Vermieter!Hat der unsere Kaution verpulvert???Wo ist sie?
31.01.2009 23:33
Zitat von MeineZwillinge:
Zitat von Tiffylein:
also er MUSS das geld auf ein sparbuch tun... und dafür musst du nicht unterschreiben. erkann da allerdings jederzeit dran.
er darf aber trotzdem verlangen dass ihr zum 1. zahlt....
echt darf er das aber warum?
mit dem sparbuch kenne ich das so von meinem alten vermieter das er da nicht dran durfte ohne mich und ich nicht ohne ihn
also im normalfall hat der vermieter ein extra angelegtes sparbuch, für das du nicht unterschreibst , aber er das geld jederzeit holen kann, sonst könnest ja du es dir holen, is ja net sinn und zweck der sache!!
31.01.2009 23:44
Soll sich ja keiner holen
Hm,ich frag mal wo das geld geblieben ist......Und auf die Antwort bin ich gespannt wie ein Regenschirm
Hm,ich frag mal wo das geld geblieben ist......Und auf die Antwort bin ich gespannt wie ein Regenschirm
02.02.2009 14:57
Als "EX-Banker" kann ich dazu folgendes sagen:
Mitkautionen kann man hinterlegen in Form von Sparbüchern, auf ein Anderkonto des Vermieters einzahlen oder als Mietaval.
1.)SParbücher
Das Sparbuch wird vom Mieter auf den eigenen Namen angelegt und an den Vermieter weitergereicht - Die Bank hinterlegt (nach ausfüllung eines Standartformulares) einen Sperrvermerk am Konto - danach kann der Vermieter nur über das Geld verfügen wenn er entsprechende Rechnungen nachweisen kann und das wird i.d.R: auch sehr genau geprüft (bei fälschlicher Auszahlung haftet die Bank).
Nach Auszug aus der Wohnung ist der Vermieter berechtigt die Kaution solange einzubehalten bis er keine Forderungen mehr an den Mieter hat (Betriebskosten, STrom etc. muss alles bezahlt werden): Erst dann hat der Ex-Mieter das Recht die Kaution zurück zu verlangen. (Der Vermieter gibt dann Sparbuch + Freigabeerklärung an den Mieter und der Mieter kann das Sparbuch auflösen und bekommt Geld + zinsen oder lässt das Sparbuch als normales Sparbuch bestehen)
Achtung bei der Variante muss ein Freistellungsauftrag für die Kaution gestellt werden - da die Zinsen hier in die Steuerpflicht des Mieters fallen.
2) Anderkonto
Hier wird das Geld auf einen spezielles Konto des Vermieters überwiesen, welches NUR für Kautionen dient.
Die Handhabung ist aber ähnlich der beim Sparbuch. Zinsen müssen nur ausgezahlt werden wenn der Vermieter auf das Konto Zinsen bekommt, was aber i.d.R. nicht der Fall ist.
3) Miet-Aval
Hierbei bürgt die Bank ggü. dem Vermieter für den Mieter. Allerdings kommt das nur selten vor, da die Gebühren dafür dann doch recht hoch sind und das ganze eine gewisse Kreditwürdigkeit voraussetzt - und wenn die gegeben ist kann man egtl die Kaution auch selber zahlen.
In jedem Fall hat man aber die Möglichkeit das Geld via Rechtsweg zurückzufordern aber erst wenn der Vermieter keine Forderungen mehr hat.
Der Vermieter kann den Zeitpunkt der Mietzahlung immer selber bestimmen und ein ändern des termins ist nur bei nett gestimmten Vermietern möglich und eine rein freiwillige Sache.
Schließlich habt ihr ja beim Mietvertrag unterschrieben wann ihr die Miete zahlt.
Um den halben Monat zu überbrücken wäre z.B. ein Dispokredit bei der Bank geeignet.
Mitkautionen kann man hinterlegen in Form von Sparbüchern, auf ein Anderkonto des Vermieters einzahlen oder als Mietaval.
1.)SParbücher
Das Sparbuch wird vom Mieter auf den eigenen Namen angelegt und an den Vermieter weitergereicht - Die Bank hinterlegt (nach ausfüllung eines Standartformulares) einen Sperrvermerk am Konto - danach kann der Vermieter nur über das Geld verfügen wenn er entsprechende Rechnungen nachweisen kann und das wird i.d.R: auch sehr genau geprüft (bei fälschlicher Auszahlung haftet die Bank).
