Habt Ihr auch hohe Nachzahlungen Stkl.5 und 3
20.06.2013 14:37
Zitat von Sensana:
Zitat von Steffi_1990:
Und wenn isses so - wenn man es nich weiss kann man logischer Weise keine machen. Bzw man anders informiert ist![]()
Man kann ja nich alles wissen![]()
ihr müsst be 4/4 und nur Einnahmen aus nicht selbsttändiger Tätigkeit keine Steuererklärung machen das ist Quatsch, es besteht nähmlich in dem Fall keine Pflicht - außer das Finanzamt fordert euch zur Abgabe der Steuerklärung auf, dann müsst ihr eine machen - aber wenn ihr nie eine gemacht habt wird das nicht passieren
zum nachlesen:
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanza mt/themen/wer-muss-eigentlich-eine-steuererklaerun g-abgeben
Das stimmt so aber nicht, wenn sie 4/4 mit Faktor haben oder zusätzlich nen Kinderfreibetrag oder Elterngeld bezogen wird, DANN MUSS MAN EINE MACHEN....
Ich bin übrigens davon ausgegangen, dass du (Steffi_1990) derzeit in Elternzeit bist und daher Elterngeld beziehst. Von daher besteht auch die Pflicht für dieses Jahr eine Steuererklärung zu machen. Weiß ja nicht, ob noch andere Faktoren zutreffen, die euch zu einer Steuererklärung verpflichten. Denn davon gibt es Einige....
20.06.2013 14:41
Ich kenn kaum jemand der seine Steuererklärung macht. Das Finanzamt freut sich doch wenn so wenig Leute ihre Erklärung machen.
Dann muss ja weniger ausgezahlt werden.
Wir haben auch das erste Mal eine gemacht, aber bloß weil die uns eine geschickt haben.
Dann muss ja weniger ausgezahlt werden.
Wir haben auch das erste Mal eine gemacht, aber bloß weil die uns eine geschickt haben.
20.06.2013 14:49
Zitat von Zimtstern0402:
Ich kenn kaum jemand der seine Steuererklärung macht. Das Finanzamt freut sich doch wenn so wenig Leute ihre Erklärung machen.
Dann muss ja weniger ausgezahlt werden.
Wir haben auch das erste Mal eine gemacht, aber bloß weil die uns eine geschickt haben.
Echt? Ich kenne NUR Leute, die eine Steuererklärung machen. Sei es, weil sie damit halt Geld zurückkriegen oder es halt müssen.....
20.06.2013 14:49
Zitat von Studi1985:
Zitat von Zimtstern0402:
Ich kenn kaum jemand der seine Steuererklärung macht. Das Finanzamt freut sich doch wenn so wenig Leute ihre Erklärung machen.
Dann muss ja weniger ausgezahlt werden.
Wir haben auch das erste Mal eine gemacht, aber bloß weil die uns eine geschickt haben.
Echt? Ich kenne NUR Leute, die eine Steuererklärung machen. Sei es, weil sie damit halt Geld zurückkriegen oder es halt müssen.....
Dito....
20.06.2013 14:53
Ich kann mir das halt wirklich sehr schlecht vorstellen. Vorallem wenn man was nachzahlen muss. Da mach ich doch lieber die Erklärung, als nach ein paar Jahren auch noch ne Strafe oben drauf zu kriegen, weil ich keine abgegeben hab....
20.06.2013 15:15
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Sensana:
Zitat von Steffi_1990:
Und wenn isses so - wenn man es nich weiss kann man logischer Weise keine machen. Bzw man anders informiert ist![]()
Man kann ja nich alles wissen![]()
ihr müsst be 4/4 und nur Einnahmen aus nicht selbsttändiger Tätigkeit keine Steuererklärung machen das ist Quatsch, es besteht nähmlich in dem Fall keine Pflicht - außer das Finanzamt fordert euch zur Abgabe der Steuerklärung auf, dann müsst ihr eine machen - aber wenn ihr nie eine gemacht habt wird das nicht passieren
zum nachlesen:
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanza mt/themen/wer-muss-eigentlich-eine-steuererklaerun g-abgeben
Das stimmt so aber nicht, wenn sie 4/4 mit Faktor haben oder zusätzlich nen Kinderfreibetrag oder Elterngeld bezogen wird, DANN MUSS MAN EINE MACHEN....
Ich bin übrigens davon ausgegangen, dass du (Steffi_1990) derzeit in Elternzeit bist und daher Elterngeld beziehst. Von daher besteht auch die Pflicht für dieses Jahr eine Steuererklärung zu machen. Weiß ja nicht, ob noch andere Faktoren zutreffen, die euch zu einer Steuererklärung verpflichten. Denn davon gibt es Einige....
Elterngeld ist ja auch keine -> Einnahmen aus nicht selbsttändiger Tätigkeit sondern eine Lohnersatzleistung
20.06.2013 16:59
Also es ist in der Tat leider oft so, dass man bei 3/5 nachzahlen muss.
Die Steuern, die du mit 30 % der Einnahmen zahlst, kann dein Mann nicht aufgreifen mit Steuerklasse 3, so kommt es leider zur Nachzahlung.
Ob du nur anteilig gearbeitet hast, wirkt sich eher positiv aus, da die Lohnsteuer auf die Monats-Tabelle hoch gerechnet ist, als würdest du das ganze Jahr arbeiten.
In der Einkommensteuererklärung hängt es natürlich noch von den persönlichen Belangen ab: Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.
