Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeitantrag bei AG

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03.01.2016 20:43
Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....
03.01.2016 20:44
Du hast nach der Geburt 1 Woche Zeit, es sind ja in etwa Die 7 Wochen nach Beginn des Mutterschutzes, weil dieses ja nach dem voraussichtlichen er geht. Also beginn mutterschutz 6 Wochen Plus 1 Woche nach geburt sind die 7 Wochen mit gemeint
Schnausi81
827 Beiträge
03.01.2016 20:50
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....


weil man vom vorraussichtlichen ET erst mal ausgeht....
03.01.2016 20:51
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....


Oh ich sehe gerade, dass ich das mit dem Elterngeld verdreht habe, es ändert nichts an der meldefrist. Man kriegt das Elterngeld ab geburt, die Elternzeit beginnt aber erst nach der Mutterschutzfrist.
shelyra
69199 Beiträge
03.01.2016 20:52
Zitat von Schnausi81:

Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


dann geh dich mal erkundigen.....EZ beginnt wenn die 8 Wochen MuSchu nach ET vorbei sind, denn in den 8 Wochen MuSchu zahlt der AG noch mit, also ist das noch keine Elternzeit...
Wenn man es richtig nimmt bekommt man nur 10 Monate Elterngeld (Basis Elterngeld, wenn man nur 1 Jahr zu Hause bleibt), da das Mutterschutzgeld da mit angerechnet wird....

da wirfst du aber einiges durcheinander

elterngeld ist vollkommen unabhängig von der elternzeit! elternzeit hat man ein anrecht auf 3 jahre. elterngeld gibt es 12 monate (bzw 8 wochen muschu-geld plus 10 monate elterngeld)
Schnausi81
827 Beiträge
03.01.2016 20:53
Zitat von Schnausi81:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....


weil man vom vorraussichtlichen ET erst mal ausgeht....


und eine Woche nach Entbindung ist bei KS oder längeren Aufenthalt im KH dann echt knapp
shelyra
69199 Beiträge
03.01.2016 20:54
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....

es gibt aber auch leute ohne muschu-geld. die würden dann ja 8 wochen weniger elternzeit haben als andere... daher kann das so nicht stimmen
nilou
14356 Beiträge
03.01.2016 20:56
Ich empfehle Par. 15 des BEEG - gesetzlich. Regelung zur Elternzeit.
Marz
15879 Beiträge
03.01.2016 20:56
Die Elternzeit beginnt zeitlich mit dem Tag der Geburt! Man hat maximal 3 Jahre, muss also spätestens am 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten.

Mutterschutz läuft also nach der Geburt quasi parallel zur Elternzeit.

Elternzeit beantragt man definitiv erst nach der Geburt. Manche AG wollen aber schon vorher mal ne Richtung haben
nilou
14356 Beiträge
03.01.2016 20:57
Genaungenommen wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet.
Marz
15879 Beiträge
03.01.2016 20:58
Zitat von Nicsisch:

Genaungenommen wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet.

Richtig!
nilou
14356 Beiträge
03.01.2016 21:00
Zitat von Marz:

Zitat von Nicsisch:

Genaungenommen wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet.

Richtig!


Paragraf 15 BEEG ist ganz eindeutig was die Elternzeit betrifft - einfach durchlesen und nicht zig wilde Antworten, Halbwahrheiten oä googeln.

03.01.2016 21:03
Hab noch was aus dem Flyer:

"Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet, d.h., dass die Mutter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist ihre Elternzeit beginnen kann."

Wurde bei der gegenteiligen Behauptung vielleicht Elterngeld und -zeit verwechselt? Elterngeld kriegst du ab Geburt, Elternzeit kannst du genaugenommen dann erst 8 Wochen nach Geburt nehmen und musst sie eben spätestens 7 Wochen vorher (also eine Woche nach Geburt) beantragen.
Je mehr man darübe rnachliest, desto verwirrender wirds
nilou
14356 Beiträge
03.01.2016 21:04
Zitat von jetztgehtsrund:

Hab noch was aus dem Flyer:

"Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet, d.h., dass die Mutter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist ihre Elternzeit beginnen kann."

Wurde bei der gegenteiligen Behauptung vielleicht Elterngeld und -zeit verwechselt? Elterngeld kriegst du ab Geburt, Elternzeit kannst du genaugenommen dann erst 8 Wochen nach Geburt nehmen und musst sie eben spätestens 7 Wochen vorher (also eine Woche nach Geburt) beantragen.
Je mehr man darübe rnachliest, desto verwirrender wirds


Keine Flyer lesen sondern das Gesetz - Paragraf 15 BEEG ist ganz klar.
Marz
15879 Beiträge
03.01.2016 21:05
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Marz:

Zitat von Nicsisch:

Genaungenommen wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet.

Richtig!


Paragraf 15 BEEG ist ganz eindeutig was die Elternzeit betrifft - einfach durchlesen und nicht zig wilde Antworten, Halbwahrheiten oä googeln.

Ja eigentlich ist es nicht schwer, aber auch die wenigsten unserer Mitarbeiter wissen Bescheid...Von daher denke ich ist das ziemlich normal, da eben auch viel Quatsch im Netz steht.

Ansonsten, wenn ihr euch unsicher seid, ruft doch einfach beim AG an und fragt wie er das haben möchte mit dem Antrag. Wir geben den Mitarbeitern generell 2 Wochen mach der Geburt Zeit den Antrag plus Kopie der Geburtsurkunde einzureichen
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