Hartz 4
20.01.2010 11:57
Halli Hallo Hallöle
Ab Ende August fällt mein Gehalt weg! Das sind 390 € .. Und mein Freund verdient 650 € .. So ab Anfang August ist aber auch unser KamfGnom da Und dann bekommen wir ja noch Elterngeld 300 € und Kindergeld 184 €!
Kann man sich noch finanzielle Stützen holen?
Denn dann kommen wir gerade so über die Runden mit unseren Gehalt!
Und wenn ja, wie gesgat, mein Gehalt wegfällt, ahben wir noch ca. zu dritt 350 € zum leben! Das reicht ja vorne und hintennicht!
Kann man Hartz 4 beantragen, wenn der Freund in der Ausbildung ist?
ICH MUSS DAZU SAGEN : WIR SIND NICHT STOLZ DARAUF HARTZ $ BEANTRAGEN ZU MÜSSEN!!!
Ab Ende August fällt mein Gehalt weg! Das sind 390 € .. Und mein Freund verdient 650 € .. So ab Anfang August ist aber auch unser KamfGnom da Und dann bekommen wir ja noch Elterngeld 300 € und Kindergeld 184 €!
Kann man sich noch finanzielle Stützen holen?
Denn dann kommen wir gerade so über die Runden mit unseren Gehalt!
Und wenn ja, wie gesgat, mein Gehalt wegfällt, ahben wir noch ca. zu dritt 350 € zum leben! Das reicht ja vorne und hintennicht!
Kann man Hartz 4 beantragen, wenn der Freund in der Ausbildung ist?
ICH MUSS DAZU SAGEN : WIR SIND NICHT STOLZ DARAUF HARTZ $ BEANTRAGEN ZU MÜSSEN!!!
20.01.2010 12:04
dein freund kann auch bab beantragen (wenn er das noch nicht hat) und klar könnt ihr h4 beatragen. 350,- zu dritt??? is doch nix!!! das reicht ja man grad für euer baby ungefähr
am besten gehst du mal zu profamilia oder so. die kenn sich da sehr gut aus was man alles bekommen kann etc und unterstützen euch. da könnt ihr auch geld für die erstausstattung beantragen. genauso wie dann beim amt.
am besten gehst du mal zu profamilia oder so. die kenn sich da sehr gut aus was man alles bekommen kann etc und unterstützen euch. da könnt ihr auch geld für die erstausstattung beantragen. genauso wie dann beim amt.
20.01.2010 12:06
Zitat von mrs_evil:
dein freund kann auch bab beantragen (wenn er das noch nicht hat) und klar könnt ihr h4 beatragen. 350,- zu dritt??? is doch nix!!! das reicht ja man grad für euer baby ungefähr
am besten gehst du mal zu profamilia oder so. die kenn sich da sehr gut aus was man alles bekommen kann etc und unterstützen euch. da könnt ihr auch geld für die erstausstattung beantragen. genauso wie dann beim amt.
Nein BAB haben wir noch nicht!
Und profamilia haben wir hier in dortmund nicht! Kum zu fassen .. sowas nicht in do zu haben :/ aber dann in kaffs wie witten oder wetter :/
20.01.2010 12:12
Zitat von PinkerFunker:
Zitat von mrs_evil:
dein freund kann auch bab beantragen (wenn er das noch nicht hat) und klar könnt ihr h4 beatragen. 350,- zu dritt??? is doch nix!!! das reicht ja man grad für euer baby ungefähr
am besten gehst du mal zu profamilia oder so. die kenn sich da sehr gut aus was man alles bekommen kann etc und unterstützen euch. da könnt ihr auch geld für die erstausstattung beantragen. genauso wie dann beim amt.
Nein BAB haben wir noch nicht!
Und profamilia haben wir hier in dortmund nicht! Kum zu fassen .. sowas nicht in do zu haben :/ aber dann in kaffs wie witten oder wetter :/
Erstmal:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&am p;q=Pro+Familia+Dortmund&meta=&aq=f&oq =
Pro Familia in Dortmund
zweitens...
Ein Baby brauch in den ersten Monat recht wenig...ausser Windeln und Cremè brauchst das nichts neues kaufen(Babykleidung durch wachstum ausgenommen).
Wenn du Stillst sparst du schon sehr viel ein.
Mit Elterngeld+Kindergeld und dem Gehalt deines Freundes habt ihr rund 800€ im Monat.
abzüglich der Miete Fixkosten, reicht es für euch beide eigentlich aus.
Dennoch kannst du bequem Wohngeld und H4 beantragen.
Das ihr dann aber ALLES offen legen müsst ist dir bewusst?
Ihr habt so gut wie keine Privatsophäre mehr, zumindest was Geld betrifft.
Da du aber Arbeiten gegangen bist, würd ich an deiner Stelle erstmal ALG I beantragen....das steht dir nämlich zu!
20.01.2010 12:12
also ich würd den h4 antrageinfach stellen. sie könne ja nur ja oder nein sagen, aber ich denke schon dass ihr was dazu bekommen werdet. ihr habt schließlich ein baby zu versorgen.
20.01.2010 12:14
Erstmal:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&am p;q=Pro+Familia+Dortmund&meta=&aq=f&oq =
Pro Familia in Dortmund
zweitens...
Ein Baby brauch in den ersten Monat recht wenig...ausser Windeln und Cremè brauchst das nichts neues kaufen(Babykleidung durch wachstum ausgenommen).
Wenn du Stillst sparst du schon sehr viel ein.
Mit Elterngeld+Kindergeld und dem Gehalt deines Freundes habt ihr rund 800€ im Monat.
abzüglich der Miete Fixkosten, reicht es für euch beide eigentlich aus.
Dennoch kannst du bequem Wohngeld und H4 beantragen.
