Mieter/Vermieter wer hat Recht?
12.02.2014 12:24
Zitat von Anonym 165678:
Eine Kaution wollte er nie haben, es war eher auf "Freundschaft" basiert.
Freundschaft?
Also seit ihr mit dem Vermieter befreundet?
12.02.2014 12:31
Stop!
Ihr müsst die Miete tatsächlich NICHT zahlen für Februar!
Laut Gesetz ist es so geregelt das wenn man 3 potentielle Nachmieter vorstellt, die die Wohnung wirklich übernehmen wollen und der Vermieter aber alle ablehnt das ganze sein Problem ist
Wichtig ist hierbei nur, das die gestellten evtl. Nachmieter auch wirklich solvent und aktzeptabel sind.
Wird gerne vergessen, ist aber tatsächlich so! Wenn ihr nachweisen könnt das ihr 4 verschiedene Leute gehabt hättet die die Wohnung zu Anfang Februar übernommen hätten und er keinen davon wollte dann seit ihr also rechtlich gesehen auf der sicheren Seite !
Davon mal abgesehen das auch mündliche Zusagen rechtsbindend sind... die Frage ist hier immer nur die Beweisbarkeit
Ihr müsst die Miete tatsächlich NICHT zahlen für Februar!
Laut Gesetz ist es so geregelt das wenn man 3 potentielle Nachmieter vorstellt, die die Wohnung wirklich übernehmen wollen und der Vermieter aber alle ablehnt das ganze sein Problem ist
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Wird gerne vergessen, ist aber tatsächlich so! Wenn ihr nachweisen könnt das ihr 4 verschiedene Leute gehabt hättet die die Wohnung zu Anfang Februar übernommen hätten und er keinen davon wollte dann seit ihr also rechtlich gesehen auf der sicheren Seite !
Davon mal abgesehen das auch mündliche Zusagen rechtsbindend sind... die Frage ist hier immer nur die Beweisbarkeit
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12.02.2014 12:41
Zitat von Die-Steffi:
Stop!
Ihr müsst die Miete tatsächlich NICHT zahlen für Februar!
Laut Gesetz ist es so geregelt das wenn man 3 potentielle Nachmieter vorstellt, die die Wohnung wirklich übernehmen wollen und der Vermieter aber alle ablehnt das ganze sein Problem istWichtig ist hierbei nur, das die gestellten evtl. Nachmieter auch wirklich solvent und aktzeptabel sind.
Wird gerne vergessen, ist aber tatsächlich so! Wenn ihr nachweisen könnt das ihr 4 verschiedene Leute gehabt hättet die die Wohnung zu Anfang Februar übernommen hätten und er keinen davon wollte dann seit ihr also rechtlich gesehen auf der sicheren Seite !
Davon mal abgesehen das auch mündliche Zusagen rechtsbindend sind... die Frage ist hier immer nur die Beweisbarkeit![]()
DAS meine liebe ist ein irrglaube und totaler blödsinn
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es ist reine kulanz, wenn er dieser regelung zustimmt!
es muss keine vorzeitige entlassung aus dem mietvertrag erfolgen.
12.02.2014 12:42
Zitat von Usa83:
DAS meine liebe ist ein irrglaube und totaler blödsinn![]()
es ist reine kulanz, wenn er dieser regelung zustimmt!
es muss keine vorzeitige entlassung aus dem mietvertrag erfolgen.
Tut mir leid, hier liegst du falsch... die vorzeitige Entlassung muss sehr wohl erfolgen wenn berechtigtes Interesse an einem Wohnungswechsel besteht
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Und so ein berechtigtes Interesse kann so einiges sein... hab in einem Anwaltsbüro gearbeitet und wir hatten diesen Fall des öfteren
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12.02.2014 12:47
Zitat von Die-Steffi:
Zitat von Usa83:
DAS meine liebe ist ein irrglaube und totaler blödsinn![]()
es ist reine kulanz, wenn er dieser regelung zustimmt!
es muss keine vorzeitige entlassung aus dem mietvertrag erfolgen.
