Mütter- und Schwangerenforum

Tapeten nicht entfernen beim Auszug, wieviel Kaution darf der Vermieter einbehalten?

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04.02.2018 10:23
Wenn man den Link von shelyra bis zum Ende scrollt, dann steht da sehr wohl, dass es Gültigkeit hat wenn das abreißen der Tapeten individuell vereinbart wurde. Und anhand der Scans der TS ist es eine Individualvereinbarung.

Die Vermieterin kann euch in rechnung stellen, was eine Firma dafür nehmen würde. Dann könnt ihr theoretisch direkt selber die FA beauftragen.
Und, jetzt mal ehrlich... soviel Arbeit ist es nicht, Tapeten von der Wand zu holen.
Zieht erstmal aus und dann schaut wie sie verklebt sind. Manche übertreiben es mit Kleister. Im besten Fall ist es ein Samstag Arbeit für euch. Und das Kind kann wunderbar mithelfen.
Ansonsten schaut bei Myhammer oder so. Ich denke für günstig Geld bekommt ihr jemanden der das erledigt.
Tut euch den Gefallen und übergebt die Wohnung ohne Tapeten. Spart ne Menge Ärger.
Schmetterling1987
1529 Beiträge
04.02.2018 10:50
Ich verstehe den Sinn dahinter gar nicht. Die neuen Mieter können doch eh nicht einfach die nackte Wand streichen?
Feloidea
4129 Beiträge
04.02.2018 11:23
Zitat von Earl2017:

Wenn man den Link von shelyra bis zum Ende scrollt, dann steht da sehr wohl, dass es Gültigkeit hat wenn das abreißen der Tapeten individuell vereinbart wurde. Und anhand der Scans der TS ist es eine Individualvereinbarung.

Die Vermieterin kann euch in rechnung stellen, was eine Firma dafür nehmen würde. Dann könnt ihr theoretisch direkt selber die FA beauftragen.
Und, jetzt mal ehrlich... soviel Arbeit ist es nicht, Tapeten von der Wand zu holen.
Zieht erstmal aus und dann schaut wie sie verklebt sind. Manche übertreiben es mit Kleister. Im besten Fall ist es ein Samstag Arbeit für euch. Und das Kind kann wunderbar mithelfen.
Ansonsten schaut bei Myhammer oder so. Ich denke für günstig Geld bekommt ihr jemanden der das erledigt.
Tut euch den Gefallen und übergebt die Wohnung ohne Tapeten. Spart ne Menge Ärger.


Sowas hab ich befürchtet....
Wie soll ein Baby denn mithelfen können ?
Ich kann mit ihr ja manchmal nicht mal den Haushalt machen....
Die Tapeten wurden vor vllt 4 Jahren professionell angebracht, wir hatten sie übernommen weil wir nicht aufgepassr haben und auch froh waren dass es so schön ist... unsere Nachmieter sind wohl schlauer als wir, auch wenn sie dann Stress haben werden mit spachteln etc.

Ich finde wenn bei Schönheitsreparaturen steht dass man tapezieren soll, dann kann es doch nicht plötzlich heißen, dass man die runterreißen soll
Feloidea
4129 Beiträge
04.02.2018 11:33
Müssen wir dann eigentlich wirklich nur die Tapeten abmachen oder müssen wir die Wand auch fürs Streichen vorbereiten?
Feloidea
4129 Beiträge
04.02.2018 11:53
Ich hab noch gefunden dass Individualklauseln unwirksam sind wenn eine klausel für schönheitsreparaturen enthalten ist.

Außerdem war das ja vorformuliert und wurde nicht kit uns verhandelt, dann ist es doch keine Individualklausel mehr oder?

Ich bin verwirrt, muss mal mit der Vermieterin telefonieren und das abklären, meine Mama hat sich bereit erklärt mit nem Dampfablöser zum Umzug zu kommen und das dann zu machen.
Die Nachmieter werden dann eben ne Menge Arbeit haben um die Wände einigermaßen so schön hinzukriegen wie sie jetzt sind

Yogi_Baer
39802 Beiträge
04.02.2018 12:48
Zitat von Schmetterling1987:

Ich verstehe den Sinn dahinter gar nicht. Die neuen Mieter können doch eh nicht einfach die nackte Wand streichen?
warum denn nicht ? Gibt einige die das so machen
Marf
28754 Beiträge
04.02.2018 13:34
Wenn du die Tapeten vor 4 Jahren übernommen hast sind sie ja schon länger an der Wand.Damit würde dich eigentlich diese Klausel greifen, nach der man bestimmte Zimmer nach so und soviel Jahren renovieren soll.
Ich würde mir jemanden suchen der das Zeug wegmacht,die Vermieterin holt nämlich sicher jemanden ohne groß auf die Kosten zu achten,ist ja euer Geld....und warum bekommt man den Haushalt mit einem Kind nicht hin?
nilou
14369 Beiträge
04.02.2018 15:48
War die Wohnng neu gestrichen bei Übergabe?

Individuell ist es nicht, es ist ein vorformulierter Vertrag. Es wurde nur der Zustand bei Übegabe beschrieben/eingetragen. Und das ja auch noch unwahr.

Ich halte die Klauseln zur Schönheitsreparatur übrigens für unwirksam. Da steht drin das Tapezieren dazu gehört. Und warum sollt ihr dann die Tapete runter machen? Wegen ursprünglichen Zustand? Da sind widersprüchliche Regelungen drin und Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters und sorgen für,die Unwirksamkeit.

