Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ohne arbeiten vorher?
26.09.2013 20:28
NochOhne: für iliano habe ich mir den rest Urlaub (bekam überraschend ein BV) + den Urlaub für den MuSchu vor Ilianos ET ausbezahlen lassen... wenn, käme also "nur" Urlaub für die 8 Wochen nach Ilianos ET + 6 Wochen vor jetzigem ET... ich denke, darauf würden die sich einlassen
)
wegen elterngeld gibt's für mich nicht mehr als 375€... das ist ok und damit rechne ich auch
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wegen elterngeld gibt's für mich nicht mehr als 375€... das ist ok und damit rechne ich auch
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26.09.2013 21:05
Zitat von Viala:
NochOhne: für iliano habe ich mir den rest Urlaub (bekam überraschend ein BV) + den Urlaub für den MuSchu vor Ilianos ET ausbezahlen lassen... wenn, käme also "nur" Urlaub für die 8 Wochen nach Ilianos ET + 6 Wochen vor jetzigem ET... ich denke, darauf würden die sich einlassen)
wegen elterngeld gibt's für mich nicht mehr als 375€... das ist ok und damit rechne ich auch![]()
du hast ja auch noch den urlaubsanspruch für die 8 wochen nach der geburt. bei uns wird der auch schon vor dem mutterschutz "weggeschafft"
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26.09.2013 21:49
Zitat von -Brünni88:
Zitat von Viala:
NochOhne: für iliano habe ich mir den rest Urlaub (bekam überraschend ein BV) + den Urlaub für den MuSchu vor Ilianos ET ausbezahlen lassen... wenn, käme also "nur" Urlaub für die 8 Wochen nach Ilianos ET + 6 Wochen vor jetzigem ET... ich denke, darauf würden die sich einlassen)
wegen elterngeld gibt's für mich nicht mehr als 375€... das ist ok und damit rechne ich auch![]()
du hast ja auch noch den urlaubsanspruch für die 8 wochen nach der geburt. bei uns wird der auch schon vor dem mutterschutz "weggeschafft"![]()
Genau, für die 8 Wochen danach hast du auch noch Anspruch.... und ich glaub beim auszahlen brauchen sie deine Zustimmung...
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29.09.2013 20:46
Ich hab jetzt nich alles durchgelesen und weis nich, ob es die Antwort schon gibt *Gott bin ich faul*
also theoretisch musst Du die 12 Tage arbeiten, es sei denn Du kannst sie mit Urlaub oder BV überbrücken. Sowohl für das Elterngeld als auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG wird Dein letztes Gehalt zugrunde gelegt
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29.09.2013 20:57
ääääh ja... über das Elterngeld weiß ich ja bescheid und da würden 12 tage arbeiten in einem jahr nix dran drehen
schon gar nicht, wenn ich nach dem Mutterschutz ein paar stunden daheim wieder arbeite
und dass ich theoretisch arbeiten müsste, wenn sich nix anderes findet, war mir auch klar irgendwie
nur nachdem man davon ausgegangen ist, dass der Arbeitgeber mit einer zweiten Schwangerschaft nix am hut hat (außer einer weiteren elternzeit), dann ist die Vorstellung, für denn Mutterschutz nochmal vollgehalt zu bekommen (sind ja immerhin *rechne* runde 3,5 Monate, würde es an ET kommen... also alles andere als wenig) einfach absolut irre und unglaublich... und ganz ehrlich? ich glaube immernoch, dass die Sache nen haken hat....
ich mein, hier ists zufall, aber hätte ich vorsätzlich gehandelt, käms mir vor, als würde ich irgendwen bescheißen...
und dann ist immernoch die frage.... wenn ich jetzt Steuerklasse 5 bin... ob sich der betrag dann auch dementsprechend verändert
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und dass ich theoretisch arbeiten müsste, wenn sich nix anderes findet, war mir auch klar irgendwie
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und dann ist immernoch die frage.... wenn ich jetzt Steuerklasse 5 bin... ob sich der betrag dann auch dementsprechend verändert
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29.09.2013 21:02
Zitat von Viala:
ääääh ja... über das Elterngeld weiß ich ja bescheid und da würden 12 tage arbeiten in einem jahr nix dran drehenschon gar nicht, wenn ich nach dem Mutterschutz ein paar stunden daheim wieder arbeite
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und dass ich theoretisch arbeiten müsste, wenn sich nix anderes findet, war mir auch klar irgendwienur nachdem man davon ausgegangen ist, dass der Arbeitgeber mit einer zweiten Schwangerschaft nix am hut hat (außer einer weiteren elternzeit), dann ist die Vorstellung, für denn Mutterschutz nochmal vollgehalt zu bekommen (sind ja immerhin *rechne* runde 3,5 Monate, würde es an ET kommen... also alles andere als wenig) einfach absolut irre und unglaublich... und ganz ehrlich? ich glaube immernoch, dass die Sache nen haken hat....
ich mein, hier ists zufall, aber hätte ich vorsätzlich gehandelt, käms mir vor, als würde ich irgendwen bescheißen...
