Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ohne arbeiten vorher?
26.09.2013 16:21
Zitat von sonnelie83:
Du hast ja im Mutterschutz dein "normales" Gehalt und das sind tägl. 13,-€ KK und den Rest die Differenz zum Gehalt vom Arbeitgeber.
Ob das aber 100% in deinem Fall auch so ist weiss ich leider nicht aber ich denke ja weil...du ja einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.
Nur Elterngeld wird glaub ich dann anders berechnet,oder???? Weil da zählen ja die letzten 12 Monate vor Entbindung![]()
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?
Elterngeld werde ich von vornherein den Mindestsatz beantragen
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von daher wäre der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ein seeeeehr nettes nicetohave.... zumal wir 3 Monate nach Entbindung nen meisterlehrgang zu überweisen haben, der damit gedeckt wäre
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26.09.2013 16:25
Zitat von zartbitter:
Zitat von 03Juni:
ich denke, das was in deinem arbeitsvertrag als gehalt steht, ist die ausgangszahl, wenn du keine gehaltszettelchen vorzuweisen hast als berechnungsgrundlage![]()
meinst du mich oder via?
hatte nur den eingangspost gelesen
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also beim beschäftigungsverbot ist es zum beispiel so, dass man ja 3 gehaltszettel braucht und auch durchschnittliche zulagen gezahlt werden. wenn man noch keine drei gehaltszettel hat wird entweder ein entsprechend kürzerer zeitraum als grundlage genutzt oder gegebenenfalls die zahl aus dem arbeitsvertrag. hab mich diesbezüglich mal informiert, weil wir jetzt auf baby 2 hibbeln und wenn ich dann wirklich wieder schwanger bin muss ich sofort zu hause bleiben, darf mein job schwanger nicht machen.
26.09.2013 16:26
Zitat von sonnelie83:
Das würde dann ja perfekt passen!
Ja, das wäre einfach perfekt
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26.09.2013 16:29
Zitat von 03Juni:
Zitat von zartbitter:
Zitat von 03Juni:
ich denke, das was in deinem arbeitsvertrag als gehalt steht, ist die ausgangszahl, wenn du keine gehaltszettelchen vorzuweisen hast als berechnungsgrundlage![]()
meinst du mich oder via?
hatte nur den eingangspost gelesenich sollte manchmal weiterlesen
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also beim beschäftigungsverbot ist es zum beispiel so, dass man ja 3 gehaltszettel braucht und auch durchschnittliche zulagen gezahlt werden. wenn man noch keine drei gehaltszettel hat wird entweder ein entsprechend kürzerer zeitraum als grundlage genutzt oder gegebenenfalls die zahl aus dem arbeitsvertrag. hab mich diesbezüglich mal informiert, weil wir jetzt auf baby 2 hibbeln und wenn ich dann wirklich wieder schwanger bin muss ich sofort zu hause bleiben, darf mein job schwanger nicht machen.
naja, mein gehalt variiert EXTREM, je nachdem ob es grad zb april (bonizahlung) oder märz oder so ist (normalgehalt)... im mai und im november jeweils das doppelte gehalt + gewinnausschüttung im mai... also die unterschiede sind EXTREM
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26.09.2013 16:38
Zitat von zartbitter:
Zitat von 03Juni:
Zitat von zartbitter:
Zitat von 03Juni:
ich denke, das was in deinem arbeitsvertrag als gehalt steht, ist die ausgangszahl, wenn du keine gehaltszettelchen vorzuweisen hast als berechnungsgrundlage![]()
meinst du mich oder via?
hatte nur den eingangspost gelesenich sollte manchmal weiterlesen
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also beim beschäftigungsverbot ist es zum beispiel so, dass man ja 3 gehaltszettel braucht und auch durchschnittliche zulagen gezahlt werden. wenn man noch keine drei gehaltszettel hat wird entweder ein entsprechend kürzerer zeitraum als grundlage genutzt oder gegebenenfalls die zahl aus dem arbeitsvertrag. hab mich diesbezüglich mal informiert, weil wir jetzt auf baby 2 hibbeln und wenn ich dann wirklich wieder schwanger bin muss ich sofort zu hause bleiben, darf mein job schwanger nicht machen.
naja, mein gehalt variiert EXTREM, je nachdem ob es grad zb april (bonizahlung) oder märz oder so ist (normalgehalt)... im mai und im november jeweils das doppelte gehalt + gewinnausschüttung im mai... also die unterschiede sind EXTREMim endeffekt sollte ich mir dann im dezember BV geben lassen, weil im november mehr geld kommt??
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geschickt wäre es ja. dann werden die letzten drei monate addiert und durch drei dividiert ergibt das dein durchschnittsgehalt und somit die monatliche ersatzzahlung.
26.09.2013 16:39
Zitat von 03Juni:
Zitat von zartbitter:
Zitat von 03Juni:
Zitat von zartbitter:
...
hatte nur den eingangspost gelesenich sollte manchmal weiterlesen
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also beim beschäftigungsverbot ist es zum beispiel so, dass man ja 3 gehaltszettel braucht und auch durchschnittliche zulagen gezahlt werden. wenn man noch keine drei gehaltszettel hat wird entweder ein entsprechend kürzerer zeitraum als grundlage genutzt oder gegebenenfalls die zahl aus dem arbeitsvertrag. hab mich diesbezüglich mal informiert, weil wir jetzt auf baby 2 hibbeln und wenn ich dann wirklich wieder schwanger bin muss ich sofort zu hause bleiben, darf mein job schwanger nicht machen.
naja, mein gehalt variiert EXTREM, je nachdem ob es grad zb april (bonizahlung) oder märz oder so ist (normalgehalt)... im mai und im november jeweils das doppelte gehalt + gewinnausschüttung im mai... also die unterschiede sind EXTREMim endeffekt sollte ich mir dann im dezember BV geben lassen, weil im november mehr geld kommt??
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geschickt wäre es ja. dann werden die letzten drei monate addiert und durch drei dividiert ergibt das dein durchschnittsgehalt und somit die monatliche ersatzzahlung.
ich denk, dass es in meinem fall aber genauso gerechnet wird, wie eben fürs elterngeld... naja, mal sehen
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26.09.2013 16:40
wobei ich nicht weiß, wie das ist mit doppeltem gehalt oder solchen einmalzahlungen. weihnachtsgeld wird auch nicht miteinbezogen. wenn du sagst es ist das doppelte gehalt ist es ja ncht nur ne zulage. das wird dann wohl nicht gezählt.
aber so schichtzulagen oder nacht/wochenend/feiertagszulagen und sowas, das ist auf jeden fall mit dabei in der berechnung. aber ein doppeltes gehalt vermutlich nicht.
aber so schichtzulagen oder nacht/wochenend/feiertagszulagen und sowas, das ist auf jeden fall mit dabei in der berechnung. aber ein doppeltes gehalt vermutlich nicht.
26.09.2013 16:41
Zitat von Viala:
Zitat von iceangel29:
was denn für ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ?Meinst du den AG anteil ? Der würde nämlich nachwievor 13€ bedeuten und der rest läuft dann über die KK.
Ja, ich mein den AG-Anteil... die 13€ sind doch das, was ich von der KK bekomme?![]()
jaja genau , habs nur verwechselt
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26.09.2013 16:42
Zitat von 03Juni:
wobei ich nicht weiß, wie das ist mit doppeltem gehalt oder solchen einmalzahlungen. weihnachtsgeld wird auch nicht miteinbezogen. wenn du sagst es ist das doppelte gehalt ist es ja ncht nur ne zulage. das wird dann wohl nicht gezählt.
aber so schichtzulagen oder nacht/wochenend/feiertagszulagen und sowas, das ist auf jeden fall mit dabei in der berechnung. aber ein doppeltes gehalt vermutlich nicht.
da ich dauernachtwache bin macht das bei mir immerhin ein paar hundert euro aus und wirkt sich somit auch massiv auf bv und elterngeld aus (wenn ich dann irgendwann mal wieder schwanger bin
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26.09.2013 19:05
Via...dein Urlaubsanspruch müsste fast bis zum MuSchu ausreichen. Voraussetzung ist, dass dir dein AG den Urlaub schon vorher genehmigt, denn normalerweise muss man sich den ja eigentlich erst erarbeiten, aber da du im MuSchu ja nicht arbeitest, aber Anspruch auf Urlaub hast, könnte er ihn dir ja vorab schon geben.... Ich hoffe,das war jetzt nicht allzu wirr..
jedenfalls hast du (bei 24 Tagen/Jahr) insgesamt 11 Tage Urlaubsanspruch (8 Wochen von Nr.1 + 14 Wochen Nr.2)
Was das Elterngeld angeht.... hast du bei Iliano mehr als den Sockelbetrag von 300 € bekommen? Wenn ja, dann wirst du ungefähr das selbe Geld auch für Nr. 2 bekommen.
Es werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt als Grundlage zur Berechnung genommen. Ausgenommen davon sind MuSchu-Zeiten und Elternzeiten. Diese werden ner der Berechnung quasi übersprungen und somit rutscht deine Berechnung in die Zeit VOR Ilianos Geburt. Naja, ausser diese 12 Tage, diese werden mit in die neue Elterngeldberechnung einfließen.
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jedenfalls hast du (bei 24 Tagen/Jahr) insgesamt 11 Tage Urlaubsanspruch (8 Wochen von Nr.1 + 14 Wochen Nr.2)
Was das Elterngeld angeht.... hast du bei Iliano mehr als den Sockelbetrag von 300 € bekommen? Wenn ja, dann wirst du ungefähr das selbe Geld auch für Nr. 2 bekommen.
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26.09.2013 19:11
Ah, ich sehe gerade... du warst bzw bist ja 2 Jahre in Elternzeit... Da weiß ich dann leider nicht, ob es da auch so ist.
Da kann es sein, dass du wirklich nur den Sockelbetrag bekommst.
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26.09.2013 19:32
Zitat von NochOhne32:wird aber Urlaub nicht nur gewährt, wenn man auch arbeitet?
Via...dein Urlaubsanspruch müsste fast bis zum MuSchu ausreichen. Voraussetzung ist, dass dir dein AG den Urlaub schon vorher genehmigt, denn normalerweise muss man sich den ja eigentlich erst erarbeiten, aber da du im MuSchu ja nicht arbeitest, aber Anspruch auf Urlaub hast, könnte er ihn dir ja vorab schon geben.... Ich hoffe,das war jetzt nicht allzu wirr..![]()
jedenfalls hast du (bei 24 Tagen/Jahr) insgesamt 11 Tage Urlaubsanspruch (8 Wochen von Nr.1 + 14 Wochen Nr.2)
Was das Elterngeld angeht.... hast du bei Iliano mehr als den Sockelbetrag von 300 € bekommen? Wenn ja, dann wirst du ungefähr das selbe Geld auch für Nr. 2 bekommen.Es werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt als Grundlage zur Berechnung genommen. Ausgenommen davon sind MuSchu-Zeiten und Elternzeiten. Diese werden ner der Berechnung quasi übersprungen und somit rutscht deine Berechnung in die Zeit VOR Ilianos Geburt. Naja, ausser diese 12 Tage, diese werden mit in die neue Elterngeldberechnung einfließen.
26.09.2013 20:00
es gibt doch jetzt ein neues gesetzt das man sogar ohne einverständnis des arbeitgebers die elternzeit kündigen kann und der chef muss dann im mutterschutz das volle gehalt zahlen.
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-bei traege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-s chwangerschaft_240_156784.html
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-bei traege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-s chwangerschaft_240_156784.html
26.09.2013 20:15
Zitat von khaleesi:
Zitat von NochOhne32:wird aber Urlaub nicht nur gewährt, wenn man auch arbeitet?
Via...dein Urlaubsanspruch müsste fast bis zum MuSchu ausreichen. Voraussetzung ist, dass dir dein AG den Urlaub schon vorher genehmigt, denn normalerweise muss man sich den ja eigentlich erst erarbeiten, aber da du im MuSchu ja nicht arbeitest, aber Anspruch auf Urlaub hast, könnte er ihn dir ja vorab schon geben.... Ich hoffe,das war jetzt nicht allzu wirr..![]()
jedenfalls hast du (bei 24 Tagen/Jahr) insgesamt 11 Tage Urlaubsanspruch (8 Wochen von Nr.1 + 14 Wochen Nr.2)
Was das Elterngeld angeht.... hast du bei Iliano mehr als den Sockelbetrag von 300 € bekommen? Wenn ja, dann wirst du ungefähr das selbe Geld auch für Nr. 2 bekommen.Es werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt als Grundlage zur Berechnung genommen. Ausgenommen davon sind MuSchu-Zeiten und Elternzeiten. Diese werden ner der Berechnung quasi übersprungen und somit rutscht deine Berechnung in die Zeit VOR Ilianos Geburt. Naja, ausser diese 12 Tage, diese werden mit in die neue Elterngeldberechnung einfließen.
MuSchu-Fristen sind Ausnahmen und deshalb bekommt man in denen ganz normal seinen Urlaub angerechnet.
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