem wollten die wissen wie das vermögen von verwandten, kindern, enkeln ect. ist.
die frau war natürlich restlos überfordert bei dem ganzen papierkram und das beerdigungsinstitut wollte ja auch endlich beerdigen, da die frau die heizkostenabrechnung nicht fand konnte das jobcenter den antrag noch nicht bewilligen... also schaltete das beerdigungsintitut einen anwalt ein der das ganze vor das sozialgericht brachte, die sagte aber es sein nicht zuständig... knapp 1 monat verging und er ehemann war immer noch nicht beerdigt, so ging das ganze an die presse.. und jetzt kommt der noch viel erschütternde teil, das sozialamt stand durch die presse so unter druck, dass sie den bescheid ablehnte, und die beerdigung den ordnungsamt übergab... die ehefrau wusste erstmal nix davon... das ordnungsamt überführte dann den ehemann nach holland wo er eingeäschert wurde und in einem waldstück ohne beerdigung einfach mal so verstreut wurde!!! die ehefrau wurde vom ordnungsamt erst später informiert das ihr ehemann nun verstreut wurde, sie wusste nix davon, konnte nicht hin zur beerdigung, dass ordnungsamt hat ihr nicht bescheid gesagt... und der hammer, nach wochen kam die rechnung vom ordnungsamt, über 2000€ soll die frau dafür bezahlen, hätte sie das geld gehabt, hätte sie bestimmt die beerdigung selber bezahlt... der hammer oder, biste arm in deutschland musste angst haben das das ordnungsamt einen irgendwo verscharrt und dir nicht bescheid gibt und dir hinterher die dicke rechnung präsentiert... die frau tut mir so leid, ich war so wütend und traurig wie ich das gesehen habe... sowas darf einfach nicht sein in deutschland, dass haben die toten und angehörigen nicht verdient das man so mit ihnen umgeht
seht euch das mal an... hab es montag abend im tv gesehen... eigentlich ist der tod ja ein tabu thema, aber die frau hat mir so leid getan das ich einfach darauf aufmerksam machen muss!!!
wer sich das jetzt nicht alles ansehen mag (geht 45 min.) erzähle ich mal kurz worum es geht:
ein ehepaar war über 30 jahre verheiratet, der mann starb kurz vor weihnachten... die frau ist ARM, sie konnte sich die beerdigung nicht leisten, so lag ihr verstorbener mann erstmal im kühlraum der beerdigungsintitutes.
die frau ging also zum sozialamt um einen antrag zu stellen auf kosten übernahme der beerdigungskosten... wie das so ist wollte das sozialamt erstmal etliche unterlagen, unteranderem eine HEIZKOSTEN abrechnung
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zudem wollten die wissen wie das vermögen von verwandten, kindern, enkeln ect. ist.
die frau war natürlich restlos überfordert bei dem ganzen papierkram und das beerdigungsinstitut wollte ja auch endlich beerdigen, da die frau die heizkostenabrechnung nicht fand konnte das jobcenter den antrag noch nicht bewilligen... also schaltete das beerdigungsintitut einen anwalt ein der das ganze vor das sozialgericht brachte, die sagte aber es sein nicht zuständig... knapp 1 monat verging und er ehemann war immer noch nicht beerdigt, so ging das ganze an die presse.. und jetzt kommt der noch viel erschütternde teil, das sozialamt stand durch die presse so unter druck, dass sie den bescheid ablehnte, und die beerdigung den ordnungsamt übergab... die ehefrau wusste erstmal nix davon... das ordnungsamt überführte dann den ehemann nach holland wo er eingeäschert wurde und in einem waldstück ohne beerdigung einfach mal so verstreut wurde!!! die ehefrau wurde vom ordnungsamt erst später informiert das ihr ehemann nun verstreut wurde, sie wusste nix davon, konnte nicht hin zur beerdigung, dass ordnungsamt hat ihr nicht bescheid gesagt... und der hammer, nach wochen kam die rechnung vom ordnungsamt, über 2000€ soll die frau dafür bezahlen, hätte sie das geld gehabt, hätte sie bestimmt die beerdigung selber bezahlt... der hammer oder, biste arm in deutschland musste angst haben das das ordnungsamt einen irgendwo verscharrt und dir nicht bescheid gibt und dir hinterher die dicke rechnung präsentiert... die frau tut mir so leid, ich war so wütend und traurig wie ich das gesehen habe... sowas darf einfach nicht sein in deutschland, dass haben die toten und angehörigen nicht verdient das man so mit ihnen umgeht
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19.07.2012 13:35
Ich schau mir das viedeo mal in ruhe an..Mein Sohn schläft gerade...
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19.07.2012 13:38
Ich find es echt schrecklich wie mit menschen umgegangen wird die sich noch nicht mal eine beerdigung leisten können,armes deutschland,aber gelder für die anderen länder ist da alles schon komisch
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19.07.2012 13:42
Das ist ein Einzelfall.Nicht mehr nicht weniger.Ein tragischer, ok.Aber so ist das nicht die regel
19.07.2012 13:44
Naja, klar ist es scheisse für die Frau.
Aber ich versteh auch das Beerdigungsinstitut. Was sollen die denn machen, den Mann ewig bei sich liegen lassen, mit den Aussichten das Geld für die Aufbewahrung nie zu bekommen???
Und sie hatte ja einen Monat Zeit sich um alles zu kümmern, dann ruft man halt beim Energieversorger an und fordert die Abrechnung nach.
Und das das Ordnungsamt keine "normale" Beerdigung durchführt is ja auch logisch. Die wählen halt die günstigste Variante.
Aber ich versteh auch das Beerdigungsinstitut. Was sollen die denn machen, den Mann ewig bei sich liegen lassen, mit den Aussichten das Geld für die Aufbewahrung nie zu bekommen???
Und sie hatte ja einen Monat Zeit sich um alles zu kümmern, dann ruft man halt beim Energieversorger an und fordert die Abrechnung nach.
Und das das Ordnungsamt keine "normale" Beerdigung durchführt is ja auch logisch. Die wählen halt die günstigste Variante.
19.07.2012 13:49
Naja, Einzelfall? Es ist nunmal so, dass es in Deutschland eine Beerdigungspflicht gibt, d.h. die Verstorbenen müssen beerdigt bzw. eingeäschert werden - und dafür gibt es einen Zeitrahmen. Die nächsten Verwandten sind verpflichtet, dafür aufzukommen - unabhängig vom Erbe. Können die diese Kosten nicht tragen, wird dies vom Sozialhilfeträger übernommmen - damit also trägt die Allgemeinheit die Kosten. Und diese sind natürlich so gering wie möglich zu halten. Eine Einäscherung ist immer günstiger als eine Beerdigung. Und natürlich fallen durch das Verstreuen der Asche auch keine Folgekosten (Grabpflege) an. Im Prinzip haben die Behörden alles richtig gemacht. Obwohl ich selber noch jung bin, ist mir das durchaus bewusst. Und ich kenne ältere Menschen, die arm sind, aber dennoch Geld für ihre eigene Beerdigung zurückhalten, bzw. in eine Sterbekasse einzahlen. Weil das System nunmal so ist.
19.07.2012 13:50
seht euch den beitrag an, es ist kein einzelfall!
und der fehler lag nicht beim beerdigungsinstitut sondern beim sozialamt die einfach alles ans ordnungsamt übergibt und die den mann ohne ihr wissen nach holland gebracht haben, ihn eingeäschert haben und ihn in einem wald verstreut haben ohne der frau bescheid zu sagen... das ist das was mich so traurig mach
und hinterher bekommt sie noch die fette rechnung obwohl sie den ganzen ärger nur hat weil sie arm ist und nein ist leider kein einzelfall... sehts euch einfach an, ist schwer zu erklären
und der fehler lag nicht beim beerdigungsinstitut sondern beim sozialamt die einfach alles ans ordnungsamt übergibt und die den mann ohne ihr wissen nach holland gebracht haben, ihn eingeäschert haben und ihn in einem wald verstreut haben ohne der frau bescheid zu sagen... das ist das was mich so traurig mach
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19.07.2012 13:51
Zitat von daggys17:
Naja, Einzelfall? Es ist nunmal so, dass es in Deutschland eine Beerdigungspflicht gibt, d.h. die Verstorbenen müssen beerdigt bzw. eingeäschert werden - und dafür gibt es einen Zeitrahmen. Die nächsten Verwandten sind verpflichtet, dafür aufzukommen - unabhängig vom Erbe. Können die diese Kosten nicht tragen, wird dies vom Sozialhilfeträger übernommmen - damit also trägt die Allgemeinheit die Kosten. Und diese sind natürlich so gering wie möglich zu halten. Eine Einäscherung ist immer günstiger als eine Beerdigung. Und natürlich fallen durch das Verstreuen der Asche auch keine Folgekosten (Grabpflege) an. Im Prinzip haben die Behörden alles richtig gemacht. Obwohl ich selber noch jung bin, ist mir das durchaus bewusst. Und ich kenne ältere Menschen, die arm sind, aber dennoch Geld für ihre eigene Beerdigung zurückhalten, bzw. in eine Sterbekasse einzahlen. Weil das System nunmal so ist.
schau dir den beitrag an, dann verstehst du es besser, das system ist nicht mehr so, früher kamen noch die kk´s dafür auf, aber das wurde schon vor jahren abgeschaft
19.07.2012 13:52
DAS jetzt war ein Einzelfall.Ich hatte in den letzten 2 Jahren 2 Beerdigungen die vom Sozialamt bezahlt wurden.Ohne schwierigkeiten, ohne Probleme, ohne Ordnungsamt!
19.07.2012 13:53
schaut euch echt mal den beitrag an, dann versteht ihr es besser, war schwer zu erklären
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19.07.2012 13:54
Zitat von Pünktchennr3:
DAS jetzt war ein Einzelfall.Ich hatte in den letzten 2 Jahren 2 Beerdigungen die vom Sozialamt bezahlt wurden.Ohne schwierigkeiten, ohne Probleme, ohne Ordnungsamt!
und selbst wenns einzelfälle sein sollen, ist es nicht ok so mit den toten umzugehen.... und im beitrag hieß es am ende das das ordnungsamt immer öfter beerdigungen übernehmen...
19.07.2012 13:54
Ich sehe den Fehler nicht. Für eine Bestattung gibt es zeitlich Vorgaben. Wenn die nicht eingehalten werden, ist das eine Ordnungswidrigkeit und somit könnte das Ordnungsamt zuständig sein. Das Sozialamt muss natürlich die Bedürftigkeit prüfen und wenn die Antragstellerin die Unterlagen nicht einreicht, was soll das Sozialamt denn dann machen?
19.07.2012 13:57
Zitat von Sonnenaufgang:Es ist sovieles nicht ok aber das sehe ich als nicht tragisch an.Geht es dem Toten jetzt besser oder schlechter?Ist sein Tot für ihn weniger tragisch wenn er auf dem Fiedhof mit Grabstein vermodert ooder eingeäschert wurde?
Zitat von Pünktchennr3:
DAS jetzt war ein Einzelfall.Ich hatte in den letzten 2 Jahren 2 Beerdigungen die vom Sozialamt bezahlt wurden.Ohne schwierigkeiten, ohne Probleme, ohne Ordnungsamt!
und selbst wenns einzelfälle sein sollen, ist es nicht ok so mit den toten umzugehen.... und im beitrag hieß es am ende das das ordnungsamt immer öfter beerdigungen übernehmen...
Egal wie du es drehst und wendest:IHM ist das egal.Wichtig ist es für die Angehörigen.Klar ist es für sie Mist aber im Prinzip hätte sie sich ja eher drum kümmern können?
Meine Mutter keine 50 Jahre alt hat ein Sparbuch nur für ihre Beerdigung.JETZT SCHON!
19.07.2012 13:59
Ich zitiere ja nicht gerne Wikipedia aber schaut dort mal nach:
"Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. ... Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Sie sind verpflichtet, für die Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Beförderung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. ... Weigern sich die Bestattungspflichtigen, die Bestattung vorzunehmen, kann das örtliche Ordnungsamt aus Gründen der Seuchenhygiene im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung veranlassen und die Kosten den eigentlich Bestattungspflichtigen in Rechnung stellen. " (Quelle: Wikipedia)
"Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. ... Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Sie sind verpflichtet, für die Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Beförderung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. ... Weigern sich die Bestattungspflichtigen, die Bestattung vorzunehmen, kann das örtliche Ordnungsamt aus Gründen der Seuchenhygiene im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung veranlassen und die Kosten den eigentlich Bestattungspflichtigen in Rechnung stellen. " (Quelle: Wikipedia)
19.07.2012 14:01
Zitat von Pünktchennr3:
Meine Mutter keine 50 Jahre alt hat ein Sparbuch nur für ihre Beerdigung.JETZT SCHON!
Eben! Man weiß doch, wie die Gesetze in Deutschland sind und wenn nicht, informiert man sich rechtzeitig. Ich kenne auch ältere Leute, die manchmal mit ihrer schmalen Rente hungern, aber ein Sparbuch für ihre Beerdigung besitzen.
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