Kindergeld
18.01.2010 21:33
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
och geh auch nur 1 jahr und danach wieder im betrieb hab auch so eine bescheinigung eingereicht
Dann versteh ich nicht wieso du kein Kindergeld für dich selber bekommst. Das wundert mich eigentlich.
18.01.2010 22:09
Zitat von Mycha153:
Zitat von Mari-07:
Zitat von Mycha153:
Leider bekommt man ja jetzt nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr und nur solange man in Ausbildung/ Studium ist
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
Wer erzält so nen Quatsch?
Wenn mna z.B. Hartz4 berechtigt ist, ist man gezwungen den Kindergeldantrag zu stellen / das Kindergeld zu bekommen.
Ich sprech ja nur von Leuten in Ausbildung .. wie das bei Arbeitssuchenden ist weiß ich leider nicht ... ich glaub das mit H4 steht dir dann aber auch nur bis zum 21 zu
Nein. Das zählt solange man Kindergeldberechtigt ist.
18.01.2010 22:50
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
Also im Merkblatt für Kindergeld auf der Seite der Arbeitsagentur steht klipp und klar, dass während der Elternzeit kein Anspruch auf Kindergeld besteht (ausser für das eigene Kind natürlich)
"Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur vorrübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich weitergezahlt. Dies gilt jedoch nicht für Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen (z.B. Elternzeit)"
So steht es im Merkblatt und zwar Wort für Wort....
Dann hat dir deine Freundin was Falsches erzählt oder ihr habt euch missverstanden....
18.01.2010 22:55
Zitat von Mari-07:
Zitat von Mycha153:
Zitat von Mari-07:
Zitat von Mycha153:
Leider bekommt man ja jetzt nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr und nur solange man in Ausbildung/ Studium ist
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
Wer erzält so nen Quatsch?
Wenn mna z.B. Hartz4 berechtigt ist, ist man gezwungen den Kindergeldantrag zu stellen / das Kindergeld zu bekommen.
Ich sprech ja nur von Leuten in Ausbildung .. wie das bei Arbeitssuchenden ist weiß ich leider nicht ... ich glaub das mit H4 steht dir dann aber auch nur bis zum 21 zu
Nein. Das zählt solange man Kindergeldberechtigt ist.
Also wenn du arbeits suchend (nach einer Ausbildung bspw.) bist, dann bekommst du maximal bis 21 Jahre Kindergeld...
Wenn du ausbildungs suchend bist, d.h. du musst bei der Agentur für Arbeit als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt werden, dann bekommst du Kindergeld bis 25...
18.01.2010 22:55
Zitat von Mari-07:
Zitat von Mycha153:
Zitat von Mari-07:
Zitat von Mycha153:
Leider bekommt man ja jetzt nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr und nur solange man in Ausbildung/ Studium ist
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
Wer erzält so nen Quatsch?
Wenn mna z.B. Hartz4 berechtigt ist, ist man gezwungen den Kindergeldantrag zu stellen / das Kindergeld zu bekommen.
Ich sprech ja nur von Leuten in Ausbildung .. wie das bei Arbeitssuchenden ist weiß ich leider nicht ... ich glaub das mit H4 steht dir dann aber auch nur bis zum 21 zu
Nein. Das zählt solange man Kindergeldberechtigt ist.
Und das bist du nur bis 21 außer du bemühst dich um eine Ausbildung und kannst dieses nachweisen, dann gilt es ebenfalls bis 25
18.01.2010 22:58
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
och geh auch nur 1 jahr und danach wieder im betrieb hab auch so eine bescheinigung eingereicht
Dann versteh ich nicht wieso du kein Kindergeld für dich selber bekommst. Das wundert mich eigentlich.
Weil sie laut Gesetz keinen Anspruch darauf hat, da kann man ja nur hoffen, dass deine Freundin dann nachher nicht einen schönen Batzen Geld zurück zahlen darf. Mich wundert es, dass sie angeblich weiter KiGeld bekommt, so inkompetent sind die bei der Familienkasse eigentlich selten....
19.01.2010 20:11
Zitat von cj_190580:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
och geh auch nur 1 jahr und danach wieder im betrieb hab auch so eine bescheinigung eingereicht
Dann versteh ich nicht wieso du kein Kindergeld für dich selber bekommst. Das wundert mich eigentlich.
Weil sie laut Gesetz keinen Anspruch darauf hat, da kann man ja nur hoffen, dass deine Freundin dann nachher nicht einen schönen Batzen Geld zurück zahlen darf. Mich wundert es, dass sie angeblich weiter KiGeld bekommt, so inkompetent sind die bei der Familienkasse eigentlich selten....
Ich war ja dabei als sie die anträge und so weiter ausgefüllt hat und sie erhält das kindergeld für sich auch weiterhin. Wir waren ja bei der Familienkasse und hatten dort auch noch nachgefragt, weil sie ohne ihr kindergeld auch nicht zurecht kommen würde
19.01.2010 20:26
Zitat von tiona:
Zitat von cj_190580:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
och geh auch nur 1 jahr und danach wieder im betrieb hab auch so eine bescheinigung eingereicht
Dann versteh ich nicht wieso du kein Kindergeld für dich selber bekommst. Das wundert mich eigentlich.
Weil sie laut Gesetz keinen Anspruch darauf hat, da kann man ja nur hoffen, dass deine Freundin dann nachher nicht einen schönen Batzen Geld zurück zahlen darf. Mich wundert es, dass sie angeblich weiter KiGeld bekommt, so inkompetent sind die bei der Familienkasse eigentlich selten....
Ich war ja dabei als sie die anträge und so weiter ausgefüllt hat und sie erhält das kindergeld für sich auch weiterhin. Wir waren ja bei der Familienkasse und hatten dort auch noch nachgefragt, weil sie ohne ihr kindergeld auch nicht zurecht kommen würde
Wie gesagt ich habe einige Beiträge zuvor zitiert, was dazu im Merkblatt für Kindergeld auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht und da steht, dass ihr in dieser Zeit kein Kindergeld zusteht....
Kannst auch gerne selber nachlesen im Merkblatt auf Seite 9 (2.Abschnitt)....
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ver oeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld. pdf
19.01.2010 20:54
man bekommt nur kindergeldwenn man IN der ausbildung ist also arbeitet sonst nicht
19.01.2010 21:02
Zitat von sandy20:
man bekommt nur kindergeldwenn man IN der ausbildung ist also arbeitet sonst nicht
Falsch, wie bereits mehrfach erwähnt, bekommt man auch Kindergeld, wenn man ausbildungssuchend ist...
Also Mädels, mal ganz ehrlich, das kann man alles in den Merkblättern auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen....
Und jetzt bitte nicht mit Steinen werfen, is nur ein Tipp....
19.01.2010 21:04
Zitat von cj_190580:
Zitat von sandy20:
man bekommt nur kindergeldwenn man IN der ausbildung ist also arbeitet sonst nicht
Falsch, wie bereits mehrfach erwähnt, bekommt man auch Kindergeld, wenn man ausbildungssuchend ist...
Also Mädels, mal ganz ehrlich, das kann man alles in den Merkblättern auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen....
Und jetzt bitte nicht mit Steinen werfen, is nur ein Tipp....
ich meine wenn man eine ausbildung schon macht und nicht wenn man eine sucht
19.01.2010 21:12
Zitat von sandy20:
Zitat von cj_190580:
Zitat von sandy20:
man bekommt nur kindergeldwenn man IN der ausbildung ist also arbeitet sonst nicht
Falsch, wie bereits mehrfach erwähnt, bekommt man auch Kindergeld, wenn man ausbildungssuchend ist...
Also Mädels, mal ganz ehrlich, das kann man alles in den Merkblättern auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen....
Und jetzt bitte nicht mit Steinen werfen, is nur ein Tipp....
ich meine wenn man eine ausbildung schon macht und nicht wenn man eine sucht
?????
Also wenn man schon 22 ist bspw., aber man sucht eine Ausbildung, dann bekommt man auch noch Kindergeld....
Weiß jetzt gerade net, was du meinst!?!
19.01.2010 21:15
Zitat von cj_190580:
Zitat von sandy20:
Zitat von cj_190580:
Zitat von sandy20:
man bekommt nur kindergeldwenn man IN der ausbildung ist also arbeitet sonst nicht
Falsch, wie bereits mehrfach erwähnt, bekommt man auch Kindergeld, wenn man ausbildungssuchend ist...
Also Mädels, mal ganz ehrlich, das kann man alles in den Merkblättern auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen....
Und jetzt bitte nicht mit Steinen werfen, is nur ein Tipp....
ich meine wenn man eine ausbildung schon macht und nicht wenn man eine sucht
?????
Also wenn man schon 22 ist bspw., aber man sucht eine Ausbildung, dann bekommt man auch noch Kindergeld....
Weiß jetzt gerade net, was du meinst!?!
ich meine man bekommt kein kindergeld wenn man in elterzeit ist
19.01.2010 21:46
Zitat von sandy20:
Zitat von cj_190580:
Zitat von sandy20:
Zitat von cj_190580:
Zitat von sandy20:
man bekommt nur kindergeldwenn man IN der ausbildung ist also arbeitet sonst nicht
Falsch, wie bereits mehrfach erwähnt, bekommt man auch Kindergeld, wenn man ausbildungssuchend ist...
Also Mädels, mal ganz ehrlich, das kann man alles in den Merkblättern auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen....
Und jetzt bitte nicht mit Steinen werfen, is nur ein Tipp....
ich meine wenn man eine ausbildung schon macht und nicht wenn man eine sucht
?????
Also wenn man schon 22 ist bspw., aber man sucht eine Ausbildung, dann bekommt man auch noch Kindergeld....
Weiß jetzt gerade net, was du meinst!?!
ich meine man bekommt kein kindergeld wenn man in elterzeit ist
Aso, ja das stimmt, hab ich ja auch schon mehrfach erwähnt, aber irgendwie kam das nicht an....
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