Kein Lohn/Gehalt bekommen
21.05.2014 14:18
Zitat von luciluc:
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Zitat von Lucas_Mama:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Es steht in seinem Vertrag das zum 15.ten des Monats sein Lohn ausgezahlt wird.
Der ist nun aber 6 Tage her......
Ich setze nun erst mal ein Schreiben auf.
Wie funktioniert das zwecks Rückbuchungen? Wir haben hier einen Haufen zu zahlen und ALLES wurde zurück gebucht wofür wir Ärger kriegen und mehr zahlen müssen
Muss man beim Arbeitgeber geltend machen in einem Schreiben. Mitteilen, dass durch die Verzögerung der Lohnzahlung Kosten für Rückbuchungen durch die Bank entstanden sind (natürlich in welcher Höhe) und zur Zahlung auffordern mit Fristsetzung. Gleichzeitig natürlich auch die Zahlung des Lohns anmahnen. Bei Verzugszinsen wie gesagt bin ich mir nicht sicher, ob das geht, könnte man zumindest versuchen geltend zu machen. Da bleibt dann abzuwarten, was der Arbeitgeber macht.
Oh man....
Verzögerung -> Verzug -> Schadensersatz gem. §§ 280 I, II, 286 BGB.
Das ist aber sowas von sicher.
Aber bei ein paar Tagen und keine Ahnung, überspitzt gesagt ein paar Euro, nicht sonderlich viel, was bei rumkommt
Eine Fristsetzung ist gerade nicht zwingend erforderlich.
Die Gehalts-/Lohnzahlung muss auch nicht extra gemahnt werden, da hier gerade eine kalendermäßige Bestimmung vorliegt und die Mahnung entbehrlich ist.
PS: zur Eindämmung juristischer Enten im Internet
Warum musst Du mich eigentlich angreifen? Ich habe hier nur gesagt, was ich denke, denn wir wurden ja um Rat gefragt. Und dazu habe ich gesagt, was ich denke und was ich evt. machen würde. Warum musst Du hier jetzt darauf rumreiten, ich habe Dir nichts getan oder? Ich bin kein Jurist und erst recht kein Arbeitsrechtler. Schreib doch einfach was Du meinst und lass solche unschönen Kommentare.
Die TS braucht Hilfe und Tipps und nicht irgendwelche Meinungen. Und bei solchen Threads verstehe ich immer nicht, warum manche Leute, auch wenn sie es kein bisschen böse meinen, das möchte ich auch gar nicht unterstellen, dann mit Halbwissen oder sogar falschen Tatsachen kommen. Das hilft ihr nichts. Und als Juristin (und meine "Lieblinge" sind gerade Arbeitsrecht und Strafrecht) finde ich es dann nervig, wenn man etwas tatsächlich weiß und der TS helfen will und dann kommt danach wieder "ach, ich weiß aber nicht, ob das geht"...
Wenn es um Meinungen und Ansichten geht, kann man die ja gerne und überall vertreten, so lange es niemanden verletzt. Aber doch bitte nicht bei Wissensfragen
Und ich greife dich nicht an, sondern stelle dann nur eben die falschen Aussagen für die TS richtig
21.05.2014 14:27
Das Problem ist, dass mein Kerl von Morgens um 6 Uhr bis 17 Uhr aus dem Haus ist, bezahlt wird er nur von 6 - 16 Uhr und trifft den Chef zudem auch nicht persönlich an, da er natürlich meist pünktlich alles fallen lässt.
Außerdem traut mein Freund sich anscheinend nicht sein Mundwerk aufzumachen. Ich habe eben mit ihm getelt und er sagte: Ja, dass wird schon iwann kommen.
Ich: Hallooo?? Wir haben kein Geld, der Tank ist leer, der Kühlschrank. Mein Geld ist schon alle. Wir haben ein Kind zu versorgen.
Ja ja, iwann kommt das Geld schon ist seine Meinung.
Na ja und dank seiner Versäumnis, dass alles wieder zurück gekommen ist, müssen wir überall Mahngebühren zahlen, die belaufen sich ca auf 50€ insgesamt und dann noch die Kosten von der Bank, pro Lastschrift 2€ (?) glaube ich.
Das wird man dann auf den Auszügen sehen.
Außerdem traut mein Freund sich anscheinend nicht sein Mundwerk aufzumachen. Ich habe eben mit ihm getelt und er sagte: Ja, dass wird schon iwann kommen.
Ich: Hallooo?? Wir haben kein Geld, der Tank ist leer, der Kühlschrank. Mein Geld ist schon alle. Wir haben ein Kind zu versorgen.
Ja ja, iwann kommt das Geld schon ist seine Meinung.
Na ja und dank seiner Versäumnis, dass alles wieder zurück gekommen ist, müssen wir überall Mahngebühren zahlen, die belaufen sich ca auf 50€ insgesamt und dann noch die Kosten von der Bank, pro Lastschrift 2€ (?) glaube ich.
Das wird man dann auf den Auszügen sehen.
21.05.2014 14:33
Zitat von Lucas_Mama:
Das Problem ist, dass mein Kerl von Morgens um 6 Uhr bis 17 Uhr aus dem Haus ist, bezahlt wird er nur von 6 - 16 Uhr und trifft den Chef zudem auch nicht persönlich an, da er natürlich meist pünktlich alles fallen lässt.
Außerdem traut mein Freund sich anscheinend nicht sein Mundwerk aufzumachen. Ich habe eben mit ihm getelt und er sagte: Ja, dass wird schon iwann kommen.
Ich: Hallooo?? Wir haben kein Geld, der Tank ist leer, der Kühlschrank. Mein Geld ist schon alle. Wir haben ein Kind zu versorgen.
Ja ja, iwann kommt das Geld schon ist seine Meinung.
Na ja und dank seiner Versäumnis, dass alles wieder zurück gekommen ist, müssen wir überall Mahngebühren zahlen, die belaufen sich ca auf 50€ insgesamt und dann noch die Kosten von der Bank, pro Lastschrift 2€ (?) glaube ich.
Das wird man dann auf den Auszügen sehen.
Okay dann ist es mehr... weil bei 4-5 Euro lohnt sich sowas halt einfach gar nicht.
mach wirklich das Schreiben fertig.
Liste alle Posten genau auf.
Dann schreibst du rein, dass zudem das Geld (Gehalt/Lohn) innerhalb von 3 Tagen auf dem Konto sein muss, ansonsten sieht er (dein Freund) sich gezwungen, umgehend Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.
Das geht nicht Aber trotzdem sollte er dann morgen den Mut aufbringen und vorab mit seinem Chef reden, auch wenn es schwer fällt. Aber er hat einen Anspruch auf das Geld. Vielleicht muss er ja dann den Brief gar nicht mehr abgeben und sein Chef lenkt ein.
21.05.2014 14:34
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
...
Oh man....
Verzögerung -> Verzug -> Schadensersatz gem. §§ 280 I, II, 286 BGB.
Das ist aber sowas von sicher.
Aber bei ein paar Tagen und keine Ahnung, überspitzt gesagt ein paar Euro, nicht sonderlich viel, was bei rumkommt
Eine Fristsetzung ist gerade nicht zwingend erforderlich.
Die Gehalts-/Lohnzahlung muss auch nicht extra gemahnt werden, da hier gerade eine kalendermäßige Bestimmung vorliegt und die Mahnung entbehrlich ist.
PS: zur Eindämmung juristischer Enten im Internet
Warum musst Du mich eigentlich angreifen? Ich habe hier nur gesagt, was ich denke, denn wir wurden ja um Rat gefragt. Und dazu habe ich gesagt, was ich denke und was ich evt. machen würde. Warum musst Du hier jetzt darauf rumreiten, ich habe Dir nichts getan oder? Ich bin kein Jurist und erst recht kein Arbeitsrechtler. Schreib doch einfach was Du meinst und lass solche unschönen Kommentare.
