Nachlass
12.02.2024 21:54
Hallo.
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Meine Tante ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder. Zu erben gibt es nichts. Sie besaß nichts von materiellem Wert. Vermutlich hat sie allerdings in den letzten 2 Jahren Schulden gemacht, wir wissen es nicht ganz genau. Nun sind sich alle einig, dass wir das Erbe ausschlagen wollen, aber wir würden gerne ihre persönlichen Besitztümer aufteilen,die zwar keinen finanziellen Wert haben, aber dennoch einen persönlichen. Meine Familie ist zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Meine Idee war, einen nachlassverwalter zu beauftragen, der ihr (nicht vorhandenes) Vermögen prüft und ggf schuldiger bezahlt bzw Nachlassinsolvenz beantragt , sodass wir als Familie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Dinge (Fotoalben, DVDs, wertloser Krempel halt) behalten zu dürfen.
Vielleicht hatte ja jemand von euch einen solchen Fall und kann ein paar Tipps geben.
LG Mya
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Meine Tante ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder. Zu erben gibt es nichts. Sie besaß nichts von materiellem Wert. Vermutlich hat sie allerdings in den letzten 2 Jahren Schulden gemacht, wir wissen es nicht ganz genau. Nun sind sich alle einig, dass wir das Erbe ausschlagen wollen, aber wir würden gerne ihre persönlichen Besitztümer aufteilen,die zwar keinen finanziellen Wert haben, aber dennoch einen persönlichen. Meine Familie ist zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Meine Idee war, einen nachlassverwalter zu beauftragen, der ihr (nicht vorhandenes) Vermögen prüft und ggf schuldiger bezahlt bzw Nachlassinsolvenz beantragt , sodass wir als Familie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Dinge (Fotoalben, DVDs, wertloser Krempel halt) behalten zu dürfen.
Vielleicht hatte ja jemand von euch einen solchen Fall und kann ein paar Tipps geben.
LG Mya
13.02.2024 08:29
Ihr habt ja nichts zu verlieren. Von demher wäre die Bestellung eines Nachlassverwalters beim Nachlassgericht durchaus eine Möglichkeit. Die Erben müssen den Antrag dort schriftlich stellen. Wartet damit nicht zu lange, ihr habt nur 6 Wochen für die Ausschlagung.
13.02.2024 08:32
Zitat von -M-Y-A-:
Hallo.
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Meine Tante ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder. Zu erben gibt es nichts. Sie besaß nichts von materiellem Wert. Vermutlich hat sie allerdings in den letzten 2 Jahren Schulden gemacht, wir wissen es nicht ganz genau. Nun sind sich alle einig, dass wir das Erbe ausschlagen wollen, aber wir würden gerne ihre persönlichen Besitztümer aufteilen,die zwar keinen finanziellen Wert haben, aber dennoch einen persönlichen. Meine Familie ist zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Meine Idee war, einen nachlassverwalter zu beauftragen, der ihr (nicht vorhandenes) Vermögen prüft und ggf schuldiger bezahlt bzw Nachlassinsolvenz beantragt , sodass wir als Familie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Dinge (Fotoalben, DVDs, wertloser Krempel halt) behalten zu dürfen.
Vielleicht hatte ja jemand von euch einen solchen Fall und kann ein paar Tipps geben.
LG Mya
Erstmal mein herzliches Beileid.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann dürft ihr die persönlichen Gegenstände nicht behalten/verteilen, was auch immer... dabei ist es egal, ob es keinen Wert hat.
Das dürft ihr nur behalten, wenn ihr das Erbe annehmt.
Vielleicht habt ihr "Glück" und dem Nachlassverwalter ist es egal, aber rein rechtlich habt ihr kein Anrecht, nicht mal auf Fotos, wenn ihr das Erbe ausschlagt.
13.02.2024 12:08
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
13.02.2024 12:27
Zitat von Kerstin002:
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
Das weiß ich nicht, aber da wird nichts nennenswertes drauf sein, da sie frührente und Grundsicherung bekam.
13.02.2024 12:29
Zitat von -M-Y-A-:
Zitat von Kerstin002:
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
Das weiß ich nicht, aber da wird nichts nennenswertes drauf sein, da sie frührente und Grundsicherung bekam.
Normal ist das so, muss ja alles aufgelöst werden. Zumindest seht ihr dann, ob überzogen wurde. Kannst ja auch bei der Bank fragen, wie das in solchen Fällen abläuft. Ich kenne das halt nur so, wenn noch was übrig war, nicht mit Schulden.
13.02.2024 12:39
Ein Nachlassverwalter würde klären ob was da ist, Schulden oä etc..
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/nachlass /nachlassverwalter.html#vorgehen
Wenn man das weiß kann man ja ausschlagen. Aber wichtig wäre erstmal alles zu klären. Und das wird ohne Vollmacht etc erstmal schwierig. Banken werden ohne weiteres keine Auskunft geben dürfen.
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/nachlass /nachlassverwalter.html#vorgehen
Wenn man das weiß kann man ja ausschlagen. Aber wichtig wäre erstmal alles zu klären. Und das wird ohne Vollmacht etc erstmal schwierig. Banken werden ohne weiteres keine Auskunft geben dürfen.
13.02.2024 12:40
Zitat von Usa83:So ist es. Wenn ihr das Erbe ausschlaggebend, habt ihr auf überhaupt keine Gegenstände aus der Wohnung ein Anrecht. Auf absolut nichts.
Zitat von -M-Y-A-:
Hallo.
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Meine Tante ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder. Zu erben gibt es nichts. Sie besaß nichts von materiellem Wert. Vermutlich hat sie allerdings in den letzten 2 Jahren Schulden gemacht, wir wissen es nicht ganz genau. Nun sind sich alle einig, dass wir das Erbe ausschlagen wollen, aber wir würden gerne ihre persönlichen Besitztümer aufteilen,die zwar keinen finanziellen Wert haben, aber dennoch einen persönlichen. Meine Familie ist zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Meine Idee war, einen nachlassverwalter zu beauftragen, der ihr (nicht vorhandenes) Vermögen prüft und ggf schuldiger bezahlt bzw Nachlassinsolvenz beantragt , sodass wir als Familie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Dinge (Fotoalben, DVDs, wertloser Krempel halt) behalten zu dürfen.
Vielleicht hatte ja jemand von euch einen solchen Fall und kann ein paar Tipps geben.
LG Mya
Erstmal mein herzliches Beileid.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann dürft ihr die persönlichen Gegenstände nicht behalten/verteilen, was auch immer... dabei ist es egal, ob es keinen Wert hat.
Das dürft ihr nur behalten, wenn ihr das Erbe annehmt.
Vielleicht habt ihr "Glück" und dem Nachlassverwalter ist es egal, aber rein rechtlich habt ihr kein Anrecht, nicht mal auf Fotos, wenn ihr das Erbe ausschlagt.
Aber ihr habt ja jetzt vermutlich noch einen Schlüssel für die Wohnung....
13.02.2024 12:41
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Usa83:So ist es. Wenn ihr das Erbe ausschlaggebend, habt ihr auf überhaupt keine Gegenstände aus der Wohnung ein Anrecht. Auf absolut nichts.
Zitat von -M-Y-A-:
Hallo.
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Meine Tante ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder. Zu erben gibt es nichts. Sie besaß nichts von materiellem Wert. Vermutlich hat sie allerdings in den letzten 2 Jahren Schulden gemacht, wir wissen es nicht ganz genau. Nun sind sich alle einig, dass wir das Erbe ausschlagen wollen, aber wir würden gerne ihre persönlichen Besitztümer aufteilen,die zwar keinen finanziellen Wert haben, aber dennoch einen persönlichen. Meine Familie ist zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Meine Idee war, einen nachlassverwalter zu beauftragen, der ihr (nicht vorhandenes) Vermögen prüft und ggf schuldiger bezahlt bzw Nachlassinsolvenz beantragt , sodass wir als Familie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Dinge (Fotoalben, DVDs, wertloser Krempel halt) behalten zu dürfen.
Vielleicht hatte ja jemand von euch einen solchen Fall und kann ein paar Tipps geben.
LG Mya
Erstmal mein herzliches Beileid.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann dürft ihr die persönlichen Gegenstände nicht behalten/verteilen, was auch immer... dabei ist es egal, ob es keinen Wert hat.
Das dürft ihr nur behalten, wenn ihr das Erbe annehmt.
Vielleicht habt ihr "Glück" und dem Nachlassverwalter ist es egal, aber rein rechtlich habt ihr kein Anrecht, nicht mal auf Fotos, wenn ihr das Erbe ausschlagt.
Aber ihr habt ja jetzt vermutlich noch einen Schlüssel für die Wohnung....
Kleiner Hinweis: das ist als Unterschlagung strafbar….
13.02.2024 12:42
Konto etc.nur mit Erbschein.Ausser es gibt bei der Bank eine Vollmacht für jemanden.Der kann dann schauen und die ganzen Daueraufträge usw.kündigen.
Die Bank sperrt das Konto sobald die vom Tod wissen.Dann wird es zu einem Nachlasskonto.
Die Bank sperrt das Konto sobald die vom Tod wissen.Dann wird es zu einem Nachlasskonto.
13.02.2024 12:46
Zitat von nilou:Ja, natürlich. Du hast natürlich völlig recht. Auch wer nur ein einziges Blatt Papier mitnimmt, obwohl er später das Erbe aus schlägt, macht sich strafbar.
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Usa83:So ist es. Wenn ihr das Erbe ausschlaggebend, habt ihr auf überhaupt keine Gegenstände aus der Wohnung ein Anrecht. Auf absolut nichts.
Zitat von -M-Y-A-:
Hallo.
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Meine Tante ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder. Zu erben gibt es nichts. Sie besaß nichts von materiellem Wert. Vermutlich hat sie allerdings in den letzten 2 Jahren Schulden gemacht, wir wissen es nicht ganz genau. Nun sind sich alle einig, dass wir das Erbe ausschlagen wollen, aber wir würden gerne ihre persönlichen Besitztümer aufteilen,die zwar keinen finanziellen Wert haben, aber dennoch einen persönlichen. Meine Familie ist zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Meine Idee war, einen nachlassverwalter zu beauftragen, der ihr (nicht vorhandenes) Vermögen prüft und ggf schuldiger bezahlt bzw Nachlassinsolvenz beantragt , sodass wir als Familie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Dinge (Fotoalben, DVDs, wertloser Krempel halt) behalten zu dürfen.
Vielleicht hatte ja jemand von euch einen solchen Fall und kann ein paar Tipps geben.
LG Mya
Erstmal mein herzliches Beileid.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann dürft ihr die persönlichen Gegenstände nicht behalten/verteilen, was auch immer... dabei ist es egal, ob es keinen Wert hat.
Das dürft ihr nur behalten, wenn ihr das Erbe annehmt.
Vielleicht habt ihr "Glück" und dem Nachlassverwalter ist es egal, aber rein rechtlich habt ihr kein Anrecht, nicht mal auf Fotos, wenn ihr das Erbe ausschlagt.
Aber ihr habt ja jetzt vermutlich noch einen Schlüssel für die Wohnung....
Kleiner Hinweis: das ist als Unterschlagung strafbar….
Aber wir reden hier von Fotos etc.
Von Dingen, die bei einem Verkauf keinen Wert haben. Nicht von den Goldbarren im Schlafzimmerschrank. Da muss dann jeder auf sein Gewissen hören.
13.02.2024 12:48
Zitat von Sarah2022:
Zitat von nilou:Ja, natürlich. Du hast natürlich völlig recht. Auch wer nur ein einziges Blatt Papier mitnimmt, obwohl er später das Erbe aus schlägt, macht sich strafbar.
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Usa83:So ist es. Wenn ihr das Erbe ausschlaggebend, habt ihr auf überhaupt keine Gegenstände aus der Wohnung ein Anrecht. Auf absolut nichts.
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Aber ihr habt ja jetzt vermutlich noch einen Schlüssel für die Wohnung....
Kleiner Hinweis: das ist als Unterschlagung strafbar….
Aber wir reden hier von Fotos etc. Dinge, die bei einem Verkauf keinen Wert haben. Nicht von den Goldbarren im Schlafzimmerschrank. Da muss dann jeder auf sein Gewissen hören.
Egal ob wert oder nicht, es ist Unterschlagung und strafbar.
IdR kann man bei Ausschlagung mit dem Nachlassverwalter reden was Fotos etc. betrifft.
Ich würde hier erstmal klären wie Stand der Dinge ist. Evt. liegt gar keine Verschuldung vor oder nur ganz gering.
13.02.2024 12:52
Also stand jetzt ist die Überlegung, dass alle das Erbe annehmen bzw nur eine Person und dass wir uns anfallende kosten teilen. Ich denke, das wäre am fairsten. Wir sprechen Samstag alle gemeinsam darüber.
Aber haut gerne eure Ideen raus.
Aber haut gerne eure Ideen raus.
13.02.2024 12:53
Zitat von -M-Y-A-:
Also stand jetzt ist die Überlegung, dass alle das Erbe annehmen bzw nur eine Person und dass wir uns anfallende kosten teilen. Ich denke, das wäre am fairsten. Wir sprechen Samstag alle gemeinsam darüber.
Aber haut gerne eure Ideen raus.
Das finde ich eine gute Lösung
13.02.2024 12:55
Zitat von Marf:
Zitat von -M-Y-A-:
Also stand jetzt ist die Überlegung, dass alle das Erbe annehmen bzw nur eine Person und dass wir uns anfallende kosten teilen. Ich denke, das wäre am fairsten. Wir sprechen Samstag alle gemeinsam darüber.
Aber haut gerne eure Ideen raus.
Das finde ich eine gute Lösung
Ich auch. Die Auflösung von allen ist ja so was persönliches. Wenn da fremde drin „rumwühlen“ kann das ein richtig blödes Gefühl hinterlassen. Ich persönlich finde das gemeinsame durchgehen, auflösen, in Erinnerungen schwelgen auch als „heilsamer“ Abschied.
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