Tut mir leid, hier liegst du falsch... die vorzeitige Entlassung muss sehr wohl erfolgen wenn berechtigtes Interesse an einem Wohnungswechsel besteht![]()
Und so ein berechtigtes Interesse kann so einiges sein... hab in einem Anwaltsbüro gearbeitet und wir hatten diesen Fall des öfteren![]()
Zitat:
2. Einen “guten” Nachmieter finden (und dem Vermieter vorstellen)
Eine weitere potentielle Möglichkeit vor Ablauf des Mietverhältnisses aus dem Vertrag entlassen zu werden, ist die Stellung eines Nachmieters, welcher in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten bereit ist und der vom Vermieter akzeptiert wird.
Wichtig: Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (Nachmieterklausel) muss sich der Vermieter nicht darauf einlassen, einen Nachmieter in den Mietvertrag aufzunehmen und den Vormieter zu entlassen.
Zitat:
Eine vorzeitige „Entlassung“ aus dem Mietvertrag entspricht nicht der Regel und ist daher auch nicht so einfach durchzusetzen. Ein Rechtsanspruch hierauf ist in den allermeisten Fällen nicht gegeben und man sollte daher als Mieter auf die „Kulanz“ des Vermieters bauen, um mit diesem gemeinsam eine Lösung zu suchen
Quelle: http://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-vo rzeitig-kuendigen/
12.02.2014 12:49
Zitat:
Unter gewissen Umständen hat der Mieter jedoch einen Anspruch gegen den Vermieter, dass dieser ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt. Dieser Anspruch folgt aus dem in
§ 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben.
Die Voraussetzungen für diesen Anspruch sind dann erfüllt, wenn der Mieter
ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung hat, das das Interesse des Vermieters an der Fortsetzung des Vertrages erheblich überwiegt, und
der Mieter einen Nachmieter stellt, der zum Eintritt in den unveränderten Mietvertrag bereit und für den Vermieter zumutbar ist.
Dies bedeutet im Einzelnen:
Als berechtigte Interessen des Mieters werden nur solche Umstände anerkannt, die dieser nicht selbst zu verantworten hat d.h. solche, die er nicht (zumindest nicht mit dem Ziel, seine Wohnungssituation zu verändern) bewusst herbeigeführt hat, und durch die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar geworden ist.
Als berechtigte Interessen gelten allgemein:
Krankheit, die eine Veränderung der Wohnsituation erfordert,
berufliche Veränderungen, die mit einem Ortswechsel verbunden sind; dies jedoch mit der Einschränkung, dass der Wechsel des Arbeitsplatzes nicht vom Mieter selbst veranlasst gewesen sein darf,
Familienzuwachs,
Notwendigkeit, wegen fortschreitenden Alters in ein Altenheim umziehen zu müssen.
Quelle: mietrecht.org
12.02.2014 12:52
er kann einem nachmieter zustimmen, MUSS es aber nicht!
wenn er gründe hat, was wir aber hier nicht wissen, dann kann er es ablehnen!
es geht hier aber eben in dem post auch um den irrglauben, dass man einen neachmieter stellen kann und dann ist gut. DEM ist nunmal nicht so.
wenn er gründe hat, was wir aber hier nicht wissen, dann kann er es ablehnen!
es geht hier aber eben in dem post auch um den irrglauben, dass man einen neachmieter stellen kann und dann ist gut. DEM ist nunmal nicht so.
12.02.2014 12:53
Auch in deinem 2. Link steht das was ich bereits zu dem "berechtigten Interesse" gesagt habe
Wenn du sowas postest dann solltest du es vielleicht vorher auch richtig durchlesen
Berechtigtes Interesse ist Auslegungssache und da kann man so einiges an Gründen finden wenn man wirklich möchte... Wäre mal eine aktuelle Frage an die TS: Warum seit ihr denn ausgezogen?
Wenn es z.b wegen Familienzuwachs ist dann ist es überhaupt kein Problem ein berechtigtes Interesse durchzusetzen...
Dazu hatten wir in der Kanzlei dann auch öfter Sachen wie gesundheitliche Probleme ( bei Wohnungen in höher gelegenen Häusern), Allergien ( in die Nachbarswohnung ist Jemand mit Hund gezogen) etc... da gibt es so viel was man theoretisch gesehen als berechtigtes Interesse durchsetzen kann...
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
Wenn du sowas postest dann solltest du es vielleicht vorher auch richtig durchlesen
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Berechtigtes Interesse ist Auslegungssache und da kann man so einiges an Gründen finden wenn man wirklich möchte... Wäre mal eine aktuelle Frage an die TS: Warum seit ihr denn ausgezogen?
