Mütter- und Schwangerenforum

Das regt mich auf, Elterngeld ist doch nicht sooo toll, wie immer angepriesen!!!

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Jessy19
2917 Beiträge
13.01.2009 18:58
ja man kann 14 monate haben aber dann muss die frau arbeiten gehen!!
so macht das ne nachbarin der ihr man macht jetzt die 2 monate und sie geht arbeiten wider!!
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 18:59
Natürlich bin ich froh, dass man überhaupt die Möglichkeit hat, zu Hause zu bleiben und dafür auch noch Geld zu bekommen.

Ich finde es nur so gemein, dass uns immer wieder vom Staat eine wunderschöne Torte serviert wird, die dann gar nicht so schmeckt, wie sie aussieht..

Denise_Robin
1771 Beiträge
13.01.2009 19:00
Zitat von Jessy19:
ja man kann 14 monate haben aber dann muss die frau arbeiten gehen!!
so macht das ne nachbarin der ihr man macht jetzt die 2 monate und sie geht arbeiten wider!!

so ist es auch eigentlich gedacht!!!
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 19:03
Zitat von marschi:
finds auch beschissen. aber es ist ja so, wenn du mehr elterngeld bekommst als du mutterschaftsgeld bekommen hast, bekommst du die differenz daraus nachgezahlt. war bei mir so


Hä? Das soll einer verstehen, ich denke das Mutterschaftsgeld setzt sich so zusammen 13,-€ die Krankenkasse und den Rest der zum Lohn fehlt zahlt der AG. Das Elterngeld ist doch sowieso weniger, weil ja nur 67 % des Nettogehaltes??

Och mensch, da sieht doch kein Mensch durch...
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 19:08
Zitat von Denise_Robin:
Zitat von Jessy19:
ja man kann 14 monate haben aber dann muss die frau arbeiten gehen!!
so macht das ne nachbarin der ihr man macht jetzt die 2 monate und sie geht arbeiten wider!!

so ist es auch eigentlich gedacht!!!


Ja, aber ich darf ja die 2 Monate nach der Geburt nicht arbeiten gehen, bekomm aus diesem Grund ja Mutterschaftsgeld, nach 2 Monaten allerdings könnte ich wieder arbeiten, beantrage aber ja dann das Elterngeld.

Ich bin erstaunt darüber, dass Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus einem Topf kommen???
KopfUndHerz
1506 Beiträge
13.01.2009 19:19
Wüsst zu gern mal wo du dich jetzt aufregst
Wenn du die ersten 2 Monate sogar dein volles Gehalt bekommst, nach deiner Rechnung nach und dann noch 10 Monate Elterngeld, sei doch glücklich, dass du fürs Nichts-Tun 2 Monate volles Gehalt bekommst ...
... und würd gern mal wissen wieso der Staat für 2 Erwachsene Menschen 2 Monate Geld geben sollte, nur damit sie BEIDE fürs Kind da sind? Also bei der Frau versteh ich das, oder halt beim Mann, aber BEIDE? ...

Weiß nicht wo euer Problem ist
Ashena
3398 Beiträge
13.01.2009 19:29
Zitat von marschi:
finds auch beschissen. aber es ist ja so, wenn du mehr elterngeld bekommst als du mutterschaftsgeld bekommen hast, bekommst du die differenz daraus nachgezahlt. war bei mir so


Das würd mich aber auch mal interessieren, wieso du mehr Elterngeld als Mutterschaftsgeld bekommen hast...
13.01.2009 19:29
Nunja... da hätte man sich vorher richtig informieren müssen....und nur mal nebenbei... das war schon immer so.... das frühere erziehungsgeld wurde genauso gerechnet.. zwar bekam man das 24 monate, aber die ersten 2, wo man mutterschaftsgeld bekam eben auch nicht....und erziehungsgeld war begrenzt... wohingegen sich das elterngeld schon aus dem vorherigen einkommen zusammensetzt... das ist die wesentlich bessere lösung...und 2 monate urlaub für beide partner auf staatskosten gibts eben nicht... es soll dem vater die möglichkeit gegeben werden einen innigeren kontakt zum kind herzustellen... deswegen soll er auch allein die 2 monate zu hause bleiben...

ich versteh eure aufregung zwar... aber sie ist falsch platziert... ihr müßt euren ärger wohl gegen euch selbst richten...denn man kann das ziemlich genau im inet erlesen, wie sich das elterngeld zusammensetzt...und wann, wem, wieviel zusteht....

LG Zaubi
Ashena
3398 Beiträge
13.01.2009 19:34
Zitat von zauberlicht:
Nunja... da hätte man sich vorher richtig informieren müssen....und nur mal nebenbei... das war schon immer so.... das frühere erziehungsgeld wurde genauso gerechnet.. zwar bekam man das 24 monate, aber die ersten 2, wo man mutterschaftsgeld bekam eben auch nicht....und erziehungsgeld war begrenzt... wohingegen sich das elterngeld schon aus dem vorherigen einkommen zusammensetzt... das ist die wesentlich bessere lösung...und 2 monate urlaub für beide partner auf staatskosten gibts eben nicht... es soll dem vater die möglichkeit gegeben werden einen innigeren kontakt zum kind herzustellen... deswegen soll er auch allein die 2 monate zu hause bleiben...

ich versteh eure aufregung zwar... aber sie ist falsch platziert... ihr müßt euren ärger wohl gegen euch selbst richten...denn man kann das ziemlich genau im inet erlesen, wie sich das elterngeld zusammensetzt...und wann, wem, wieviel zusteht....

LG Zaubi


Was heisst soll, man kann die Partnermonate zeitgleich nehmen, das ist kein Problem. aber entweder bekommt der Partner dann auch nur die 67% seines Einkommens, oder wenn er noch weiter auf Teilzeit arbeiten geht (bis 30h/woche sidn erlaubt) wird das Einkommen eben gegengerechnet, d.h wenn er extrem gut verdient bleiben nur die 300€ Grundbetrag übrig...
13.01.2009 19:35
Zitat von Ashena:
Zitat von marschi:
finds auch beschissen. aber es ist ja so, wenn du mehr elterngeld bekommst als du mutterschaftsgeld bekommen hast, bekommst du die differenz daraus nachgezahlt. war bei mir so


Das würd mich aber auch mal interessieren, wieso du mehr Elterngeld als Mutterschaftsgeld bekommen hast...


Beispiel: der berechnung des elterngeldes werden die letzten 12 monate vor der entbindung zu grunde gelegt... die ersten 8 davon arbeitet sie in einem unternehmen und verdient 3000,- euro... dann die letzten 4 monate in einem anderem ( kann ja mehrere gründe haben)... und verdient nur noch 1500,- euro...... das mutterschaftsgeld berechnet sich dann aus den 1500,- euro... das elterngeld jedoch aus der gesamten zeit... deshalb kann es dann wieder höher sein, als das mutterschaftsgeld....auch wenn man in einem betrieb gearbeitet hat, dann gewechselt hat... ( der 2. lohn ist niedriger)... und man feststellt man ist schwanger... und dann die ganze ss schwangerschaftsbedingt krank geschrieben ist.... dann wird diese krankschreibung ausgeklammert aus der berechnung und man schaut weitere 12 monate zurück.. ( wo man ja in dem anderem unternehmen mehr lohn hatte)... dann ist das von vorteil und man erhält mehr elterngeld, als mutterschaftsgeld....

hoffe ich hab es einigermassen verständlich beschreiben können... gibt auch sicher noch andere möglichkeiten, aber das sind die, die mir einfallen...

LG Zaubi
Ladymaus
4425 Beiträge
13.01.2009 19:36
Also ich finde wir können froh sein, dass wir überhaupt was bekommen und dann nicht mal wenig!! Ich finde, wir dürfen uns gar nicht beschweren.
13.01.2009 19:37
Zitat von Ashena:
Zitat von zauberlicht:
Nunja... da hätte man sich vorher richtig informieren müssen....und nur mal nebenbei... das war schon immer so.... das frühere erziehungsgeld wurde genauso gerechnet.. zwar bekam man das 24 monate, aber die ersten 2, wo man mutterschaftsgeld bekam eben auch nicht....und erziehungsgeld war begrenzt... wohingegen sich das elterngeld schon aus dem vorherigen einkommen zusammensetzt... das ist die wesentlich bessere lösung...und 2 monate urlaub für beide partner auf staatskosten gibts eben nicht... es soll dem vater die möglichkeit gegeben werden einen innigeren kontakt zum kind herzustellen... deswegen soll er auch allein die 2 monate zu hause bleiben...

ich versteh eure aufregung zwar... aber sie ist falsch platziert... ihr müßt euren ärger wohl gegen euch selbst richten...denn man kann das ziemlich genau im inet erlesen, wie sich das elterngeld zusammensetzt...und wann, wem, wieviel zusteht....

LG Zaubi


Was heisst soll, man kann die Partnermonate zeitgleich nehmen, das ist kein Problem. aber entweder bekommt der Partner dann auch nur die 67% seines Einkommens, oder wenn er noch weiter auf Teilzeit arbeiten geht (bis 30h/woche sidn erlaubt) wird das Einkommen eben gegengerechnet, d.h wenn er extrem gut verdient bleiben nur die 300€ Grundbetrag übrig...


da bin ich mir gar nicht so sicher... dass das so läuft... aber ich lass mich gern belehren.. bin ja kein wandelnder ratgeber... ... das muß ich nochmal nachlesen....

LG Zaubi
13.01.2009 19:40
ach und eins noch... sollte man in der schwangerschaft krank geschrieben sein und diese krankschreibung hat nix mit der ss zu tun... und man bezieht krankengeld.. ist völlig wurscht, was man verdient hätte und was man an krankengeld bekommt.... dann bekommt man für diese monate "nur" die 300,- euro mindestelterngeld... denn das elterngeld ist eine ersatzleistung.. und man kann eine ersatzleistung nicht auf grundlage einer anderen ersatzleistung ( in dem falle das krankengeld, übrigends auch das arbeitslosengeld ist eine ersatzleistung) berechnen....

*das mal der vollständigkeit halber noch anbringen wollt*

LG Zaubi
Ashena
3398 Beiträge
13.01.2009 19:41
Zitat von zauberlicht:

da bin ich mir gar nicht so sicher... dass das so läuft... aber ich lass mich gern belehren.. bin ja kein wandelnder ratgeber... ... das muß ich nochmal nachlesen....

LG Zaubi


Aber ich bin mir da sehr sicher, weils bei uns so war... allerdings hat mein Freund direkt nur die 300€ Grundbetrag angefordert, weil er keine Lust hatte alles einzureichen und er eh noch Student war, wäre da nicht viel mehr bei rumgekommen
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
13.01.2009 19:54
Wieviel geld bekommt man. wenn man mutterschaftsgeld bekommt ??
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