Kind aus dem Kindergarten wirft Stein aufs Auto? Wer haftet?
12.11.2023 16:38
Hallo
Ein Kind (ca.4 Jahre) hat ende September ein Stein an meine Fahrerseite geworfen.
Ich habe an der Seitenstraße geparkt in der Nähe wo ich wohne da wo sich auch der Kindergarten befindet.
Der Kindergarten befindet sich hinter meinem Haus.
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe.
Jetzt ist es so das die Versicherung des Kindergartens diesen Schaden von nicht übernommen möchte, weil A das Kind unter 7 Jahren ist und B ,weil angeblich laut der Aussage der Versicherung das Kind unter Aufsicht war aber die Erzieherin nicht schnell genug reagieren konnte.
Ich habe mit der Chefin gesprochen und mir wurde bestätigt das die Erzieherin gerade mit einer anderen Erzieherin im Gespräch war das habe ich auch mit eigenen Augen gesehen dies wurde alles der Versicherung mitgeteilt mit Bilder etc.aber Sie möchten es einfach nicht übernehmen.Ich habe extra ein Kostenvoranschlag machen lassen aber Sie möchten davon nichts wissen.Die Eltern sind in dem Fall raus weil das Kind zudem Zeitpunkt im Kindergarten war.
Was kann ich denn jetzt noch tun? bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen oder muss ich mir einen Anwalt holen?
Danke im vorraus
Ein Kind (ca.4 Jahre) hat ende September ein Stein an meine Fahrerseite geworfen.
Ich habe an der Seitenstraße geparkt in der Nähe wo ich wohne da wo sich auch der Kindergarten befindet.
Der Kindergarten befindet sich hinter meinem Haus.
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe.
Jetzt ist es so das die Versicherung des Kindergartens diesen Schaden von nicht übernommen möchte, weil A das Kind unter 7 Jahren ist und B ,weil angeblich laut der Aussage der Versicherung das Kind unter Aufsicht war aber die Erzieherin nicht schnell genug reagieren konnte.
Ich habe mit der Chefin gesprochen und mir wurde bestätigt das die Erzieherin gerade mit einer anderen Erzieherin im Gespräch war das habe ich auch mit eigenen Augen gesehen dies wurde alles der Versicherung mitgeteilt mit Bilder etc.aber Sie möchten es einfach nicht übernehmen.Ich habe extra ein Kostenvoranschlag machen lassen aber Sie möchten davon nichts wissen.Die Eltern sind in dem Fall raus weil das Kind zudem Zeitpunkt im Kindergarten war.
Was kann ich denn jetzt noch tun? bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen oder muss ich mir einen Anwalt holen?
Danke im vorraus
12.11.2023 17:02
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst.
Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist. Kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe sind vielleicht bei Carglass u. ä. auch billiger repariert als in einer Vertragswerkstatt.
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst.
Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist. Kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe sind vielleicht bei Carglass u. ä. auch billiger repariert als in einer Vertragswerkstatt.
12.11.2023 17:07
Zitat von Sarah2022:
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist.
Die Erzieherin ist Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen das hat die Chefin des Kindergartens selbst bestätigt.Deswegen kann ich das nicht verstehen von der Versicherung.
Der Betrag ist jetzt nicht all zu Hoch um die 300,00€.Ich denke wenn der Schaden noch höher wäre wer würde das übernehmen der Fahrer selbst oder wie?
12.11.2023 17:14
Zitat von FamilyLove:Auch wenn die Chefin des Kindergartens das sagt, muss man das vor Gericht nicht unbedingt genau so sehen. Aber wie gesagt - da musst du eine Erstberatung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und dich beraten lassen.
Zitat von Sarah2022:
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist.
Die Erzieherin ist Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen das hat die Chefin des Kindergartens selbst bestätigt.Deswegen kann ich das nicht verstehen von der Versicherung.
Der Betrag ist jetzt nicht all zu Hoch um die 300,00€.Ich denke wenn der Schade noch höher wäre wer würde das übernehmen der Fahrer selber oder wie?
Die letzte Frage verstehe ich jetzt nicht ganz. Du bist der hier erwähnte Fahrer, oder?
Es ist tatsächlich so, dass ein 4-jähriges Kind einen sehr sehr großen Schaden verursachen kann, aber nicht dafür bezahlen muss. Es ist zu jung.
Dann ist halt immer zu klären, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Nur dann hat man eine Chance.
12.11.2023 17:21
Da hast du leider Pech gehabt.
Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.
Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.
Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.
Nur weil man sich mit einer Kollegin unterhält, verletzt man nicht die Aufsichtspflicht. Das ist Quatsch.
