Nachlass
13.02.2024 23:57
Zitat von Cogito:
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Kerstin002:
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
Nein, dass geht nur mit dem Erbschein, ansonsten dürfen die Banken darüber keine Auskunft geben.
Das stimmt so nicht. Bitte kein Halbwissen teilen. Das kann teuer werden…
Okay, ich vergaß zu erwähnen, das es auch mit einem Testament, welches beim Nachlassgericht eröffnet wurde oder man hat eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, geht.
Bei der TE scheint aber beides nicht vorhanden zu sein, daher benötigt sie den Erbschein um sich als Erbe zu legitimieren.
So erging es uns und so ist es auch im Netz nachzulesen.
14.02.2024 17:02
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Cogito:
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Kerstin002:
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
Nein, dass geht nur mit dem Erbschein, ansonsten dürfen die Banken darüber keine Auskunft geben.
Das stimmt so nicht. Bitte kein Halbwissen teilen. Das kann teuer werden…
Okay, ich vergaß zu erwähnen, das es auch mit einem Testament, welches beim Nachlassgericht eröffnet wurde oder man hat eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, geht.
Bei der TE scheint aber beides nicht vorhanden zu sein, daher benötigt sie den Erbschein um sich als Erbe zu legitimieren.
So erging es uns und so ist es auch im Netz nachzulesen.
Ja, aber das ist ein riesiger Unterschied! Und auch noch nicht ganz vollständig Viele Banken machen auch einen (nicht immer ganz richtigen) Unterschied zwischen Auskünften und Verfügungen…
14.02.2024 17:37
Vergisst bei den Kosten auch nicht die Miete. Meine Tante war auch Leistungsbezieher und dann berentet. Die Rente hört mit Tod sofort auf und wir durften noch drei Monatsmieten plus Renovierung aus eigener Tasche zahlen.
14.02.2024 17:48
Zitat von TipTap:Oh ja...
Vergisst bei den Kosten auch nicht die Miete. Meine Tante war auch Leistungsbezieher und dann berentet. Die Rente hört mit Tod sofort auf und wir durften noch drei Monatsmieten plus Renovierung aus eigener Tasche zahlen.
Die Beerdigung kostete nach dem Tod unserer Großtante in der (fast) günstigsten Variante rund 5000 Euro.
Miete für 3 Monate je fast 1000 Euro, Nebenkostennachzahlung rund 1000 Euro, Wohnungsräumung incl. Entsorgung 2000 Euro und Renovierung der Mietwohnung ungefähr 2000 Euro.
Das waren in unserem Fall zusammen immerhin rund 13.000 Euro. Daran muss man echt denken und überlegen, ob dafür genug Geld im Erbe vorhanden ist. Bei uns ging es gerade so auf.
14.02.2024 23:17
Zitat von TipTap:danke, das hatten wir tatsächlich auf dem Schirm.
Vergisst bei den Kosten auch nicht die Miete. Meine Tante war auch Leistungsbezieher und dann berentet. Die Rente hört mit Tod sofort auf und wir durften noch drei Monatsmieten plus Renovierung aus eigener Tasche zahlen.
15.02.2024 07:33
Bei einem Todesfall kann der Vermieter, muss aber nicht,den Vertrag Aufheben und man hat dann einen Monat um den Nachlass dort zu regeln.
16.02.2024 13:48
Zitat von Marf:
Konto etc.nur mit Erbschein.Ausser es gibt bei der Bank eine Vollmacht für jemanden.Der kann dann schauen und die ganzen Daueraufträge usw.kündigen.
Die Bank sperrt das Konto sobald die vom Tod wissen.Dann wird es zu einem Nachlasskonto.
Die Kontovollmacht muss aber über den Tod ausgestellt sein, sonst nur mit Erbschein. Unsere Bank war kooperativ und hat zumindest die Lastschriften gestoppt, nachdem der Erbschein beantragt war.
16.02.2024 14:00
Ich hätte zuerst alle Seiten lesen sollen
Wir mussten auch noch einen letzten Jahresausgleich fürs Finanzamt als Erben machen. Denkt da gleich daran, wenn ihr die Papiere sortiert.
Wir mussten auch noch einen letzten Jahresausgleich fürs Finanzamt als Erben machen. Denkt da gleich daran, wenn ihr die Papiere sortiert.
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