Sozialamt Antrag seid Dezember keine Leistung (Bekannte)
23.05.2024 17:25
Zitat von Mimiminime:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Hier mal ein paar Möglichkeiten...
Vorschuss beantragen gemäß §42 SGB I
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
oder Antrag auf vorläufige Entscheidung gemäß §44a SGB XII stellen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__44a.ht ml
und ansonsten hätte man noch die Möglichkeit der Untätigkeitsklage beim Sozialgericht...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Und zu manchen Beiträgen hier kann man echt nur den Kopf schütteln. Die Frage der TS war doch ganz klar...
Stimmt, Vorschuss wäre möglich auch das muss aber belegt werden und eine Untätigkeit Klage ist nur möglich,wenn die Behörde wirklich Untätig ist.so wie ich das gelesen habe hat die Bekannte aber nicht alle geforderten Nachweise eingereicht,und da könnte es schwierig werden da die tatsächlich angefordert werden dürfen. Ich würde meine Bekannte unterstützen, schauen dass alles beisammen ist und dann auf Dringlichkeit um Bearbeitung bitten
Ok, ich hatte es jetzt so gelesen, dass noch etwaige Nachweise nachträglich verlangt wurden, die die Bekannte aber auch alle eingereicht hat. Und seitdem wartet sie auf den Bescheid und es passiert nichts.
23.05.2024 17:28
Vielleicht ist die Berechnung beim Amt, bzgl. des Hausverkaufs, ähnlich der Berechnung beim Erbe oder einer Schenkung. Da wird ja auch die Summe aufgerufen, die verschenkt wurde und wenn das nicht länger als 10 Jahre her ist, werden da noch so und so viele Prozent angerechnet.
Beispiel: Schenkt der Vater der einen Tochter 100.000 Euro, damit die andere Tochter nichts bekommt und stirbt nach 3 Jahren, dann sind 30% save, aber die anderen 70% fließen dann doch in die Erbmasse ein.
Eventuell ist das beim Verkauf, bzw. beim Bezug einer deutlich großen Geldsumme ähnlich und wenn der Ehemann nicht klar nachweisen kann, dass die Summe zum Bsp. dafür verwendet wurde, einen Kredit abzulösen, der die Existenz der beiden bedrohte, sondern die Summe einfach so versandet ist, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einfach Pech hat.
Der Staat ist halt keine Kuh, die man einfach immer melken kann.
Beispiel: Schenkt der Vater der einen Tochter 100.000 Euro, damit die andere Tochter nichts bekommt und stirbt nach 3 Jahren, dann sind 30% save, aber die anderen 70% fließen dann doch in die Erbmasse ein.
Eventuell ist das beim Verkauf, bzw. beim Bezug einer deutlich großen Geldsumme ähnlich und wenn der Ehemann nicht klar nachweisen kann, dass die Summe zum Bsp. dafür verwendet wurde, einen Kredit abzulösen, der die Existenz der beiden bedrohte, sondern die Summe einfach so versandet ist, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einfach Pech hat.
Der Staat ist halt keine Kuh, die man einfach immer melken kann.
23.05.2024 17:30
Zitat von Maisie-Mama:
Vielleicht ist die Berechnung beim Amt, bzgl. des Hausverkaufs, ähnlich der Berechnung beim Erbe oder einer Schenkung. Da wird ja auch die Summe aufgerufen, die verschenkt wurde und wenn das nicht länger als 10 Jahre her ist, werden da noch so und so viele Prozent angerechnet.
Beispiel: Schenkt der Vater der einen Tochter 100.000 Euro, damit die andere Tochter nichts bekommt und stirbt nach 3 Jahren, dann sind 30% save, aber die anderen 70% fließen dann doch in die Erbmasse ein.
Eventuell ist das beim Verkauf, bzw. beim Bezug einer deutlich großen Geldsumme ähnlich und wenn der Ehemann nicht klar nachweisen kann, dass die Summe zum Bsp. dafür verwendet wurde, einen Kredit abzulösen, der die Existenz der beiden bedrohte, sondern die Summe einfach so versandet ist, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einfach Pech hat.
Der Staat ist halt keine Kuh, die man einfach immer melken kann.
Das stand ja auch so im Eingangspost, dass das Amt Nachweise dafür verlangt hat, wofür das Geld/Erbe ausgegeben wurde. Und so wie ich das verstanden habe, hat die Bekannte der TS diese Nachweise auch beim Amt vorgelegt.
23.05.2024 17:34
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Maisie-Mama:
Vielleicht ist die Berechnung beim Amt, bzgl. des Hausverkaufs, ähnlich der Berechnung beim Erbe oder einer Schenkung. Da wird ja auch die Summe aufgerufen, die verschenkt wurde und wenn das nicht länger als 10 Jahre her ist, werden da noch so und so viele Prozent angerechnet.
Beispiel: Schenkt der Vater der einen Tochter 100.000 Euro, damit die andere Tochter nichts bekommt und stirbt nach 3 Jahren, dann sind 30% save, aber die anderen 70% fließen dann doch in die Erbmasse ein.
Eventuell ist das beim Verkauf, bzw. beim Bezug einer deutlich großen Geldsumme ähnlich und wenn der Ehemann nicht klar nachweisen kann, dass die Summe zum Bsp. dafür verwendet wurde, einen Kredit abzulösen, der die Existenz der beiden bedrohte, sondern die Summe einfach so versandet ist, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einfach Pech hat.
Der Staat ist halt keine Kuh, die man einfach immer melken kann.
Das stand ja auch so im Eingangspost, dass das Amt Nachweise dafür verlangt hat, wofür das Geld/Erbe ausgegeben wurde. Und so wie ich das verstanden habe, hat die Bekannte der TS diese Nachweise auch beim Amt vorgelegt.
"Das Erbe ist durch Anschaffungen , Rechnungen , Miete von Wohnung, Strom , Lebensmittelkosten , Anschaffungen für Schulsachen , Klassenfahrten , Ticketkosten ect aufgebraucht."
Ja, und das benannte ist eben Versanden. Beim Erbrecht wäre das egal und läuft unter Pech gehabt. Ich könnte mir vorstellen, dass dies beim Amt genauso ist.
23.05.2024 17:39
Zitat von BlödmannVomDienst:Ich habe jetzt noch 3x nachgelesen. So wie ich es verstanden habe, hat die Bekannte zunächst mal alle notwendigen Unterlagen eingereicht. Danach wurden aber noch mehr Unterlagen gefordert. Vermutlich weil durch die ersten Unterlagen noch weitere Fragen aufkamen. Also war die erste "Unterlagen-Lieferung" nicht vollständig.
Zitat von Maisie-Mama:
Vielleicht ist die Berechnung beim Amt, bzgl. des Hausverkaufs, ähnlich der Berechnung beim Erbe oder einer Schenkung. Da wird ja auch die Summe aufgerufen, die verschenkt wurde und wenn das nicht länger als 10 Jahre her ist, werden da noch so und so viele Prozent angerechnet.
Beispiel: Schenkt der Vater der einen Tochter 100.000 Euro, damit die andere Tochter nichts bekommt und stirbt nach 3 Jahren, dann sind 30% save, aber die anderen 70% fließen dann doch in die Erbmasse ein.
Eventuell ist das beim Verkauf, bzw. beim Bezug einer deutlich großen Geldsumme ähnlich und wenn der Ehemann nicht klar nachweisen kann, dass die Summe zum Bsp. dafür verwendet wurde, einen Kredit abzulösen, der die Existenz der beiden bedrohte, sondern die Summe einfach so versandet ist, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einfach Pech hat.
Der Staat ist halt keine Kuh, die man einfach immer melken kann.
Das stand ja auch so im Eingangspost, dass das Amt Nachweise dafür verlangt hat, wofür das Geld/Erbe ausgegeben wurde. Und so wie ich das verstanden habe, hat die Bekannte der TS diese Nachweise auch beim Amt vorgelegt.
Ob die fehlenden Unterlagen jetzt inzwischen komplett dort vorliegen, steht nicht da.
23.05.2024 18:29
Zitat von Sarah2022:
Zitat von BlödmannVomDienst:Ich habe jetzt noch 3x nachgelesen. So wie ich es verstanden habe, hat die Bekannte zunächst mal alle notwendigen Unterlagen eingereicht. Danach wurden aber noch mehr Unterlagen gefordert. Vermutlich weil durch die ersten Unterlagen noch weitere Fragen aufkamen. Also war die erste "Unterlagen-Lieferung" nicht vollständig.
Zitat von Maisie-Mama:
Vielleicht ist die Berechnung beim Amt, bzgl. des Hausverkaufs, ähnlich der Berechnung beim Erbe oder einer Schenkung. Da wird ja auch die Summe aufgerufen, die verschenkt wurde und wenn das nicht länger als 10 Jahre her ist, werden da noch so und so viele Prozent angerechnet.
Beispiel: Schenkt der Vater der einen Tochter 100.000 Euro, damit die andere Tochter nichts bekommt und stirbt nach 3 Jahren, dann sind 30% save, aber die anderen 70% fließen dann doch in die Erbmasse ein.
Eventuell ist das beim Verkauf, bzw. beim Bezug einer deutlich großen Geldsumme ähnlich und wenn der Ehemann nicht klar nachweisen kann, dass die Summe zum Bsp. dafür verwendet wurde, einen Kredit abzulösen, der die Existenz der beiden bedrohte, sondern die Summe einfach so versandet ist, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einfach Pech hat.
Der Staat ist halt keine Kuh, die man einfach immer melken kann.
Das stand ja auch so im Eingangspost, dass das Amt Nachweise dafür verlangt hat, wofür das Geld/Erbe ausgegeben wurde. Und so wie ich das verstanden habe, hat die Bekannte der TS diese Nachweise auch beim Amt vorgelegt.
Ob die fehlenden Unterlagen jetzt inzwischen komplett dort vorliegen, steht nicht da.
Da steht doch aber eindeutig im Eingangspost, dass auch die nachgeforderten Unterlagen eingereicht wurden, wie Erbschein und Co
Zitat:
Sie hatte alle notwendigen Unterlagen eingereicht allerdings kam die Sachbearbeiterin immer mit neuen Sachen die sie haben wollte dieses haben sie gemacht , Wie z.b Erbschein von 2021 dann Kontoauszüge von dort an, Auflistung des Gesamten Verbrauches usw.
23.05.2024 19:22
Am Ende des Tages ist es ja so,dass das Amt nur so handelt,wie es handeln muss.
Und wenn die Frage aufkommt,wo innerhalb einer kurzen Zeit ziemlich viel Geld verblieben ist,wird es wohl auch richtig sein.
Im geringsten Fall 50.000 Euro...Natürlich sollte da nachgefragt werden.
Und wenn die Frage aufkommt,wo innerhalb einer kurzen Zeit ziemlich viel Geld verblieben ist,wird es wohl auch richtig sein.
Im geringsten Fall 50.000 Euro...Natürlich sollte da nachgefragt werden.
24.05.2024 06:52
Zitat von Anonym 1 (211219):
Guten morgen in die Runde.
Ich frage grade für eine Bekannte
Und zwar hat eine Bekannte von mir ihr Ehemann ein Haus geerbt zusammen mit seiner Schwester dieses Haus haben sie 2021 verkauft diese Summe war ein 6 Stelliger Betrag...
Ihr Ehemann ging zu der Zeit arbeiten wurde allerdings letztes Jahr im Frühling arbeitslos.
Das Erbe ist durch Anschaffungen , Rechnungen , Miete von Wohnung, Strom , Lebensmittelkosten , Anschaffungen für Schulsachen , Klassenfahrten , Ticketkosten ect aufgebraucht.
Er bekommt mit den Kindern wieder Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
allerdings ist seine Frau aufgrund von Erwerbsminderung dauerhaft aus dem Antrag beim Jobcenter genullt.
Sie sollte Antrag beim Sozialamt auf Sozialhilfe stellen da sie dauerhaft Erwerbsgemindert ist.
Dieses hat sie im Dezember 2023 gemacht.
Sie hatte alle notwendigen Unterlagen eingereicht allerdings kam die Sachbearbeiterin immer mit neuen Sachen die sie haben wollte dieses haben sie gemacht , Wie z.b Erbschein von 2021 dann Kontoauszüge von dort an, Auflistung des Gesamten Verbrauches usw.
Seid 7 Monaten bekommt sie keine Leistung sie steht ohne Geld da..
Kann jemand helfen was man da machen kann?
Weil das kann es nicht sein das seid 7 Monaten nichts geschieht.
Das klingt für mich so als würden sie einen Betrugsversuch überprüfen. Mindestens 50.000 in 3 Jahren ausgeben - das riecht halt nach Geld vorm Staat verstecken...
24.05.2024 08:56
Zitat von Mimiminime:
Sie soll alle Nachweise einreichen,dann wird das bearbeitet! Eine Behörde kann nur Bewilligen, wenn alles vollständig!! Vorliegt. Und ja, dazu gehören auch Erklärungen, was mit dem Erbe passiert ist sowie Nachweise denn die Aufstockung beim Sozialamt ist eine Sozialleistung, und da sie anscheinend nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat/ wenig muss dort der Antrag gestellt werden ggf. Aufstockend wenn ein geringer Anspruch auf EMR besteht.
Am besten geht ihr das alles zusammen mal durch , vervollständigt es und bittet dann bei einem Termin bei der Sachbearbeitung.
ich weiß von ihr das ein Konto eingerichtet war also ein Rentenversicherungskonto dort war irgendetwas mit 7000 nochwas was eingezahlt wurde.
Die Sachbearbeiterin arbeitet mit ihnen nicht zusammen sie sagte sie hat Briefe rausgeschickt , vor 4 Wochen??? Sie sagt auch das wenn alles zusammen ist sie es vorbei bringen soll , dies macht sie dann und sie lehnt den Antrag ab also sie nimmt ihn nicht an und sagt dann aufeinmal das noch mehr Sachen fehlen , und sie Briefe rausgeschickt hat
Die sind noch immer nicht angekommen , bei ihr wird Post geklaut im Haus... der Briefkasten ist kaputt so das jeder an die Briefe kommt...
wenn der Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden müsste , wieso sagt die Sachbearbeiterin vom Sozialamt das ihr nicht ?
24.05.2024 09:02
Zitat von Mimiminime:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Hier mal ein paar Möglichkeiten...
Vorschuss beantragen gemäß §42 SGB I
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
oder Antrag auf vorläufige Entscheidung gemäß §44a SGB XII stellen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__44a.ht ml
und ansonsten hätte man noch die Möglichkeit der Untätigkeitsklage beim Sozialgericht...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Und zu manchen Beiträgen hier kann man echt nur den Kopf schütteln. Die Frage der TS war doch ganz klar...
Stimmt, Vorschuss wäre möglich auch das muss aber belegt werden und eine Untätigkeit Klage ist nur möglich,wenn die Behörde wirklich Untätig ist.so wie ich das gelesen habe hat die Bekannte aber nicht alle geforderten Nachweise eingereicht,und da könnte es schwierig werden da die tatsächlich angefordert werden dürfen. Ich würde meine Bekannte unterstützen, schauen dass alles beisammen ist und dann auf Dringlichkeit um Bearbeitung bitten
Die Bekannte hat alle unterlagen eingereicht sie kommt immer mit noch mehr Sachen die eingereicht werden müssen , es kommt kleckerweise wenn sie alles abgeben möchte damit es bearbeitet werden kann
wie gesagt die Sachbearbeiterin arbeitet mit ihr nicht zusammen sie wollte gestern eine E-Mail rausschicken , an dingen die noch fehlen also Die Unterlagen die noch fehlen , sie hat es noch immer nicht erhalten von der Sachbearbeiterin..
Sie hat auch schon 2 mal beschwerde eingelegt bei der Chefin vom Sozialamt und die sagten die kümmern sich drum , was aber bis jetzt noch immer nicht geschehen ist.
24.05.2024 10:05
Ich denke, das dem Amt nicht alle Nachweise zum Verbrauch des Erbes erbracht worden sind und sie deswegen von ausgehen, das noch Vermögen vorhanden ist.
Wenn er zb 100T geerbt und nur 30.000€ Ausgaben nachweisen kann. Fragen sie sich zu Rest, was mit dem restlichen Geld ist
Wenn er zb 100T geerbt und nur 30.000€ Ausgaben nachweisen kann. Fragen sie sich zu Rest, was mit dem restlichen Geld ist
24.05.2024 10:23
Zitat von Jaspina1:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Guten morgen in die Runde.
Ich frage grade für eine Bekannte
Und zwar hat eine Bekannte von mir ihr Ehemann ein Haus geerbt zusammen mit seiner Schwester dieses Haus haben sie 2021 verkauft diese Summe war ein 6 Stelliger Betrag...
Ihr Ehemann ging zu der Zeit arbeiten wurde allerdings letztes Jahr im Frühling arbeitslos.
Das Erbe ist durch Anschaffungen , Rechnungen , Miete von Wohnung, Strom , Lebensmittelkosten , Anschaffungen für Schulsachen , Klassenfahrten , Ticketkosten ect aufgebraucht.
Er bekommt mit den Kindern wieder Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
allerdings ist seine Frau aufgrund von Erwerbsminderung dauerhaft aus dem Antrag beim Jobcenter genullt.
Sie sollte Antrag beim Sozialamt auf Sozialhilfe stellen da sie dauerhaft Erwerbsgemindert ist.
Dieses hat sie im Dezember 2023 gemacht.
Sie hatte alle notwendigen Unterlagen eingereicht allerdings kam die Sachbearbeiterin immer mit neuen Sachen die sie haben wollte dieses haben sie gemacht , Wie z.b Erbschein von 2021 dann Kontoauszüge von dort an, Auflistung des Gesamten Verbrauches usw.
Seid 7 Monaten bekommt sie keine Leistung sie steht ohne Geld da..
Kann jemand helfen was man da machen kann?
Weil das kann es nicht sein das seid 7 Monaten nichts geschieht.
Das klingt für mich so als würden sie einen Betrugsversuch überprüfen. Mindestens 50.000 in 3 Jahren ausgeben - das riecht halt nach Geld vorm Staat verstecken...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
24.05.2024 11:33
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Jaspina1:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Guten morgen in die Runde.
Ich frage grade für eine Bekannte
Und zwar hat eine Bekannte von mir ihr Ehemann ein Haus geerbt zusammen mit seiner Schwester dieses Haus haben sie 2021 verkauft diese Summe war ein 6 Stelliger Betrag...
Ihr Ehemann ging zu der Zeit arbeiten wurde allerdings letztes Jahr im Frühling arbeitslos.
Das Erbe ist durch Anschaffungen , Rechnungen , Miete von Wohnung, Strom , Lebensmittelkosten , Anschaffungen für Schulsachen , Klassenfahrten , Ticketkosten ect aufgebraucht.
Er bekommt mit den Kindern wieder Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
allerdings ist seine Frau aufgrund von Erwerbsminderung dauerhaft aus dem Antrag beim Jobcenter genullt.
Sie sollte Antrag beim Sozialamt auf Sozialhilfe stellen da sie dauerhaft Erwerbsgemindert ist.
Dieses hat sie im Dezember 2023 gemacht.
Sie hatte alle notwendigen Unterlagen eingereicht allerdings kam die Sachbearbeiterin immer mit neuen Sachen die sie haben wollte dieses haben sie gemacht , Wie z.b Erbschein von 2021 dann Kontoauszüge von dort an, Auflistung des Gesamten Verbrauches usw.
Seid 7 Monaten bekommt sie keine Leistung sie steht ohne Geld da..
Kann jemand helfen was man da machen kann?
Weil das kann es nicht sein das seid 7 Monaten nichts geschieht.
Das klingt für mich so als würden sie einen Betrugsversuch überprüfen. Mindestens 50.000 in 3 Jahren ausgeben - das riecht halt nach Geld vorm Staat verstecken...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
24.05.2024 11:53
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Zitat von Jaspina1:
Zitat von Anonym 1 (211219):
Guten morgen in die Runde.
Ich frage grade für eine Bekannte
Und zwar hat eine Bekannte von mir ihr Ehemann ein Haus geerbt zusammen mit seiner Schwester dieses Haus haben sie 2021 verkauft diese Summe war ein 6 Stelliger Betrag...
Ihr Ehemann ging zu der Zeit arbeiten wurde allerdings letztes Jahr im Frühling arbeitslos.
Das Erbe ist durch Anschaffungen , Rechnungen , Miete von Wohnung, Strom , Lebensmittelkosten , Anschaffungen für Schulsachen , Klassenfahrten , Ticketkosten ect aufgebraucht.
Er bekommt mit den Kindern wieder Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
allerdings ist seine Frau aufgrund von Erwerbsminderung dauerhaft aus dem Antrag beim Jobcenter genullt.
Sie sollte Antrag beim Sozialamt auf Sozialhilfe stellen da sie dauerhaft Erwerbsgemindert ist.
Dieses hat sie im Dezember 2023 gemacht.
Sie hatte alle notwendigen Unterlagen eingereicht allerdings kam die Sachbearbeiterin immer mit neuen Sachen die sie haben wollte dieses haben sie gemacht , Wie z.b Erbschein von 2021 dann Kontoauszüge von dort an, Auflistung des Gesamten Verbrauches usw.
Seid 7 Monaten bekommt sie keine Leistung sie steht ohne Geld da..
Kann jemand helfen was man da machen kann?
Weil das kann es nicht sein das seid 7 Monaten nichts geschieht.
Das klingt für mich so als würden sie einen Betrugsversuch überprüfen. Mindestens 50.000 in 3 Jahren ausgeben - das riecht halt nach Geld vorm Staat verstecken...
sie hat kein Geld versteckt , das Geld ist alles schon ausgegeben
Das mag ja sein.
Aber im wenigsten Fall 50.000 in 3 Jahren nur für Klassenfahrten und alltägliche Dinge?
Ich kann das Geld auch mit Schlag ausgeben für einen gewissen Gegenwert( teures Auto,Gold ,Schmuck) und muss das dann beim.Amt angeben.
Denn durch den Verkauf der Gegenstände könnte ich mich über einen gewisse Zeitraum selbst erhalten und muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen.
Als Beispiel-
Xy hat immer gut verdient,hat sich ne 500.Quadrameter große Villa für 2 Millionen gebaut und kommt aus welchen Gründen auch immer in den Bürgergeldbezug.Ich behaupte mal,dass XY erstmal seine Villa verkaufen muss und von dem Geld sein Leben bestreiten.
Vielleicht irre ich mich auch,aber so wäre es für mich und mekn Gefühl richtig.
Und ich glaube nicht, dass der Betrag „nur“ 50.000€ war. Könnten auch 200 T gewesen sein.
- Dieses Thema wurde 9 mal gemerkt