Wenn es z.b wegen Familienzuwachs ist dann ist es überhaupt kein Problem ein berechtigtes Interesse durchzusetzen...
Dazu hatten wir in der Kanzlei dann auch öfter Sachen wie gesundheitliche Probleme ( bei Wohnungen in höher gelegenen Häusern), Allergien ( in die Nachbarswohnung ist Jemand mit Hund gezogen) etc... da gibt es so viel was man theoretisch gesehen als berechtigtes Interesse durchsetzen kann...
12.02.2014 12:55
Zitat von Die-Steffi:
Auch in deinem 2. Link steht das was ich bereits zu dem "berechtigten Interesse" gesagt habe![]()
Wenn du sowas postest dann solltest du es vielleicht vorher auch richtig durchlesen![]()
Berechtigtes Interesse ist Auslegungssache und da kann man so einiges an Gründen finden wenn man wirklich möchte... Wäre mal eine aktuelle Frage an die TS: Warum seit ihr denn ausgezogen?
Wenn es z.b wegen Familienzuwachs ist dann ist es überhaupt kein Problem ein berechtigtes Interesse durchzusetzen...
Dazu hatten wir in der Kanzlei dann auch öfter Sachen wie gesundheitliche Probleme ( bei Wohnungen in höher gelegenen Häusern), Allergien ( in die Nachbarswohnung ist Jemand mit Hund gezogen) etc... da gibt es so viel was man theoretisch gesehen als berechtigtes Interesse durchsetzen kann...
eben, das berechtigte interesse ist hier nich zu sehen.
daher gehe ich erstmal nicht davon aus, dass die TS kein berechtigtes interesse hat! sondern einfach nur raus will. und da sist kein berechtigtes interesse.
12.02.2014 12:56
Zitat von Usa83:
er kann einem nachmieter zustimmen, MUSS es aber nicht!
wenn er gründe hat, was wir aber hier nicht wissen, dann kann er es ablehnen!
es geht hier aber eben in dem post auch um den irrglauben, dass man einen neachmieter stellen kann und dann ist gut. DEM ist nunmal nicht so.
Nein, ohne berechtigtes Interesse muss der Vermieter natürlich nicht zustimmen, MIT berechtigten Interesse sieht das ganze allerdings schon wieder anders aus... Und wie gesagt, Gründe für berechtigtes Interesse sind nicht wirklich so schwer zu finden...
Und in diesem Fall hat der Vermieter ja sogar der Stellung eines Nachmieters zugestimmt, wenn auch nur mündlich... wo wir eben wieder bei der Beweisbarkeit wären... wer war denn bei dieser Aussage von Seiten des Vermieter anwesend?
12.02.2014 12:58
Zitat von Die-Steffi:
Zitat von Usa83:
er kann einem nachmieter zustimmen, MUSS es aber nicht!
wenn er gründe hat, was wir aber hier nicht wissen, dann kann er es ablehnen!
es geht hier aber eben in dem post auch um den irrglauben, dass man einen neachmieter stellen kann und dann ist gut. DEM ist nunmal nicht so.
Nein, ohne berechtigtes Interesse muss der Vermieter natürlich nicht zustimmen, MIT berechtigten Interesse sieht das ganze allerdings schon wieder anders aus...
Und in diesem Fall hat der Vermieter ja sogar der Stellung eines Nachmieters zugestimmt, wenn auch nur mündlich... wo wir eben wieder bei der Beweisbarkeit wären... wer war denn bei dieser Aussage von Seiten des Vermieter anwesend?
eben. auch wenn das müdnliche wort gilt, wer will das beweisen, wenn keiner dabei war
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und wie gesagt, da ich kein berechtigtes interesse erkennen kann, würde ich da als vermieter auch nicht zustimmen
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die ts will sicherlich einfach nur raus.
daher eben die frage, welches interesse sie hat
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12.02.2014 12:59
Zitat von Die-Steffi:
Zitat von Usa83:
er kann einem nachmieter zustimmen, MUSS es aber nicht!
wenn er gründe hat, was wir aber hier nicht wissen, dann kann er es ablehnen!
es geht hier aber eben in dem post auch um den irrglauben, dass man einen neachmieter stellen kann und dann ist gut. DEM ist nunmal nicht so.