Die TS braucht Hilfe und Tipps und nicht irgendwelche Meinungen. Und bei solchen Threads verstehe ich immer nicht, warum manche Leute, auch wenn sie es kein bisschen böse meinen, das möchte ich auch gar nicht unterstellen, dann mit Halbwissen oder sogar falschen Tatsachen kommen. Das hilft ihr nichts. Und als Juristin (und meine "Lieblinge" sind gerade Arbeitsrecht und Strafrecht) finde ich es dann nervig, wenn man etwas tatsächlich weiß und der TS helfen will und dann kommt danach wieder " ach, ich weiß aber nicht, ob das geht"...
Wenn es um Meinungen und Ansichten geht, kann man die ja gerne und überall vertreten, so lange es niemanden verletzt. Aber doch bitte nicht bei Wissensfragen
Und ich greife dich nicht an, sondern stelle dann nur eben die falschen Aussagen für die TS richtig
Wenn Du nur die Aussagen richtig stellen würdest, dann kann man diese Kommentare auch weglassen, würde ich meinen.
Und ich glaube schon, dass sie um Rat und Meinungen gefragt und nicht nach einem Anwalt Ausschau gehalten hat. Außerdem kann man ja schlecht erkennen, wer im Forum Jurist ist und wer nicht. Im Zweifel wäre es ohnehin ratsam eine Rechtsberatung beim Anwalt zu machen. Jetzt bin ich aber schon gespannt, welche Aussagen so falsch von mir waren. Ich glaub jetzt solltest Du mal richtig nachlesen, aber egal ... Ich wollte eigentlich nur helfen, aber wenn Du meinst, daher lass ich es jetzt lieber.
21.05.2014 14:36
PS: und das mit der Klage würde ich dann notfalls auch tatsächlich machen. Was bringt schon ein Job, der nicht gezahlt wird.
Und da könnt ihr z.B. einfach zum Rechtspfleger gehen (am ArbG) und der nimmt eure Klage dann zur Niederschrift auf. Dann läuft da nichts falsch. Und vor Gericht selbst braucht ihr dann auch keinen Anwalt, sprich es werden da keine Kosten auf euch zukommen.
Und da könnt ihr z.B. einfach zum Rechtspfleger gehen (am ArbG) und der nimmt eure Klage dann zur Niederschrift auf. Dann läuft da nichts falsch. Und vor Gericht selbst braucht ihr dann auch keinen Anwalt, sprich es werden da keine Kosten auf euch zukommen.
21.05.2014 14:45
Zitat von luciluc:
Zitat von sabea:
Zitat von luciluc:
Zitat von sabea:
...
Warum musst Du mich eigentlich angreifen? Ich habe hier nur gesagt, was ich denke, denn wir wurden ja um Rat gefragt. Und dazu habe ich gesagt, was ich denke und was ich evt. machen würde. Warum musst Du hier jetzt darauf rumreiten, ich habe Dir nichts getan oder? Ich bin kein Jurist und erst recht kein Arbeitsrechtler. Schreib doch einfach was Du meinst und lass solche unschönen Kommentare.
Die TS braucht Hilfe und Tipps und nicht irgendwelche Meinungen. Und bei solchen Threads verstehe ich immer nicht, warum manche Leute, auch wenn sie es kein bisschen böse meinen, das möchte ich auch gar nicht unterstellen, dann mit Halbwissen oder sogar falschen Tatsachen kommen. Das hilft ihr nichts. Und als Juristin (und meine "Lieblinge" sind gerade Arbeitsrecht und Strafrecht) finde ich es dann nervig, wenn man etwas tatsächlich weiß und der TS helfen will und dann kommt danach wieder " ach, ich weiß aber nicht, ob das geht"...
Wenn es um Meinungen und Ansichten geht, kann man die ja gerne und überall vertreten, so lange es niemanden verletzt. Aber doch bitte nicht bei Wissensfragen
Und ich greife dich nicht an, sondern stelle dann nur eben die falschen Aussagen für die TS richtig
Wenn Du nur die Aussagen richtig stellen würdest, dann kann man diese Kommentare auch weglassen, würde ich meinen.
Und ich glaube schon, dass sie um Rat und Meinungen gefragt und nicht nach einem Anwalt Ausschau gehalten hat. Außerdem kann man ja schlecht erkennen, wer im Forum Jurist ist und wer nicht. Im Zweifel wäre es ohnehin ratsam eine Rechtsberatung beim Anwalt zu machen. Jetzt bin ich aber schon gespannt, welche Aussagen so falsch von mir waren. Ich glaub jetzt solltest Du mal richtig nachlesen, aber egal ... Ich wollte eigentlich nur helfen, aber wenn Du meinst, daher lass ich es jetzt lieber.
Aber die TS hat doch definitiv geschrieben, dass sie Hilfe dabei braucht und wissen möchte, was zu tun ist. Und nicht, wer meint, wie man irgendwas machen könnte
Das ist ja auch kein Abstimmungsthread oder so, wo man möglichst viele und unterschiedliche Antworten bekommen möchte, sondern am besten die eine und richtige Hilfestellung.
Rechtsberatung ist in dem Fall nur dann empfehlenswert, wenn der Freund der TS eine Rechtschutz (inkl. Arbeitsrechtstreitigkeiten) hat.
Dann bekommt er nicht nach ein paar Tagen eine Rechnung (und das wäre hier ja nicht gut, da das Geld ja gerade knapp ist im Moment) und außerdem ist es beim Arbeitsgericht so, dass da sehr kompetente Rechtspfleger Hilfe leisten und die Klage aufsetzen und bei der verhandlung kann der Kläger den Sachverhalt auch selbst schildern.
Zudem hat beim Arbeitsgericht der Arbeitnehmer in solchen Fällen von vornherein immer erst einmal die besseren Karten.
21.05.2014 14:46
Zitat von sabea:
PS: und das mit der Klage würde ich dann notfalls auch tatsächlich machen. Was bringt schon ein Job, der nicht gezahlt wird.
Und da könnt ihr z.B. einfach zum Rechtspfleger gehen (am ArbG) und der nimmt eure Klage dann zur Niederschrift auf. Dann läuft da nichts falsch. Und vor Gericht selbst braucht ihr dann auch keinen Anwalt, sprich es werden da keine Kosten auf euch zukommen.
Nur die Gerichtskosten und die Auslagen für evt. Kopien bei der Rechtsantragsstelle.
21.05.2014 14:47
So wie Sabea es geschrieben hat ist es richtig - und das Recht Verzugszinsen sowie einen Verzugsschaden geltend zu machen steht euch auch zu.
Da die Leistung hier nach dem Kalender bestimmt ist, musst du nicht mal anmahnen oder eine Frist zur Zahlung setzen- denn die Leistung WAR bereits fällig.
Wie sich so ein Schreiben auf das spätere Arbeitsverhältnis auswirkt ist natürlich schwer einzuschätzen. Besteht ein freundschaftliches oder gutes Verhältnis zum AG würde ich persönlich zunächst das Gespräch suchen. Seid ihr euch sicher, dass dieser Weg nichts bringt - dann setzt das Schreiben auf und macht eure Rechte geltend
Da die Leistung hier nach dem Kalender bestimmt ist, musst du nicht mal anmahnen oder eine Frist zur Zahlung setzen- denn die Leistung WAR bereits fällig.
Wie sich so ein Schreiben auf das spätere Arbeitsverhältnis auswirkt ist natürlich schwer einzuschätzen. Besteht ein freundschaftliches oder gutes Verhältnis zum AG würde ich persönlich zunächst das Gespräch suchen. Seid ihr euch sicher, dass dieser Weg nichts bringt - dann setzt das Schreiben auf und macht eure Rechte geltend
21.05.2014 14:55
Das Arbeitsgericht/Rechtsantragsstelle darf keine allgemeinen Auskünfte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erteilen oder gar Beratungen durchführen. Hierfür sind Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände zuständig.
Für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen besteht auch die Möglichkeit, mit einem Berechtigungsschein kostenlose anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, also muss man nicht immer eine Rechtsschutzversicherung haben
Für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen besteht auch die Möglichkeit, mit einem Berechtigungsschein kostenlose anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, also muss man nicht immer eine Rechtsschutzversicherung haben
21.05.2014 14:58
Ich danke Euch allen
Das Schreiben ist fertig.
Allerdings bin ich stocksauer darüber, dass mein Freund nicht einlenkt. Ich leide ja aber mit darunter, weil mein Geld aufgebraucht ist und ich im eigenen Interesse nicht handeln kann.
Ich hoffe nur, dass er heute Abend hinfährt und das anspricht, zieht das nicht, dann habe ich das Schreiben hier liegen.
Habe schon mit der Gewerkschaft gesprochen, die haben mir auch Tipps gegeben , da mein Freund kein Mitglied ist.
Wir haben so schon so viel "Dreck am stecken" und dann wieder sowas. Und der Fatzke lässt Punkt den Stift fallen.
Übrigens
Wir wohnen im "Osten", er arbeitet aber sehr oft im "Westen" und die Firma rechnet auch nach "Westen" ab, aber mein Freund wird trotzdem nur nach "Osten" bezahlt. Ich verstehe nicht, wenn man sich das Geld schon einsteckt, dass man nicht rechtzeitig das Geld rausschicken kann. Zumal er im Urlaub war letzte Woche, aber dann muss ich eben trotzdem meinen Pflichten nachkommen, denn nur er überweist Gehälter. Das ist doch unmöglich
Das Schreiben ist fertig.
Allerdings bin ich stocksauer darüber, dass mein Freund nicht einlenkt. Ich leide ja aber mit darunter, weil mein Geld aufgebraucht ist und ich im eigenen Interesse nicht handeln kann.
Ich hoffe nur, dass er heute Abend hinfährt und das anspricht, zieht das nicht, dann habe ich das Schreiben hier liegen.
Habe schon mit der Gewerkschaft gesprochen, die haben mir auch Tipps gegeben , da mein Freund kein Mitglied ist.
Wir haben so schon so viel "Dreck am stecken" und dann wieder sowas. Und der Fatzke lässt Punkt den Stift fallen.
Übrigens
Wir wohnen im "Osten", er arbeitet aber sehr oft im "Westen" und die Firma rechnet auch nach "Westen" ab, aber mein Freund wird trotzdem nur nach "Osten" bezahlt. Ich verstehe nicht, wenn man sich das Geld schon einsteckt, dass man nicht rechtzeitig das Geld rausschicken kann. Zumal er im Urlaub war letzte Woche, aber dann muss ich eben trotzdem meinen Pflichten nachkommen, denn nur er überweist Gehälter. Das ist doch unmöglich
21.05.2014 15:02
Zitat von Lucas_Mama:
Ich danke Euch allen
Das Schreiben ist fertig.
Allerdings bin ich stocksauer darüber, dass mein Freund nicht einlenkt. Ich leide ja aber mit darunter, weil mein Geld aufgebraucht ist und ich im eigenen Interesse nicht handeln kann.
Ich hoffe nur, dass er heute Abend hinfährt und das anspricht, zieht das nicht, dann habe ich das Schreiben hier liegen.
