Mütter- und Schwangerenforum

**Verkaufsfred für Selbstgebasteltes, Eigenkreationen, Handgefertigtes**

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13.02.2014 07:53
Zitat von miaa:

Zitat von neemasherz:

Zitat von neemasherz:

Zitat von rosa-rot:

14,80 Hast du dich verschrieben?

Angebotspreis

also da ist der Rabatt schon runter. die 14,80 € sind fest für das Pfauen Shirt

gibt es das auch in anderen Gr.? Wenn ja zu welchem Preis?

Das shirt ist auch in anderen Größen machbar. Welche größe brauchst du denn dann sag ich dir den preis. Lg
nölke
12399 Beiträge
13.02.2014 08:09
Aber dann ist wieder das Finanzamt anders etc...
In dem Thema ist kaum einer von uns.
Ich kenne etliche Künstler, die als Künstler eingestuft wurden, obwohl sie nicht in euere Beschreibung rein fallen würden.
4 von den 6 sind Fotografen... Erschaffen also auch nicht "neu"
Ob es so rechtens ist kann ich nicht sagen
Mathelenlu
49378 Beiträge
13.02.2014 08:22
Zitat von nölke:

Aber dann ist wieder das Finanzamt anders etc...
In dem Thema ist kaum einer von uns.
Ich kenne etliche Künstler, die als Künstler eingestuft wurden, obwohl sie nicht in euere Beschreibung rein fallen würden.
4 von den 6 sind Fotografen... Erschaffen also auch nicht "neu"
Ob es so rechtens ist kann ich nicht sagen


Bei den Fotografen hab ich auch eine Freundin. Ihr wurde gesagt, wenn sie frei fotografiert, also freie Shootings, dann ist es Kunst. Wenn sie z.B. für eine Firma Portraits macht für deren Homepage, also alle vorm gleichen Hintergrund in Serie, dann ist es keine.
13.02.2014 10:13

Künstler und Gewerbeanmeldung

Generell zählen künstlerische Berufe zu den freien Berufen, für die keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Für diesen Fall muss das Finanzamt über die Aufnahme einer künstlerischen, also freiberuflichen Tätigkeit informiert werden, als Ansprechpartner für die Sozialversicherung kommt die Künstlersozialkasse in Frage. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen auch ein Künstler verpflichtet sein kann, ein Gewerbe anzumelden.

GmbH verpflichtet zur Gewerbeanmeldung

Künstler gehören laut § 18 des Einkommenssteuergesetzes zu den Freiberuflern, zumindest, solange sie als Einzelunternehmen fungieren. Auch als GbR besteht keine Verpflichtung zur Anmeldung eines Gewerbes. Anders gestaltet sich der Fall, wenn ein Künstler in bestimmten Rechtsformen organisiert ist. Bilden zum Beispiel mehrere Künstler eine GmbH, dann besteht trotz des eigentlich freien Berufes die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden. Weiterhin müssen natürlich auch alle Anforderungen für die Gründung und den Betrieb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfüllt werden. Wer sich künstlerisch zusammenschließen möchte, sollte also gut über die Rechtsform nachdenken und die Vorteile den Nachteilen einer gewerblichen Tätigkeit, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer, gegenüberstellen. Die einfachste Form der Existenzgründung ist nach wie vor die als Freiberufler ( http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/05/03/welc he-besonderheiten-freiberufler-bei-der-existenzgru ndung-beachten-mussen/ ).

Künstler, Handwerker oder Verkäufer?

Laut Künstlersozialversicherungsgesetz gilt als Künstler, wer Musik sowie bildende oder darstellende Kunst kreiert, ausübt oder auch lehrt. Diesem Grundsatz folgen auch Finanz-, bzw. Gewerbeamt. Kritisch wird es, wenn sich die künstlerische Tätigkeit nicht mehr klar vom Handwerk abgrenzen lässt. So gibt es zum Beispiel Fälle, in denen Schmiedekünstler als Handwerker definiert sind und dementsprechend ein Gewerbe anmelden müssen. Der Verkauf von selbst erschaffenen Kunstwerken greift den freiberuflichen Status nicht an, verkauft ein Maler allerdings zusätzlich zu seinen Bildern Bilderrahmen, unterliegt er dem Gewerberecht.
Für den Fall, dass es nicht eindeutig klar ist, ob die ausgeübte Tätigkeit eine künstlerische ist, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen zur Beurteilung einzuschalten. Berufsverbände für bildende Künstler helfen hier meist weiter, eine weitere ist, sich den Status als freiberuflicher Künstler vom zuständigen Finanzamt bestätigen zu lassen. Die Anforderungen sind allerdings sehr hoch. In manchen Fällen kann auch eine Teilung in freiberuflich, künstlerische und gewerbliche Tätigkeit erwogen werden, möglich ist dies allerdings nur für Künstler, die als Einzelunternehmen arbeiten. Die Beschäftigungsfelder müssen dann klar getrennt sein, es muss sich um sogenannte gemischt-trennbare Tätigkeiten handeln. Um entsprechende Sachverhalte zweifelsfrei zu klären, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Steuerberater oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Über den Autor Torsten Montag

Als Dipl. Betriebswirt und SEO-Experte schreibt Torsten Montag zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung. Er ist Chefredakteur und Websitebetreiber des Gründerlexikon (www.gruenderlexikon.de) sowie des Lexikon der Betriebsausgaben (www.betriebsausgabe.de).
Seine Vita: "Ich kenne mich im Bereich Webmarketing aus und weiß, wie man im Netz Geld verdient und wie nicht.

Das habe ich gefunden auf einer Seite "Künstler Empfehlung "
13.02.2014 10:14
Dieses schicke Kleid sucht auch noch einen neuen Besitzer

Kleid Sommerwiese Gr. 86/92 27 €

13.02.2014 13:14
Hallo!
dieser Kundenauftrag wurde heute fertig
Babyset aus Biojersey und hochwertigem Feinstrickbündchen aus europäischer Produktion.
Mütze mit Wunschnamen.
Möglich in den Größen 50/56 und 62/68
32€

13.02.2014 13:44
Zitat von maus1981:

Hallo!
dieser Kundenauftrag wurde heute fertig
Babyset aus Biojersey und hochwertigem Feinstrickbündchen aus europäischer Produktion.
Mütze mit Wunschnamen.
Möglich in den Größen 50/56 und 62/68
32€


sehr süß
13.02.2014 13:47
Laut Mod sollen wir bitte OHNE Bilder zitieren
DieOhneNamen
29327 Beiträge
13.02.2014 13:49
Zitat von rosa-rot:

Laut Mod sollen wir bitte OHNE Bilder zitieren


Ja, wenns mehr als 3 Bilder enthält. Siehe S.1935
13.02.2014 13:52
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von rosa-rot:

Laut Mod sollen wir bitte OHNE Bilder zitieren


Ja, wenns mehr als 3 Bilder enthält. Siehe S.1935
ah, dachte generell, weil es immer wieder das selbe Bild dann ist
DieOhneNamen
29327 Beiträge
13.02.2014 13:54
Zitat von rosa-rot:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von rosa-rot:

Laut Mod sollen wir bitte OHNE Bilder zitieren


Ja, wenns mehr als 3 Bilder enthält. Siehe S.1935
ah, dachte generell, weil es immer wieder das selbe Bild dann ist


ich glaube, es ging nur darum, wenns mehr wie 3 Bilder sind, und die immer wieder mitzitiert werden, hat man ne unendlich lange Bilderflut.. bei 1 Bild is das ja nicht so wild
13.02.2014 13:56
OK, dachte das ist generell nicht gewünscht, zitiere daher nicht, poste immer extra mit Name dann eben.
13.02.2014 13:59
Danke neemasherz
Mathelenlu
49378 Beiträge
13.02.2014 14:42
Goldig, Maus!

13.02.2014 14:54
Zitat von rosa-rot:

Laut Mod sollen wir bitte OHNE Bilder zitieren

das war in Eile mit Neele auf dem Arm geschrieben
ich gelobe Besserung
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