Hartz 4
20.01.2010 16:39
wenn ihr gehalt nur 390 € ist/war. da wären 260 alg 1.geh am besten zum amt. die können dir weiterhelfen.
20.01.2010 16:40
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
20.01.2010 17:11
ganz genau, deshalb muss man z.b. in der schwangerschaft, wenn der vertrag ausläuft, sich überall noch hochschwanger bewerben
[/quote]
kann mich eh nicht für iwas bewerben, weil ich n beschäftigungsverbot bekommen habe
20.01.2010 17:27
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
20.01.2010 17:33
gut während des Erziehungsurlaubs weiß ich net, aber davor und danach passt es schon...im Erziehungsurlaub bekommst ja 67% deines Lohnes als Elterngeld ausgezahlt....was ja ersatzweise dann als Gehalt geht
20.01.2010 17:41
Ich will auch was zum thema ALG1 sagen:
man kriegt es NUR wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht.
sogar, wenn du krank geschrieben wirst, während du ALG1 beziehst - kriegst du kein arbeitslosengeld. das fällt nur niemand auf, weil man dann die gleiche summe von der krankenkasse als krankengeld bekommt.
ALG1 - NUR wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht!!
man kriegt es NUR wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht.
sogar, wenn du krank geschrieben wirst, während du ALG1 beziehst - kriegst du kein arbeitslosengeld. das fällt nur niemand auf, weil man dann die gleiche summe von der krankenkasse als krankengeld bekommt.
ALG1 - NUR wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht!!
20.01.2010 18:16
Zitat von cj_190580:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
ich war ja da zum beratungsgespräch, und es hieß ganz eindeutig, solange julian keinen krippenplatz hat, bekomme ich kein ALG 1, weil ich durch die betreuung dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. kann mich ja schlecht bewerben wenn der kleine nicht untergebracht ist.
mich käst das ziemlich an, weil ich ja anspruch habe, aber trotzdem hartz 4 beantragen muss...
20.01.2010 18:56
Zitat von cj_190580:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
ja klar bekommt man kein alg 1 wenn man erziehungsgeld bekommt. aber man hat anspruch auf 12 monate. wie die aufgeteilt werden is doch egal. aber sie muss danach ne in h4 sondern kann das alg 1 nehmen was ihr zusteht.
20.01.2010 19:00
Zitat von natascha88:
Zitat von cj_190580:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
ich war ja da zum beratungsgespräch, und es hieß ganz eindeutig, solange julian keinen krippenplatz hat, bekomme ich kein ALG 1, weil ich durch die betreuung dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. kann mich ja schlecht bewerben wenn der kleine nicht untergebracht ist.
mich käst das ziemlich an, weil ich ja anspruch habe, aber trotzdem hartz 4 beantragen muss...
dann gehn die davon aus das du die 3 jahre betreuung in anspruch nimmst.
20.01.2010 19:10
Zitat von imo2009:
Zitat von natascha88:
Zitat von cj_190580:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
ich war ja da zum beratungsgespräch, und es hieß ganz eindeutig, solange julian keinen krippenplatz hat, bekomme ich kein ALG 1, weil ich durch die betreuung dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. kann mich ja schlecht bewerben wenn der kleine nicht untergebracht ist.
mich käst das ziemlich an, weil ich ja anspruch habe, aber trotzdem hartz 4 beantragen muss...
dann gehn die davon aus das du die 3 jahre betreuung in anspruch nimmst.
nee, ich möchte ja arbeiten gehen. das weiß die frau vom jugendamt auch, hab ja mit ihr gesprochen.
nun ist es tätsächlich so das ich keinen krippenplatz finde und im märz das elterngeld ausläuft!
ich habe definitiv noch 10 mon anspruch auf alg 1 (2 monate hab ich vor der geburt ausgezahlt bekommen)
bekomme die aber nicht, weil ich nicht vermittelbar bin, solange julian kein platz hat.
alg 1 bekommt man ja nur, wenn man arbeiten gehen KANN (was man mit baby zuhause NICHT KANN)
aber am besten informierst du dich nochmal beim AM. die werden dir aber mit sicherheit auch nichts anderes sagen.
20.01.2010 19:52
Zitat von ANJUKA:
gut während des Erziehungsurlaubs weiß ich net, aber davor und danach passt es schon...im Erziehungsurlaub bekommst ja 67% deines Lohnes als Elterngeld ausgezahlt....was ja ersatzweise dann als Gehalt geht
Ja na damals gabs ja entweder 600 DM für 2 Jahre oder 900 DM für 1 Jahr, also jeweils monatlich dann, da hat ja jeder das Gleiche bekommen und ALG1 ist ja eigentlich auch kein Lohn!?!
20.01.2010 19:57
Zitat von natascha88:
Zitat von imo2009:
Zitat von natascha88:
Zitat von cj_190580:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
ganz genau, das hast du dir erarbeitet.egal ob vermittelbar oder nicht.
