Mütter- und Schwangerenforum

Haus ohne unser wissen als Sicherheit angegeben!

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cookie23
3597 Beiträge
31.05.2013 13:53
Zitat von Gwen85:

Mehr schreib ich nicht mehr dazu. Ist ja schon alles gesagt.

das wiederspricht sich doch alles selbst,meinst du echt,das dass wirklich so abläuft da?
ich kann es mir kaum vorstellen
Gwen85
18463 Beiträge
31.05.2013 13:55
Zitat von cookie23:

Zitat von Gwen85:

Mehr schreib ich nicht mehr dazu. Ist ja schon alles gesagt.

das wiederspricht sich doch alles selbst,meinst du echt,das dass wirklich so abläuft da?
ich kann es mir kaum vorstellen


Es passt alles herrlich zusammen, ja. Darum schrieb ich ein paar Infos dabei. Das kann so gar nicht laufen.
cookie23
3597 Beiträge
31.05.2013 13:59
Zitat von Gwen85:

Zitat von cookie23:

Zitat von Gwen85:

Mehr schreib ich nicht mehr dazu. Ist ja schon alles gesagt.

das wiederspricht sich doch alles selbst,meinst du echt,das dass wirklich so abläuft da?
ich kann es mir kaum vorstellen


Es passt alles herrlich zusammen, ja. Darum schrieb ich ein paar Infos dabei. Das kann so gar nicht laufen.

falls das alles doch so sein sollte,soll der schwiegerpapa mir doch bitte verraten wie er das alles macht
ich glaube das würde so einige hier interessieren
Hummers_Mami
26714 Beiträge
31.05.2013 14:04
Zitat von Anonym 152183:

Ich sehe es aber nicht ein, mit dem Betrag das NEUE Haus der beiden zu bezahlen, nur weil ER es sich mit seinem Hartz IV nicht leisten kann!

Wir bekommen den Vertrag zugeschickt, damit wir wissen WAS wir hier überhaupt bezahlen ...


ihr zahlt Miete. was der schwiegervater nun mit der kohle macht geht euch doch nix an...
31.05.2013 15:37
Mir stellt sich nur die Frage: Wie kann der Schwiegervater im Grundbuch als Eigentuemer eingetragen sein und gleichzeitig Hartz4 beziehen? Das eine schliesst doch das andere eigentlich aus, oder?
CatCoke
821 Beiträge
31.05.2013 17:46
Da die meisten hier wieder richtig pampig werden, versuch ich es nochmal sachlich: ich würde an eurer Stelle dringend klären, wofür ihr das zweite Darlehen bezahlt. Auf der einen Seite sind 200 € Miete für ein ganzes Haus ja auch nicht wirklich viel, also ich denke, dass er da grundsätzlich mehr verlangen könnte (was er wahrscheinlich deshalb nicht tut, weil es zusätzliches Einkommen wäre, was er angerechnet bekommt). Klärt es genau mit ihm ab, wie ihr das mit dem Grundbucheintrag regeln könnt, damit ihr endlich auf der sicheren Seite seid....alles Gute für Euch.
shelyra
69204 Beiträge
31.05.2013 18:50
Zitat von nyckelpiga:

Mir stellt sich nur die Frage: Wie kann der Schwiegervater im Grundbuch als Eigentuemer eingetragen sein und gleichzeitig Hartz4 beziehen? Das eine schliesst doch das andere eigentlich aus, oder?


stimmt nicht ganz...
man kann auch eigentum haben und trotzdem h4 bekommen. wenn die kosten für das haus den normalen mietkosten in etwa entsprechen dann ist das meist kein problem. genauso wenn absehbar ist, dass h4 nur ne bestimmte zeit bezogen wird (zb bei älteren wo es nur noch wenige jahre bis zur rente ist)
shelyra
69204 Beiträge
31.05.2013 18:53
habt ihr überhaupt irgendeine art von mietvertrag unterschrieben? wenn ja, was steht denn dort als miete?
wenn es mehr als 200€ (die ihr direkt an die bank zahlt) dann kann es ja schon hinkommen. denn es ist kein muss, dass ihr alles an euren schwiepa zahlt, sondern er kann auch ausmachen, dass ihr nen teil direkt an die bank und den rest an ihn zahlt - was er dann mit dem restlichen geld macht geht euch nix an...

genauso kann man auch ausmachen, dass eure renovierungskosten als teil der miete zählen. da 200€ für ein haus ja schon recht wenig sind...
Poison
3976 Beiträge
31.05.2013 19:02
Zitat von zartbitter:

natürlich darf er SEIN haus als sicherheit angeben, wieso denn auch nicht?? er darf das haus auch jederzeit verkaufen, obwohl es vermietet ist - ist doch seine sache^^
und nein, er ist nicht im unrecht, er hat euch darüber auch definitiv nicht informieren müssen, wär ja noch schöner^^