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und dann ist immernoch die frage.... wenn ich jetzt Steuerklasse 5 bin... ob sich der betrag dann auch dementsprechend verändert![]()
Der AG muss zahlen, ob er will oder nicht
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Die Steuerklasse die Du jetzt hast, spielt eine Rolle, denn Deine Gehaltsabrechnung wird mit der 5 abgerechnet. Wobei das bei 12 Arbeitstagen so gut wie keinen Einfluss hat, es sei denn Du verdienst im Monat 2500,- € brutto
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Ich mache jeden Tag Lohnabrechnungen und auch solche "Fälle" hatte ich schon auf dem Tisch
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29.09.2013 21:04
Zitat von Naddy:
Zitat von Viala:
ääääh ja... über das Elterngeld weiß ich ja bescheid und da würden 12 tage arbeiten in einem jahr nix dran drehenschon gar nicht, wenn ich nach dem Mutterschutz ein paar stunden daheim wieder arbeite
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und dass ich theoretisch arbeiten müsste, wenn sich nix anderes findet, war mir auch klar irgendwienur nachdem man davon ausgegangen ist, dass der Arbeitgeber mit einer zweiten Schwangerschaft nix am hut hat (außer einer weiteren elternzeit), dann ist die Vorstellung, für denn Mutterschutz nochmal vollgehalt zu bekommen (sind ja immerhin *rechne* runde 3,5 Monate, würde es an ET kommen... also alles andere als wenig) einfach absolut irre und unglaublich... und ganz ehrlich? ich glaube immernoch, dass die Sache nen haken hat....
ich mein, hier ists zufall, aber hätte ich vorsätzlich gehandelt, käms mir vor, als würde ich irgendwen bescheißen...
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und dann ist immernoch die frage.... wenn ich jetzt Steuerklasse 5 bin... ob sich der betrag dann auch dementsprechend verändert![]()
Der AG muss zahlen, ob er will oder nicht![]()
Die Steuerklasse die Du jetzt hast, spielt eine Rolle, denn Deine Gehaltsabrechnung wird mit der 5 abgerechnet. Wobei das bei 12 Arbeitstagen so gut wie keinen Einfluss hat, es sei denn Du verdienst im Monat 2500,- € brutto![]()
Ich mache jeden Tag Lohnabrechnungen und auch solche "Fälle" hatte ich schon auf dem Tisch![]()
Ach so, aber natürlich spielt die 5 beim Zuschuss dann auch eine Rolle, etwas unverständlich ausgedrückt glaub ich
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30.09.2013 07:36
Zitat von Naddy:Ach, ich hab schon über den Nettolohn-rechner geguckt... Auf Klasse 5 bekomme ich quasi das, was mein Mann auf 4 hätte (er hat auf 3, was ich auf 4 hatte
Zitat von Naddy:
Zitat von Viala:
ääääh ja... über das Elterngeld weiß ich ja bescheid und da würden 12 tage arbeiten in einem jahr nix dran drehenschon gar nicht, wenn ich nach dem Mutterschutz ein paar stunden daheim wieder arbeite
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und dass ich theoretisch arbeiten müsste, wenn sich nix anderes findet, war mir auch klar irgendwienur nachdem man davon ausgegangen ist, dass der Arbeitgeber mit einer zweiten Schwangerschaft nix am hut hat (außer einer weiteren elternzeit), dann ist die Vorstellung, für denn Mutterschutz nochmal vollgehalt zu bekommen (sind ja immerhin *rechne* runde 3,5 Monate, würde es an ET kommen... also alles andere als wenig) einfach absolut irre und unglaublich... und ganz ehrlich? ich glaube immernoch, dass die Sache nen haken hat....
ich mein, hier ists zufall, aber hätte ich vorsätzlich gehandelt, käms mir vor, als würde ich irgendwen bescheißen...
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Die Steuerklasse die Du jetzt hast, spielt eine Rolle, denn Deine Gehaltsabrechnung wird mit der 5 abgerechnet. Wobei das bei 12 Arbeitstagen so gut wie keinen Einfluss hat, es sei denn Du verdienst im Monat 2500,- € brutto![]()
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Ach so, aber natürlich spielt die 5 beim Zuschuss dann auch eine Rolle, etwas unverständlich ausgedrückt glaub ich![]()
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Damit wäre sein Meister abgedeckt UND die Gartengestaltung vorn
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30.09.2013 17:13
Kleiner Tipp noch am Rande, ich habe heute mal mit meinem Kollegen gesprochen, der absolute Guru auf dem Gebiet
also das was ich geschrieben habe stimmt soweit
ihr solltet euch mal ausrechnen, was bei raus kommt, wenn ihr 3 Monate bevor Du in MuSchu gehst (das sind die Monate, die bei der Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt werden) mit den Steuerklassen wechselt
das ist ein bisschen rechnerei, aber wenn ihr z.B. für diese 3 Monate und natürlich die Zeit des MuSchu-Geldes so wechselt, dann berechnet sich auch Dein Elterngeld nach diesem Nettoeinkommen und das kann auf 12 Monate wieder hochgerechnet doch einiges ausmachen
Nach dem Ende des MuSchu-Geldes könnt ihr ohne Probleme die Steuerklassen wieder tauschen, also er 3 und Du 5. Das hat dann keinen Einfluss auf Dein Elterngeld
Das kannst Du aber auch nochmal genau - also den Steuerklassenwechsel - beim Finanzamt erfragen
Ich freu mich, wenn ich helfen konnte
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also das was ich geschrieben habe stimmt soweit
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Nach dem Ende des MuSchu-Geldes könnt ihr ohne Probleme die Steuerklassen wieder tauschen, also er 3 und Du 5. Das hat dann keinen Einfluss auf Dein Elterngeld
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Das kannst Du aber auch nochmal genau - also den Steuerklassenwechsel - beim Finanzamt erfragen
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Ich freu mich, wenn ich helfen konnte
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01.10.2013 08:13
Nein, das passt nicht... ich verdiene momentan nichts / nicht viel... und wenn mein Mann in Klasse 5 wäre, würde hier finanziell nix passen... zumal in der Zeit auch noch Geburtstage, weihnachten usw liegen
aber das ist schon ok so
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aber das ist schon ok so
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