Mütter- und Schwangerenforum

Hartz 4

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BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
04.02.2010 07:50
Zitat von Britta:

Nur mal so als Frage in den Raum geschmissen:
Bekommt man eigentlich Erziehungsgeld/ Elterngeld und kann gleichzeitig Alg I bekommen?
Fuer mich wiederspricht sich das so ein wenig. Entweder ich bleib beim Kind und bekomme mein Elterngeld vom Staat oder ich suche Arbeit und bekomme Alg I. Bei meiner Schwester war es damals auch so, das sie nur entweder oder beommen konnte. Weiss jetzt nicht, ob es sichgeändert hat.


Ja wie gesagt, steht ja direkt im Beitrag darüber, was dazu im Merkblatt für ALG1 steht....
Bei mir war es damals aber auch so wie bei deiner Schwester, ich habe während der Elternzeit kein ALG1 bekommen, erst danach wieder....
mrs_evil
1700 Beiträge
04.02.2010 13:07
Zitat von cj_190580:

Zitat von mrs_evil:

Zitat von cj_190580:

Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....


was meinst du was da in 7 jahren alles geändert wird. mir hat letzt meine sachbearbeiterin gesagt, sie weiß schon selbst oft gar nicht mehr wie sie was machen soll und was wie richtig ist. und dioe arbeitet seit 24 jahren da, meinte sie. da blickt doch NIEMAND durch...

und mal so allgemein. hilfreich ist es auch zu googlen oder einfach mal auf der seite des arbeitsamtes nachzulesen, wenn man keine ahnung hat. hier mal ein link http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/z entral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

das ist quatsczh, dass man alg1 nur bekommt wenn man arbeiten gehen kann!! alg 2 empfänger können genauso arbeiten gehen. die haben nur einfach vorher nicht genug gearbeitet und somit zu wenig eingezahlt, so dass es ihnen nicht zusteht. alg2 ist nichts weiter als die sozialhilfe von früher, nur schlechter

am besten ist es wenn man sich direkt bei der zuständigen stelle erkundigt, vorher vielleicht mal googlet und sich in entsprechenden foren infos sucht. darf ja hier keine fremdforenwerbung machen, aber es gibt genug seiten auf denen man infos kriegt...


Ja also auf der Seite steht Folgendes im Merkblatt....

Beziehen Sie Erziehungsgeld oder Elterngeld, steht dies dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht entgegen. Sie müssen jedoch bereit und in der Lage sein, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes aufzunehmen.
ja, demnach müsste sie dann wohl alg2 beantragen weil sie ja nicht arbeitwen wollte oder konnte, wegen fehlender betreuung. und wenn sie die betreuung hätte wäre noch die frage was sie an elterngeld bekommt. und ob sie diese anwartschaftszeit erfüllt. wenn sie nur geringfügigi gearbeitet hat, meine was von 390,- gelesen zu haben dann hat sie das glaub ich nicht. (bin mir aber grad nicht sicher ob mein egdankengang so stimmt )

aber wie gesagt, ich würd einfcah mal zum amt gehen und da direkt nachfragen bzw einfach den antrag stellen und dann wird man sehen was dabei rumkommt. bzw über profamilia sich unterstützung holen, die wissen da ja auch eigentlich bescheid.
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
04.02.2010 19:48
Mmmhh da fällt mir gerade ein, wird beim Elterngeld nicht auch Arbeitslosengeld als Berechnungsgrundlage genommen, also sprich 67 % der letzten 12 Monate, wenn man davon 6 Monate ALG1 bezogen hat, dann wird das doch für die Berechnung mit herangezogen?!? Glaub ich zumindest....
Da dürfte man ja rein theoretisch gar kein ALG1 mehr bekommen, denn man bekommt ja dafür 67 % Elterngeld?!?
Also bei dem Kauderwelsch soll mal noch einer durchblicken....
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