Also dem ist def. nicht so! Wenn sie einen Vertrag haben ist dieser bindend. Es ist zwar richtig das er es trotzdessen das er es vermietet hat, verkaufen kann, er muss die jetzigen Mieter aber def. darüber informieren!!! Und sebst wenn er es verkauft, ist der Vertrag immernoch rechtsgültig, das bedeutet, wenn da z.B. drin steht, das sie da 10 oder 20 Jahre drin wohnen bleiben dürfen, muss der neue Käufer das akzeptieren! Und wie eben gesagt, der Vermieter muss die Mieter über den Kauf sehr wohl informieren, da der neue Käufer schliesslich weiterhin mit dem Vermieter agieren muss. Ich weiss das, da meine Eltern gerade das selbe erleben. Kommt natürlich drauf an, was in dem Vertrag festgehalten ist.

@TS

Wieso zahtl ihr überhaupt eine Summe, wo ihr nicht mal wisst, wofür? Da hätte ich doch längst nach geharkt.
Poison
3976 Beiträge
31.05.2013 19:16
Zitat von Minibeanymachine:

Zitat von zartbitter:

wieso solltet ihr als mieter rechte an dem haus haben?
eine freundin hat mit ihrem lebensgefährten ein haus gemietet, die leben seit 4 (oder 5??) jahren drin. letzte woche kam ein schreiben vom vermieter, dass er das haus verkaufen wird und der neue eigentümer vermutlich das haus selbst bewohnen wird. also suchen die sich jetzt was neues. ist zwar ärgerlich, aber so ist es eben, wenn man zur miete wohnt. dass die rechte beim eigentümer sind, find ich absolut gerecht.


zumal mieter innerhalb des mietrechts umfassendere rechte hat als der eigentümer. selbst bei verkauf heisst das nicht automatisch das der käufer einziehn und der mieter ausziehn muss
Richtig!
Poison
3976 Beiträge
31.05.2013 19:20
Zitat von Anonym 152183:

Zitat von Urson:

Ihr zahlt Miete und auf einen Bausparvertrag ein...der anscheinend wohl auch zur Finanzierung dieses o.des anderen Hauses zählt.
Ohne Vertag?Ohne irgendwas notarielles dazu gemacht zu haben?Nur aufgrund einer Zusage?

Ihr seit normale Mieter.Denen man nichts ankündigen muß.Er kann mit dem Haus machen was er möchte.
Ihr könnt zwar eure Modernisierungen ihm in Kosten stellen bei Auszug,aber nur wenn sie fachmännisch gemacht wurden und nötig waren.Schönheitsreperaturen sind da nicht mitzuzählen.



Der Vertrag wurde von meinem Schwiegervater mit einer Dame gemacht, die wir nicht kennen und angeblich hier wohnen soll. Das Haus hier hat weiter keine Sicherheit und wird auch mit keinem weiteren Bausparvertrag finanziert. Nur über die Darlehensrate. Das haben wir schriftlich von der Bank!


Ach ihr habt nicht mal nen Vertrag??? Naja, dann habt ihr die A...Karte! Wie kann man ein Haus anmieten ohne Vertrag? Und schon garnicht, wenn der Herr sagt, der Vertrag läuft auf jemand anderes Die könnte ja jederzeit zu euch kommen und euch da raus schmeissen, denn laut Vertrag, hat sie es doch angemietet
Poison
3976 Beiträge
31.05.2013 19:39
Zitat von Hummers_Mami:

Zitat von Anonym 152183:

Ich sehe es aber nicht ein, mit dem Betrag das NEUE Haus der beiden zu bezahlen, nur weil ER es sich mit seinem Hartz IV nicht leisten kann!

Wir bekommen den Vertrag zugeschickt, damit wir wissen WAS wir hier überhaupt bezahlen ...


ihr zahlt Miete. was der schwiegervater nun mit der kohle macht geht euch doch nix an...


Es geht doch aber nicht um die Miete. So wie ich es verstanden habe, zahlen sie doch zusätzlich noch einen Betrag, wo sie nicht wissen wofür dieser ist und das geht sie def. was an!
31.05.2013 20:30
Also nochmal von vorne. Ich gestehe, ich blicke nicht komplett durch.

Habt ihr einen schriftlichen Mietvertrag, in dem ihr als Mieter und euer Vater/Schwiegervater als Vermieter angegeben ist?
Wenn ja, was steht dort als Mietpreis drin?

Im Fall, es steht mehr als 200€ drin: Wenn da beispielsweise steht, dass eure Miete 400€ beträgt und ihr zahlt 200€ direkt an die Bank, und 200€ an ihn, dann ist es völlig legal, und geht euch nichts an, wofür er die ausgibt, auch wenn er sich damit ein anderes Haus finanziert. Ein Vermieter darf soviel Miete nehmen, wie er will, solange es eben vertraglich so festgesetzt ist.

Wenn ihr einen mündlichen Mietvertrag mit einer Miete von 200€ geschlossen habt, müssen die 200€ auch die Nebenkosten beinhalten. Bei mündlichen Verträgen darf es immer nur eine Inklusivmiete geben.
Schönheitsreparaturen muss auch der Vermieter übernehmen.

Eine Mieterhöhung darf es auch beim mündlichen Vertrag eigentlich nur schriftlich geben, ABER das bringt euch nichts mehr, weil ihr euch durch die Zahlung des erhöhten Betrags automatisch damit einverstanden erklärt habt.

Zu der Übernahme: Wenn ihr nicht irgendwo schriftlich festgesetzt habt, dass ihr nach einer bestimmten Zeit das Haus übernehmt, dann sieht es wohl eher schlecht für euch aus (es sei denn, er ist eine ehrliche Person und überschreibt es euch tatsächlich noch). Ihr habt keinen Beweis, er muss es euch dann nicht überschreiben. Eventuell könnten Zeugen helfen, falls ihr die Sache vor Gericht bringt.

Und tatsächlich ist es so, dass er mit dem Haus machen kann, was er will, solange es seines ist (er also im Grundbuch steht).

Das mit der Dame die in irgendeinem Darlehensvertrag steht - in WELCHEM? In dem vom neuen Haus oder in dem, in dem ihr jetzt wohnt? Wer ist als Mieter in eurem Haus eingetragen, wenn überhaupt irgendjemand? Wer ist als Eigentümer des neuen Hauses eingetragen?
Anonym 152183
25 Beiträge
01.06.2013 10:35
Zitat von Primadonna:

ihr hattet jetzt aber nicht gedacht, dass ihr da 200 takken jeden monat zahlt und dann gehört euch das haus, oder? sag das bitte bitte nicht!


Nein, so schlau sind wir auch -.-
Anonym 152183
25 Beiträge
01.06.2013 10:42
Zitat von Winterkinder:

Also nochmal von vorne. Ich gestehe, ich blicke nicht komplett durch.

Habt ihr einen schriftlichen Mietvertrag, in dem ihr als Mieter und euer Vater/Schwiegervater als Vermieter angegeben ist?
Wenn ja, was steht dort als Mietpreis drin? 200€

Im Fall, es steht mehr als 200€ drin: Wenn da beispielsweise steht, dass eure Miete 400€ beträgt und ihr zahlt 200€ direkt an die Bank, und 200€ an ihn, dann ist es völlig legal, und geht euch nichts an, wofür er die ausgibt, auch wenn er sich damit ein anderes Haus finanziert. Ein Vermieter darf soviel Miete nehmen, wie er will, solange es eben vertraglich so festgesetzt ist.

Wenn ihr einen mündlichen Mietvertrag mit einer Miete von 200€ geschlossen habt, müssen die 200€ auch die Nebenkosten beinhalten. Bei mündlichen Verträgen darf es immer nur eine Inklusivmiete geben.
Schönheitsreparaturen muss auch der Vermieter übernehmen.

Eine Mieterhöhung darf es auch beim mündlichen Vertrag eigentlich nur schriftlich geben, ABER das bringt euch nichts mehr, weil ihr euch durch die Zahlung des erhöhten Betrags automatisch damit einverstanden erklärt habt.

Zu der Übernahme: Wenn ihr nicht irgendwo schriftlich festgesetzt habt, dass ihr nach einer bestimmten Zeit das Haus übernehmt, dann sieht es wohl eher schlecht für euch aus (es sei denn, er ist eine ehrliche Person und überschreibt es euch tatsächlich noch). Ihr habt keinen Beweis, er muss es euch dann nicht überschreiben. Eventuell könnten Zeugen helfen, falls ihr die Sache vor Gericht bringt.

Und tatsächlich ist es so, dass er mit dem Haus machen kann, was er will, solange es seines ist (er also im Grundbuch steht).

Das mit der Dame die in irgendeinem Darlehensvertrag steht - in WELCHEM? In dem vom neuen Haus oder in dem, in dem ihr jetzt wohnt? Wer ist als Mieter in eurem Haus eingetragen, wenn überhaupt irgendjemand? Wer ist als Eigentümer des neuen Hauses eingetragen?

Eigentümer: Schwiegervater
Mieter: mein Mann und ich
Bausparvertrag: die uns unbekannte Dame die hier lt dem Ding auch wohnen soll/b]


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