Nachlass
13.02.2024 13:15
Habt Ihr denn einen Schlüssel für die Wohnung?
Ihr könnt ja gucken was an Kontoauszügen etc.da ist und dann entscheiden .
Als mein Erzeuger starb,mussten wir auch einmal in die Wohnung für alle möglichen Unterlagen und auch um Kühlschrank etc.auszustellen.
Viel Kraft!
Ihr könnt ja gucken was an Kontoauszügen etc.da ist und dann entscheiden .
Als mein Erzeuger starb,mussten wir auch einmal in die Wohnung für alle möglichen Unterlagen und auch um Kühlschrank etc.auszustellen.
Viel Kraft!
13.02.2024 13:26
Zitat von DieW:
Habt Ihr denn einen Schlüssel für die Wohnung?
Ihr könnt ja gucken was an Kontoauszügen etc.da ist und dann entscheiden .
Als mein Erzeuger starb,mussten wir auch einmal in die Wohnung für alle möglichen Unterlagen und auch um Kühlschrank etc.auszustellen.
Viel Kraft!
Bei meiner Mutter war das auch kein Problem .Da fragte auch später niemand.
Und das bevor ich einen Erbschein hatte.
13.02.2024 13:32
Wenn das Erbe überschuldet ist oder nicht bekannt ist ob es Geld gibt oder Schulden kann man immer noch die Nachlass Insolvenz beantragen.
So können persönliche Gegenstände mitgenommen werden .
Alles andere ist leider strafbar
So können persönliche Gegenstände mitgenommen werden .
Alles andere ist leider strafbar
13.02.2024 15:25
Zitat von Kerstin002:
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
Nein, dass geht nur mit dem Erbschein, ansonsten dürfen die Banken darüber keine Auskunft geben.
13.02.2024 15:32
Mein Beileid.
Denk auch dran, dass derjenige der das Erbe angenommen hat, für die Kosten der Beerdigung aufkommt. Daher würde ich euch raten, dass ihr einen gemeinsamen Erbschein beantragt, so ist eben jeder einzelne von euch abgesichert, dass jeder Erbe seinen Teil bezahlt. Auch wenn ihr euch im Moment alle einig seid, kann dirs auch ganz schnell ins Gegenteil ausarten, besonders wenn es darum geht, wer welche Kosten bezahlen muss.
Habt ihr das Erbe angenommen, macht euch eine Liste was alles erledigt werden muss (Wohnung ausräumen, kündigen, Verträge kündigen etc.) und teilt auf wer was erledigt.
Denk auch dran, dass derjenige der das Erbe angenommen hat, für die Kosten der Beerdigung aufkommt. Daher würde ich euch raten, dass ihr einen gemeinsamen Erbschein beantragt, so ist eben jeder einzelne von euch abgesichert, dass jeder Erbe seinen Teil bezahlt. Auch wenn ihr euch im Moment alle einig seid, kann dirs auch ganz schnell ins Gegenteil ausarten, besonders wenn es darum geht, wer welche Kosten bezahlen muss.
Habt ihr das Erbe angenommen, macht euch eine Liste was alles erledigt werden muss (Wohnung ausräumen, kündigen, Verträge kündigen etc.) und teilt auf wer was erledigt.
13.02.2024 15:46
Zitat von NochOhne32:
Mein Beileid.
Denk auch dran, dass derjenige der das Erbe angenommen hat, für die Kosten der Beerdigung aufkommt. Daher würde ich euch raten, dass ihr einen gemeinsamen Erbschein beantragt, so ist eben jeder einzelne von euch abgesichert, dass jeder Erbe seinen Teil bezahlt. Auch wenn ihr euch im Moment alle einig seid, kann dirs auch ganz schnell ins Gegenteil ausarten, besonders wenn es darum geht, wer welche Kosten bezahlen muss.
Habt ihr das Erbe angenommen, macht euch eine Liste was alles erledigt werden muss (Wohnung ausräumen, kündigen, Verträge kündigen etc.) und teilt auf wer was erledigt.
Due Kosten der Beerdigung müssen nicht vom Erben getragen werden.
Erben und Beerdigung ist nicht zwingend zusammen.
Man kann sich auch trotz Ausschlagung des Erbes um die Beerdigung kümmern.
Es ist aber meistens der Erbe der es trägt.
13.02.2024 16:02
Zitat von Marf:
Zitat von NochOhne32:
Mein Beileid.
Denk auch dran, dass derjenige der das Erbe angenommen hat, für die Kosten der Beerdigung aufkommt. Daher würde ich euch raten, dass ihr einen gemeinsamen Erbschein beantragt, so ist eben jeder einzelne von euch abgesichert, dass jeder Erbe seinen Teil bezahlt. Auch wenn ihr euch im Moment alle einig seid, kann dirs auch ganz schnell ins Gegenteil ausarten, besonders wenn es darum geht, wer welche Kosten bezahlen muss.
Habt ihr das Erbe angenommen, macht euch eine Liste was alles erledigt werden muss (Wohnung ausräumen, kündigen, Verträge kündigen etc.) und teilt auf wer was erledigt.
Due Kosten der Beerdigung müssen nicht vom Erben getragen werden.
Erben und Beerdigung ist nicht zwingend zusammen.
Man kann sich auch trotz Ausschlagung des Erbes um die Beerdigung kümmern.
Es ist aber meistens der Erbe der es trägt.
Gibt es unter den Erben andere Regelungen, ist das natürlich etwas anderes...
Ansonsten gilt aber, wird das Erbe angenommen, dann müssen auch die Kosten für die Bestattung übernommen werden. BGB §1968
Gibt es Erben 1. Grades (Ehepartner, Eltern, Kinder) dann sind diese auch bei Ausschlagung des Erbes dazu verpflichtet die Bestattungskosten zu übernehmen. Sind sie dazu nicht in der Lage, können sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme stellen.
Gibt es keine Erben 1. Grades, wird auch noch geprüft, ob evtl nahe verwandte da sind und diese die Kosten der Bestattung übernehmen, dann wird auch hier geprüft ob sie die Kosten übernehmen können. Erst wenn dies nicht der Fall, übernimmt die Gemeinde die Kosten.
13.02.2024 18:51
Für die Beerdigung wird vermutlich die Grundsicherung aufkommen, wenn ihr das Erbe ausschlagt.sie hat vermutlich keine sterbeversicherung?
Bei uns wird mal ähnlich sein mit der Schwiegermutter. Es besteht kaum Kontakt und jahrelang gar nicht. Das Erbe (welches es nicht gibt) wird ausgeschlagen. Da mein Mann aber der nächste Verwandte ist, wird er die Beerdigung wohl zahlen müssen. Vorgesorgt ist nicht. Das Amt wird an ihn herantreten und da kenne ich die Regelungen nicht, wieviel man verdienen darf etc.
Bei uns wird mal ähnlich sein mit der Schwiegermutter. Es besteht kaum Kontakt und jahrelang gar nicht. Das Erbe (welches es nicht gibt) wird ausgeschlagen. Da mein Mann aber der nächste Verwandte ist, wird er die Beerdigung wohl zahlen müssen. Vorgesorgt ist nicht. Das Amt wird an ihn herantreten und da kenne ich die Regelungen nicht, wieviel man verdienen darf etc.
13.02.2024 18:57
Wir machen eine Sterbeversicherung.
Im Todesfall wird das Geld an den Begünstigten in der Police gezahlt,egal ob Erbe oder nicht.Es reicht das Einsenden der Sterbeurkunde und der eigenen Ausweiskopie.
Das Geld ist nicht zweckgebunden.
Jedenfalls deckt es eine Beerdigung ohne das man danach Pleite geht.
Im Todesfall wird das Geld an den Begünstigten in der Police gezahlt,egal ob Erbe oder nicht.Es reicht das Einsenden der Sterbeurkunde und der eigenen Ausweiskopie.
Das Geld ist nicht zweckgebunden.
Jedenfalls deckt es eine Beerdigung ohne das man danach Pleite geht.
13.02.2024 19:48
Ich hoffe, ich vergesse jetzt nichts.
Es war eigentlich eine sozialbeerdigung angedacht, sie wollte schlicht begraben werden. Ihr Bruder liegt aber über der Einkommensgrenze, muss also für die Beerdigung aufkommen. Wir haben uns aber geeinigt, dass wir die Kosten durch alle teilen. Es soll, stand jetzt jetzt, ein extra Konto dafür eröffnet werden, auf das wir alle monatliche Raten überweisen. Das gleiche gilt für eventuelle Schulden, die schon vorhanden sind und auch für die, die noch kommen, denn auch die Wohnung muss ja bezahlt werden.
Eine sterbeversicherung hatte sie, wurde aber von der Versicherung gekündigt, als sie "zu krank" wurde. Sie hat danach auch keine neue mehr bekommen, logischerweise.
Kontoauszüge gibt es keine, sie hat online banking genutzt. Wir haben zwar ihr Handy, aber natürlich keine pin
Es war eigentlich eine sozialbeerdigung angedacht, sie wollte schlicht begraben werden. Ihr Bruder liegt aber über der Einkommensgrenze, muss also für die Beerdigung aufkommen. Wir haben uns aber geeinigt, dass wir die Kosten durch alle teilen. Es soll, stand jetzt jetzt, ein extra Konto dafür eröffnet werden, auf das wir alle monatliche Raten überweisen. Das gleiche gilt für eventuelle Schulden, die schon vorhanden sind und auch für die, die noch kommen, denn auch die Wohnung muss ja bezahlt werden.
Eine sterbeversicherung hatte sie, wurde aber von der Versicherung gekündigt, als sie "zu krank" wurde. Sie hat danach auch keine neue mehr bekommen, logischerweise.
Kontoauszüge gibt es keine, sie hat online banking genutzt. Wir haben zwar ihr Handy, aber natürlich keine pin
13.02.2024 19:57
Haltet das alles schriftlich fest, nicht das nachher einige nichts mehr davon wissen, dass sie da auf das Konto was zahlen wollten.
13.02.2024 20:33
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Kerstin002:
Könnt ihr nicht mit der Sterbeurkunde Konteneinsicht erhalten? Man muss ja erstmal kein Erbe annehmen oder ausschlagen, ohne, dass man weiß was einen erwartet.
Nein, dass geht nur mit dem Erbschein, ansonsten dürfen die Banken darüber keine Auskunft geben.
Das stimmt so nicht. Bitte kein Halbwissen teilen. Das kann teuer werden…
13.02.2024 22:28
Zitat von -M-Y-A-:
Ich hoffe, ich vergesse jetzt nichts.
Es war eigentlich eine sozialbeerdigung angedacht, sie wollte schlicht begraben werden. Ihr Bruder liegt aber über der Einkommensgrenze, muss also für die Beerdigung aufkommen. Wir haben uns aber geeinigt, dass wir die Kosten durch alle teilen. Es soll, stand jetzt jetzt, ein extra Konto dafür eröffnet werden, auf das wir alle monatliche Raten überweisen. Das gleiche gilt für eventuelle Schulden, die schon vorhanden sind und auch für die, die noch kommen, denn auch die Wohnung muss ja bezahlt werden.
Eine sterbeversicherung hatte sie, wurde aber von der Versicherung gekündigt, als sie "zu krank" wurde. Sie hat danach auch keine neue mehr bekommen, logischerweise.
Kontoauszüge gibt es keine, sie hat online banking genutzt. Wir haben zwar ihr Handy, aber natürlich keine pin
Gilt die Einkommensgrenze (du meinst bestimmt die 100T) auch bei der Beerdigung oder nur wer Unterhaltspflichtig ist? Hast du sonst noch eine genaue Info, ist für uns persönlich interessant.
13.02.2024 22:29
Zitat von Marf:
Wir machen eine Sterbeversicherung.
Im Todesfall wird das Geld an den Begünstigten in der Police gezahlt,egal ob Erbe oder nicht.Es reicht das Einsenden der Sterbeurkunde und der eigenen Ausweiskopie.
Das Geld ist nicht zweckgebunden.
Jedenfalls deckt es eine Beerdigung ohne das man danach Pleite geht.
Die werden immer teurer, mit fast 80 bekommt man sie kaum mehr, wie in unserem Fall und wir müssten sie auch zahlen.
13.02.2024 22:45
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von -M-Y-A-:
Ich hoffe, ich vergesse jetzt nichts.
Es war eigentlich eine sozialbeerdigung angedacht, sie wollte schlicht begraben werden. Ihr Bruder liegt aber über der Einkommensgrenze, muss also für die Beerdigung aufkommen. Wir haben uns aber geeinigt, dass wir die Kosten durch alle teilen. Es soll, stand jetzt jetzt, ein extra Konto dafür eröffnet werden, auf das wir alle monatliche Raten überweisen. Das gleiche gilt für eventuelle Schulden, die schon vorhanden sind und auch für die, die noch kommen, denn auch die Wohnung muss ja bezahlt werden.
Eine sterbeversicherung hatte sie, wurde aber von der Versicherung gekündigt, als sie "zu krank" wurde. Sie hat danach auch keine neue mehr bekommen, logischerweise.
Kontoauszüge gibt es keine, sie hat online banking genutzt. Wir haben zwar ihr Handy, aber natürlich keine pin
Gilt die Einkommensgrenze (du meinst bestimmt die 100T) auch bei der Beerdigung oder nur wer Unterhaltspflichtig ist? Hast du sonst noch eine genaue Info, ist für uns persönlich interessant.
Vielleicht bin ich zu doof, die Frage grade zu verstehen
Wir wollten die Beerdigung vom Sozialamt zahlen lassen. Diese wird aber nur vom Staat bezahlt, wenn alle Einzelpersonen unter 1836(?)€ netto verdienen, alles darunter ist selbsterhalt.
Ein Onkel liegt nun etwas darüber und er muss die Kosten nun tragen. Das Bestattungsunternehmen holt sich quasi ein Darlehen, bei einer vorgegebenen Bank und mit dieser Bank muss mein Onkel die Ratenzahlung für die Beerdigung abklären.
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