Kein Lohn/Gehalt bekommen
21.05.2014 15:21
Zitat von sabea:
Zitat von martinchen:
@ Sabea, kennst du dich auch im Mietrecht aus
grübel nämlich an einem Fall...muss bis Fr ein Gutachten fertig schreiben und ich komm an einem Punkt nicht weiter
Wäh nein, ich meide das neue Mietrecht hab ich mich noch nicht wirklich eingelesen
Im Grunde geht es gar nicht nur ums Mierecht - sondern welche AGL nach einem Vergleich einschlägig ist wenn man nach dem Vergleich SE begehrt. Ist es 280 I oder kann auch der Vergleich einen Schadensersatzanspruch begründen Das wars schon
21.05.2014 15:24
Zitat von Lucas_Mama:
Ich danke Euch allen
Das Schreiben ist fertig.
Allerdings bin ich stocksauer darüber, dass mein Freund nicht einlenkt. Ich leide ja aber mit darunter, weil mein Geld aufgebraucht ist und ich im eigenen Interesse nicht handeln kann.
Ich hoffe nur, dass er heute Abend hinfährt und das anspricht, zieht das nicht, dann habe ich das Schreiben hier liegen.
Habe schon mit der Gewerkschaft gesprochen, die haben mir auch Tipps gegeben , da mein Freund kein Mitglied ist.
Wir haben so schon so viel "Dreck am stecken" und dann wieder sowas. Und der Fatzke lässt Punkt den Stift fallen.
Übrigens
Wir wohnen im "Osten", er arbeitet aber sehr oft im "Westen" und die Firma rechnet auch nach "Westen" ab, aber mein Freund wird trotzdem nur nach "Osten" bezahlt. Ich verstehe nicht, wenn man sich das Geld schon einsteckt, dass man nicht rechtzeitig das Geld rausschicken kann. Zumal er im Urlaub war letzte Woche, aber dann muss ich eben trotzdem meinen Pflichten nachkommen, denn nur er überweist Gehälter. Das ist doch unmöglich
Oje... auch wenn du jetzt stinkesauer bist, was auch wirklich sehr verständlich ist...
Aber es ist und bleibt der Anspruch deines Freundes. Nur er oder jemand, der von ihm dazu bevollmächtigt wurde, kann ihn durchsetzen. Aber eigentlich müsste er doch auch sein Geld haben wollen so langsam oder?
21.05.2014 15:25
Zitat von martinchen:
Zitat von sabea:
Zitat von martinchen:
@ Sabea, kennst du dich auch im Mietrecht aus
grübel nämlich an einem Fall...muss bis Fr ein Gutachten fertig schreiben und ich komm an einem Punkt nicht weiter
Wäh nein, ich meide das neue Mietrecht hab ich mich noch nicht wirklich eingelesen
Im Grunde geht es gar nicht nur ums Mierecht - sondern welche AGL nach einem Vergleich einschlägig ist wenn man nach dem Vergleich SE begehrt. Ist es 280 I oder kann auch der Vergleich einen Schadensersatzanspruch begründen Das wars schon
Hä, hab ich gerade nicht kapiert schreib mir mal ne PN mit dem Sachverhalt bitte.
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