Elternzeitantrag bei AG
03.01.2016 19:27
Guten Abend liebe Mamis
Und zwar geht es um den Antrag auf Elternzeit. Klar ist, dass die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn beim AG beantragt werden muss, aber ab wann wird die Elternzeit konkret gerechnet? Ab dem Tag der Geburt oder einen Tag nach dem Mutterschutz?
Google bringt mich nicht weiter. Irgendwie findet man immer was anderes. Klar ist mir, dass der Mutterschutz bei der Elternzeit angerechnet wird, aber das blöde Datum (Beginn der Elternzeit) ist mir irgendwie nicht klar.
In der 1. Schwangerschaft hatte ich keine Elternzeit, da ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen bin.
Hier sind sicher einige Mamas, die vor kurzem entbunden haben und den Antrag beim AG eingereicht haben. Also bitte helft mir!
Und zwar geht es um den Antrag auf Elternzeit. Klar ist, dass die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn beim AG beantragt werden muss, aber ab wann wird die Elternzeit konkret gerechnet? Ab dem Tag der Geburt oder einen Tag nach dem Mutterschutz?
Google bringt mich nicht weiter. Irgendwie findet man immer was anderes. Klar ist mir, dass der Mutterschutz bei der Elternzeit angerechnet wird, aber das blöde Datum (Beginn der Elternzeit) ist mir irgendwie nicht klar.
In der 1. Schwangerschaft hatte ich keine Elternzeit, da ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen bin.
Hier sind sicher einige Mamas, die vor kurzem entbunden haben und den Antrag beim AG eingereicht haben. Also bitte helft mir!
03.01.2016 19:33
Ab Geburt . Das haben wir auch so angegeben. Ohne genaues Datum. Wir haben nur den voraussichtlichen ET dazu mit angegeben.
03.01.2016 19:44
Zitat von Serafinchen:
Ab Geburt . Das haben wir auch so angegeben. Ohne genaues Datum. Wir haben nur den voraussichtlichen ET dazu mit angegeben.
Aber der Antrag wird doch erst nach der Geburt gestellt? Laut dem vorliegenden Gesetz muss der Antrag spätestens 1 Woche nach Geburt/7 Wochen (Mutterschutz sind ja in der Regel 8 Wochen) vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden?!
03.01.2016 20:14
Zitat von Juliane2011:
Zitat von Serafinchen:
Ab Geburt . Das haben wir auch so angegeben. Ohne genaues Datum. Wir haben nur den voraussichtlichen ET dazu mit angegeben.
Aber der Antrag wird doch erst nach der Geburt gestellt? Laut dem vorliegenden Gesetz muss der Antrag spätestens 1 Woche nach Geburt/7 Wochen (Mutterschutz sind ja in der Regel 8 Wochen) vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden?!
Manche Arbeitgeber wollen den Antrag schon eher um zu wissen für wie lange sie Ersatz benötigen. Bei einigen Stellen reicht eine Vorlaufzeit von 7 Wochen nicht.
03.01.2016 20:20
Ich glaube Elternzeit und MuSchu laufen im Prinzip parallel die ersten 2 Monate; macht ja auch Sinn schließlich steht Elternzeit auch Selbstständigen etc. zu.
03.01.2016 20:20
Ok. Also bei mir wollen die den Antrag tatsächlich erst nach der Geburt, steht extra drauf.
Wir gesagt es geht auch primär um das Datum mit dem die Elternzeit beginnt?
Wir gesagt es geht auch primär um das Datum mit dem die Elternzeit beginnt?
03.01.2016 20:22
Zitat von Danii90:
Ich glaube Elternzeit und MuSchu laufen im Prinzip parallel die ersten 2 Monate; macht ja auch Sinn schließlich steht Elternzeit auch Selbstständigen etc. zu.
Das habe ich auch immer gedacht. Wir hatten das Thema nämlich vorhin in der WhatsApp Gruppe. Dann habe ich gegoogelt und das war definitiv ein Fehler. Man findet dauernd andere Antworten.
03.01.2016 20:23
Zitat von Juliane2011:
Ok. Also bei mir wollen die den Antrag tatsächlich erst nach der Geburt, steht extra drauf.
Wir gesagt es geht auch primär um das Datum mit dem die Elternzeit beginnt?
[/
Schreib doch einfach am Anschluss meines Mutterschutzes nehme ich xx Jahre Elternzeit bis xx (Tag vorm Geburtstag des Kibdes). So habe ich es gemacht.
03.01.2016 20:26
man geht immer vom ET aus
ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit
Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.
ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit
Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.
03.01.2016 20:28
Zitat von Juliane2011:
Zitat von Danii90:
Ich glaube Elternzeit und MuSchu laufen im Prinzip parallel die ersten 2 Monate; macht ja auch Sinn schließlich steht Elternzeit auch Selbstständigen etc. zu.
Das habe ich auch immer gedacht. Wir hatten das Thema nämlich vorhin in der WhatsApp Gruppe. Dann habe ich gegoogelt und das war definitiv ein Fehler. Man findet dauernd andere Antworten.
stimmt aber
elternzeit beginnt mit der geburt des kindes! daher geht er auch höchstens bis 1 tag vor dem 3.geb. und nicht bis 8 wochen nach dem 3.geb (was ja wäre, wenn mutterschutz nicht in der elternzeit liegt. denn man hat anrecht auf 3 jahre elternzeit)
03.01.2016 20:30
Zitat von Schnausi81:
man geht immer vom ET aus
ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit
Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.
Eben so wird nicht gerechnet!
03.01.2016 20:34
Shelyra hat es schon richtig geschrieben. Elternzeit endet immer 1 Tag vorm Bday des Kindes.
03.01.2016 20:35
Hab das ganz formlos geschrieben....
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Frau .........,
hiermit beantrage ich Elternzeit für die Betreuung und Erziehung meines Kindes (voraussichtlicher Geburtstermin xx.xx.2015 ). Fristgerecht möchte ich meine Elternzeit zum [color=#FB0034]xx.xx .2015[/color] beginnen und bis einschließlich [color=#FB0034]xx.xx .2016[/color] nutzen. Ab dem [color=#FB0034]xx.xx. 2016[/color] stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie mir meine Elternzeit schriftlich.
Sollte hier noch Gesprächsbedarf bestehen, stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch gern zu Verfügung.
Nach der Geburt habe ich das Schreiben mit Vornamen und genauen Geburtsdatum vom Kind nochmal beim AG abgegeben....so konnte er sich schon eher Gedanken machen....
Freundliche Grüße
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Frau .........,
hiermit beantrage ich Elternzeit für die Betreuung und Erziehung meines Kindes (voraussichtlicher Geburtstermin xx.xx.2015 ). Fristgerecht möchte ich meine Elternzeit zum [color=#FB0034]xx.xx .2015[/color] beginnen und bis einschließlich [color=#FB0034]xx.xx .2016[/color] nutzen. Ab dem [color=#FB0034]xx.xx. 2016[/color] stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie mir meine Elternzeit schriftlich.
Sollte hier noch Gesprächsbedarf bestehen, stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch gern zu Verfügung.
Nach der Geburt habe ich das Schreiben mit Vornamen und genauen Geburtsdatum vom Kind nochmal beim AG abgegeben....so konnte er sich schon eher Gedanken machen....
Freundliche Grüße
03.01.2016 20:42
Das Problem hatte ich letzte Woche auch als ich den Elternzeitantrag für den Arbeitgeber schon vorbereitet habe. Ich habe es dann auch so gelöst, dass ich als Formulierung "im Anschluss an den Mutterschutz" gewählt habe und als Ende den Tag vor dem Geburtstag des Kindes.
Mich hat auch irritiert, dass der Mutterschutz ja 8 Wochen umfasst, die Elternzeit aber nach Lebensmonaten geht. Wenn man es genau nimmt, sind 8 Wochen doch aber weniger als zwei Monate. Also, wenn das Kind z.B. am 15.01.2016 geboren wird, dann endet doch der Mutterschutz am 11.03.2016 und nicht am 14.03.2016. Vielleicht habe ich da aber auch einen Denkfehler.
Mich hat auch irritiert, dass der Mutterschutz ja 8 Wochen umfasst, die Elternzeit aber nach Lebensmonaten geht. Wenn man es genau nimmt, sind 8 Wochen doch aber weniger als zwei Monate. Also, wenn das Kind z.B. am 15.01.2016 geboren wird, dann endet doch der Mutterschutz am 11.03.2016 und nicht am 14.03.2016. Vielleicht habe ich da aber auch einen Denkfehler.
03.01.2016 20:43
Zitat von Danii90:
Zitat von Schnausi81:
man geht immer vom ET aus
ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit
Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.
Eben so wird nicht gerechnet!
dann geh dich mal erkundigen.....EZ beginnt wenn die 8 Wochen MuSchu nach ET vorbei sind, denn in den 8 Wochen MuSchu zahlt der AG noch mit, also ist das noch keine Elternzeit...
Wenn man es richtig nimmt bekommt man nur 10 Monate Elterngeld (Basis Elterngeld, wenn man nur 1 Jahr zu Hause bleibt), da das Mutterschutzgeld da mit angerechnet wird....
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt