Sozialamt Antrag seid Dezember keine Leistung (Bekannte)
24.05.2024 12:23
Wenn deine Bekannte die Unterlagen abgibt, soll sie sich diese als Kopie abstempeln lassen, damit sie einen Nachweis hat, dass sie sie abgegeben hat
24.05.2024 12:26
Zitat von Zirkonia85:Sehe ich genau so. Es waren mindestens 50.000 Euro, vermutlich aber deutlich mehr. Häuser, auch wenn sie alt sind, sind inzwischen ziemlich viel wert.
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Jaspina1:
...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
Und ich glaube nicht, dass der Betrag „nur“ 50.000€ war. Könnten auch 200 T gewesen sein.
Und da ist es dann völlig richtig und ganz normal, dass gefragt wird, wo das Geld geblieben ist. Da kann man die zuständige SachbearbeiterIn nicht mit "alltägliche Ausgaben und Klassenfahrt" abspeisen. Vermutlich reichen die bisher vorgelegten Unterlagen nicht aus, um den Verbleib des vielen Geldes zu erklären. Deshalb muss die Bekannte entweder noch weitere Nachweise bringen oder bei ihr wurde inzwischen schon festgestellt, dass sie nicht berechtigt ist.
Und letzteres würde ich total verstehen, denn das Geld vom Staat ist für Notlagen da und nicht, weil man nach dem Verprassen von sehr viel Geld jetzt keines mehr hat.
24.05.2024 12:33
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Mimiminime:
Sie soll alle Nachweise einreichen,dann wird das bearbeitet! Eine Behörde kann nur Bewilligen, wenn alles vollständig!! Vorliegt. Und ja, dazu gehören auch Erklärungen, was mit dem Erbe passiert ist sowie Nachweise denn die Aufstockung beim Sozialamt ist eine Sozialleistung, und da sie anscheinend nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat/ wenig muss dort der Antrag gestellt werden ggf. Aufstockend wenn ein geringer Anspruch auf EMR besteht.
Am besten geht ihr das alles zusammen mal durch , vervollständigt es und bittet dann bei einem Termin bei der Sachbearbeitung.
ich weiß von ihr das ein Konto eingerichtet war also ein Rentenversicherungskonto dort war irgendetwas mit 7000 nochwas was eingezahlt wurde.
Die Sachbearbeiterin arbeitet mit ihnen nicht zusammen sie sagte sie hat Briefe rausgeschickt , vor 4 Wochen??? Sie sagt auch das wenn alles zusammen ist sie es vorbei bringen soll , dies macht sie dann und sie lehnt den Antrag ab also sie nimmt ihn nicht an und sagt dann aufeinmal das noch mehr Sachen fehlen , und sie Briefe rausgeschickt hat
Die sind noch immer nicht angekommen , bei ihr wird Post geklaut im Haus... der Briefkasten ist kaputt so das jeder an die Briefe kommt...
wenn der Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden müsste , wieso sagt die Sachbearbeiterin vom Sozialamt das ihr nicht ?
Wenn der Briefkasten kaputt ist oder Briefe geklaut werden dann kann das Amt (bzw Sachbearbeiterin) ja nix dafür. Da muss deine Bekannte selbst schauen wie sie das geregelt bekommt.
Man könnte zb ein Postfach einrichten. Oder es woanders hinschicken lassen.
24.05.2024 13:10
Eigentlich hat sie mit dem Erbe doch gar nichts zu tun. Sie hat ja nicht geerbt, verstehe also eure Aussagen nicht so richtig.
Ihr Mann erhält ja anscheinend Leistungen vom Staat (Bürgergeld). Hier geht es doch aber um seine Erwerbsgeminderte Frau, die weder geerbt hat noch Leistungen erhält.
Dann ist hier ein Satz gefallen, den ich auch befremdlich finde. Dass wir nicht für Leute zahlen, die viel Geld ausgegeben haben und nun mittellos sind. Aber genau das sind meistens die Notlagen, für die wir aufkommen. Ich prüfe bei einem Bettler auch nicht ob er mal viel Geld hatte und entscheide dann, ob ich ihm etwas gebe, sondern er ist jetzt in einer Notlage und ich entscheide ganz aus mir selbst heraus ob ich helfe. In unserem Sozialstaat erwarte ich das gleiche solidarisch, auch wenn wir damit natürlich auch schwarze Schafe füttern, aber es gibt so einige, die ihre Not nicht voraussehen können und wahrscheinlich selber denken "Hätte mir das und das mal gespart dann ginge es mir jetzt nicht so schlecht"
Ihr Mann erhält ja anscheinend Leistungen vom Staat (Bürgergeld). Hier geht es doch aber um seine Erwerbsgeminderte Frau, die weder geerbt hat noch Leistungen erhält.
Dann ist hier ein Satz gefallen, den ich auch befremdlich finde. Dass wir nicht für Leute zahlen, die viel Geld ausgegeben haben und nun mittellos sind. Aber genau das sind meistens die Notlagen, für die wir aufkommen. Ich prüfe bei einem Bettler auch nicht ob er mal viel Geld hatte und entscheide dann, ob ich ihm etwas gebe, sondern er ist jetzt in einer Notlage und ich entscheide ganz aus mir selbst heraus ob ich helfe. In unserem Sozialstaat erwarte ich das gleiche solidarisch, auch wenn wir damit natürlich auch schwarze Schafe füttern, aber es gibt so einige, die ihre Not nicht voraussehen können und wahrscheinlich selber denken "Hätte mir das und das mal gespart dann ginge es mir jetzt nicht so schlecht"
24.05.2024 13:15
Zitat von MamiDiana:
Eigentlich hat sie mit dem Erbe doch gar nichts zu tun. Sie hat ja nicht geerbt, verstehe also eure Aussagen nicht so richtig.
Ihr Mann erhält ja anscheinend Leistungen vom Staat (Bürgergeld). Hier geht es doch aber um seine Erwerbsgeminderte Frau, die weder geerbt hat noch Leistungen erhält.
Dann ist hier ein Satz gefallen, den ich auch befremdlich finde. Dass wir nicht für Leute zahlen, die viel Geld ausgegeben haben und nun mittellos sind. Aber genau das sind meistens die Notlagen, für die wir aufkommen. Ich prüfe bei einem Bettler auch nicht ob er mal viel Geld hatte und entscheide dann, ob ich ihm etwas gebe, sondern er ist jetzt in einer Notlage und ich entscheide ganz aus mir selbst heraus ob ich helfe. In unserem Sozialstaat erwarte ich das gleiche solidarisch, auch wenn wir damit natürlich auch schwarze Schafe füttern, aber es gibt so einige, die ihre Not nicht voraussehen können und wahrscheinlich selber denken "Hätte mir das und das mal gespart dann ginge es mir jetzt nicht so schlecht"
Sozialhilfe wird nur gewährt wenn wirklich nichts anderes mehr ist. Es ist eine Voraussetzung das keine Hilfe durch Angehörige (hier Mann) möglich ist. Demnach spielt sein Einkommen/Vermögen eine Rolle.
Das geschaut wird was mit nicht unerheblichen Vermögen passiert ist bevor man Sozialleistungen erhält halte ich für sinnvoll.
24.05.2024 13:18
Zitat von MamiDiana:
Eigentlich hat sie mit dem Erbe doch gar nichts zu tun. Sie hat ja nicht geerbt, verstehe also eure Aussagen nicht so richtig.
Ihr Mann erhält ja anscheinend Leistungen vom Staat (Bürgergeld). Hier geht es doch aber um seine Erwerbsgeminderte Frau, die weder geerbt hat noch Leistungen erhält.
...
Wenn jemand Sozialleistungen beantragt, dann wird als erstes geprüft, ob es nicht jemanden in der Familie gibt, der für diese Person aufkommen muss. Das können beispielsweise der Ehepartner, die Eltern, erwachsene Kinder etc. sein. Hier in diesem Fall wird vermutlich geprüft, ob nicht der Ehepartner für die Bekannte aufkommen muss. Offenbar reicht es nicht zu sagen: "Weil er selbst Bürgergeld bekommt, ist er davon befreit." denn er hat ja ordentlich viel Geld geerbt.
24.05.2024 13:43
Zitat von nilou:
Zitat von MamiDiana:
Eigentlich hat sie mit dem Erbe doch gar nichts zu tun. Sie hat ja nicht geerbt, verstehe also eure Aussagen nicht so richtig.
Ihr Mann erhält ja anscheinend Leistungen vom Staat (Bürgergeld). Hier geht es doch aber um seine Erwerbsgeminderte Frau, die weder geerbt hat noch Leistungen erhält.
Dann ist hier ein Satz gefallen, den ich auch befremdlich finde. Dass wir nicht für Leute zahlen, die viel Geld ausgegeben haben und nun mittellos sind. Aber genau das sind meistens die Notlagen, für die wir aufkommen. Ich prüfe bei einem Bettler auch nicht ob er mal viel Geld hatte und entscheide dann, ob ich ihm etwas gebe, sondern er ist jetzt in einer Notlage und ich entscheide ganz aus mir selbst heraus ob ich helfe. In unserem Sozialstaat erwarte ich das gleiche solidarisch, auch wenn wir damit natürlich auch schwarze Schafe füttern, aber es gibt so einige, die ihre Not nicht voraussehen können und wahrscheinlich selber denken "Hätte mir das und das mal gespart dann ginge es mir jetzt nicht so schlecht"
Sozialhilfe wird nur gewährt wenn wirklich nichts anderes mehr ist. Es ist eine Voraussetzung das keine Hilfe durch Angehörige (hier Mann) möglich ist. Demnach spielt sein Einkommen/Vermögen eine Rolle.
Das geschaut wird was mit nicht unerheblichen Vermögen passiert ist bevor man Sozialleistungen erhält halte ich für sinnvoll.
Ja es soll natürlich geprüft werden, ob eine Notlage vorliegt, aber ehrlich, das sollte keine 7 Monate dauern. In der Zeit vergrößert sich ja normalerweise die Not ohne Hilfe nur noch mehr.
24.05.2024 13:48
Zitat von Anonym 2 (211219):
Zitat von MamiDiana:
Eigentlich hat sie mit dem Erbe doch gar nichts zu tun. Sie hat ja nicht geerbt, verstehe also eure Aussagen nicht so richtig.
Ihr Mann erhält ja anscheinend Leistungen vom Staat (Bürgergeld). Hier geht es doch aber um seine Erwerbsgeminderte Frau, die weder geerbt hat noch Leistungen erhält.
...
Wenn jemand Sozialleistungen beantragt, dann wird als erstes geprüft, ob es nicht jemanden in der Familie gibt, der für diese Person aufkommen muss. Das können beispielsweise der Ehepartner, die Eltern, erwachsene Kinder etc. sein. Hier in diesem Fall wird vermutlich geprüft, ob nicht der Ehepartner für die Bekannte aufkommen muss. Offenbar reicht es nicht zu sagen: "Weil er selbst Bürgergeld bekommt, ist er davon befreit." denn er hat ja ordentlich viel Geld geerbt.
Ja die Prüfung finde ich vollkommen berechtigt und ich weiß, dass soetwas nicht von heute auf morgen geprüft ist, aber es muss doch in einem zumutbaren Zeitraum möglich sein.
Wenn Sie nicht berechtigt ist, soll sie natürlich auch nichts bekommen. Es muss schon eine Notlage vorliegen.
24.05.2024 14:18
Wann hat denn deine Bekannte die Unterlagen nach gereicht? Vor einem halben Jahr? Letzten Monat? Letzte Woche?
Davon ist ja auch abhängig wie schnell es bearbeitet wird...
Ganz untätig war das Amt ja nicht. Sie haben den Antrag bearbeitet, sonst wäre nicht aufgefallen dass Unterlagen fehlen
Davon ist ja auch abhängig wie schnell es bearbeitet wird...
Ganz untätig war das Amt ja nicht. Sie haben den Antrag bearbeitet, sonst wäre nicht aufgefallen dass Unterlagen fehlen
24.05.2024 15:31
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Jaspina1:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Guten morgen in die Runde.
Ich frage grade für eine Bekannte
Und zwar hat eine Bekannte von mir ihr Ehemann ein Haus geerbt zusammen mit seiner Schwester dieses Haus haben sie 2021 verkauft diese Summe war ein 6 Stelliger Betrag...
Ihr Ehemann ging zu der Zeit arbeiten wurde allerdings letztes Jahr im Frühling arbeitslos.
Das Erbe ist durch Anschaffungen , Rechnungen , Miete von Wohnung, Strom , Lebensmittelkosten , Anschaffungen für Schulsachen , Klassenfahrten , Ticketkosten ect aufgebraucht.
Er bekommt mit den Kindern wieder Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
allerdings ist seine Frau aufgrund von Erwerbsminderung dauerhaft aus dem Antrag beim Jobcenter genullt.
Sie sollte Antrag beim Sozialamt auf Sozialhilfe stellen da sie dauerhaft Erwerbsgemindert ist.
Dieses hat sie im Dezember 2023 gemacht.
Sie hatte alle notwendigen Unterlagen eingereicht allerdings kam die Sachbearbeiterin immer mit neuen Sachen die sie haben wollte dieses haben sie gemacht , Wie z.b Erbschein von 2021 dann Kontoauszüge von dort an, Auflistung des Gesamten Verbrauches usw.
Seid 7 Monaten bekommt sie keine Leistung sie steht ohne Geld da..
Kann jemand helfen was man da machen kann?
Weil das kann es nicht sein das seid 7 Monaten nichts geschieht.
Das klingt für mich so als würden sie einen Betrugsversuch überprüfen. Mindestens 50.000 in 3 Jahren ausgeben - das riecht halt nach Geld vorm Staat verstecken...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
Also ich weiß ja mal nicht, wie Manche leben, aber wir haben allein 1700 EUR Fixkosten im Monat, inkl. Miete. Dazu kommen dann noch Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Klassenfahrten, Schulsachen, Essen &Trinken plus Sprit etc. In Summe sind bei uns jeden Monat über 3000 EUR weg. Und das mal 12 Monate sind schon 36000 EUR. Und das ist für mich kein "Versanden" oder "Verschwenden", wenn ich Geld für den nötigen Lebensunterhalt verwende. DENN der Mann bekommt zwar JETZT Bürgergeld, aber vorher sicherlich nicht, da Vermögen erst aufgebraucht werden muss für diese Dinge. Und erst wenn der Vermögensfreibetrag unterschritten ist, dann wird auch Bürgergeld bewilligt. Meines Wissens nach gibt es derzeit sogar noch einen Freibetrag pro Person von 15.000 EUR (beim Bürgergeld), die man haben darf. Auch für jedes Kind. Bei Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung pro erwachsener Person ebenfalls 10.000 EUR Vermögensfreibetrag plus 500 EUR für jedes minderjährige Kind. Theoretisch dürften sie also mindestens 20.000 EUR vom Erbe über haben, um trotzdem noch leistungsberechtigt zu sein.
24.05.2024 16:20
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Jaspina1:
...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
Also ich weiß ja mal nicht, wie Manche leben, aber wir haben allein 1700 EUR Fixkosten im Monat, inkl. Miete. Dazu kommen dann noch Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Klassenfahrten, Schulsachen, Essen &Trinken plus Sprit etc. In Summe sind bei uns jeden Monat über 3000 EUR weg. Und das mal 12 Monate sind schon 36000 EUR. Und das ist für mich kein "Versanden" oder "Verschwenden", wenn ich Geld für den nötigen Lebensunterhalt verwende. DENN der Mann bekommt zwar JETZT Bürgergeld, aber vorher sicherlich nicht, da Vermögen erst aufgebraucht werden muss für diese Dinge. Und erst wenn der Vermögensfreibetrag unterschritten ist, dann wird auch Bürgergeld bewilligt. Meines Wissens nach gibt es derzeit sogar noch einen Freibetrag pro Person von 15.000 EUR (beim Bürgergeld), die man haben darf. Auch für jedes Kind. Bei Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung pro erwachsener Person ebenfalls 10.000 EUR Vermögensfreibetrag plus 500 EUR für jedes minderjährige Kind. Theoretisch dürften sie also mindestens 20.000 EUR vom Erbe über haben, um trotzdem noch leistungsberechtigt zu sein.
Ich weiss nicht,wie andere Menschen leben.
Aber wir geben keine 3000 Euro Im Monat aus.
Ist mir auch egal,wie andere es handhaben (müssen).
Und Du schreibst es ja selbst-von Eurem regulären Einkommem.Nicht + Summe Xy aus einem Hausverkauf.
Man weiss ja auch um die genaue Summe nicht.
Und wenn der Mann vorher so viel verdient,dass z.B.Wohngeld und /oder Kinderzuschlag nicht bewilligt worden ,dann wäre die Summe Xy ja DAZU gekommen.
Also eigentlich alles nur hypothetische Rechnungen.
24.05.2024 17:05
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Jaspina1:
...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
Also ich weiß ja mal nicht, wie Manche leben, aber wir haben allein 1700 EUR Fixkosten im Monat, inkl. Miete. Dazu kommen dann noch Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Klassenfahrten, Schulsachen, Essen &Trinken plus Sprit etc. In Summe sind bei uns jeden Monat über 3000 EUR weg. Und das mal 12 Monate sind schon 36000 EUR. Und das ist für mich kein "Versanden" oder "Verschwenden", wenn ich Geld für den nötigen Lebensunterhalt verwende. DENN der Mann bekommt zwar JETZT Bürgergeld, aber vorher sicherlich nicht, da Vermögen erst aufgebraucht werden muss für diese Dinge. Und erst wenn der Vermögensfreibetrag unterschritten ist, dann wird auch Bürgergeld bewilligt. Meines Wissens nach gibt es derzeit sogar noch einen Freibetrag pro Person von 15.000 EUR (beim Bürgergeld), die man haben darf. Auch für jedes Kind. Bei Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung pro erwachsener Person ebenfalls 10.000 EUR Vermögensfreibetrag plus 500 EUR für jedes minderjährige Kind. Theoretisch dürften sie also mindestens 20.000 EUR vom Erbe über haben, um trotzdem noch leistungsberechtigt zu sein.
Er hatte das Erbe on top, das passt gar nicht dazu was du schreibst…
24.05.2024 18:37
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 1 (211219):
...
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
Also ich weiß ja mal nicht, wie Manche leben, aber wir haben allein 1700 EUR Fixkosten im Monat, inkl. Miete. Dazu kommen dann noch Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Klassenfahrten, Schulsachen, Essen &Trinken plus Sprit etc. In Summe sind bei uns jeden Monat über 3000 EUR weg. Und das mal 12 Monate sind schon 36000 EUR. Und das ist für mich kein "Versanden" oder "Verschwenden", wenn ich Geld für den nötigen Lebensunterhalt verwende. DENN der Mann bekommt zwar JETZT Bürgergeld, aber vorher sicherlich nicht, da Vermögen erst aufgebraucht werden muss für diese Dinge. Und erst wenn der Vermögensfreibetrag unterschritten ist, dann wird auch Bürgergeld bewilligt. Meines Wissens nach gibt es derzeit sogar noch einen Freibetrag pro Person von 15.000 EUR (beim Bürgergeld), die man haben darf. Auch für jedes Kind. Bei Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung pro erwachsener Person ebenfalls 10.000 EUR Vermögensfreibetrag plus 500 EUR für jedes minderjährige Kind. Theoretisch dürften sie also mindestens 20.000 EUR vom Erbe über haben, um trotzdem noch leistungsberechtigt zu sein.
Er hatte das Erbe on top, das passt gar nicht dazu was du schreibst…
Das war vor drei Jahren. Lass sie eine Terrasse bauen lassen haben oder ein Auto gekauft haben ohne Kredit oder eine neue Küche und schon ist das Geld weg und trotzdem nicht versandet. Andere Leute verschulden sich um solche Beträge. Und ich bezweifle, dass der Mann damit gerechnet hat im Frühjahr 2023 arbeitslos zu werden.
24.05.2024 19:32
Zitat von MamiDiana:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von DieW:
...
Also ich weiß ja mal nicht, wie Manche leben, aber wir haben allein 1700 EUR Fixkosten im Monat, inkl. Miete. Dazu kommen dann noch Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Klassenfahrten, Schulsachen, Essen &Trinken plus Sprit etc. In Summe sind bei uns jeden Monat über 3000 EUR weg. Und das mal 12 Monate sind schon 36000 EUR. Und das ist für mich kein "Versanden" oder "Verschwenden", wenn ich Geld für den nötigen Lebensunterhalt verwende. DENN der Mann bekommt zwar JETZT Bürgergeld, aber vorher sicherlich nicht, da Vermögen erst aufgebraucht werden muss für diese Dinge. Und erst wenn der Vermögensfreibetrag unterschritten ist, dann wird auch Bürgergeld bewilligt. Meines Wissens nach gibt es derzeit sogar noch einen Freibetrag pro Person von 15.000 EUR (beim Bürgergeld), die man haben darf. Auch für jedes Kind. Bei Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung pro erwachsener Person ebenfalls 10.000 EUR Vermögensfreibetrag plus 500 EUR für jedes minderjährige Kind. Theoretisch dürften sie also mindestens 20.000 EUR vom Erbe über haben, um trotzdem noch leistungsberechtigt zu sein.
Er hatte das Erbe on top, das passt gar nicht dazu was du schreibst…
Das war vor drei Jahren. Lass sie eine Terrasse bauen lassen haben oder ein Auto gekauft haben ohne Kredit oder eine neue Küche und schon ist das Geld weg und trotzdem nicht versandet. Andere Leute verschulden sich um solche Beträge. Und ich bezweifle, dass der Mann damit gerechnet hat im Frühjahr 2023 arbeitslos zu werden.
Sie hat doch geschrieben für alltägliche Dinge ging das Erbe drauf.
24.05.2024 20:07
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von MamiDiana:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
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Er hatte das Erbe on top, das passt gar nicht dazu was du schreibst…
Das war vor drei Jahren. Lass sie eine Terrasse bauen lassen haben oder ein Auto gekauft haben ohne Kredit oder eine neue Küche und schon ist das Geld weg und trotzdem nicht versandet. Andere Leute verschulden sich um solche Beträge. Und ich bezweifle, dass der Mann damit gerechnet hat im Frühjahr 2023 arbeitslos zu werden.
Sie hat doch geschrieben für alltägliche Dinge ging das Erbe drauf.
Das erste Wort war Anschaffungen ... danach kamen die alltäglichen Dinge.
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