Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld

Gehe zu Seite:
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 19:58
Bekommt ein Azubi mit einem Gehalt von 560 € Kindergeld, wenn man ausziehen muss! Weil ein Kind unterwegs ist?!

<3
sweet_bee08
6169 Beiträge
18.01.2010 20:00
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 20:02
Zitat von sweet_bee08:

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.


Aber auch wenn man ausziehen muss?
Es geht ja um meinem Freund! Die Eltern weigern sich ihm das Kindergeld zu geben!
18.01.2010 20:03
Da hilft ein Gespräch mit dem Jugendamt und notfalls einklagen: wenn er ausziehen muß, steht es ihm zu, nicht den Eltern!
kleene.85
1406 Beiträge
18.01.2010 20:04
Sie müssen es deinem Freund geben, ansonsten soll er das der Familienkasse melden. Denn das Geld steht schließlich ihm zu und ist für ihn Gedacht.
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 20:08
Danke euch schonmal!
sweet_bee08
6169 Beiträge
18.01.2010 20:09
Zitat von PinkerFunker:

Zitat von sweet_bee08:

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.


Aber auch wenn man ausziehen muss?
Es geht ja um meinem Freund! Die Eltern weigern sich ihm das Kindergeld zu geben!

Er brauch nur seine Kindergeldnummer und ein Anruf bei der Familiengeldkasse und schon gehts auf sein Konto wenn ihr allein wohnt.
Wenn ihr zusammen ziehen wollt und beide in der Ausbildung seit dann wirst du H4 beantragen müssen während deiner Elternzeit und dann fällt Bafög weg.
Eure Wohnung müsst ihr euch auch vom Amt absegnen lassen, ihr könnt nicht jede nehmen und denken das Amt zahlt das schon.
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 20:10
Zitat von sweet_bee08:

Zitat von PinkerFunker:

Zitat von sweet_bee08:

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.


Aber auch wenn man ausziehen muss?
Es geht ja um meinem Freund! Die Eltern weigern sich ihm das Kindergeld zu geben!

Er brauch nur seine Kindergeldnummer und ein Anruf bei der Familiengeldkasse und schon gehts auf sein Konto wenn ihr allein wohnt.
Wenn ihr zusammen ziehen wollt und beide in der Ausbildung seit dann wirst du H4 beantragen müssen während deiner Elternzeit und dann fällt Bafög weg.
Eure Wohnung müsst ihr euch auch vom Amt absegnen lassen, ihr könnt nicht jede nehmen und denken das Amt zahlt das schon.


Ich verdiene bis eine August 390 und er ja 650 .. Dann noch unser Kindergeld! Bzw. ich kann meins nicht voll bekommen .. Bekomme immer 100 € .. Und H4 ... OMFG!
kleene.85
1406 Beiträge
18.01.2010 20:14
OMFG???
Euch wird wohl nichts anderes übrig bleiben dann als Harz 4 zu beantragen... ist ja nicht auf ewig. Aber eine Hilfe für euch die ihr sicher brauchen werdet, denn ein Kind ist nicht grade billig.
Mari-07
7529 Beiträge
18.01.2010 20:18
Zitat von sweet_bee08:

Zitat von PinkerFunker:

Zitat von sweet_bee08:

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.


Aber auch wenn man ausziehen muss?
Es geht ja um meinem Freund! Die Eltern weigern sich ihm das Kindergeld zu geben!

Er brauch nur seine Kindergeldnummer und ein Anruf bei der Familiengeldkasse und schon gehts auf sein Konto wenn ihr allein wohnt.
Wenn ihr zusammen ziehen wollt und beide in der Ausbildung seit dann wirst du H4 beantragen müssen während deiner Elternzeit und dann fällt Bafög weg.
Eure Wohnung müsst ihr euch auch vom Amt absegnen lassen, ihr könnt nicht jede nehmen und denken das Amt zahlt das schon.

Vonwegen... So einfach ist das garnicht mehr. Ich hatte fast das selbe Problem und habe deshalb nen Abzweigungsantrag gestellt, den die Eltern unterschreiben müssen. Wenn die sich weigern, gibbet nichts. Mittlerweile ist es so das man (zumindest isses bei mir so) keine Auskunft mehr telefonisch bei der Familienkasse bekommt - soll ich angeblich veranlasst haben (nen scheiss hab ich ^^).
sandy20
7967 Beiträge
18.01.2010 20:18
Zitat von sweet_bee08:

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.


In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
tiona
3282 Beiträge
18.01.2010 20:20
OMFG = Oh my fucking god

Das Kindergeld kann aber nur mit Unterschrift der Eltern aufs Konto deines Freundes. Ich habs auch so nur bekommen anders nicht. Außerdem bekommt er das Kindergeld nur solange er inner Ausbildung ist. Ist er das nicht mehr und geht auch erst nicht richtig Arbeiten und verdient nicht genug müsst ihr H4 beantragen

Wieso bekommst du dein Kindergeld nur Schubweise? Das versteh ich nicht.
sandy20
7967 Beiträge
18.01.2010 20:25
Zitat von tiona:

OMFG = Oh my fucking god

Das Kindergeld kann aber nur mit Unterschrift der Eltern aufs Konto deines Freundes. Ich habs auch so nur bekommen anders nicht. Außerdem bekommt er das Kindergeld nur solange er inner Ausbildung ist. Ist er das nicht mehr und geht auch erst nicht richtig Arbeiten und verdient nicht genug müsst ihr H4 beantragen

Wieso bekommst du dein Kindergeld nur Schubweise? Das versteh ich nicht.


geht auch ohne unterschrift
tiona
3282 Beiträge
18.01.2010 20:25
Ich hab da eine Seite die dir sicher weiter helfen wird bezüglich deines Kindergeldes also nicht des deines Freundes.

Da steht nämlich soviel drin wie:
Wenn du in einer Ausbildung bist und dir von deiner Ausbildungsstelle bescheinigen lässt, dass du nach der Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen wirst, bekommst du dein Kindergeld auch weiterhin.

Hier die Seite
http://www.klicktipps.de/kindergeld2.php#Elternzei t
herzklopfen83
210 Beiträge
18.01.2010 20:29
Zitat von PinkerFunker:

Zitat von sweet_bee08:

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.


er kann direkt bei der familiekasse einen abzweigungsantrag stellen meldebescheinigung am besten gleich mitnehmen dauert aber ein wenig wie bei allen behörden

Aber auch wenn man ausziehen muss?
Es geht ja um meinem Freund! Die Eltern weigern sich ihm das Kindergeld zu geben!
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt