Kein Lohn/Gehalt bekommen
21.05.2014 12:04
Hallo liebes CM,
GANZ dringend.
Mein freund soll laut Vertrag immer am 15.ten Geld kriegen. Der Chef nimmt sich aber in letzter zeit öfter was raus und das Geld kommt später. Heute ist der 21 und er hat immer noch kein Geld.
Was kann ich tun??? Ich habe gelesen es kann mit 5% pro tag ab dem 15.ten verzinsen.
Ich brauche ganz dringend Hilfe, Tipps. Links. Alles
GANZ dringend.
Mein freund soll laut Vertrag immer am 15.ten Geld kriegen. Der Chef nimmt sich aber in letzter zeit öfter was raus und das Geld kommt später. Heute ist der 21 und er hat immer noch kein Geld.
Was kann ich tun??? Ich habe gelesen es kann mit 5% pro tag ab dem 15.ten verzinsen.
Ich brauche ganz dringend Hilfe, Tipps. Links. Alles
21.05.2014 12:05
Zitat von Lucas_Mama:Dein Freund kann klagen- meist ist es ja vertraglich festgehalten, wann das Geld kommt und ein Vetrag ist von beiden Seiten unterschrieben.
Hallo liebes CM,
GANZ dringend.
Mein freund soll laut Vertrag immer am 15.ten Geld kriegen. Der Chef nimmt sich aber in letzter zeit öfter was raus und das Geld kommt später. Heute ist der 21 und er hat immer noch kein Geld.
Was kann ich tun??? Ich habe gelesen es kann mit 5% pro tag ab dem 15.ten verzinsen.
Ich brauche ganz dringend Hilfe, Tipps. Links. Alles
21.05.2014 12:20
Zitat von Lucas_Mama:
Hallo liebes CM,
GANZ dringend.
Mein freund soll laut Vertrag immer am 15.ten Geld kriegen. Der Chef nimmt sich aber in letzter zeit öfter was raus und das Geld kommt später. Heute ist der 21 und er hat immer noch kein Geld.
Was kann ich tun??? Ich habe gelesen es kann mit 5% pro tag ab dem 15.ten verzinsen.
Ich brauche ganz dringend Hilfe, Tipps. Links. Alles
5% überm Basiszinssatz Aber dazu muss das Entgelt fällig sein. Schaut mal im Vertrag, wann der Arbeitgeber das Entgelt zu zahlen hat. Da es kalendermäßig bestimmt ist, ist er ab dem nächsten Tag im Verzug. Und dann kann man theoretisch Verzugszinsen verlangen.
21.05.2014 12:27
Auch wenn es blöd klingt: Aufpassen das sind erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten oder Engpässe der Firma. Nicht warten, bis es gar kein Lohn mehr gibt und evt. auch auf dem Markt nach neuen Jobs Ausschau halten. Hört sich nicht gut an, von verzinsen habe ich noch nichts gehört, nur, dass der Arbeitgeber evt. Kosten für Rückbuchungen vom Konto erstatten muss, wenn die Miete vorher abgeht und das Geld noch nicht drauf ist. Wenn aber wirklich Zahlungsschwierigkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber dass ohnehin nicht zahlen und auch keine Zinsen. Da gibt es in den meisten Fällen Theater.
21.05.2014 12:35
Lest doch mal in seinem Arbeitsvertrag vlt steht da zum 15. Banktag. Nur weil da steht 15 heisst es nicht das es zum 15. Kommt.
21.05.2014 12:40
Zitat von luciluc:
Auch wenn es blöd klingt: Aufpassen das sind erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten oder Engpässe der Firma. Nicht warten, bis es gar kein Lohn mehr gibt und evt. auch auf dem Markt nach neuen Jobs Ausschau halten. Hört sich nicht gut an, von verzinsen habe ich noch nichts gehört , nur, dass der Arbeitgeber evt. Kosten für Rückbuchungen vom Konto erstatten muss, wenn die Miete vorher abgeht und das Geld noch nicht drauf ist. Wenn aber wirklich Zahlungsschwierigkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber dass ohnehin nicht zahlen und auch keine Zinsen. Da gibt es in den meisten Fällen Theater.
Sehr kompetente Antwort....
Weil du noch nichts von Verzugszinsen gehört hast, heißt das nicht, dass diese nicht existieren
Zweiteres ist dann ein Verzögerungsschaden, den der Arbeitgeber nur dann zahlen muss, wenn er daraufhin vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird und der AN obsiegt.
21.05.2014 12:41
Bewerben - und das ganz schnell. Zahlungsunfähigkeoit gegenüber den eigenen Arbeitrnehmern ist ein Alarmzeichen!
21.05.2014 13:15
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Es steht in seinem Vertrag das zum 15.ten des Monats sein Lohn ausgezahlt wird.
Der ist nun aber 6 Tage her......
Ich setze nun erst mal ein Schreiben auf.
Wie funktioniert das zwecks Rückbuchungen? Wir haben hier einen Haufen zu zahlen und ALLES wurde zurück gebucht wofür wir Ärger kriegen und mehr zahlen müssen
Es steht in seinem Vertrag das zum 15.ten des Monats sein Lohn ausgezahlt wird.
Der ist nun aber 6 Tage her......
Ich setze nun erst mal ein Schreiben auf.
Wie funktioniert das zwecks Rückbuchungen? Wir haben hier einen Haufen zu zahlen und ALLES wurde zurück gebucht wofür wir Ärger kriegen und mehr zahlen müssen
21.05.2014 13:28
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Auch wenn es blöd klingt: Aufpassen das sind erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten oder Engpässe der Firma. Nicht warten, bis es gar kein Lohn mehr gibt und evt. auch auf dem Markt nach neuen Jobs Ausschau halten. Hört sich nicht gut an, von verzinsen habe ich noch nichts gehört , nur, dass der Arbeitgeber evt. Kosten für Rückbuchungen vom Konto erstatten muss, wenn die Miete vorher abgeht und das Geld noch nicht drauf ist. Wenn aber wirklich Zahlungsschwierigkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber dass ohnehin nicht zahlen und auch keine Zinsen. Da gibt es in den meisten Fällen Theater.
Sehr kompetente Antwort....
Weil du noch nichts von Verzugszinsen gehört hast, heißt das nicht, dass diese nicht existieren
Zweiteres ist dann ein Verzögerungsschaden, den der Arbeitgeber nur dann zahlen muss, wenn er daraufhin vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird und der AN obsiegt.
Was ist das? Inwiefern stelle ich sowas?
Input, Input, Input.
21.05.2014 13:44
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Auch wenn es blöd klingt: Aufpassen das sind erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten oder Engpässe der Firma. Nicht warten, bis es gar kein Lohn mehr gibt und evt. auch auf dem Markt nach neuen Jobs Ausschau halten. Hört sich nicht gut an, von verzinsen habe ich noch nichts gehört , nur, dass der Arbeitgeber evt. Kosten für Rückbuchungen vom Konto erstatten muss, wenn die Miete vorher abgeht und das Geld noch nicht drauf ist. Wenn aber wirklich Zahlungsschwierigkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber dass ohnehin nicht zahlen und auch keine Zinsen. Da gibt es in den meisten Fällen Theater.
Sehr kompetente Antwort....
Weil du noch nichts von Verzugszinsen gehört hast, heißt das nicht, dass diese nicht existieren
Zweiteres ist dann ein Verzögerungsschaden, den der Arbeitgeber nur dann zahlen muss, wenn er daraufhin vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird und der AN obsiegt.
Habe ich auch nicht behauptet. Auch weiß ich was Verzugszinsen sind. Habe nur in dieser Verbindung davon noch nichts gehört, dass heißt ja nicht, dass man sie nicht geltend machen kann. Allerdings würde man diese notfalls eben auch auf dem Gerichtsweg einklagen müssen, wenn es hart auf hart kommt und wenn die Firma Zahlungsunfähig ist, bleibt man auch im Fall eines Obsiegens auf den Kosten für den Rechtstreit sitzen.
21.05.2014 13:45
Zitat von Lucas_Mama:
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Auch wenn es blöd klingt: Aufpassen das sind erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten oder Engpässe der Firma. Nicht warten, bis es gar kein Lohn mehr gibt und evt. auch auf dem Markt nach neuen Jobs Ausschau halten. Hört sich nicht gut an, von verzinsen habe ich noch nichts gehört , nur, dass der Arbeitgeber evt. Kosten für Rückbuchungen vom Konto erstatten muss, wenn die Miete vorher abgeht und das Geld noch nicht drauf ist. Wenn aber wirklich Zahlungsschwierigkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber dass ohnehin nicht zahlen und auch keine Zinsen. Da gibt es in den meisten Fällen Theater.
Sehr kompetente Antwort....
Weil du noch nichts von Verzugszinsen gehört hast, heißt das nicht, dass diese nicht existieren
Zweiteres ist dann ein Verzögerungsschaden, den der Arbeitgeber nur dann zahlen muss, wenn er daraufhin vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird und der AN obsiegt.
Was ist das? Inwiefern stelle ich sowas?
Input, Input, Input.
Wenn du da selbst ein Schreiben machst, dann fodere ihn auf Schadensersatz für die Rückbuchungen zu zahlen, die durch die Verzögerung der Gehalts-/Lohnzahlung entstanden sind. Dann auflisten und fertig. Paragraphen etc. haben in so einem Schreiben nichts verloren. Und ihn natürlich unterschreiben lassen, sonst gibts da nachher noch mehr Problem wegen Stellvertretung etc.
Ist halt die Frage: möchte dein Mann da weiterarbeiten und ein angenehmes Arbeitsklima haben, dann sollte er das eher unter vier Augen mit seinem Chef abklären, vor allem, wenn der Schaden evtl. gar nicht so hoch ist. Um wieviel geht es denn da, wenn ich fragen darf?
21.05.2014 13:48
Zitat von Lucas_Mama:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Es steht in seinem Vertrag das zum 15.ten des Monats sein Lohn ausgezahlt wird.
Der ist nun aber 6 Tage her......
Ich setze nun erst mal ein Schreiben auf.
Wie funktioniert das zwecks Rückbuchungen? Wir haben hier einen Haufen zu zahlen und ALLES wurde zurück gebucht wofür wir Ärger kriegen und mehr zahlen müssen
Muss man beim Arbeitgeber geltend machen in einem Schreiben. Mitteilen, dass durch die Verzögerung der Lohnzahlung Kosten für Rückbuchungen durch die Bank entstanden sind (natürlich in welcher Höhe) und zur Zahlung auffordern mit Fristsetzung. Gleichzeitig natürlich auch die Zahlung des Lohns anmahnen. Bei Verzugszinsen wie gesagt bin ich mir nicht sicher, ob das geht, könnte man zumindest versuchen geltend zu machen. Da bleibt dann abzuwarten, was der Arbeitgeber macht.
21.05.2014 13:52
Zitat von sabea:
Zitat von Lucas_Mama:
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Auch wenn es blöd klingt: Aufpassen das sind erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten oder Engpässe der Firma. Nicht warten, bis es gar kein Lohn mehr gibt und evt. auch auf dem Markt nach neuen Jobs Ausschau halten. Hört sich nicht gut an, von verzinsen habe ich noch nichts gehört , nur, dass der Arbeitgeber evt. Kosten für Rückbuchungen vom Konto erstatten muss, wenn die Miete vorher abgeht und das Geld noch nicht drauf ist. Wenn aber wirklich Zahlungsschwierigkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber dass ohnehin nicht zahlen und auch keine Zinsen. Da gibt es in den meisten Fällen Theater.
Sehr kompetente Antwort....
Weil du noch nichts von Verzugszinsen gehört hast, heißt das nicht, dass diese nicht existieren
Zweiteres ist dann ein Verzögerungsschaden, den der Arbeitgeber nur dann zahlen muss, wenn er daraufhin vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird und der AN obsiegt.
Was ist das? Inwiefern stelle ich sowas?
Input, Input, Input.
Wenn du da selbst ein Schreiben machst, dann fodere ihn auf Schadensersatz für die Rückbuchungen zu zahlen, die durch die Verzögerung der Gehalts-/Lohnzahlung entstanden sind. Dann auflisten und fertig. Paragraphen etc. haben in so einem Schreiben nichts verloren. Und ihn natürlich unterschreiben lassen, sonst gibts da nachher noch mehr Problem wegen Stellvertretung etc.
Ist halt die Frage: möchte dein Mann da weiterarbeiten und ein angenehmes Arbeitsklima haben, dann sollte er das eher unter vier Augen mit seinem Chef abklären, vor allem, wenn der Schaden evtl. gar nicht so hoch ist. Um wieviel geht es denn da, wenn ich fragen darf?
Das stimmt allerdings, bevor man ein solches Schreiben aufsetzt, sollte man ein persönliches Gespräch versuchen. Ansonsten könnte das immer negativ für einen Arbeitnehmer ausgelegt werden, auch wenn die pünktliche Lohnzahlung vertraglich geregelt ist und der Arbeitgeber sich damit vertragswidrig verhält. Theorie und Praxis ist immer so eine Sache Entscheiden muss ohnehin Dein Freund, was er tut.
21.05.2014 13:59
Zitat von luciluc:
Zitat von Lucas_Mama:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Es steht in seinem Vertrag das zum 15.ten des Monats sein Lohn ausgezahlt wird.
Der ist nun aber 6 Tage her......
Ich setze nun erst mal ein Schreiben auf.
Wie funktioniert das zwecks Rückbuchungen? Wir haben hier einen Haufen zu zahlen und ALLES wurde zurück gebucht wofür wir Ärger kriegen und mehr zahlen müssen
Muss man beim Arbeitgeber geltend machen in einem Schreiben. Mitteilen, dass durch die Verzögerung der Lohnzahlung Kosten für Rückbuchungen durch die Bank entstanden sind (natürlich in welcher Höhe) und zur Zahlung auffordern mit Fristsetzung. Gleichzeitig natürlich auch die Zahlung des Lohns anmahnen. Bei Verzugszinsen wie gesagt bin ich mir nicht sicher, ob das geht, könnte man zumindest versuchen geltend zu machen. Da bleibt dann abzuwarten, was der Arbeitgeber macht.
Oh man....
Verzögerung -> Verzug -> Schadensersatz gem. §§ 280 I, II, 286 BGB.
Das ist aber sowas von sicher.
Aber bei ein paar Tagen und keine Ahnung, überspitzt gesagt ein paar Euro, nicht sonderlich viel, was bei rumkommt
Eine Fristsetzung ist gerade nicht zwingend erforderlich.
Die Gehalts-/Lohnzahlung muss auch nicht extra gemahnt werden, da hier gerade eine kalendermäßige Bestimmung vorliegt und die Mahnung entbehrlich ist.
PS: zur Eindämmung juristischer Enten im Internet
21.05.2014 14:12
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Zitat von Lucas_Mama:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Es steht in seinem Vertrag das zum 15.ten des Monats sein Lohn ausgezahlt wird.
Der ist nun aber 6 Tage her......
Ich setze nun erst mal ein Schreiben auf.
Wie funktioniert das zwecks Rückbuchungen? Wir haben hier einen Haufen zu zahlen und ALLES wurde zurück gebucht wofür wir Ärger kriegen und mehr zahlen müssen
Muss man beim Arbeitgeber geltend machen in einem Schreiben. Mitteilen, dass durch die Verzögerung der Lohnzahlung Kosten für Rückbuchungen durch die Bank entstanden sind (natürlich in welcher Höhe) und zur Zahlung auffordern mit Fristsetzung. Gleichzeitig natürlich auch die Zahlung des Lohns anmahnen. Bei Verzugszinsen wie gesagt bin ich mir nicht sicher, ob das geht, könnte man zumindest versuchen geltend zu machen. Da bleibt dann abzuwarten, was der Arbeitgeber macht.
Oh man....
Verzögerung -> Verzug -> Schadensersatz gem. §§ 280 I, II, 286 BGB.
Das ist aber sowas von sicher.
Aber bei ein paar Tagen und keine Ahnung, überspitzt gesagt ein paar Euro, nicht sonderlich viel, was bei rumkommt
Eine Fristsetzung ist gerade nicht zwingend erforderlich.
Die Gehalts-/Lohnzahlung muss auch nicht extra gemahnt werden, da hier gerade eine kalendermäßige Bestimmung vorliegt und die Mahnung entbehrlich ist.
PS: zur Eindämmung juristischer Enten im Internet
Warum musst Du mich eigentlich angreifen? Ich habe hier nur gesagt, was ich denke, denn wir wurden ja um Rat gefragt. Und dazu habe ich gesagt, was ich denke und was ich evt. machen würde. Warum musst Du hier jetzt darauf rumreiten, ich habe Dir nichts getan oder? Ich bin kein Jurist und erst recht kein Arbeitsrechtler. Schreib doch einfach was Du meinst und lass solche unschönen Kommentare.
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