Mütter- und Schwangerenforum

Krankenkasse kündigt mir 6 Wochen vor ET fristlos!

Gehe zu Seite:
Mutterdingsi
18238 Beiträge
28.08.2011 19:17
Zitat von rinchensarina:

ach je, du arme..
weiss gar nicht was ich sagen soll!
DARF man eine Schwangere aus der Kasse schmeissen?
Das wird mir morgen hoffentlich der Anwalt sagen.
Mutterdingsi
18238 Beiträge
28.08.2011 19:18
Zitat von miaa:

Zitat von Mutterdingsi:

Zitat von miaa:

Zitat von babyjule:

Zitat von Mutterdingsi:

Zitat von babyjule:

Also ich habe mal bei einer GKV gearbeitet und weiß ein paar Sachen...

Soweit ich weiß, muss man vor Vertragsabschluss bei einer PKV angeben, wenn man (chronische ) Krankheiten hat!

Da du aber ja von dieser nichts wusstest, ist die Küdigung nicht gerechtfertigt.
Bin auch sehr gespannt, was dein Anwalt sagt und ICH würde damit an die Öffentlichkeit gehen!

" Schwangere wird fristlos kurz vor ET von KK gekündigt" das kommt in die Medien!
Den Punkt werde ich morgen auch mit dem Anwalt besprechen.

Und nochmal ganz ehrlich: Wenn ich von so einer schwerwiegenden Erkrankung wüsste, dann hätte ich das gesagt. Ich hab ja auch alle OPs und Bänderrisse angegeben ...


eben!
und wieso solltest du eine Krankheit verheimlichen, die ja eigentlich eh keine "zusatzkosten" verursachen... ( ich selbst habe PCO )
sie sollten sich lieber für dich freuen, das du doch schwanger geworden bist!

Finde es eh schon schlimm genug, das viele in einer GKV gefragt werden ob sie chronische Krankheiten haben... Finde das geht keinen an!
Aber "kranke" menschen kosten ja die KK viel Geld....


In der GKV wirst du doch nicht nach Krankeiten gefragt - das wäre mir neu das ist nur in der PKV so was auch richtig ist sonst würden viel zu viele Kranke in die PKV wechseln (die können) wenn sie krank sind und die Beiträge könnten von der Versichertengemeinschaft nicht mehr bezahlt werden.
Die haben nach chronischen Erkrankungen gefragt, deshalb habe ich ja auch die Bänderrisse angeben.
Wenn der Agent nach Medis gefragt hat, hab ich sicher auch die Pille angegben ...

Aber du bist doch in der privaten also PKV nicht GKV oder?
Ich bin privat.
miaa
15612 Beiträge
28.08.2011 19:20
Zitat von rinchensarina:

ach je, du arme..
weiss gar nicht was ich sagen soll!
DARF man eine Schwangere aus der Kasse schmeissen?

Ja wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht besteht darf man auch einen todkranken rauswerfen aber in ihrem Fall seh ich das eigentlich als Fehler des Arztes also zumindest ist er Mitschuld und ich würde auf alle Fälle mit ihm sprechen.
rinchensarina
23180 Beiträge
28.08.2011 19:26
Zitat von Mutterdingsi:

Zitat von rinchensarina:

ach je, du arme..
weiss gar nicht was ich sagen soll!
DARF man eine Schwangere aus der Kasse schmeissen?
Das wird mir morgen hoffentlich der Anwalt sagen.
ich drück dir soooo die daumen
vollzeitmama
11699 Beiträge
28.08.2011 19:27
Falls alle Stricke reißen: Wie ist denn dein Mann versichert? Vielleicht wirst du in die Familienkasse mit reingenommen. Also familienversichert.
Mutterdingsi
18238 Beiträge
28.08.2011 19:28
Zitat von vollzeitmama:

Falls alle Stricke reißen: Wie ist denn dein Mann versichert? Vielleicht wirst du in die Familienkasse mit reingenommen. Also familienversichert.
Haben wir am Freitag gleich gefragt ... der ist gesetzlich und deshalb geht es nicht Aber notfalls ist unser Kind bei ihm mitversichert.
rinchensarina
23180 Beiträge
28.08.2011 19:29
trotzdem ne frechheit, also grad als schwangere sollte man doch geschützt sein
28.08.2011 19:30
Zitat von miaa:

Zitat von rinchensarina:

ach je, du arme..
weiss gar nicht was ich sagen soll!
DARF man eine Schwangere aus der Kasse schmeissen?

Ja wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht besteht darf man auch einen todkranken rauswerfen aber in ihrem Fall seh ich das eigentlich als Fehler des Arztes also zumindest ist er Mitschuld und ich würde auf alle Fälle mit ihm sprechen.

Das Problem ist ja, daß der FA, der diese Verdachtsdiagnose gestellt hat, nicht mehr arbeitet. Er ist in Pension gegangen, dh der neue FA von Mutterdingsi hat die Praxis übernommen, hat diese Diagnose also nie gestellt. Der neue FA wußte also auch nichts davon.
vollzeitmama
11699 Beiträge
28.08.2011 19:30
Zitat von Mutterdingsi:

Zitat von vollzeitmama:

Falls alle Stricke reißen: Wie ist denn dein Mann versichert? Vielleicht wirst du in die Familienkasse mit reingenommen. Also familienversichert.
Haben wir am Freitag gleich gefragt ... der ist gesetzlich und deshalb geht es nicht Aber notfalls ist unser Kind bei ihm mitversichert.


Geht gar nicht? Also in unserer Tageszeitung war auch mal so ein ähnlicher Fall und da hat sich die Familie dann bei der KK (gesetzlich) bedankt, dass sie den Vater so bürokratielos und schnell übernommen haben. War aber vielleicht auch eine Ausnahmen.
Mutterdingsi
18238 Beiträge
28.08.2011 19:32
Ich hab jetzt sämtliche Unterlagen zusammen gesucht ... menno - muss ich jetzt alle Rechnungen seit 2008 chronologisch für den Anwalt ordnen oder meint Ihr, es reicht, die entsprechenden FA-Rechnungen, die strittig sind, exemplarisch heraus zu nehmen? Würdet Ihr alle Rechnungen mitnehmen (ich soll ja nicht über 5 kg heben )?
Mutterdingsi
18238 Beiträge
28.08.2011 19:33
Zitat von vollzeitmama:

Zitat von Mutterdingsi:

Zitat von vollzeitmama:

Falls alle Stricke reißen: Wie ist denn dein Mann versichert? Vielleicht wirst du in die Familienkasse mit reingenommen. Also familienversichert.
Haben wir am Freitag gleich gefragt ... der ist gesetzlich und deshalb geht es nicht Aber notfalls ist unser Kind bei ihm mitversichert.


Geht gar nicht? Also in unserer Tageszeitung war auch mal so ein ähnlicher Fall und da hat sich die Familie dann bei der KK (gesetzlich) bedankt, dass sie den Vater so bürokratielos und schnell übernommen haben. War aber vielleicht auch eine Ausnahmen.
Zunächst einmal hieß es telefonisch nein. Aber ich werd da nochmal nachfragen - genauso wie ich meine Rechtschutzversicherung nochmal fragen werde, ob sie nicht doch übernehmen.
HelloKitty007
9409 Beiträge
28.08.2011 19:36
Zitat von Mutterdingsi:

Zitat von vollzeitmama:

Falls alle Stricke reißen: Wie ist denn dein Mann versichert? Vielleicht wirst du in die Familienkasse mit reingenommen. Also familienversichert.
Haben wir am Freitag gleich gefragt ... der ist gesetzlich und deshalb geht es nicht Aber notfalls ist unser Kind bei ihm mitversichert.


Such dir trotzdem für die Zukunft eine andere..bzw. versichere dich doch bei einer gesetzlichen selber...da hast du nämlich später die Möglichkeit, " normal" durch den Ag versichert zu sein..bleibst du zu lange in der Privaten, kommst da nämlich nicht mehr raus. Und man kann ja auch Zusatzversicherungen abschliessen, so hast du die selber Behandlung, als wenn du rein Privat wärest, aber du hast sicher nicht solche probleme wie jetzt...
Meine Mutter ist so versichert....
miaa
15612 Beiträge
28.08.2011 19:36
Zitat von eventa:

Zitat von miaa:

Zitat von rinchensarina:

ach je, du arme..
weiss gar nicht was ich sagen soll!
DARF man eine Schwangere aus der Kasse schmeissen?

Ja wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht besteht darf man auch einen todkranken rauswerfen aber in ihrem Fall seh ich das eigentlich als Fehler des Arztes also zumindest ist er Mitschuld und ich würde auf alle Fälle mit ihm sprechen.

Das Problem ist ja, daß der FA, der diese Verdachtsdiagnose gestellt hat, nicht mehr arbeitet. Er ist in Pension gegangen, dh der neue FA von Mutterdingsi hat die Praxis übernommen, hat diese Diagnose also nie gestellt. Der neue FA wußte also auch nichts davon.

Oh Nein das ist ja echt zum ko... Sorry!!!! Und der neue Arzt hat die alten Unterlagen übernommen??? Also ich denke es bringt auf alle Fälle was wenn man mit dem neuen Arzt spricht, vielleicht kann er der PKV klar machen das diese Diagnose falsch ist. Als privat Patient bist du Kunde beim Arzt deshalb würde ich ihm das mal klar machen was diese Notiz für dich bedeutet!!!! Es tut mir so leid
miaa
15612 Beiträge
28.08.2011 19:38
Zitat von Mutterdingsi:

Ich hab jetzt sämtliche Unterlagen zusammen gesucht ... menno - muss ich jetzt alle Rechnungen seit 2008 chronologisch für den Anwalt ordnen oder meint Ihr, es reicht, die entsprechenden FA-Rechnungen, die strittig sind, exemplarisch heraus zu nehmen? Würdet Ihr alle Rechnungen mitnehmen (ich soll ja nicht über 5 kg heben )?

Nimm die mit die eine Bedeutung der Kündigung haben brauchst jetzt keine vom Zahnarzt z.B
28.08.2011 19:42
Zitat von miaa:

Zitat von Krümelchen223:

der Hammer ist ja, dass sie im moment ohne KV da steht. Zur Gesetzlichen kann sie ja nicht mal eben so gehen.

Das ist richtig Mist!!!!!! Und kann in der SS sicher keiner gebrauchen. Nein kann sie nicht außer sie hat ein Sozialversicherungspflichtiges Einkommen dann wird sie pflichtversichert.... Aber man sollte nicht immer NUR die Schuld beim Versicherer suchen sonder sich auch mal Fragen warum sich ein Arzt so eine Diagnose notiert ohne den Patienten darüber zu informieren!!!! ! Die Ärzte gehen viel zu leichtfertig mit ihren Diagnosen um und Wissen garnicht was sie damit anrichten können!!!
Wenn die TS es aber wirklich nicht hat dann könnte evtl. ein Gutachten eines anderen Arztes helfen.

Der ist aber, soweit ich das verstanden habe, im Ruhestand
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 15 mal gemerkt