Und falls die Kitaleitung das so gesagt hat ist das nicht nur unprofessionell, sondern auch echt miese Mitarbeiterführung. Kann mir nicht vorstellen meinen Mitarbeitenden da so in der Rücken zu fallen.
Es gibt z.B. Urteile (auch BGH), dass bei Kindern ab 4 Jahren die Aufsicht erfüllt ist, wenn man alle 15 bis 30 Minuten mal schaut während sie alleine draußen spielen. Das war mit Sicherheit gegeben.
Klageweg kann man natürlich immer versuchen.
Sehe ich hier aber eher als aussichtslos.
12.11.2023 17:23
Zitat von Sarah2022:
Zitat von FamilyLove:Auch wenn die Chefin des Kindergartens das sagt, muss man das vor Gericht nicht unbedingt genau so sehen. Aber wie gesagt - da musst du eine Erstberatung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und dich beraten lassen.
Zitat von Sarah2022:
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist.
Die Erzieherin ist Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen das hat die Chefin des Kindergartens selbst bestätigt.Deswegen kann ich das nicht verstehen von der Versicherung.
Der Betrag ist jetzt nicht all zu Hoch um die 300,00€.Ich denke wenn der Schade noch höher wäre wer würde das übernehmen der Fahrer selber oder wie?
Die letzte Frage verstehe ich jetzt nicht ganz. Du bist der hier erwähnte Fahrer, oder?
Es ist tatsächlich so, dass ein 4-jähriges Kind einen sehr sehr großen Schaden verursachen kann, aber nicht dafür bezahlen muss. Es ist zu jung.
Dann ist halt immer zu klären, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Nur dann hat man eine Chance.
Die Aufsichtspflicht wurde auch verletzt denn die Erzieherin hat in dem Moment nicht aufgepasst.
12.11.2023 17:27
Zitat von Sarah2022:
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst.
Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist. Kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe sind vielleicht bei Carglass u. ä. auch billiger repariert als in einer Vertragswerkstatt.
Ich glaube eine Reperatur ist bei manchen Versicherungen bei Carglas sogar kostenlos ohne hochstufung.da würde ich mich informieren
12.11.2023 17:32
Zitat von FamilyLove:Nein, sie wurde vermutlich nicht verletzt - auch wenn die Kindergartenleiterin das sagt. Carlchen hat es oben erklärt. Man muss Kinder nicht in jeder einzelnen Sekunde im Auge behalten. Es muss dem Alter angemessen sein.
Zitat von Sarah2022:
Zitat von FamilyLove:Auch wenn die Chefin des Kindergartens das sagt, muss man das vor Gericht nicht unbedingt genau so sehen. Aber wie gesagt - da musst du eine Erstberatung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und dich beraten lassen.
Zitat von Sarah2022:
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist.
Die Erzieherin ist Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen das hat die Chefin des Kindergartens selbst bestätigt.Deswegen kann ich das nicht verstehen von der Versicherung.
Der Betrag ist jetzt nicht all zu Hoch um die 300,00€.Ich denke wenn der Schade noch höher wäre wer würde das übernehmen der Fahrer selber oder wie?
Die letzte Frage verstehe ich jetzt nicht ganz. Du bist der hier erwähnte Fahrer, oder?
Es ist tatsächlich so, dass ein 4-jähriges Kind einen sehr sehr großen Schaden verursachen kann, aber nicht dafür bezahlen muss. Es ist zu jung.
Dann ist halt immer zu klären, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Nur dann hat man eine Chance.
Die Aufsichtspflicht wurde auch verletzt denn die Erzieherin hat in dem Moment nicht aufgepasst.
Aber wie gesagt: Wenn du bei dieser unklaren Sachlage überhaupt eine Chance gegen die Versicherung haben möchtest, dann nur mit Anwalt.
12.11.2023 17:33
Zitat von FamilyLove:
Zitat von Sarah2022:
Zitat von FamilyLove:Auch wenn die Chefin des Kindergartens das sagt, muss man das vor Gericht nicht unbedingt genau so sehen. Aber wie gesagt - da musst du eine Erstberatung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und dich beraten lassen.
Zitat von Sarah2022:
Von einem 7-jährigen Kind kannst du nichts fordern. Es ist zu jung. Da muss man leider sagen "Pech gehabt".
Vielleicht bekommst du etwas, wenn die Erzieherin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber ob das tatsächlich der Fall war?
Klären kannst du das wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes. So ist das immer, wenn sich die Versicherung des "Gegners" quer stellt. Daher empfehle ich dir, dass du - falls der Schaden hoch ist - eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Du musst halt abwägen, ob sich das für dich finanziell lohnt, wenn der Schaden nicht so hoch ist.
Die Erzieherin ist Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen das hat die Chefin des Kindergartens selbst bestätigt.Deswegen kann ich das nicht verstehen von der Versicherung.
Der Betrag ist jetzt nicht all zu Hoch um die 300,00€.Ich denke wenn der Schade noch höher wäre wer würde das übernehmen der Fahrer selber oder wie?
Die letzte Frage verstehe ich jetzt nicht ganz. Du bist der hier erwähnte Fahrer, oder?
Es ist tatsächlich so, dass ein 4-jähriges Kind einen sehr sehr großen Schaden verursachen kann, aber nicht dafür bezahlen muss. Es ist zu jung.
Dann ist halt immer zu klären, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Nur dann hat man eine Chance.
Die Aufsichtspflicht wurde auch verletzt denn die Erzieherin hat in dem Moment nicht aufgepasst.
Ich fürchte deine Definition von Aufsicht unterscheidet sich von der der Rechtssprechung.
12.11.2023 17:36
Zitat von Carlchen:... und die Chefin vom Kindergarten hat vermutlich davon auch keine Ahnung.
Zitat von FamilyLove:
Zitat von Sarah2022:
Zitat von FamilyLove:Auch wenn die Chefin des Kindergartens das sagt, muss man das vor Gericht nicht unbedingt genau so sehen. Aber wie gesagt - da musst du eine Erstberatung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und dich beraten lassen.
...
Die letzte Frage verstehe ich jetzt nicht ganz. Du bist der hier erwähnte Fahrer, oder?
Es ist tatsächlich so, dass ein 4-jähriges Kind einen sehr sehr großen Schaden verursachen kann, aber nicht dafür bezahlen muss. Es ist zu jung.
Dann ist halt immer zu klären, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Nur dann hat man eine Chance.
Die Aufsichtspflicht wurde auch verletzt denn die Erzieherin hat in dem Moment nicht aufgepasst.
Ich fürchte deine Definition von Aufsicht unterscheidet sich von der der Rechtssprechung.
Das hat nichts mit "in dem Moment nicht aufgepasst" zu tun.
12.11.2023 18:02
Zitat:
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe
Welche Steine und mit wieviel Kraft kann ein 4-jähriges Kind werfen, damit man kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe haben kann?
12.11.2023 18:16
Wenn ein Kind innerhalb der Kitazeit auf der Strasse ein geparkten Wagen zerkratzen kann ist sehr wohl die Aufsichtspflicht der Erzieherin nicht erfüllt.Das Kind kann doch nicht einfach so raus vom Kitagelände?! Das Auto parkt an der Strasse,also öffentlich.
Woher weißt du wer es war? Wenn es Zeugen dafür gibt würde ich es zur Anzeige bringen bzw.dem Kita damit drohen.
Woher weißt du wer es war? Wenn es Zeugen dafür gibt würde ich es zur Anzeige bringen bzw.dem Kita damit drohen.
12.11.2023 18:22
Zitat von Marf:
Wenn ein Kind innerhalb der Kitazeit auf der Strasse ein geparkten Wagen zerkratzen kann ist sehr wohl die Aufsichtspflicht der Erzieherin nicht erfüllt.Das Kind kann doch nicht einfach so raus vom Kitagelände?! Das Auto parkt an der Strasse,also öffentlich.
Woher weißt du wer es war? Wenn es Zeugen dafür gibt würde ich es zur Anzeige bringen bzw.dem Kita damit drohen.
Ich denke das Kind hat die Steine geworfen. Vom Kitagelände auf das Auto.
Ich glaube hier wirst du wenn nur was mit einem Anwalt erreichen können, Erfolgsaussichten eher schlecht. Ich sehe nicht wirklich eine Verletzung der Aufsichtspflicht sondern den Klassiker Kind schneller mit Unfug als man handeln kann.
12.11.2023 18:28
Zitat von Mojito:
Zitat:
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe
Welche Steine und mit wieviel Kraft kann ein 4-jähriges Kind werfen, damit man kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe haben kann?
Oh das geht. Das hat mein Sohn auch gemacht. "zum Glück" auf unser Auto.
12.11.2023 18:52
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Mojito:
Zitat:
Ich habe jetzt kleine Löcher und Kratzer in meiner Scheibe
Welche Steine und mit wieviel Kraft kann ein 4-jähriges Kind werfen, damit man kleine Löcher und Kratzer in der Scheibe haben kann?
Oh das geht. Das hat mein Sohn auch gemacht. "zum Glück" auf unser Auto.
Sie schreibt ja von einem Stein oder?
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