Kindergeld
18.01.2010 20:33
das kindergeld steht ihm ja zu,zur not bei der familienkasse anrufen und nachfragen!
18.01.2010 20:40
Zitat von tiona:
OMFG = Oh my fucking god
Das Kindergeld kann aber nur mit Unterschrift der Eltern aufs Konto deines Freundes. Ich habs auch so nur bekommen anders nicht. Außerdem bekommt er das Kindergeld nur solange er inner Ausbildung ist. Ist er das nicht mehr und geht auch erst nicht richtig Arbeiten und verdient nicht genug müsst ihr H4 beantragen
Wieso bekommst du dein Kindergeld nur Schubweise? Das versteh ich nicht.
wegen finanziellen gründen meiner mutter ...
18.01.2010 20:45
Man bekommt bis zum Ende der Ausbildung Kindergeld und sollte man danach arbeitslos sein bzw werden, bekommt man es bis zum Ende des 21. Lebensjahres bezahlt. So war es bei mir.
18.01.2010 20:54
Also bei mir ist das so, ich bin ausgezogen, bekomme Kindergeld, lebe nicht von H4 und ich musste mein Kindergeld bei der Familienkasse an mich mit Unterschrift meiner Eltern wegen Unterhalt beantragen.
Außerdem bekomme ich mein Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr solange ich Ausbildungsplatzsuchend gemeldet bin
Zu deiner Frage:
Die Eltern deines Freundes sind Unterhaltspflichtig. Lies dir das mal durch vielleicht konnt ich dir damit helfen
"Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 7.428,- Euro nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger.
Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. § 1612 b, 1612 c BGB
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.),nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse
das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt.
Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern."
Außerdem bekomme ich mein Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr solange ich Ausbildungsplatzsuchend gemeldet bin
Zu deiner Frage:
Die Eltern deines Freundes sind Unterhaltspflichtig. Lies dir das mal durch vielleicht konnt ich dir damit helfen
"Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 7.428,- Euro nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger.
Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. § 1612 b, 1612 c BGB
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.),nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse
das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt.
Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern."
18.01.2010 20:58
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
18.01.2010 20:59
Leider bekommt man ja jetzt nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr und nur solange man in Ausbildung/ Studium ist
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
18.01.2010 21:01
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
Beim Studium ist es so, dass es nicht unterbrochen werden darf ... also kein Kindergeld in der Elternzeit, außer für das Baby natürlich
18.01.2010 21:02
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
Laut meinem vorherigen Beitrag (s. Link) bekommst du das Kindergeld auch weiterhin solange du eine Bescheinigung von deiner Ausbildungsstelle vorlegen kannst, das du dort nach der Erziehungszeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kannst insoweit ist das richtig was du geschrieben hast.
18.01.2010 21:06
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
18.01.2010 21:07
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
18.01.2010 21:14
Zitat von Mycha153:
Leider bekommt man ja jetzt nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr und nur solange man in Ausbildung/ Studium ist
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
Wer erzält so nen Quatsch?
Wenn mna z.B. Hartz4 berechtigt ist, ist man gezwungen den Kindergeldantrag zu stellen / das Kindergeld zu bekommen.
18.01.2010 21:18
Zitat von Mari-07:
Zitat von Mycha153:
Leider bekommt man ja jetzt nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr und nur solange man in Ausbildung/ Studium ist
Ich hab es mit meiner Ma einfach so geklärt, dass sie es mir überweist ... der ganze Papierkramm war mir zu viel und auch wenn man die Kontodaten ändert so läuft das alles immer noch über die Namen der Eltern (die sind nämlich zu Unterhalt verpflichtet solange du in Ausbildung bist)
Also solltet ihr euch alle gut verstehen, einfach überweisen lassen
Wer erzält so nen Quatsch?
Wenn mna z.B. Hartz4 berechtigt ist, ist man gezwungen den Kindergeldantrag zu stellen / das Kindergeld zu bekommen.
Ich sprech ja nur von Leuten in Ausbildung .. wie das bei Arbeitssuchenden ist weiß ich leider nicht ... ich glaub das mit H4 steht dir dann aber auch nur bis zum 21 zu
18.01.2010 21:22
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
18.01.2010 21:26
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
18.01.2010 21:27
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von tiona:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von sandy20:
Zitat von sweet_bee08:
Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast steht dir Kindergeld zu, allerdings nur bis zum 27 Lebensjahr.
Auch in deiner Elternzeit hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
In der Elternzeit hat man keinen anspruch auf Kindergeld
Ach nee?, seit wann ist das denn so?
ALso ich denke das ich damals bei meiner großen mein Kindergeld auch während der Erziehungszeit bekommen hab, oder irre ich mich?
Man ist schon solange her.
ich bin in Elterzeit und bekommen kein kindergeld
Warst du denn in einer Ausbildung als du in Elternzeit gegangen bist?
ja klar
Hast du denn mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung? Eine Freundin von mir ist auch in Elternzeit gegangen und bekommt für sich selber auch noch Kindergeld, da Sie wie schon mal erwähnt eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte erhalten hat, dass Sie nach dieser besagten Elternzeit wieder in die Ausbildung aufgenommen werden kann, allerdings is sie auch nur für 1 jahr in Elternzeit gegangen.
och geh auch nur 1 jahr und danach wieder im betrieb hab auch so eine bescheinigung eingereicht
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