Mütter- und Schwangerenforum

Erstausstattung beim zweiten Kind

Gehe zu Seite:
Mama25
6019 Beiträge
16.09.2009 21:15
Du kannst auch beim zweiten Kind die Erstausstattung beantragen! Wenn du willst schicke ich dir den Antrag per PN!
bayergirly
4861 Beiträge
16.09.2009 21:18
Kann ich den so abgeben??
[quote=]Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
BG-Nr. ***** – S*****

Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Der voraussichtliche Entbindungstermin wurde von einem Facharzt auf den 17.01.2010 terminiert. Eine Kopie meines Mutterpasses liegt Ihnen bereits vor.

Da meine Tochter zum Zeitpunkt der erwarteten Geburt 17 Monate alt sein wird, werden die Möbel, welche zu ihrer Geburt bewilligt wurden, weiterhin von ihr benötigt.

Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.

Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.

1. Schwangerschaftskleidung
Begründung: meine Tochter kam im Sommer zur Welt, doch jetzt werde ich im Winter entbinden und benötige auf Grund dessen Schwangerschafts Winter Bekleidung

3 BHs/Still BHs
Meine alten Still-BHs sind zu klein

3 Pullover

1 Winterjacke
Mein Schwangerschaftsbauch passt nicht mit in meine Winterjacke

2. Babykleidung und Ausstattung
In der benötigten Größe ist lediglich Sommerkleidung vorhanden

3.Kinderwagen

1 Geschwister Kinderwagen
1 Babywanne
1 Kinderwagenmatratze
1 Kinderwagenbettdecke
1 Regenschutz

4. Pflegeutensilien
Werden aus hygienischen Gründen neu gebraucht

6 Fläschchen mit Sauger (à 250ml)
1 Flaschenbürste
3 Nuckel/Beruhigungssauger

6. Hausrat, Möbel

1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)
2 Wasserdichte Gummiunterlaken

1 Kleiderschrank
Der vorhandene ist nicht ausreichend für die Kleidung von 2 Kindern

1 Babywippe oder Stubenwagen
Um den Säugling sicher ablegen zu können, wenn das erste Kind gewickelt oder gefüttert werden muss

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß

§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.

Mit freundlichen Grüßen
[/quote]
Hummers_Mami
26714 Beiträge
16.09.2009 21:19
Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...
bayergirly
4861 Beiträge
16.09.2009 21:21
Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!
Emma81
7171 Beiträge
16.09.2009 21:22
Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...


das ging mir auch durch den Kopf
Helene85
1444 Beiträge
16.09.2009 21:22
Man sollte schon Geld haben um ein zweites Kind zu bekommen, dieses "irgendwo muss mein Kind ja schlafen"! Andere planen ewig lange um zu schauen ob sie sich ein Kind "leisten" können und andere setzen Kinder in die Welt und sind der Meinung der Staat bezahlt schon

*schnell Kopf einziehe bevor Steine kommen*
Mama25
6019 Beiträge
16.09.2009 21:23
Zitat von bayergirly:

Kann ich den so abgeben??
[quote=]Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
BG-Nr. ***** – S*****

Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Der voraussichtliche Entbindungstermin wurde von einem Facharzt auf den 17.01.2010 terminiert. Eine Kopie meines Mutterpasses liegt Ihnen bereits vor.

Da meine Tochter zum Zeitpunkt der erwarteten Geburt 17 Monate alt sein wird, werden die Möbel, welche zu ihrer Geburt bewilligt wurden, weiterhin von ihr benötigt.

Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.

Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.

