Kindergeld in der SS
12.12.2014 23:28
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
12.12.2014 23:29
Zitat von Serafinchen:
Zitat von Krümelkeks13:
Zitat von diana1994:
ich bekomme mein kindergeld weiterhin ob wohl ich keine ausbildung habe
wenn ich es aber aus deinem Nicks ehe bist du gerade 20 da stimmt das sie ist 22--da gibt es keins mehr nur bis 21. oder halt bis 25 mit Ausbildung
Meine Eltern mussten es auch zurückzahlen, obwohl ich erst 19 war, als ich ein Jahr Pause gemacht hatte..... So ganz kann es dann nicht stimmen....
das wr aber nicht richtig bzw hast du da evtl was verdient? manchmal hängt es aber auch mit den einkommen der Eltern zusammen. aber normal hättest du das nicht zuück zahlen müssen --oder hattest du bafög?? denn das muß man zurück zahlen wenn man abricht. oder unterbricht.
12.12.2014 23:30
Zitat von Anonym 176869:
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
Das ist aber absolut falsch-- oder lese mal richtig das betraf nur Jahrgänge die bis 84 geboren waren.
12.12.2014 23:34
Zitat von Krümelkeks13:zumal sie ja als nicht erwerbsfähig eingestuft ist
Zitat von Anonym 176869:
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
Das ist aber absolut falsch-- oder lese mal richtig das betraf nur Jahrgänge die bis 84 geboren waren.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
sich ja mit dem Ausbildungssuchend, vll liegts auch daran....
@TS.... wenn ihr gar nicht weiterkommt such dir nen Anwalt für Sozialrecht
und lass es prüfen, denke aber auch das ihr da nicht drum rum kommen werdet.
12.12.2014 23:35
Zitat von Krümelkeks13:
Zitat von Serafinchen:
Zitat von Krümelkeks13:
Zitat von diana1994:
ich bekomme mein kindergeld weiterhin ob wohl ich keine ausbildung habe
wenn ich es aber aus deinem Nicks ehe bist du gerade 20 da stimmt das sie ist 22--da gibt es keins mehr nur bis 21. oder halt bis 25 mit Ausbildung
Meine Eltern mussten es auch zurückzahlen, obwohl ich erst 19 war, als ich ein Jahr Pause gemacht hatte..... So ganz kann es dann nicht stimmen....
das wr aber nicht richtig bzw hast du da evtl was verdient? manchmal hängt es aber auch mit den einkommen der Eltern zusammen. aber normal hättest du das nicht zuück zahlen müssen --oder hattest du bafög?? denn das muß man zurück zahlen wenn man abricht. oder unterbricht.
Nein, ich hab garkein Geld bekommen, eben bis aufs Kindergeld, und war auch nicht arbeiten oder so. Meine Eltern waren da auch schon lange beide Rentner und haben nicht wirklich so viel Rente bekommen. Als ich dann mit 20 mit der Schule weiter gemacht habe, musste ich einen neuen Antrag stellen. Dann hab ich 2011 mit 20 Jahren geheiratet und hab noch bis Ende des Jahres Kindergeld bekommen. 2012 kam dann ein neues Gesetz raus, durch dass mir das Kindergeld wieder aberkannt worden ist, obwohl sich an meiner Schule nichts geändert hatte. Die machen es einem wirklich nicht gerade leicht....
12.12.2014 23:36
Ich kenn das auch so; das Arbeitsamt verlangt von einem wenn man unter 25 ist das man Kindergeld beantragt sobald man ausbildungssuchend gemeldet ist.
Wenn man normal Arbeitssuchend gemeldet ist, steht's einem nicht zu.
Ich würde zum Arbeitsamt gehen und nachfragen.
Wenn du nämlich tatsächlich das Geld nicht rechtens erhalten hast, so hast du ja auch gleichzeitig zuwenig Geld vom Amt erhalten. Das würde sich aufheben.
LG!
Wenn man normal Arbeitssuchend gemeldet ist, steht's einem nicht zu.
Ich würde zum Arbeitsamt gehen und nachfragen.
Wenn du nämlich tatsächlich das Geld nicht rechtens erhalten hast, so hast du ja auch gleichzeitig zuwenig Geld vom Amt erhalten. Das würde sich aufheben.
LG!
12.12.2014 23:36
Zitat von Anonym 176869:
jas also stehte s dir nicht zu ...da du zum einen in dne 2 jahren hättest was findne müssen und 2. da du jetzt schwanger bist . und 3 . ist das in der Ausbildungwarte eine kann betsimmung und keine mussbestimmung--das trifft zb Kinder die nachd em Abitur (wenn sie knapp 20 schon sidn) noch ein freies soziales jahr machen doer zb auf Stdudienplatz für Medizin warten --diese können das aber nachweisen und da das nicht auf dich zutrifft steht dir kein Kindergeld zu--da kannst du es jetzt drehen wie du möchtest... sorry es steht dir nicht zu!
12.12.2014 23:41
Zitat von Serafinchen:
Zitat von Krümelkeks13:
Zitat von Serafinchen:
Zitat von Krümelkeks13:
...
Meine Eltern mussten es auch zurückzahlen, obwohl ich erst 19 war, als ich ein Jahr Pause gemacht hatte..... So ganz kann es dann nicht stimmen....
das wr aber nicht richtig bzw hast du da evtl was verdient? manchmal hängt es aber auch mit den einkommen der Eltern zusammen. aber normal hättest du das nicht zuück zahlen müssen --oder hattest du bafög?? denn das muß man zurück zahlen wenn man abricht. oder unterbricht.
Nein, ich hab garkein Geld bekommen, eben bis aufs Kindergeld, und war auch nicht arbeiten oder so. Meine Eltern waren da auch schon lange beide Rentner und haben nicht wirklich so viel Rente bekommen. Als ich dann mit 20 mit der Schule weiter gemacht habe, musste ich einen neuen Antrag stellen. Dann hab ich 2011 mit 20 Jahren geheiratet und hab noch bis Ende des Jahres Kindergeld bekommen. 2012 kam dann ein neues Gesetz raus, durch dass mir das Kindergeld wieder aberkannt worden ist, obwohl sich an meiner Schule nichts geändert hatte. Die machen es einem wirklich nicht gerade leicht....
Ja mit dem Heiraten ist das so ne sache --das habe ciha uch durch -wir mussten dasa cuh melden ich habe ja mit knapp 20 in der Ausbildung geheiratet --da mein Vater sicha ber beruflich damit auskennt ( er macht steuer sachen) wusste er wie er das Regeln muss. (ich bekam aber zb weniger Bafög da meine aus Selbsständigkeit angeblich zu viel hatten.... und mir aber auch noch die ausbilldung zahlten (das war 04 05 sidn wir dann leider ins alg2 gerutscht da die selbstständikeit meines Mannes nicht geklappt hat--resultat wir hatten keine 800euro im Monat inklusive miete ( weil damals kein anspruch auf alg2 wenn bafög) -also lebtenw ir ein ganzes stück unter dem hartz4 satz da ich auch noch mind 200euro Fahrgeld im Monat hatte.
Ich war froh das wir das Kindergeld hatten..
12.12.2014 23:42
Zitat von Janna:
Ich kenn das auch so; das Arbeitsamt verlangt von einem wenn man unter 25 ist das man Kindergeld beantragt sobald man ausbildungssuchend gemeldet ist.
Wenn man normal Arbeitssuchend gemeldet ist, steht's einem nicht zu.
Ich würde zum Arbeitsamt gehen und nachfragen.
Wenn du nämlich tatsächlich das Geld nicht rechtens erhalten hast, so hast du ja auch gleichzeitig zuwenig Geld vom Amt erhalten. Das würde sich aufheben.
LG!
da sie jetzt aber schwanger ist hat sie dieses verwürgt--denn in dne 2jahren hätte sie einen Platz finden können.
keiner kommt hier hast du einen Ausbildungsplatz dafür muss man was tun...
12.12.2014 23:42
Zitat von Engelchen1711:
Zitat von Krümelkeks13:zumal sie ja als nicht erwerbsfähig eingestuft ist
Zitat von Anonym 176869:
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
Das ist aber absolut falsch-- oder lese mal richtig das betraf nur Jahrgänge die bis 84 geboren waren.
das widerspricht
sich ja mit dem Ausbildungssuchend, vll liegts auch daran....
@TS.... wenn ihr gar nicht weiterkommt such dir nen Anwalt für Sozialrecht
und lass es prüfen, denke aber auch das ihr da nicht drum rum kommen werdet.
Ich bin beim Jobcenter Ausbildungs suchend eingetragen, aber auf Grund das ich während meiner Ausbildung, in eine Klinik nach einen nerven zusammen Bruch kam. Wurde die Ausbildung unterbrochen dann, wollte das Jobcenter ein Gutachten kurz bevor ich wieder eigentlich zurück in die Ausbildung gegangen wäre. Der Gutachter vom Gesundheitsamt meinte erst er wisse nicht, warum ich nicht arbeiten könne. Ich hatte ihn nur zu gestimmt, das ich arbeiten kann und das tief überwunden habe. Nach Ansicht meiner Akte und den berichten meiner Ärzte, hieß es plötzlich ich könne nicht arbeiten und soll noch ein halbes Jahr warten, dann würde ein neues Gutachten erstellt werden und man sehe dann weiter. Bis Dezember letzten Jahres war ich in der Ausbildung, und nun verlangen die zwei Jahre Kindergeld zurück
12.12.2014 23:44
Zitat von Engelchen1711:
Zitat von Krümelkeks13:zumal sie ja als nicht erwerbsfähig eingestuft ist
Zitat von Anonym 176869:
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
Das ist aber absolut falsch-- oder lese mal richtig das betraf nur Jahrgänge die bis 84 geboren waren.
das widerspricht
sich ja mit dem Ausbildungssuchend, vll liegts auch daran....
@TS.... wenn ihr gar nicht weiterkommt such dir nen Anwalt für Sozialrecht
und lass es prüfen, denke aber auch das ihr da nicht drum rum kommen werdet.
eben daran kann es auch mit liegen....
12.12.2014 23:46
Zitat von Anonym 176869:
Zitat von Engelchen1711:
Zitat von Krümelkeks13:zumal sie ja als nicht erwerbsfähig eingestuft ist
Zitat von Anonym 176869:
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
Das ist aber absolut falsch-- oder lese mal richtig das betraf nur Jahrgänge die bis 84 geboren waren.
das widerspricht
sich ja mit dem Ausbildungssuchend, vll liegts auch daran....
@TS.... wenn ihr gar nicht weiterkommt such dir nen Anwalt für Sozialrecht
und lass es prüfen, denke aber auch das ihr da nicht drum rum kommen werdet.
Ich bin beim Jobcenter Ausbildungs suchend eingetragen, aber auf Grund das ich während meiner Ausbildung, in eine Klinik nach einen nerven zusammen Bruch kam. Wurde die Ausbildung unterbrochen dann, wollte das Jobcenter ein Gutachten kurz bevor ich wieder eigentlich zurück in die Ausbildung gegangen wäre. Der Gutachter vom Gesundheitsamt meinte erst er wisse nicht, warum ich nicht arbeiten könne. Ich hatte ihn nur zu gestimmt, das ich arbeiten kann und das tief überwunden habe. Nach Ansicht meiner Akte und den berichten meiner Ärzte, hieß es plötzlich ich könne nicht arbeiten und soll noch ein halbes Jahr warten, dann würde ein neues Gutachten erstellt werden und man sehe dann weiter. Bis Dezember letzten Jahres war ich in der Ausbildung, und nun verlangen die zwei Jahre Kindergeld zurück
ja weil sie es auch von der abgebrochenen Ausbildung zurück verlangen können
12.12.2014 23:46
wie gesagt veresuche es auf der Arge zuklären ob sie das mit denen verrechnen können das sie dir ja dein Kidnergeld abgezogen haben..
12.12.2014 23:47
Zitat von Anonym 176869:die letzten 2 Jahre warst du doch aber in Ausbildung oder nicht?
Zitat von Engelchen1711:
Zitat von Krümelkeks13:zumal sie ja als nicht erwerbsfähig eingestuft ist
Zitat von Anonym 176869:
Ich habe mal ein Merkblatt gefunden von der Kindergeld Kasse bis zum 25Lebensjahr kann man Kindergeld als ausbildungssuchend beziehen
Das ist aber absolut falsch-- oder lese mal richtig das betraf nur Jahrgänge die bis 84 geboren waren.
das widerspricht
sich ja mit dem Ausbildungssuchend, vll liegts auch daran....
@TS.... wenn ihr gar nicht weiterkommt such dir nen Anwalt für Sozialrecht
und lass es prüfen, denke aber auch das ihr da nicht drum rum kommen werdet.
Ich bin beim Jobcenter Ausbildungs suchend eingetragen, aber auf Grund das ich während meiner Ausbildung, in eine Klinik nach einen nerven zusammen Bruch kam. Wurde die Ausbildung unterbrochen dann, wollte das Jobcenter ein Gutachten kurz bevor ich wieder eigentlich zurück in die Ausbildung gegangen wäre. Der Gutachter vom Gesundheitsamt meinte erst er wisse nicht, warum ich nicht arbeiten könne. Ich hatte ihn nur zu gestimmt, das ich arbeiten kann und das tief überwunden habe. Nach Ansicht meiner Akte und den berichten meiner Ärzte, hieß es plötzlich ich könne nicht arbeiten und soll noch ein halbes Jahr warten, dann würde ein neues Gutachten erstellt werden und man sehe dann weiter. Bis Dezember letzten Jahres war ich in der Ausbildung, und nun verlangen die zwei Jahre Kindergeld zurück
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(also bis Dezember letzten Jahres ist klar), dann können sie doch maximal
bis dahin zurückfordern
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Mach nen Widerspruch fertig und teil denen mit das du bis dahin in Ausbildung
warst und gut ist
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Den Zeitraum nachdem du aus der Ausbildung ausgeschieden bist wirst
du sicherlich zurückzahlen müssen, aber da würd ich mich wie gesagt mal
erkundigen ob dir da mehr ALG2 zugestanden hätte.
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