Vermieter!Hat der unsere Kaution verpulvert???Wo ist sie?
31.01.2009 22:30
Zitat von MeineZwillinge:
Zitat von Gummibärchen_15:
Ja, er muss das Geld auf das Sparbuch tun...
Wir mussten nichts unterschreiben!
Und nein, die Zinsen bekommt ihr nicht ausgezahlt, dass wäre mir neu..
Oder sagen wir so, hab ich noch nie gehört.
Doch, der Vermieter kann verlangen, dass die Miete am 1. da sein muss - leider!
Doch die zinsen bekommt man,ist ja dein Geld.Die Oma von meinem Freund hat 25 jahre in ein und der selben wohnung gewohnt als sie gestorben ist haben die fast 4000€ bekommen.Die Kaution plus Zinsen und bei meinem Ex Vermieter hab ich auch die Zinsen bekommen.
Ok, davon hab ich noch nie was gehört.
Also ich bekomme sie ohne Zinsen wieder...
So wie alle hier im Haus
31.01.2009 22:31
und die kaution muss der vermieter auf ein sparbuch tun. er darf dieses geld nicht für seine zwecke ausgeben. mein mann hatte damals als er noch allein in eine neue wohnung gezogen ist, also vor unserer zeit, ein sparbuch eröffnet und die kaution darauf getan und es dem vermieter geschickt (er wohnte damals in hannover der vermieter in hamburg) als er dann ausgezogen ist hat der vermieter uns des sparbuch samt zinsen an unsere neue adresse geschickt.....
aber ich denke dein vermieter ist auch nur ein mensch mit dem man sicher reden kann. erklärt ihm eure situation vielleicht kommt er euch ja entgegen.
aber ich denke dein vermieter ist auch nur ein mensch mit dem man sicher reden kann. erklärt ihm eure situation vielleicht kommt er euch ja entgegen.
31.01.2009 22:31
Zitat von Heike:
Das wäre ja wirklich crass, wenn sie die Kaution verpulvert hätten.
Deshalb würde ich auch nie bei einen privaten Vermieter einziehen.
Ich denke, wenn im Mietvertrag steht, das die Miete immer zum ersten eines Monats gezahlt werden muß, dann ist das auch so, es sei denn, dein Vermieter ist so nett und läßt sich darauf ein, dass ihr erst am 15. zahlt.
Kenn mich da aber leider auch nicht so aus, drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass eure Kaution noch da ist und er mit sich reden läßt
Danke!
Ich hab bei denen immer ein komisches Gefühl,wenn die was von uns wollen bzw er dann sind die ganz schnell,aber als das halbe Wohnzimmer voller schimmel war,da hat der sich hier nicht blicken lassen und die Zwillinge waren erst Geboren,unsere Wohnung sah voll schlimm aus,haben uns selber jemanden geholt der gemessen hat und haben ihn ständig aufgefordert sich zu kümmern.Hat nix geholfen,haben dann einen Anwalt eingeschaltet und dann ging es,aber er selber kam nicht,nee nee sein Schwiegervater der schon über 70 ist musste das machen......
Sie ist voll die Liebe,aber er.........
Und unsere vormieter haben ihre kaution auch nicht wieder bekommen.......und die sind ausgezogen wegen schimmel.....
31.01.2009 22:32
Zitat von MeineZwillinge:
Er sagt ja das wir zum 15ten Zahlen können ,ist kein Problem aber erst ab April weil er selber Geld probleme hat.
Ich denk dann könnt ihr nix machen...aber ist doch nett von ihm, daß ers ab April erlaubt!
31.01.2009 22:32
Zitat von Gummibärchen_15:
Habt ihr alle Kaution + Zinsen bekommen?
Also ich kenne es so!
31.01.2009 22:34
Ach unsere Vormieter haben die Kaution auch nur zurück bekommen weil sie vor Gericht gegangen sind und unsere Vermieter mussten sie zurück zahlen.Das hat sie mir selber erz.
31.01.2009 22:36
Zitat von Gummibärchen_15:
Habt ihr alle Kaution + Zinsen bekommen?
ja haben wir.......
31.01.2009 22:36
Also unsere Vormieter haben die Kaution nicht wieder bekommen! Obwohl hier alles ok war.. Gut die Türe hat sie auch eigener Tasche bezahlt...
Aber sonst war alles ok...
Zwar war sie ne nicht gerade sauber, aber ok
Ich hoffe, dass es mir nicht passiert...
Aber sonst war alles ok...
Zwar war sie ne nicht gerade sauber, aber ok
Ich hoffe, dass es mir nicht passiert...
31.01.2009 22:36
Zitat von Proetto:
Zitat von MeineZwillinge:
Er sagt ja das wir zum 15ten Zahlen können ,ist kein Problem aber erst ab April weil er selber Geld probleme hat.
Ich denk dann könnt ihr nix machen...aber ist doch nett von ihm, daß ers ab April erlaubt!
Naja klappt schon irgendwie.
Aber was mich halt so stuzig macht ist sein Gesicht und stottern als ich das mit der kaution gesagt habe.
Ich meine wenn es auf nem Sparbuch wäre,hätte er gesagt nee nee das geht nicht,das ist ja da und da.Aber er wurde schon etwas weißer im Gesicht.
31.01.2009 22:37
Zitat von Caitlin:
Zitat von Gummibärchen_15:
Habt ihr alle Kaution + Zinsen bekommen?
ja haben wir.......
hm.. mein Vermieter sagte mir, dass wir beim Auszug die Kaution ohne Zinsen wieder bekommen, wenn alles ok ist.
31.01.2009 22:38
Zitat von Gummibärchen_15:
Also unsere Vormieter haben die Kaution nicht wieder bekommen! Obwohl hier alles ok war.. Gut die Türe hat sie auch eigener Tasche bezahlt...
Aber sonst war alles ok...
Zwar war sie ne nicht gerade sauber, aber ok
Ich hoffe, dass es mir nicht passiert...
Ich hab auch Angst das falls wir mal ausziehen das wir sie nicht ohne weiteres zurück bekommen
31.01.2009 22:41
Hier lest das mal!!!
Anlage und Verzinsung der Kaution
Der Vermieter muß die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage und Verzinsung muß unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen, ansonsten kann sich der Vermieter wegen des eintretenden Zinsverlustes dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit des höchsten Zinssatz auszuwählen.
Anlage und Verzinsung der Kaution
Der Vermieter muß die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage und Verzinsung muß unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen, ansonsten kann sich der Vermieter wegen des eintretenden Zinsverlustes dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit des höchsten Zinssatz auszuwählen.
31.01.2009 22:42
Und noch etwas!!!
Zahlung der Barkaution
Erhält der Vermieter das Geld in bar, sollte der Mieter aus Beweisgründen eine Quittung darüber verlangen. Im Falle von Überweisungen oder Scheckhingabe läßt sich der Nachweis durch den - hoffentlich aufgehobenen - Kontoauszug führen.
Die Kaution ist geleistet, sobald der Vermieter das Geld erhalten hat. Im Fall der Übergabe ist dies dann der Fall, wenn der Vermieter das Geld in Händen hält, im Fall der Überweisung oder Scheckhingabe, wenn das Geld auf das vom Vermieter angegebene Konto eingetroffen, bzw. gutgeschrieben ist. Irrtümlich falsche Überweisungen gehen daher zu Lasten des Mieters.
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen, § 551 BGB, beginnend mit Beginn des Mietverhältnisses. Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag aber oftmals erst dann unterschreiben, wenn der Mieter die Kaution "auf den Tisch" legt.
Zahlung der Barkaution
Erhält der Vermieter das Geld in bar, sollte der Mieter aus Beweisgründen eine Quittung darüber verlangen. Im Falle von Überweisungen oder Scheckhingabe läßt sich der Nachweis durch den - hoffentlich aufgehobenen - Kontoauszug führen.
Die Kaution ist geleistet, sobald der Vermieter das Geld erhalten hat. Im Fall der Übergabe ist dies dann der Fall, wenn der Vermieter das Geld in Händen hält, im Fall der Überweisung oder Scheckhingabe, wenn das Geld auf das vom Vermieter angegebene Konto eingetroffen, bzw. gutgeschrieben ist. Irrtümlich falsche Überweisungen gehen daher zu Lasten des Mieters.
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen, § 551 BGB, beginnend mit Beginn des Mietverhältnisses. Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag aber oftmals erst dann unterschreiben, wenn der Mieter die Kaution "auf den Tisch" legt.
31.01.2009 22:43
Der Vermieter ist auf Verlangen verpflichtet, dem Mieter Auskunft über Verbleib und gegenwärtige Höhe der Kaution, auch unter Belegvorlage, zu erteilen.
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt