Mütter- und Schwangerenforum

Kind aus dem Kindergarten wirft Stein aufs Auto? Wer haftet?

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FamilyLove
465 Beiträge
12.11.2023 18:57
Zitat von Marf:

Wenn ein Kind innerhalb der Kitazeit auf der Strasse ein geparkten Wagen zerkratzen kann ist sehr wohl die Aufsichtspflicht der Erzieherin nicht erfüllt.Das Kind kann doch nicht einfach so raus vom Kitagelände?! Das Auto parkt an der Strasse,also öffentlich.
Woher weißt du wer es war? Wenn es Zeugen dafür gibt würde ich es zur Anzeige bringen bzw.dem Kita damit drohen.

Ich habe gerade geparkt und habe den Motor ausgeschaltet und in dem moment stand es am Zaun und warf mir 1 oder 2 Steine gegen die Fahrerseite.
FamilyLove
465 Beiträge
12.11.2023 18:59
Zitat von Mojito:

Zitat:
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe


Welche Steine und mit wieviel Kraft kann ein 4-jähriges Kind werfen, damit man kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe haben kann?

Ich habe geschrieben ca 4 könnte aber auch 5 Jahre alt sein und so weit ist der Abstand auch nicht vom Zaun bis zum Auto.
FamilyLove
465 Beiträge
12.11.2023 19:06
Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.
nilou
14232 Beiträge
12.11.2023 19:07
Zitat von FamilyLove:

Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.


Das ist jetzt wirklich Quatsch. Erzieher einer Gruppe unterhalten sich ständig miteinander und zwar nicht privat sondern um sich abzustimmen.

Und dann unterhalten sich die Erzieher doch tatsächlich auch noch mit den Kindern …
Enfelchen
14086 Beiträge
12.11.2023 19:08
Zitat von Mojito:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Mojito:

Zitat:
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe


Welche Steine und mit wieviel Kraft kann ein 4-jähriges Kind werfen, damit man kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe haben kann?


Oh das geht. Das hat mein Sohn auch gemacht. "zum Glück" auf unser Auto.


Sie schreibt ja von einem Stein oder?


Ja? Hat meiner auch gemacht!
FamilyLove
465 Beiträge
12.11.2023 19:09
Zitat von nilou:

Zitat von FamilyLove:

Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.


Das ist jetzt wirklich Quatsch. Erzieher einer Gruppe unterhalten sich ständig miteinander und zwar nicht privat sondern um sich abzustimmen.

Aber nicht wenn die Kinder im Hof am Spielen sind und man die Kinder im Auge behalten sollte.
nilou
14232 Beiträge
12.11.2023 19:22
Zitat von FamilyLove:

Zitat von nilou:

Zitat von FamilyLove:

Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.


Das ist jetzt wirklich Quatsch. Erzieher einer Gruppe unterhalten sich ständig miteinander und zwar nicht privat sondern um sich abzustimmen.

Aber nicht wenn die Kinder im Hof am Spielen sind und man die Kinder im Auge behalten sollte.


Doch natürlich. Und da redet man tatsächlich auch mit einzelnen Kindern.

Eine 1:1 Betreuung direkt neben dem Kind immer Blick ausschließlich aufs Kind hast du noch nicht mal mit deinem eigenen Kind rund um die Uhr.
Carlchen
97 Beiträge
12.11.2023 19:38
Zitat von FamilyLove:

Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.


Nein.

https://m.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/ versichern-und-schuetzen/steinewerfende-kinder-aut ofahrer-bleibt-auf-schaden-sitzen-14358241.html

Sehr ähnlicher Fall.

Mal davon ab könnte man argumentieren, dass es nicht unbedingt clever ist so nah an einem Kitazaun zu parken. Denn selbst bei bester Aufsicht sind Erzieher*innen den Kindern gegenüber noch 1:12 in der Unterzahl. Passieren kann halt immer was.
Carlchen
97 Beiträge
12.11.2023 19:41
Zitat von FamilyLove:

Zitat von nilou:

Zitat von FamilyLove:

Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.


Das ist jetzt wirklich Quatsch. Erzieher einer Gruppe unterhalten sich ständig miteinander und zwar nicht privat sondern um sich abzustimmen.

Aber nicht wenn die Kinder im Hof am Spielen sind und man die Kinder im Auge behalten sollte.


Häh?
Hast du schon mal eine Kita bzw. ein Kind im echten Leben gesehen?
Sorry, aber deine Vorstellungen erscheinen mir sehr lebensfremd.
FoxMami
3062 Beiträge
12.11.2023 19:56
Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.

Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.


Finde ich auch. Da sind bei und 20 Kinder draußen und 2 Erzieherin stehen und schauen! Man kann unmöglich die Augen gleichzeitig nach allen 20 haben! Auch darf man kurz mit anderen Erziehern reden!
Kirschmuffin
4868 Beiträge
12.11.2023 20:48
Das Ganze ist ja nun auch keine Frage der persönlichen Meinung.
Aufsichtspflicht ist rechtlich einfach ein ganz heikles Thema und wie schon gesagt wurde, es wird eigentlich nicht erwartet, dass es eine rund um die Uhr 1:1 Betreuung gibt.

Daher hat die Erzieherin sehr wahrscheinlich nicht die Aufsichtspflicht verletzt und wenn das Kind nicht gerade ein stadtbekannter Steineschmeißer ist, ist eben nicht damit zu rechnen gewesen.

Also ja, in dem Fall hat man als Geschädigter vor dem Gesetz einfach Pech gehabt.
13.11.2023 09:26
Also hör mal.
Die Erzieherin hat zu 100% NICHT ihre Aufsichtspflicht verletzt. Egal was Dir jemand gesagt hat.
Während die Kinder im Garten spielen, ist logischerweise Zeit für die Erzieher Dinge über die Kinder zu besprechen und den restlichen Tagesablauf durchzugehen. Das ist der absolut normale Standard.
Privat Smalltalk halten - also ehrlich...
In was für Schubladen denkst Du?

Es gehört sogar ganz normal zum Aufbau und Ablauf in einer Kita, dass Kinder Ecken haben, in denen sie ohne ständige Aufsicht spielen können. Sorry aber geht gar nicht, was Du gerade von Dir gibst.

Denke Du wirst keinen Erfolg haben und einfach selbst zahlen..
Sarah2022
2728 Beiträge
13.11.2023 09:54
Zitat von FamilyLove:

Zitat von nilou:

Zitat von FamilyLove:

Zitat von Carlchen:

Da hast du leider Pech gehabt.

Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.


Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.

Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.

Natürlich hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt warum muss man Smalltalk halten statt die Kinder im Auge zu behalten. Dann sollte der Kindergarten ein Schild an den Zaun hängen mit (Parken auf eigene Gefahr) ganz einfach.


Das ist jetzt wirklich Quatsch. Erzieher einer Gruppe unterhalten sich ständig miteinander und zwar nicht privat sondern um sich abzustimmen.

Aber nicht wenn die Kinder im Hof am Spielen sind und man die Kinder im Auge behalten sollte.
Du hast jetzt hier viele Antworten bekommen. Sowohl zur rechtlichen Seite der Aufsichtspflicht als auch Erfahrungen von Eltern und Erzieherinnen.

Wenn du trotzdem immer noch 100 %ig sicher bist, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, dann geh zu einem Anwalt und verklage die beiden Erziehrinnen. Du wirst ja dann sehen, was dabei herauskommt. Aber nicht wundern, wenn dann für dich hohe Kosten entstehen .... statt dass du den Schaden ersetzt bekommst.

Es mag dir unfair erscheinen, dass du für etwas bezahlen sollst, das du nicht verursacht hast. Aber solche scheinbar unfairen Situationen gibt es doch immer wieder im Leben. Kinder sind nun mal unberechenbar. Das gehört dazu.

Davon abgesehen wusstest du doch ganz genau, dass du dein Auto direkt neben dem Hof des Kindergartens parkst. Du wohnst ja da. Somit hättest du auch wissen müssen, dass es durch die Kinder zu einem gewissen Risiko kommt, dass etwas beschädigt werden kann. Dieses Risiko bist du eingegangen. Du hättest dein Auto ja auch etwas weiter entfernt parken können.
Mocca
4452 Beiträge
15.11.2023 08:18
Wow - ich finde, dass hier doch viele Verständnis von der TS erwarten, wo ich auch sauer wäre, wenn ein Kind mein Auto beschädigt und ich muss das zahlen. Und das Argument, dass man da jawohl mit Beschädigungen am Auto rechnen muss, wenn man da parkt...ernsthaft?
Was hätten denn alle geschrieben, wenn die Kinder einen Hund mit einem Stein verletzt hätte. Wäre das dann auch noch persönliches Pech oder ginge das gar nicht?
Wie die Rechtslage da ist, weiß ich nicht und es interessiert mich auch tatsächlich nur so mäßig, aber wenn man da parken darf, dann sollte man nur mit den normalen Risiken des Straßenverkehrs rechnen müssen.
(Ein Freund von mir wohnt in der Innenstadt auf dem Weg vom Stadion zum Bahnhof. Der muss auch immer mit besoffenen und verärgerten Fußballfans rechnen, aber darf der jetzt kein Auto mehr besitzen?)
Jetzt von Verletzung der Aufsichtspflicht zu reden ist auch etwas hart, denn es ist unmöglich auf einem Gelände, das Kindern Möglichkeiten gibt, sich zu entfalten, jedes Kind zu jeder Sekunde im Blick zu halten. Da denke ich nicht, dass den Erzieherinnen ein großer Vorwurf zu machen ist.

Vielleicht hilfreicher:
Vermutlich ist der Schaden zu gering, als dass sich ein Gang zum Anwalt lohnen würde.
Bei uns hat es aber mal geholfen, alleine damit zu drohen. Die gegnerische Versicherung fand den KVA zu hoch und hat eine neue Rechnung aufgestellt in der sie nur noch die Hälfte zahlen wollte.
Wir haben ein Schreiben geschickt, dass wir nach dem Wochenende zum Anwalt gehen und plötzlich ging der KVA doch und alles wurde bezahlt.
Droh doch erstmal mit einem Anwalt - es sein lassen und selbst zahlen kannst Du ja immer noch.
nilou
14232 Beiträge
15.11.2023 09:22
Ich glaube das Problem hier ist die Versicherung.

Es gibt ja Versicherungen, die decken alle Schäden von Kindern ab. Auch die versehentlichen / ohne Verletzung der Aufsichtspflicht. Klassiker ist ja Kind wirft Ball außversehen ins Nachbarfenster. Die haben wir z.B.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Kita versichert ist. Eigentlich müssten die ja gerade bei den Kids unter 7 einen Rund-Um-Versicherung haben, da die Kita Kinder nicht deliktsfähig sind.

@ TS ich würde hier nochmal nachfragen wie die Versicherung ist. Und zwar bei der Kita/dem Träger. Wenn die nicht anständig versichert sind würde ich Druck machen. Gerade hier ist ja der Klassiker es passiert etwas außversehen ohne Verletzung der Aufsichtspflicht. z.b. Kind bemalt Rucksack vom anderen Kind etc.

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