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
ich war ja da zum beratungsgespräch, und es hieß ganz eindeutig, solange julian keinen krippenplatz hat, bekomme ich kein ALG 1, weil ich durch die betreuung dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. kann mich ja schlecht bewerben wenn der kleine nicht untergebracht ist.
mich käst das ziemlich an, weil ich ja anspruch habe, aber trotzdem hartz 4 beantragen muss...
dann gehn die davon aus das du die 3 jahre betreuung in anspruch nimmst.
nee, ich möchte ja arbeiten gehen. das weiß die frau vom jugendamt auch, hab ja mit ihr gesprochen.
nun ist es tätsächlich so das ich keinen krippenplatz finde und im märz das elterngeld ausläuft!
ich habe definitiv noch 10 mon anspruch auf alg 1 (2 monate hab ich vor der geburt ausgezahlt bekommen)
bekomme die aber nicht, weil ich nicht vermittelbar bin, solange julian kein platz hat.
alg 1 bekommt man ja nur, wenn man arbeiten gehen KANN (was man mit baby zuhause NICHT KANN)
aber am besten informierst du dich nochmal beim AM. die werden dir aber mit sicherheit auch nichts anderes sagen.
Also das war damals aber tatsächlich anders...
Ich habe direkt nach dem Erziehungsurlaub wieder ALG1 bekommen und ich hatte auch Schwierigkeiten mit nem KiTaplatz....
Das habe ich dann bei der Arbeitsvermittlung angesprochen, weil ich ja net arbeiten gehen kann, wenn ich keinen Platz habe...
Das hat die überhaupt nicht interessiert, als Antwort habe ich bekommen, wenn ich eine Stelle vermittelt bekomme, dann muss ich die antreten...
Sollte ich dies nicht tun, wird das ALG1 getrichen....
Hab dann noch mit der Frau rumdiskutiert, was ich denn mit meiner Kleinen machen soll, ob ich die mit auf Arbeit nehmen soll, aber so sagte sie mir, das sei nicht das Problem des Arbeitsamtes....
03.02.2010 23:40
Zitat von cj_190580:
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
was meinst du was da in 7 jahren alles geändert wird. mir hat letzt meine sachbearbeiterin gesagt, sie weiß schon selbst oft gar nicht mehr wie sie was machen soll und was wie richtig ist. und dioe arbeitet seit 24 jahren da, meinte sie. da blickt doch NIEMAND durch...
und mal so allgemein. hilfreich ist es auch zu googlen oder einfach mal auf der seite des arbeitsamtes nachzulesen, wenn man keine ahnung hat. hier mal ein link http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/z entral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
das ist quatsczh, dass man alg1 nur bekommt wenn man arbeiten gehen kann!! alg 2 empfänger können genauso arbeiten gehen. die haben nur einfach vorher nicht genug gearbeitet und somit zu wenig eingezahlt, so dass es ihnen nicht zusteht. alg2 ist nichts weiter als die sozialhilfe von früher, nur schlechter
am besten ist es wenn man sich direkt bei der zuständigen stelle erkundigt, vorher vielleicht mal googlet und sich in entsprechenden foren infos sucht. darf ja hier keine fremdforenwerbung machen, aber es gibt genug seiten auf denen man infos kriegt...
04.02.2010 00:48
Zitat von mrs_evil:
Zitat von cj_190580:
Also ich habe damals während des Erziehungsurlaubs kein ALG 1 bekommen, nur davor und danach....
Also während der Elternzeit ruhte der Anspruch sozusagen....
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich das in den letzten 7 Jahren geändert hat....
was meinst du was da in 7 jahren alles geändert wird. mir hat letzt meine sachbearbeiterin gesagt, sie weiß schon selbst oft gar nicht mehr wie sie was machen soll und was wie richtig ist. und dioe arbeitet seit 24 jahren da, meinte sie. da blickt doch NIEMAND durch...
und mal so allgemein. hilfreich ist es auch zu googlen oder einfach mal auf der seite des arbeitsamtes nachzulesen, wenn man keine ahnung hat. hier mal ein link http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/z entral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
das ist quatsczh, dass man alg1 nur bekommt wenn man arbeiten gehen kann!! alg 2 empfänger können genauso arbeiten gehen. die haben nur einfach vorher nicht genug gearbeitet und somit zu wenig eingezahlt, so dass es ihnen nicht zusteht. alg2 ist nichts weiter als die sozialhilfe von früher, nur schlechter
am besten ist es wenn man sich direkt bei der zuständigen stelle erkundigt, vorher vielleicht mal googlet und sich in entsprechenden foren infos sucht. darf ja hier keine fremdforenwerbung machen, aber es gibt genug seiten auf denen man infos kriegt...
Ja also auf der Seite steht Folgendes im Merkblatt....
Beziehen Sie Erziehungsgeld oder Elterngeld, steht dies dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht entgegen. Sie müssen jedoch bereit und in der Lage sein, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes aufzunehmen.
04.02.2010 04:08
Nur mal so als Frage in den Raum geschmissen:
Bekommt man eigentlich Erziehungsgeld/ Elterngeld und kann gleichzeitig Alg I bekommen?
Fuer mich wiederspricht sich das so ein wenig. Entweder ich bleib beim Kind und bekomme mein Elterngeld vom Staat oder ich suche Arbeit und bekomme Alg I. Bei meiner Schwester war es damals auch so, das sie nur entweder oder beommen konnte. Weiss jetzt nicht, ob es sichgeändert hat.
Bekommt man eigentlich Erziehungsgeld/ Elterngeld und kann gleichzeitig Alg I bekommen?
Fuer mich wiederspricht sich das so ein wenig. Entweder ich bleib beim Kind und bekomme mein Elterngeld vom Staat oder ich suche Arbeit und bekomme Alg I. Bei meiner Schwester war es damals auch so, das sie nur entweder oder beommen konnte. Weiss jetzt nicht, ob es sichgeändert hat.
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