Nein, ohne berechtigtes Interesse muss der Vermieter natürlich nicht zustimmen, MIT berechtigten Interesse sieht das ganze allerdings schon wieder anders aus... Und wie gesagt, Gründe für berechtigtes Interesse sind nicht wirklich so schwer zu finden...
Und in diesem Fall hat der Vermieter ja sogar der Stellung eines Nachmieters zugestimmt, wenn auch nur mündlich... wo wir eben wieder bei der Beweisbarkeit wären... wer war denn bei dieser Aussage von Seiten des Vermieter anwesend?
dem widerspreche ich natürlich nicht
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es geht halt pauschal nur um die aussage:"stelle drei nachmieter und du kannst raus"
das ist eben so nicht richtig
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12.02.2014 13:05
Siehst du mal, im Gegensatz zu dir geh ich davon aus das berechtigtes Interesse sehr wohl gegeben ist
Nur zum Spaß ziehen ja eigentlich die wenigsten um, gerade wenn es eine Wohnung von einem Freund ist... Hätte da im ersten Moment aufgrund des Forums hier auch an "Familienzuwachs" gedacht
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Nur zum Spaß ziehen ja eigentlich die wenigsten um, gerade wenn es eine Wohnung von einem Freund ist... Hätte da im ersten Moment aufgrund des Forums hier auch an "Familienzuwachs" gedacht
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12.02.2014 13:31
Ich denke auch das wird ein teures Lehrgeld für euch.
Ihr hättet die Kündigung aber sowieso so losschicken müssen, dass sie bis spätestens 30.11. beim Vermieter eingegangen wäre, damit ihr in der Frist von 2 Monaten gewesen wärt.
Daher kann ich den Vermieter verstehen, dass er nur mündlich zugesagt hat, euch die Miete zu erlassen, FALLS es einen Nachmieter gibt.
Er hat ja auch jedes Recht einen Mieter abzulehnen, wenn er Zweifel an der Liquidität hat oder wenn er der Meinung ist, es sind einfach die falschen Menschen für dieses Haus bzw die Hausgemeinschaft.
Für ihn war da keiner dabei dem er die Wohnung vermieten wollte, also müsst ihr die Miete für den Februar noch bezahlen (da ihr leider Gottes nicht fristgerecht gekündigt habt)
Ich denke aber nicht, dass er böse ist und das macht um euch zu ärgern. Das Recht ist da nur irgendwie auf seiner Seite und da ihr nichts schriftlich habt, alles sehr schwierig.
Was er hätte machen können und was ihr noch versuchen könnt, ist das ihr euch auf die Hälfte der Miete einigt. Da ihr die Kündigung am 15. losgeschickt habt, könnte man die Frist ja auf den 15.2. setzen und ihr hättet wenigstens nur eine halbe Miete zu tragen. Der Versuch wäre es wert.
Ihr hättet die Kündigung aber sowieso so losschicken müssen, dass sie bis spätestens 30.11. beim Vermieter eingegangen wäre, damit ihr in der Frist von 2 Monaten gewesen wärt.
Daher kann ich den Vermieter verstehen, dass er nur mündlich zugesagt hat, euch die Miete zu erlassen, FALLS es einen Nachmieter gibt.
Er hat ja auch jedes Recht einen Mieter abzulehnen, wenn er Zweifel an der Liquidität hat oder wenn er der Meinung ist, es sind einfach die falschen Menschen für dieses Haus bzw die Hausgemeinschaft.
Für ihn war da keiner dabei dem er die Wohnung vermieten wollte, also müsst ihr die Miete für den Februar noch bezahlen (da ihr leider Gottes nicht fristgerecht gekündigt habt)
Ich denke aber nicht, dass er böse ist und das macht um euch zu ärgern. Das Recht ist da nur irgendwie auf seiner Seite und da ihr nichts schriftlich habt, alles sehr schwierig.
Was er hätte machen können und was ihr noch versuchen könnt, ist das ihr euch auf die Hälfte der Miete einigt. Da ihr die Kündigung am 15. losgeschickt habt, könnte man die Frist ja auf den 15.2. setzen und ihr hättet wenigstens nur eine halbe Miete zu tragen. Der Versuch wäre es wert.
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