Nach Auszug aus der Wohnung ist der Vermieter berechtigt die Kaution solange einzubehalten bis er keine Forderungen mehr an den Mieter hat (Betriebskosten, STrom etc. muss alles bezahlt werden): Erst dann hat der Ex-Mieter das Recht die Kaution zurück zu verlangen. (Der Vermieter gibt dann Sparbuch + Freigabeerklärung an den Mieter und der Mieter kann das Sparbuch auflösen und bekommt Geld + zinsen oder lässt das Sparbuch als normales Sparbuch bestehen)
Achtung bei der Variante muss ein Freistellungsauftrag für die Kaution gestellt werden - da die Zinsen hier in die Steuerpflicht des Mieters fallen.
2) Anderkonto
Hier wird das Geld auf einen spezielles Konto des Vermieters überwiesen, welches NUR für Kautionen dient.
Die Handhabung ist aber ähnlich der beim Sparbuch. Zinsen müssen nur ausgezahlt werden wenn der Vermieter auf das Konto Zinsen bekommt, was aber i.d.R. nicht der Fall ist.
3) Miet-Aval
Hierbei bürgt die Bank ggü. dem Vermieter für den Mieter. Allerdings kommt das nur selten vor, da die Gebühren dafür dann doch recht hoch sind und das ganze eine gewisse Kreditwürdigkeit voraussetzt - und wenn die gegeben ist kann man egtl die Kaution auch selber zahlen.
In jedem Fall hat man aber die Möglichkeit das Geld via Rechtsweg zurückzufordern aber erst wenn der Vermieter keine Forderungen mehr hat.
Der Vermieter kann den Zeitpunkt der Mietzahlung immer selber bestimmen und ein ändern des termins ist nur bei nett gestimmten Vermietern möglich und eine rein freiwillige Sache.
Schließlich habt ihr ja beim Mietvertrag unterschrieben wann ihr die Miete zahlt.
Um den halben Monat zu überbrücken wäre z.B. ein Dispokredit bei der Bank geeignet.
28.02.2009 10:15
Huhu
Es gibt was neues zum Thema,wo ist meine Kaution.....
Angeblich,hat sie die irgendwo angelegt,konnte oder wollte uns aber nicht mehr dazu sagen,hmmmmm.......seitdem ist meine Vermieterin immer ganz kurz ab,sonst kaut die einem ein Ohr ab.....
Komisch komisch
Es gibt was neues zum Thema,wo ist meine Kaution.....
Angeblich,hat sie die irgendwo angelegt,konnte oder wollte uns aber nicht mehr dazu sagen,hmmmmm.......seitdem ist meine Vermieterin immer ganz kurz ab,sonst kaut die einem ein Ohr ab.....
Komisch komisch
28.02.2009 11:19
hallo,
so wie piepsie schon geschrieben hat, muss er die Kaution fest anlegen, die Zinsen gehören euch! Desweiteren darf der Vermieter die Kaution nicht für die Miete benutzen, is gesetzlich vorgeschrieben. Kann dir den § raussuchen wenn de interesse hast. Zwecks Mietzahlung, wenn ihr erst am 15. zahlen könnt, muss er damit leben, eine Kündigung deswegen wäre rechtswidrig weil ihr ja trotzdem für den monat trotzdem zahlt. Was mir ein wenig sorgen machen würde wäre seine aussage, dass er auf eure Miete angewiesen ist! Finanziert er sein Leben damit? wenn er vermieter ist benötigt er doch Rücklagen um seine Mietwohnungen zu finanzieren? Schon mal Probleme mit Betriebskostenabrechungen oder so gehabt?
lg
so wie piepsie schon geschrieben hat, muss er die Kaution fest anlegen, die Zinsen gehören euch! Desweiteren darf der Vermieter die Kaution nicht für die Miete benutzen, is gesetzlich vorgeschrieben. Kann dir den § raussuchen wenn de interesse hast. Zwecks Mietzahlung, wenn ihr erst am 15. zahlen könnt, muss er damit leben, eine Kündigung deswegen wäre rechtswidrig weil ihr ja trotzdem für den monat trotzdem zahlt. Was mir ein wenig sorgen machen würde wäre seine aussage, dass er auf eure Miete angewiesen ist! Finanziert er sein Leben damit? wenn er vermieter ist benötigt er doch Rücklagen um seine Mietwohnungen zu finanzieren? Schon mal Probleme mit Betriebskostenabrechungen oder so gehabt?
lg
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