Habe schon mit der Gewerkschaft gesprochen, die haben mir auch Tipps gegeben , da mein Freund kein Mitglied ist.
Wir haben so schon so viel "Dreck am stecken" und dann wieder sowas. Und der Fatzke lässt Punkt den Stift fallen.
Übrigens
Wir wohnen im "Osten", er arbeitet aber sehr oft im "Westen" und die Firma rechnet auch nach "Westen" ab, aber mein Freund wird trotzdem nur nach "Osten" bezahlt. Ich verstehe nicht, wenn man sich das Geld schon einsteckt, dass man nicht rechtzeitig das Geld rausschicken kann. Zumal er im Urlaub war letzte Woche, aber dann muss ich eben trotzdem meinen Pflichten nachkommen, denn nur er überweist Gehälter. Das ist doch unmöglich
Ich drücke Euch die Daumen, dass das Geld bald da ist
21.05.2014 15:06
Zitat von luciluc:
Zitat von sabea:
PS: und das mit der Klage würde ich dann notfalls auch tatsächlich machen. Was bringt schon ein Job, der nicht gezahlt wird.
Und da könnt ihr z.B. einfach zum Rechtspfleger gehen (am ArbG) und der nimmt eure Klage dann zur Niederschrift auf. Dann läuft da nichts falsch. Und vor Gericht selbst braucht ihr dann auch keinen Anwalt , sprich es werden da keine Kosten auf euch zukommen.
Nur die Gerichtskosten und die Auslagen für evt. Kopien bei der Rechtsantragsstelle.
Die Gerichtskosten trägt, wie bei jedem anderen Gericht die unterliegende Partei. Da die Lage hier aber eindeutig wäre (kein Gehalt auf dem Konto! zumindest wenn man vom jetzigen Status ausgeht) würde der Freund der TS definitiv mit einer Gehaltsklage obsiegen. Und dann trägt der unterliegende Beklagte die Kosten...
Zudem wird vorm ArbG kein Gerichtskostenvorschuss verlangt und die Kosten sind generell geringer als bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit...
Unterschiede zu sonstigen Gerichtsbarkeiten ergeben sich beim ArbG nur hinsichtlich der Anwaltskosten. Diese zahlt nämlich in der ersten Instanz jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Abgesehen davon habe ich oben sogar nur von den Rechtsanwaltskosten gesprochen
21.05.2014 15:10
@ Sabea, kennst du dich auch im Mietrecht aus
grübel nämlich an einem Fall...muss bis Fr ein Gutachten fertig schreiben und ich komm an einem Punkt nicht weiter
grübel nämlich an einem Fall...muss bis Fr ein Gutachten fertig schreiben und ich komm an einem Punkt nicht weiter
21.05.2014 15:16
Zitat von luciluc:
Das Arbeitsgericht/Rechtsantragsstelle darf keine allgemeinen Auskünfte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erteilen oder gar Beratungen durchführen. Hierfür sind Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände zuständig.
Für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen besteht auch die Möglichkeit, mit einem Berechtigungsschein kostenlose anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, also muss man nicht immer eine Rechtsschutzversicherung haben
Es war die Rede von: Klage zur Niederschrift bringen
PKH ist wohl ziemlich unwahrscheinlich, wenn er berufstätig ist und die TS spricht auch von ihrem Geld, also gehe ich mal davon aus, dass man hier über den Regelsatz kommt und die Partei ihr Einkommen einsetzen muss.
Und Gewerkschaften vertreten in der Regel nur gewerkschaftlich organisierte Mitglieder...
21.05.2014 15:17
Zitat von martinchen:
@ Sabea, kennst du dich auch im Mietrecht aus
grübel nämlich an einem Fall...muss bis Fr ein Gutachten fertig schreiben und ich komm an einem Punkt nicht weiter
Wäh nein, ich meide das neue Mietrecht hab ich mich noch nicht wirklich eingelesen
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt