Tapeten nicht entfernen beim Auszug, wieviel Kaution darf der Vermieter einbehalten?
03.02.2018 19:08
Hallo!
Heut stand die Vermieterin vor der Tür weil sie Zettel verteilt hat (nichts groß wichtiges) und kam nochmal auf den Auszug zu sprechen und dass die Tapeten ja noch entfernt werden müssen falls die Nachmieter die nicht übernehmen.
Also habe ich bei den Nachmietern angefragt ob die dran bleiben sollen oder ab, natürlich habe ich nicht damit gerechnet dass die einwandfreien weißen Tapeten jemand weg haben möchte. Die nachmieter aber meinten sie wollen streichen, also sollen die Tapeten runter, so nun steh ich da, völlig vor den Kopf gestoßen (und mit absoluten Unverständnis...).
Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich muss mich ums Kind kümmern und bin froh wenn ich zum packeb oder Haushalt machen komme, den Unzug zu machen ist schon Stress genug für uns.
Nun die erste Überlegung: Was würde es bei einer Firma kosten die Tapeten runterreißen zu lassen?
Zweite Überlegung: wieviel Kaution dürfte die Vermieterin maximal einbehalten wenn wir die Tapeten nicht runterreißen?
Die Tapeten sind eigentlich in einem guten Zustand und weiß, verstehe echt nicht warum die ne nackte Wand streichen möchten, müssten wir wenn wir die Tapeten runtermachen würden auch noch fürs Streichen vorbereiten oder müssten das die Nachmieter machen?
Mir ist grad echt schlecht
Heut stand die Vermieterin vor der Tür weil sie Zettel verteilt hat (nichts groß wichtiges) und kam nochmal auf den Auszug zu sprechen und dass die Tapeten ja noch entfernt werden müssen falls die Nachmieter die nicht übernehmen.
Also habe ich bei den Nachmietern angefragt ob die dran bleiben sollen oder ab, natürlich habe ich nicht damit gerechnet dass die einwandfreien weißen Tapeten jemand weg haben möchte. Die nachmieter aber meinten sie wollen streichen, also sollen die Tapeten runter, so nun steh ich da, völlig vor den Kopf gestoßen (und mit absoluten Unverständnis...).
Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich muss mich ums Kind kümmern und bin froh wenn ich zum packeb oder Haushalt machen komme, den Unzug zu machen ist schon Stress genug für uns.
Nun die erste Überlegung: Was würde es bei einer Firma kosten die Tapeten runterreißen zu lassen?
Zweite Überlegung: wieviel Kaution dürfte die Vermieterin maximal einbehalten wenn wir die Tapeten nicht runterreißen?
Die Tapeten sind eigentlich in einem guten Zustand und weiß, verstehe echt nicht warum die ne nackte Wand streichen möchten, müssten wir wenn wir die Tapeten runtermachen würden auch noch fürs Streichen vorbereiten oder müssten das die Nachmieter machen?
Mir ist grad echt schlecht
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03.02.2018 19:10
Habt Ihr die Wohnung denn ohne Tapeten bekommen? Und was steht im Mietvertrag?
03.02.2018 19:11
Was steht im Mietvertrag und wie hast du die Wohnung übergeben bekommen?
03.02.2018 19:13
Ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, aber wenn die Tapeten weiß sind, versteh ich auch nicht, warum die neuen Mieter diese nicht einfach überstreichen? Hast du da vielleicht mal genauer nachgefragt? Vielleicht ist ihnen gar nicht bewusst, dass die Wände weiß sind und es liegt ein Missverständnis vor?
03.02.2018 19:19
Wir haben die Tapeten vom Vormieter übernommen..leider
Ich hab mal alles was denke ich relevant ist fotografiert.
Ich hab mal alles was denke ich relevant ist fotografiert.
03.02.2018 19:20
Zitat von Skorpi:
Ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, aber wenn die Tapeten weiß sind, versteh ich auch nicht, warum die neuen Mieter diese nicht einfach überstreichen? Hast du da vielleicht mal genauer nachgefragt? Vielleicht ist ihnen gar nicht bewusst, dass die Wände weiß sind und es liegt ein Missverständnis vor?
Sie wissen dass die weiß sind, wollen nur nicht beim Auszug runterrreißen müssen.
03.02.2018 19:20
2. Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - LG Nürnberg-Fürth, AG Fürth
BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - LG Nürnberg-Fürth, AG Fürth
03.02.2018 19:21
https://deutschesmietrecht.de/mietrecht/187-bei-au szug-muss-die-tapete-nicht-entfernt-werden.html
so eine "entfernen-klausel" ist nicht rechtskräftig
so eine "entfernen-klausel" ist nicht rechtskräftig
03.02.2018 19:25
danke Krätzä und shelyra, wenn das so stimmt wäre es super für alle Beteiligten.
03.02.2018 19:39
Komischerweise ist unser Mietvertragsausdruck von Stand 2015 wenn ich das richtig gesehen habe, müsste es dann nicht schon nach der neuen Rechtssprechung sein? Ist es dann immernoch unwirksam?
Mein Kopf ist vor lauter Schreck immernoch ganz duselig, sorry wenn ich zu doof bin grad
.
Mein Kopf ist vor lauter Schreck immernoch ganz duselig, sorry wenn ich zu doof bin grad
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/113.gif)
03.02.2018 19:56
Zitat von Feloidea:
Komischerweise ist unser Mietvertragsausdruck von Stand 2015 wenn ich das richtig gesehen habe, müsste es dann nicht schon nach der neuen Rechtssprechung sein? Ist es dann immernoch unwirksam?
Mein Kopf ist vor lauter Schreck immernoch ganz duselig, sorry wenn ich zu doof bin grad.
Wenn Du Dir da unsicher bist: Wäre es für Euch eine Option in den Mieterbund einzutreten oder so?
Für uns war das wirklich gut, weil unser neuer Vermieter ein ziemlicher Stiesel war.
Hat glaub ich pro Jahr 80 Euro gekostet und wir waren froh, dass wir jemanden im Rücken hatten, der genau diese Klausel klar als unwirksam bezeichnet.
Einzige doofe Sache dabei ist, dass man nur zum Jahresende kündigen kann und das gefühlte zwei Jahre im Voraus machen muss.
03.02.2018 20:04
Zitat von Mocca:
Zitat von Feloidea:
Komischerweise ist unser Mietvertragsausdruck von Stand 2015 wenn ich das richtig gesehen habe, müsste es dann nicht schon nach der neuen Rechtssprechung sein? Ist es dann immernoch unwirksam?
Mein Kopf ist vor lauter Schreck immernoch ganz duselig, sorry wenn ich zu doof bin grad.
Wenn Du Dir da unsicher bist: Wäre es für Euch eine Option in den Mieterbund einzutreten oder so?
Für uns war das wirklich gut, weil unser neuer Vermieter ein ziemlicher Stiesel war.
Hat glaub ich pro Jahr 80 Euro gekostet und wir waren froh, dass wir jemanden im Rücken hatten, der genau diese Klausel klar als unwirksam bezeichnet.
Einzige doofe Sache dabei ist, dass man nur zum Jahresende kündigen kann und das gefühlte zwei Jahre im Voraus machen muss.
Da muss ich mal schauen, kann ja eigentlich nicht schaden solang man Mieter ist.
04.02.2018 09:01
Zitat von Feloidea:
Hallo!
Heut stand die Vermieterin vor der Tür weil sie Zettel verteilt hat (nichts groß wichtiges) und kam nochmal auf den Auszug zu sprechen und dass die Tapeten ja noch entfernt werden müssen falls die Nachmieter die nicht übernehmen.
Also habe ich bei den Nachmietern angefragt ob die dran bleiben sollen oder ab, natürlich habe ich nicht damit gerechnet dass die einwandfreien weißen Tapeten jemand weg haben möchte. Die nachmieter aber meinten sie wollen streichen, also sollen die Tapeten runter, so nun steh ich da, völlig vor den Kopf gestoßen (und mit absoluten Unverständnis...).
Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich muss mich ums Kind kümmern und bin froh wenn ich zum packeb oder Haushalt machen komme, den Unzug zu machen ist schon Stress genug für uns.
Nun die erste Überlegung: Was würde es bei einer Firma kosten die Tapeten runterreißen zu lassen?
Zweite Überlegung: wieviel Kaution dürfte die Vermieterin maximal einbehalten wenn wir die Tapeten nicht runterreißen?
Die Tapeten sind eigentlich in einem guten Zustand und weiß, verstehe echt nicht warum die ne nackte Wand streichen möchten, müssten wir wenn wir die Tapeten runtermachen würden auch noch fürs Streichen vorbereiten oder müssten das die Nachmieter machen?
Mir ist grad echt schlecht![]()
Uns wurde bei Auszug gesagt das es ein neues gesetzt gibt das man die Tapeten nicht abmachen muss. Also kann der Vermieter dann auch nichts von der Kaution abziehen
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