Aber soll euch der Steuerberater mal besser beraten, was man noch ansetzen könnte, hoffe zahlt da wenigstens nicht zu viel...
Die Steuern, die du mit 30 % der Einnahmen zahlst, kann dein Mann nicht aufgreifen mit Steuerklasse 3, so kommt es leider zur Nachzahlung.
Ob du nur anteilig gearbeitet hast, wirkt sich eher positiv aus, da die Lohnsteuer auf die Monats-Tabelle hoch gerechnet ist, als würdest du das ganze Jahr arbeiten.
In der Einkommensteuererklärung hängt es natürlich noch von den persönlichen Belangen ab: Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.
Aber soll euch der Steuerberater mal besser beraten, was man noch ansetzen könnte, hoffe zahlt da wenigstens nicht zu viel...
20.06.2013 17:05
Wir haben mit 4/4 jede Menge Geld zurückbekommen.
Jetzt haben wir wegen dem Elterngeld gewechselt für nächstes Jahr auf 3/5. Ich bin bei 3 und mein Mann bei 5. Und danach wechseln wir wieder, das ich 5 habe und er 3. Und dann mal schauen wie das mit dem Rückgeld und/oder Draufzahlen ist.
Jetzt haben wir wegen dem Elterngeld gewechselt für nächstes Jahr auf 3/5. Ich bin bei 3 und mein Mann bei 5. Und danach wechseln wir wieder, das ich 5 habe und er 3. Und dann mal schauen wie das mit dem Rückgeld und/oder Draufzahlen ist.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
20.06.2013 21:29
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Studi1985:
Zitat von Zimtstern0402:
Ich kenn kaum jemand der seine Steuererklärung macht. Das Finanzamt freut sich doch wenn so wenig Leute ihre Erklärung machen.
Dann muss ja weniger ausgezahlt werden.
Wir haben auch das erste Mal eine gemacht, aber bloß weil die uns eine geschickt haben.
Echt? Ich kenne NUR Leute, die eine Steuererklärung machen. Sei es, weil sie damit halt Geld zurückkriegen oder es halt müssen.....
Dito....
Es gibt die s.g. Antragsveranlagung aber nur bei Steuerklasse 1, die ist freiwillig. Bei 3/5 ist es eine Pflichtveranlagung und ihr müsste eine Steuererklärung abgeben!
Wer Steuerklasse 1 hat und keine abgibt ist selbst Schuld, paar euros gibbet immer!
20.06.2013 21:34
Zitat von Zimtstern0402:
Zitat von Studi1985:
Also nach Berechnung unseres Steuerprogramms kriegen wir mit 3 und 5 sogar 600 Euro zurück.....
Wie gesagt: Widerspruch!
Das macht mein Bruder jedes Jahr so lang bis er auf 0 raus kommt oder was rauskriegt.
Will nicht klugscheißen aber es heißt Einspruch und der muss innerhalb der rechtsbehelfsfrist sein und begründet sein. Eine Nachzahlung alleine ist keine Begründung!
21.06.2013 09:20
Bei einem 450 Euro Job zahle ich nur 2% Pauschale, kommt es da garantiert zu keiner Nachzahlung wenn der Ehemann in Steuerklasse 3 ist?
21.06.2013 11:29
Zitat von Smiley1979:
Bei einem 450 Euro Job zahle ich nur 2% Pauschale, kommt es da garantiert zu keiner Nachzahlung wenn der Ehemann in Steuerklasse 3 ist?
Das ist bei uns der Fall. Ich 2% Pauschalversteuerung und er Steuerklasse 3. Wir haben zwar unseren BEscheid noch nicht aber laut Programm kriegen wir ne Menge zurück.
Fragt sich allerdings, ob die was von meinen Sachen, die ich abgesetzt hab, anerkennen.
21.06.2013 11:35
Zitat von Studi1985:
Zitat von Smiley1979:
Bei einem 450 Euro Job zahle ich nur 2% Pauschale, kommt es da garantiert zu keiner Nachzahlung wenn der Ehemann in Steuerklasse 3 ist?
Das ist bei uns der Fall. Ich 2% Pauschalversteuerung und er Steuerklasse 3. Wir haben zwar unseren BEscheid noch nicht aber laut Programm kriegen wir ne Menge zurück.
Fragt sich allerdings, ob die was von meinen Sachen, die ich abgesetzt hab, anerkennen.
Der Mini-job erscheint gar nicht in der Steuererklärung, demnach hast du keine Einkünfte als Arbeitnehmer und kannst nichts ansetzen, wie hast du es denn eingetragen?
Die 2% ist nicht als Lohnsteuer anzusehen, dies ist lediglich eine Pauschale die der Arbeitgeber an die Bundesknappschaft abführt.
21.06.2013 11:56
Ich hab drei Monate "normal" gearbeitet und bin dann erst in die Pauschalversteuerung weil wir dann geheiratet haben. Hatte also ja noch nen normale Lohnsteuerbescheinigung und dann noch die andere. Wir haben einfahc mal alles eingetragen und gucken was dabei rauskommt.
21.06.2013 12:08
Zitat von Studi1985:
Ich hab drei Monate "normal" gearbeitet und bin dann erst in die Pauschalversteuerung weil wir dann geheiratet haben. Hatte also ja noch nen normale Lohnsteuerbescheinigung und dann noch die andere. Wir haben einfahc mal alles eingetragen und gucken was dabei rauskommt.
ja ok, dann bekommt ihr auf jeden Fall was wieder. Du hast ja 3 Monate mit Steuerklasse 1 gearbeitet.
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