1. Schwangerschaftskleidung
Begründung: meine Tochter kam im Sommer zur Welt, doch jetzt werde ich im Winter entbinden und benötige auf Grund dessen Schwangerschafts Winter Bekleidung

3 BHs/Still BHs
Meine alten Still-BHs sind zu klein

3 Pullover

1 Winterjacke
Mein Schwangerschaftsbauch passt nicht mit in meine Winterjacke

2. Babykleidung und Ausstattung
In der benötigten Größe ist lediglich Sommerkleidung vorhanden

3.Kinderwagen

1 Geschwister Kinderwagen
1 Babywanne
1 Kinderwagenmatratze
1 Kinderwagenbettdecke
1 Regenschutz

4. Pflegeutensilien
Werden aus hygienischen Gründen neu gebraucht

6 Fläschchen mit Sauger (à 250ml)
1 Flaschenbürste
3 Nuckel/Beruhigungssauger

6. Hausrat, Möbel

1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)
2 Wasserdichte Gummiunterlaken

1 Kleiderschrank
Der vorhandene ist nicht ausreichend für die Kleidung von 2 Kindern

1 Babywippe oder Stubenwagen
Um den Säugling sicher ablegen zu können, wenn das erste Kind gewickelt oder gefüttert werden muss

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß

§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.

Mit freundlichen Grüßen

[/quote]

Ich finde den gut so!
Helene85
1444 Beiträge
16.09.2009 21:23
Zitat von Emma81:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...


das ging mir auch durch den Kopf


Selber Gedanke
Helene85
1444 Beiträge
16.09.2009 21:24
Zitat von bayergirly:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!


Na dann müsste er ja aber ALG1 bekommen, und kein Harz4
Hummers_Mami
26714 Beiträge
16.09.2009 21:25
Zitat von bayergirly:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!


Sorry...also sehs bitte jetzt nicht als Angriff - das ist wirklich nicht meine Absicht. Aber ihr hattet ja beim ersten ganz offensichtlich schon Geldprobleme. Eigentlich sollte man doch erstmal n bissl was ansparen und zurück legen, wenn man ein Kind hat...und vorallem wenn man noch eins plant. Heutzutage muss man mit plötzlicher Arbeitslosigkeit rechnen und auch drauf vorbereitet sein. Vorallem wenn man eine Familie hat. Selbst wenn er arbeitslos geworden ist - ihr habt noch ein Kind geplant. Warum hat man nicht schon was angespart, bevors dann soweit ist? Hm...naja. Ist ja egal...ist jetzt eh zu spät!
bayergirly
4861 Beiträge
16.09.2009 21:26
Zitat von Helene85:

Zitat von bayergirly:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!


Na dann müsste er ja aber ALG1 bekommen, und kein Harz4

Bekommt er auch und die Kleine und ich aufstockend Hartz IV!!!
Hummers_Mami
26714 Beiträge
16.09.2009 21:26
Zitat von Helene85:

Zitat von bayergirly:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!


Na dann müsste er ja aber ALG1 bekommen, und kein Harz4


Hey...du bist gut Soweit hätte ich jetzt net gedacht
bayergirly
4861 Beiträge
16.09.2009 21:30
Zitat von Proetto:

Zitat von bayergirly:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!


Sorry...also sehs bitte jetzt nicht als Angriff - das ist wirklich nicht meine Absicht. Aber ihr hattet ja beim ersten ganz offensichtlich schon Geldprobleme. Eigentlich sollte man doch erstmal n bissl was ansparen und zurück legen, wenn man ein Kind hat...und vorallem wenn man noch eins plant. Heutzutage muss man mit plötzlicher Arbeitslosigkeit rechnen und auch drauf vorbereitet sein. Vorallem wenn man eine Familie hat. Selbst wenn er arbeitslos geworden ist - ihr habt noch ein Kind geplant. Warum hat man nicht schon was angespart, bevors dann soweit ist? Hm...naja. Ist ja egal...ist jetzt eh zu spät!

Wir hatten auch gut gespart, nur wie es nunmal so ist kommt dann alles auf einmal, haben ne neue Waschmaschiene und neues Bett gebraucht.Und als wir dafür das Geld ausgegeben hatten wurde er gekündig.Und das Ersparte war verbraucht...Sonst hätte es ohne Probleme für die Ausstattung gereicht.
Ich sehe es auch nicht als Angriff!!
Mich können nur Menschen angreifen die mich kennen und meine Situation genau kennen und mir etwas böswilliges wollen!
Von Fremden (was ihr im Forum ja schließlich seid) lasse ich mich gar nicht erst persönlich angreifen!
Das überlese ich dann und ärger mich nicht drüber
Helene85
1444 Beiträge
16.09.2009 21:31
Zitat von Proetto:

Zitat von Helene85:

Zitat von bayergirly:

Zitat von Proetto:

Ich weiß, dass es nicht gefragt wurde - und du es auch bestimmt net hören willst. Kanns mir aber net verkneifen! Wenn man doch schon für sein erstes Kind nicht selbst sorgen kann und Erstausstattung beantragen muss, was denkt man dann dabei ein zweites in die Welt zu setzen und wieder auf "unsere" Kosten einkaufen zu gehen. Sowas kann ich mir einfach net erklären...

Mein Mann wurde wegen Krankheit gekündigt als ich schon schwanger war!!!Und mit dem Geld das er verdient hat sind wir mehr als gut zurecht gekommen!Und hätten uns auch das zweite Kind sowie die Ausstattung leisten können!!!
Also nicht immer so verallgemeinern!!!


Na dann müsste er ja aber ALG1 bekommen, und kein Harz4


Hey...du bist gut Soweit hätte ich jetzt net gedacht


Naja, es kommt mir nur etwas komisch vor, weil sie ja geschrieben hat das sie beim ersten Kind auch schon die Erstausstattung bezahlt bekommen hat. Naja bringt eh nichts sich darüber aufzuregen, aber ich tue es troztdem immer. Ich mein wenn man gearbeitet hat dann hat man doch bestimmt auch Erspranisse die man für die Erstausstattung nehmen kann.
Emma81
7171 Beiträge
16.09.2009 21:32
Zitat von Mama25:

Zitat von bayergirly:

Kann ich den so abgeben??
[quote=]Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
BG-Nr. ***** – S*****

Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Der voraussichtliche Entbindungstermin wurde von einem Facharzt auf den 17.01.2010 terminiert. Eine Kopie meines Mutterpasses liegt Ihnen bereits vor.

Da meine Tochter zum Zeitpunkt der erwarteten Geburt 17 Monate alt sein wird, werden die Möbel, welche zu ihrer Geburt bewilligt wurden, weiterhin von ihr benötigt.

Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.

Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.

1. Schwangerschaftskleidung
Begründung: meine Tochter kam im Sommer zur Welt, doch jetzt werde ich im Winter entbinden und benötige auf Grund dessen Schwangerschafts Winter Bekleidung

3 BHs/Still BHs
Meine alten Still-BHs sind zu klein

3 Pullover

1 Winterjacke
Mein Schwangerschaftsbauch passt nicht mit in meine Winterjacke

2. Babykleidung und Ausstattung
In der benötigten Größe ist lediglich Sommerkleidung vorhanden

3.Kinderwagen

1 Geschwister Kinderwagen
1 Babywanne
1 Kinderwagenmatratze
1 Kinderwagenbettdecke
1 Regenschutz

4. Pflegeutensilien
Werden aus hygienischen Gründen neu gebraucht

6 Fläschchen mit Sauger (à 250ml)
1 Flaschenbürste
3 Nuckel/Beruhigungssauger

6. Hausrat, Möbel

1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)
2 Wasserdichte Gummiunterlaken

1 Kleiderschrank
Der vorhandene ist nicht ausreichend für die Kleidung von 2 Kindern

1 Babywippe oder Stubenwagen
Um den Säugling sicher ablegen zu können, wenn das erste Kind gewickelt oder gefüttert werden muss

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß

§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.

Mit freundlichen Grüßen



Ich finde den gut so!
[/quote]

ich bin gerade etwas schockiert. ich finde, dass das ganz schön viel ist für die erstausstattung für das zweite Kind. Bekommt man denn wirklich ALLES??? sodass man selber fast nichts mehr kaufen braucht? Will hier niemanden angreifen, würde mcih aber mal interessieren
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt