Elternzeitantrag bei AG
03.01.2016 21:30
Zitat von Marz:
Zitat von jetztgehtsrund:
Zitat von Nicsisch:
Kein MuSchu: selbstständige, Studenten, Hausfrauen
Macht Sinn. Die beantragen die Elternzeit dann beim Amt im voraus, alle "normal Angestellten" 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Elternzeit ist es zwar trotzdem parallel, muss aber wegen MuSchu nicht als solches beantragt werden. Gehen wir daccord?
Naja ZEITLICH fängt die Elternzeit ab Geburt des Kindes an zu zählen, d.h. ab da hast du maximal 3 Jahre Anspruch. Wenn du die voll ausschöpfen möchtest wäre es also so richtig: Et: 3.1.2016 , Elternzeit vom 3.1.16 bis maximal 2.1.19
Also beantragen musst du sie ab Geburt! Nur bekommst du in den ersten Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld
Das Threadthema heisst aber "Elternzeitantrag beim AG" und da haben wir nun festgestellt, dass die Elternzeit für diesen erst nach dem MuSchu anfängt und daher spätestens eine Woche ach Geburt gestellt werden muss.
03.01.2016 21:31
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Da auch hier teilweise unterschiedliche Meiungen kamen, zeigt mir, dass ich mit meiner Unwissenheit (was übrigens keine Schande ist) nicht alleine bin. Ich hab eh das Gefühl die ganzen Anträge werden extra umständlich formuliert. Der Elterngeldantrag ist ja auch so ein Fall für sich, aber da habe ich mich jetzt schon durchgewuselt.
Ich werde wohl tatsächlich nochmal in meiner Perso anfragen, aber die letzten Antworten klangen schon plausibel.
Da auch hier teilweise unterschiedliche Meiungen kamen, zeigt mir, dass ich mit meiner Unwissenheit (was übrigens keine Schande ist) nicht alleine bin. Ich hab eh das Gefühl die ganzen Anträge werden extra umständlich formuliert. Der Elterngeldantrag ist ja auch so ein Fall für sich, aber da habe ich mich jetzt schon durchgewuselt.
Ich werde wohl tatsächlich nochmal in meiner Perso anfragen, aber die letzten Antworten klangen schon plausibel.
03.01.2016 21:37
Zitat von jetztgehtsrund:
Zitat von Marz:
Zitat von jetztgehtsrund:
Zitat von Nicsisch:
Kein MuSchu: selbstständige, Studenten, Hausfrauen
Macht Sinn. Die beantragen die Elternzeit dann beim Amt im voraus, alle "normal Angestellten" 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Elternzeit ist es zwar trotzdem parallel, muss aber wegen MuSchu nicht als solches beantragt werden. Gehen wir daccord?
Naja ZEITLICH fängt die Elternzeit ab Geburt des Kindes an zu zählen, d.h. ab da hast du maximal 3 Jahre Anspruch. Wenn du die voll ausschöpfen möchtest wäre es also so richtig: Et: 3.1.2016 , Elternzeit vom 3.1.16 bis maximal 2.1.19
Also beantragen musst du sie ab Geburt! Nur bekommst du in den ersten Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld
Das Threadthema heisst aber "Elternzeitantrag beim AG" und da haben wir nun festgestellt, dass die Elternzeit für diesen erst nach dem MuSchu anfängt und daher spätestens eine Woche ach Geburt gestellt werden muss.
Nein auch für mich als AG kann ich dir maximal bis zum 3. Geburtstag Elternzeit genehmigen und nicht 3 Jahre und 8 Wochen. Das ist die zeitliche Seite. Die geldliche Seite ist für den AG während des Mutterschutzes, also auch die 8 Wochen nach der Geburt, muss ich dir noch ganz normal deinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen und danach erst nichts mehr.
03.01.2016 21:37
Zitat von Juliane2011:
Zitat von Serafinchen:
Ab Geburt . Das haben wir auch so angegeben. Ohne genaues Datum. Wir haben nur den voraussichtlichen ET dazu mit angegeben.
Aber der Antrag wird doch erst nach der Geburt gestellt? Laut dem vorliegenden Gesetz muss der Antrag spätestens 1 Woche nach Geburt/7 Wochen (Mutterschutz sind ja in der Regel 8 Wochen) vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden?!
Bei uns wollten sie ihn schon vor der Geburt haben.
03.01.2016 21:42
Zitat von Serafinchen:
Zitat von Juliane2011:
Zitat von Serafinchen:
Ab Geburt . Das haben wir auch so angegeben. Ohne genaues Datum. Wir haben nur den voraussichtlichen ET dazu mit angegeben.
Aber der Antrag wird doch erst nach der Geburt gestellt? Laut dem vorliegenden Gesetz muss der Antrag spätestens 1 Woche nach Geburt/7 Wochen (Mutterschutz sind ja in der Regel 8 Wochen) vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden?!
Bei uns wollten sie ihn schon vor der Geburt haben.
Ja das ist unterschiedlich. Die exakten Daten kennt man aber erst nach Et, woher soll man sonst wissen wann das Maximum ausgeschöpft ist?
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