Rausfall aus Familenversicherung (KV)
09.10.2013 15:51
Bist du denn nicht über die Elterngeldstelle versichert? So ist es meiner Meinung nach bei mir. Ich bin bei meiner Krankenkasse versichert und entweder die Krankenkasse selbst oder die Elternegldstelle übernimmt die Beiträge.
09.10.2013 16:28
Zitat von maxmaja:
Bist du denn nicht über die Elterngeldstelle versichert? So ist es meiner Meinung nach bei mir. Ich bin bei meiner Krankenkasse versichert und entweder die Krankenkasse selbst oder die Elternegldstelle übernimmt die Beiträge.
laut internet ist das nur der fall, wenn man vorher gearbeitet hat
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09.10.2013 16:42
Den 400 Euro Job gibt es nicht mehr, sind jetzt 450 Euro.
@TS wenn du vor der Geburt deines Kindes bereits Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV gewesen wärst, dann würdest du für die Zeit in der Elterngeld gezahlt wird und generell in der Elternzeit beitragsfrei versichert. Da du aber aus der Familienversicherung kommst, bleibt dir nichts anderes über als dich selbst zu versichern, also wenn das Elterngeld komplett ausgezahlt ist.
@TS wenn du vor der Geburt deines Kindes bereits Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV gewesen wärst, dann würdest du für die Zeit in der Elterngeld gezahlt wird und generell in der Elternzeit beitragsfrei versichert. Da du aber aus der Familienversicherung kommst, bleibt dir nichts anderes über als dich selbst zu versichern, also wenn das Elterngeld komplett ausgezahlt ist.
09.10.2013 16:55
Wenn du Elterngeld bezieht bist du eigentlich über die Stadt versichert.
09.10.2013 18:44
Zitat von shadow:
Wenn du Elterngeld bezieht bist du eigentlich über die Stadt versichert.
nein - nur wenn man vorher gearbeitet hat!
ansosnten muss man sich selber versichern oder in die gamilienversicherung des mannes
10.10.2013 07:31
Zitat von zartbitter:
Zitat von maxmaja:
Bist du denn nicht über die Elterngeldstelle versichert? So ist es meiner Meinung nach bei mir. Ich bin bei meiner Krankenkasse versichert und entweder die Krankenkasse selbst oder die Elternegldstelle übernimmt die Beiträge.
laut internet ist das nur der fall, wenn man vorher gearbeitet hat![]()
Ah ok. Daher kommt das.
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10.10.2013 12:47
@ zarti
das was ihr an die KK bezahlt sind wahrscheinlich die Umlagen.
U1 und U2.
Die eine für den Fall das der AN krank ist und die zweite ist für den Mutterschutz bestimmt.
Dein Freund muss dir ja weiter Lohn zahlen wenn du im MuSchu bist und diesen bekommt er dann eben durch die U2 erstattet.
Wenn ein AN krank ist bekommt er auch weiterhin Lohn und diesen bekommt dein Freund dann je nach Satz teilweise über die U1 erstattet.
Deswegen die Abgaben
Und krankenversichert ist man tatsächlich erst ab 450,01€.
@TS
gibt keine andere Möglichkeit als dich selbst zu versichern und die 150€ monatlich zu zahlen.
das was ihr an die KK bezahlt sind wahrscheinlich die Umlagen.
U1 und U2.
Die eine für den Fall das der AN krank ist und die zweite ist für den Mutterschutz bestimmt.
Dein Freund muss dir ja weiter Lohn zahlen wenn du im MuSchu bist und diesen bekommt er dann eben durch die U2 erstattet.
Wenn ein AN krank ist bekommt er auch weiterhin Lohn und diesen bekommt dein Freund dann je nach Satz teilweise über die U1 erstattet.
Deswegen die Abgaben
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Und krankenversichert ist man tatsächlich erst ab 450,01€.
@TS
gibt keine andere Möglichkeit als dich selbst zu versichern und die 150€ monatlich zu zahlen.
10.10.2013 12:49
Zitat von nani26mz:
Den 400 Euro Job gibt es nicht mehr, sind jetzt 450 Euro.
@TS wenn du vor der Geburt deines Kindes bereits Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV gewesen wärst, dann würdest du für die Zeit in der Elterngeld gezahlt wird und generell in der Elternzeit beitragsfrei versichert. Da du aber aus der Familienversicherung kommst, bleibt dir nichts anderes über als dich selbst zu versichern, also wenn das Elterngeld komplett ausgezahlt ist.
wenn man umgestellt hat, dann schon^^ ich verdiene weiterhin meine 400€ in meinem nebenjob
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10.10.2013 12:51
Zitat von zlatka:
@ zarti
das was ihr an die KK bezahlt sind wahrscheinlich die Umlagen.
U1 und U2.
Die eine für den Fall das der AN krank ist und die zweite ist für den Mutterschutz bestimmt.
Dein Freund muss dir ja weiter Lohn zahlen wenn du im MuSchu bist und diesen bekommt er dann eben durch die U2 erstattet.
Wenn ein AN krank ist bekommt er auch weiterhin Lohn und diesen bekommt dein Freund dann je nach Satz teilweise über die U1 erstattet.
Deswegen die Abgaben![]()
Und krankenversichert ist man tatsächlich erst ab 450,01€.
@TS
gibt keine andere Möglichkeit als dich selbst zu versichern und die 150€ monatlich zu zahlen.
im ernst - ich krieg den lohn vom 400€ job weiter, wenn ich im muschu bin???? ja sehr geil^^
die anderen 400€ angestellten bei ihm werden aber definitiv nicht in den muschu gehen - da männlich oder zu alt (putzfrau, 65J.).... aber danke für die erklärung
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muss dann mit der steuergöttin mal reden, wie das ist, wär ja toll, wenn er in der zeit mein gehalt wieder bekommt
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10.10.2013 12:56
das stimmt so nicht du bist bis zu drei jahren kv wenn du vorher selbst eingezahlt hast u nur 450€ job muss hier nicht ausreichend sein, da du, wenn du bis dato nur familie versichert warst, dennoch zuzahlung fällig werden kann nur nicht so hoch. u mit 150 faehrst du gut aber ist da echt schon dein kind mit drin...
Zitat von zartbitter:
such dir doch nen job, zumindest auf 400€ - dann bist du doch wieder ganz normal krankenversichert![]()
eigentlich weiss man das ja vorher, dass man nach der elternzeit selbst für die KV sorgen muss..... deswegen werde ich zb (unabhängig davon, ob wir bis dahin heiraten oder nicht) das elterngeld auf 2 jahre aufteilen und danach wieder arbeiten gehen![]()
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