Das ihr dann aber ALLES offen legen müsst ist dir bewusst?
Ihr habt so gut wie keine Privatsophäre mehr, zumindest was Geld betrifft.
Da du aber Arbeiten gegangen bist, würd ich an deiner Stelle erstmal ALG I beantragen....das steht dir nämlich zu!
[/quote]
ja alg1 wäre auch ne alternative! Hab ja n diakonisches jahr gemacht! ich weiß nicht, ob mir das dann auch zu steht!
Und wegen profamilia: Ich war auf der internetseite von denen und hab n standort in dortmund gesucht.. da kam aber nichts raus Aber trotzdem danke .. brauch ich n termin bei pro familia?
20.01.2010 12:15
und wieder wird mir gesagt, von deinen link das es keinen in dortmund ginbt! witten, bochum und recklinghausen
20.01.2010 12:18
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
20.01.2010 12:20
Zitat von PinkerFunker:
und wieder wird mir gesagt, von deinen link das es keinen in dortmund ginbt! witten, bochum und recklinghausen
(02 31) 82 0001
Goethestr.66
44147 Dortmund
20.01.2010 12:21
Hallo. Habe hier ein bischen mitgelesen.
Selbst geht mein Freund Arbeiten und ich bin zu hause. Hatte auch Harz4 bekommen aber nicht wirklich viel...26 Euro *lach* aber das musste Ich beantragen erstens wegen Krankenversicherung und 2. da meine ersten beiden kinder nicht von meinem jetztigen Freund sind. Und Ich mit meinem ex ständig vor´s Gericht müssen und wir das absolut nicht bezahlen könnten.
Dazu muss Ich sagen, habe damals ein schreiben bekommen das bevor man Harz4 beantragt andere leistungen beantragen soll.
Das heisst Wohngeld und Kindergeldzuschlag sind vorrangig.
bekomme immerhin 63 Euro Wohngeld. Das war es aber auch schon neben kindergeld und Elterngeld.
Selbst geht mein Freund Arbeiten und ich bin zu hause. Hatte auch Harz4 bekommen aber nicht wirklich viel...26 Euro *lach* aber das musste Ich beantragen erstens wegen Krankenversicherung und 2. da meine ersten beiden kinder nicht von meinem jetztigen Freund sind. Und Ich mit meinem ex ständig vor´s Gericht müssen und wir das absolut nicht bezahlen könnten.
Dazu muss Ich sagen, habe damals ein schreiben bekommen das bevor man Harz4 beantragt andere leistungen beantragen soll.
Das heisst Wohngeld und Kindergeldzuschlag sind vorrangig.
bekomme immerhin 63 Euro Wohngeld. Das war es aber auch schon neben kindergeld und Elterngeld.
20.01.2010 12:24
Zitat von kleines285:
Hallo. Habe hier ein bischen mitgelesen.
Selbst geht mein Freund Arbeiten und ich bin zu hause. Hatte auch Harz4 bekommen aber nicht wirklich viel...26 Euro *lach* aber das musste Ich beantragen erstens wegen Krankenversicherung und 2. da meine ersten beiden kinder nicht von meinem jetztigen Freund sind. Und Ich mit meinem ex ständig vor´s Gericht müssen und wir das absolut nicht bezahlen könnten.
Dazu muss Ich sagen, habe damals ein schreiben bekommen das bevor man Harz4 beantragt andere leistungen beantragen soll.
Das heisst Wohngeld und Kindergeldzuschlag sind vorrangig.
bekomme immerhin 63 Euro Wohngeld. Das war es aber auch schon neben kindergeld und Elterngeld.
danke schön
20.01.2010 12:24
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
20.01.2010 12:44
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
Sie hat schon recht. Das ALG I bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt mit deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehst, also vermittelbar bist. Und da sie dies ja auf Grund des Babys nicht tut, gibts auch kein ALG I sondern nur ALG II, sprich Harz 4.
20.01.2010 12:50
Zitat von Sonnenfee:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
Sie hat schon recht. Das ALG I bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt mit deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehst, also vermittelbar bist. Und da sie dies ja auf Grund des Babys nicht tut, gibts auch kein ALG I sondern nur ALG II, sprich Harz 4.
ganz genau, deshalb muss man z.b. in der schwangerschaft, wenn der vertrag ausläuft, sich überall noch hochschwanger bewerben
20.01.2010 14:23
Zitat von jas1812:
Zitat von Sonnenfee:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von natascha88:
alg1 bekommst du nicht, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst! ( hab ich gestern vom arbeitsamt gesagt bekommen)
Sry, aber das ist Blödsinn...
ALG I ist ja nicht, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist dein Lohnersatz und dies MUSS dir gewährt werden, denn dafür wird Arbeitslosenbeitrag von deinem Lohn abgezogen...und nichts anderes.
Also da würd ich nochmal direkt nachfragen, denn das steht dir zu!
Sie hat schon recht. Das ALG I bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt mit deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehst, also vermittelbar bist. Und da sie dies ja auf Grund des Babys nicht tut, gibts auch kein ALG I sondern nur ALG II, sprich Harz 4.
ganz genau, deshalb muss man z.b. in der schwangerschaft, wenn der vertrag ausläuft, sich überall noch hochschwanger bewerben
Ja so war es z.Bsp. bei mir und obwohl ich denen damals mitgeteilt habe (schriftlich mit Kopie vom MuPass), dass ich ab 06.12. im Mutterschutz bin, haben die mich Mitte Dezember noch zum Arbeitsamt bestellt und mich dann auch noch fast 3 Stunden warten lassen, also da war Holland in Not....
Mein Mann hat mich gleich gefragt, ob er draussen warten kann, falls ich vorhabe der Sachbearbeiterin meine Meinung zu geigen...
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