Ich empfehle den Mieterbund.
Feloidea
4129 Beiträge
04.02.2018 17:22
Zitat von Marf:

Wenn du die Tapeten vor 4 Jahren übernommen hast sind sie ja schon länger an der Wand.Damit würde dich eigentlich diese Klausel greifen, nach der man bestimmte Zimmer nach so und soviel Jahren renovieren soll.
Ich würde mir jemanden suchen der das Zeug wegmacht,die Vermieterin holt nämlich sicher jemanden ohne groß auf die Kosten zu achten,ist ja euer Geld....und warum bekommt man den Haushalt mit einem Kind nicht hin?


Wir sind vor 2,5 Jahren eingezogen und haben sie da übernommen.

Vllt bin ich ne Glucke aber die Kleine zahnt wie blöd, sind schon bei 12 und Eckzähne kommen jetzt auch noch und wenn sie dann dauernd an mir klebt und weint nehm ich sie eben hoch oder bleibe bei ihr, hab auch ein wenig Angst was die Nachbarn denken wenn sie ständig weint, man hört das im Hausflur sehr. Da kann ich eben nur in Etappen was machen, den einen Tag das, den nächsten dies...ist mein erstes und ist svhon möglich dass ich da empfindlicher bin.
Na toll jetzt fühl ich nich schlecht weil ich nichts auf due Reihe krieg
Feloidea
4129 Beiträge
04.02.2018 17:24
Zitat von nilou:

War die Wohnng neu gestrichen bei Übergabe?

Individuell ist es nicht, es ist ein vorformulierter Vertrag. Es wurde nur der Zustand bei Übegabe beschrieben/eingetragen. Und das ja auch noch unwahr.

Ich halte die Klauseln zur Schönheitsreparatur übrigens für unwirksam. Da steht drin das Tapezieren dazu gehört. Und warum sollt ihr dann die Tapete runter machen? Wegen ursprünglichen Zustand? Da sind widersprüchliche Regelungen drin und Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters und sorgen für,die Unwirksamkeit.

Ich empfehle den Mieterbund.


Danke, wenn die Vermieterin sich sträubt schauen wir dass wir das über den Mieterbund machen.
Anja_FFM
2705 Beiträge
04.02.2018 17:28
Zitat von Marf:

Wenn du die Tapeten vor 4 Jahren übernommen hast sind sie ja schon länger an der Wand.Damit würde dich eigentlich diese Klausel greifen, nach der man bestimmte Zimmer nach so und soviel Jahren renovieren soll.
Ich würde mir jemanden suchen der das Zeug wegmacht,die Vermieterin holt nämlich sicher jemanden ohne groß auf die Kosten zu achten,ist ja euer Geld....und warum bekommt man den Haushalt mit einem Kind nicht hin?

Fix vorgeschriebene Zeiten, nach denen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden sollen, sind nicht mehr gültig.

TS, ich würde an Deiner Stelle beim Mieterbund oder einem Anwalt für Mietrecht nachfragen. Da solltest Du eine verlässliche Aussage über die aktuelle Rechtsprechung erhalten.
FräuleinFee
4795 Beiträge
05.02.2018 09:08
Normalerweise wird die Wohnung so übergeben, wie man sie vorgefunden hat. Außer es ist etwas beschädigt oder die Tapeten komplett verunstaltet. Ist dem nicht so, würde ich mit Sicherheit keine Tapeten entfernen .

Wahnsinn , wenn ich überlege was wir bei Einzügen alles renoviert haben!
Heute wollen die Leute bei Einzug wohl nichts mehr selbst machen.
Feloidea
4129 Beiträge
05.02.2018 15:02
Danke noch für alle Antworten.

Wir werden die Tapeten mit einem Dampfablöser runtermachen, die Vermieterin sagte der Nachmieter hätte ne Katzenallergie, komischerweise wusste seine Freundin davon wohl nichts, zumindest sagte sie es nicht als ich meinte dass die Tapeten evtl nicht runter müssen wegen dem Urteil des BGH. Jetzt haben sie wohl nochmal mit der Vermieterin telefoniert

Wenn wir die Küche die die beiden Ablösen unrücken müssen und abhängen etc um die Tapeten zu lösen dann müssen wir die aber nicht wieder dran machen oder? Die müssen dann ja eh noch die Wand grundieren und malern.
Anja_FFM
2705 Beiträge
05.02.2018 15:20
Zitat von Feloidea:

Danke noch für alle Antworten.

Wir werden die Tapeten mit einem Dampfablöser runtermachen, die Vermieterin sagte der Nachmieter hätte ne Katzenallergie, komischerweise wusste seine Freundin davon wohl nichts, zumindest sagte sie es nicht als ich meinte dass die Tapeten evtl nicht runter müssen wegen dem Urteil des BGH. Jetzt haben sie wohl nochmal mit der Vermieterin telefoniert

Wenn wir die Küche die die beiden Ablösen unrücken müssen und abhängen etc um die Tapeten zu lösen dann müssen wir die aber nicht wieder dran machen oder? Die müssen dann ja eh noch die Wand grundieren und malern.

Nur weil sie das wünscht, gibt es nicht automatisch eine entsprechende Rechtsgrundlage
05.02.2018 15:25
Was hat denn die Katzenallergie damit zu tun? Das dürfen die Nachmieter gerne selbst machen. Wird die Vermieterin den Fußboden dann auch heraus reißen?
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