Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld in der SS

Gehe zu Seite:
FräuleinS
3658 Beiträge
13.12.2014 12:56
iCh habe mit 20 meine Ausbildung abgebrochen, da ich schwanger wurde und es eh nicht das war, was ich wollte und konnte. Habe aber gleichzeitig mich neu beworben, wo ich auch angenommen wurde. Da ich allerdings in elternzeit ging habe ich die Ausbildung auf ein weiteres Jahr verschoben. Die Bescheinigung des Ausbildungsplatzes habe ich an die Familienkasse geschickt, sodass ich weiterhin Geld bekam.
maxmaja
1643 Beiträge
13.12.2014 14:14
Zitat von Anonym 176869:

Zitat von Aurelchen2011:

Hmm mal gegooglet?


Versucht doch keinen ähnlichen Fall gefunden. Einer Seits finde ich nur das man in der Ss Kindergeld Bis zur Geburt des Kindes bekommt und auch das wenn man Ausbildungs suchend ist das man dann Kindergeld bekommt. Doch ob das auch zusammen gilt und dazu wenn man arbeits unfähig erklärt ist momentan das auch noch gilt weiß ich leider nicht

Daher hoffe ich das jemand sich vielleicht besser auskennt als wir


Bei mir war es ähnlich. Ich war auch nicht in der Lage meine Ausbildung fortzuführen, auch aus gesundheitlichen Gründen. Deine Mutter hätte die beendigung der Ausbildung sofort melden müssen. Es ist also rechtens. Wenn es ganz schlecht läuft, bekommt sie sogar noch eine Anzeige, wenn sie nicht sofort alles auf einmal zurückzahlen kann. Meldet euch dort noch einmal und fragt nach einer Ratenzahlung. So umgeht ihr zumindest die Anzeige. Alles andere ist leider so rechtens, da du nach deinem 18. Geburtstag nur einen Anspruch auf Kindergeld hast, wenn du einer Ausbildung nachgehst.
Blue83
2158 Beiträge
13.12.2014 15:29
Ihr hättet es Ordnungsgemäß melden müssen,ist dieses nicht passiert kann das Amt das Kindergeld zurückfordern..und wenn die Dame die Ausbildungssuchend eingetragen hat,hättet Ihr Euch trotzdem vergewissern müssen das dass mit der Kindergeldkasse geregelt ist. ( Wenn man sich auf andere verlässt ist man manchmal verlassen,ist leider so )

13.12.2014 16:27
also bekommt man denn nun in der Elternzeit weiter Kindergeld für sich selbst wenn man in einer ausbildung steckt? ich seh da nämlich auch noch nicht ganz durch

Hab im August meine neue ausbildung angefangen und bin nun schon im muschu und wollte dann bis zum nächsten schulstart in elternzeit gehen...bekomme ich dann trotzdem weiterhin kindergeld für mich?
steph28
4167 Beiträge
13.12.2014 22:47
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Janna:

Ich kenn das auch so; das Arbeitsamt verlangt von einem wenn man unter 25 ist das man Kindergeld beantragt sobald man ausbildungssuchend gemeldet ist.

Wenn man normal Arbeitssuchend gemeldet ist, steht's einem nicht zu.

Ich würde zum Arbeitsamt gehen und nachfragen.

Wenn du nämlich tatsächlich das Geld nicht rechtens erhalten hast, so hast du ja auch gleichzeitig zuwenig Geld vom Amt erhalten. Das würde sich aufheben.

LG!


da sie jetzt aber schwanger ist hat sie dieses verwürgt --denn in dne 2jahren hätte sie einen Platz finden können.

keiner kommt hier hast du einen Ausbildungsplatz dafür muss man was tun...


Du hast mich grade so zum Lachen gebracht Ich danke dir!
13.12.2014 23:32
Zitat von jolie90:

also bekommt man denn nun in der Elternzeit weiter Kindergeld für sich selbst wenn man in einer ausbildung steckt? ich seh da nämlich auch noch nicht ganz durch

Hab im August meine neue ausbildung angefangen und bin nun schon im muschu und wollte dann bis zum nächsten schulstart in elternzeit gehen...bekomme ich dann trotzdem weiterhin kindergeld für mich?
Ruf am besten bei der Familienkasse an, theoretisch dürftest du es
ja nicht kriegen da du weder in Ausbildung (die pausiert ja) noch
ausbildungssuchend bist

Aber das kann dir die Familienkasse genauer sagen.
Mama2015
784 Beiträge
15.12.2014 09:54
Zitat von jolie90:

also bekommt man denn nun in der Elternzeit weiter Kindergeld für sich selbst wenn man in einer ausbildung steckt? ich seh da nämlich auch noch nicht ganz durch

Hab im August meine neue ausbildung angefangen und bin nun schon im muschu und wollte dann bis zum nächsten schulstart in elternzeit gehen...bekomme ich dann trotzdem weiterhin kindergeld für mich?


Es gibt ein urteil das du während dem mutterschutz, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt noch kindergeld bekommst. Gehst du danach in elternzeit bekommst du es nicht mehr!!!sprich du musst das melden. Gehst du nach dem Mutterschutz wieder ganz normal deiner Ausbildung nach dann bekommst es weiterhin
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt